Plötzlich ist er da, der unberechtigte negative Schufa-Eintrag. Obwohl der Kunde bereits Widerspruch gegen die offene Forderung seines Vertragspartners eingelegt hat, hat dieser einen Eintrag bei der Schufa veranlasst.
Solche negativen Einträge in der Schufa oder in anderen Auskunfteien haben weitreichende Konsequenzen und müssen unbedingt wieder rückgängig gemacht bzw. gelöscht werden.
Es gibt in Deutschland nicht nur die Schufa, die Daten von Kunden speichert. Viele weitere "Auskunfteien" (so ist die offizielle Bezeichnung eines solchen Unternehmens) speichern Ihre persönlichen und finanziellen Daten ab.
Das Problem: Aufgrund eines unberechtigten negativen Schufa-Eintrages gewährt man Ihnen keinen Kredit, keinen Handyvertrag, oder Sie können kein Bankkonto eröffnen etc. Der negative Eintrag muss unbedingt wieder gelöscht werden.
So kann Ihnen die Kanzlei Hollweck bei der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags helfen:
Ich überprüfe die rechtliche Ausgangslage des Vertrages, welcher zu einem negativen Schufa-Eintrag geführt hat. Dann nehme ich Kontakt mit dem veranlassenden Unternehmen auf und bestreite die Berechtigung des negativen Schufa-Eintrags. Ich fordere dieses auf, die angebliche offene Forderung bei der Schufa zu widerrufen. Das führt zu einer Löschung des negativen Schufa-Eintrags.
Ratgeber Schufa und Löschung eines negativen Schufa-Eintrages
Ausführliche Informationen zum Thema negativer Schufa-Eintrag und der Löschung eines negativen Schufa-Eintrages erhalten Sie im Ratgeber zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrags.
Weitere Problemfelder
Ist Ihr konkretes Anliegen mit der Schufa auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Problemkonstellationen rund um die Schufa und die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann?
Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihre finanzielle Situation die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Löschung eines negativen Eintrags in der Schufa erlaubt, so können Sie versuchen, staatliche Beratungshilfe zu bekommen. Im Rahmen der Beratungshilfe erhalten Sie eine kostenlose Beratung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl (Sie müssen maximal 10,00 EUR bezahlen, jedoch kann auch diese Gebühr vom Anwalt erlassen werden).
Zudem können Sie mittels der Beratungshilfe einen Anwalt beauftragen, schriftlich Kontakt mit der Gegenseite, also der Schufa und dem den Eintrag veranlassenden Unternehmen, aufzunehmen. Der Rechtsanwalt führt dann das komplette außergerichtliche Verfahren für Sie kostenlos.
Sowohl für die Beratung als auch für die außergerichtliche Vertretung benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, der Ihnen beim Amtsgericht Ihrer Stadt bzw. Ihres Bezirks ausgestellt wird.
Selbst wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, bietet Ihnen der Staat finanzielle Unterstützung an. Die staatliche Prozesskostenhilfe bezahlt die Gerichtsgebühren und die Gebühren Ihres eigenen Rechtsanwalts.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Rechtsberatung in Berlin & Online-Beratung