Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian (IPPC LAW) aus Berlin erhalten, so ist eine zeitnahe Reaktion auf die Abmahnung erforderlich.
Blog-Artikel zuletzt aktualisiert am 03.02.2021
Dieser Artikel stellt einen sehr umfangreichen Ratgeber speziell zur Filesharing Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bzw. dessen neuer Kanzleigründung IPPC LAW dar. Der Artikel legt den Schwerpunkt darauf, welche einzelnen Punkte in der Abmahnung von Daniel Sebastian bzw. IPPC LAW rechtlich angreifbar sind, und welche nicht. Dadurch entsteht für Sie ein Überblick, wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, bzw. wo für Ihren individuellen Fall ein Widerspruch gegen die Forderungen angesetzt werden könnte.
Wenn Sie hierzu noch meinen allgemeinen Ratgeber Filesharing zum Thema Filesharing Abmahnungen lesen, besitzen Sie eine gute Wissensbasis, um erfolgreich gegen die Abmahnung der Kanzlei Sebastian vorgehen zu können.
Sollte eine Reaktion Ihrerseits auf die Abmahnung von Daniel Sebastian / IPPC LAW ausbleiben, so droht Ihnen eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Landgericht. Denn Rechtsanwalt Daniel Sebastian gehört zu den Abmahnkanzleien, die relativ schnell gerichtliche Schritte ergreifen. Dies kann aber verhindert werden, wenn Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung reagieren. Zum einen sollten Sie eine korrekte und rechtssichere Unterlassungserklärung abgeben. Zum anderen können Sie gegen die in der Abmahnung erhobenen Forderungen für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz Widerspruch einlegen. Sind beide Schritte erfolgreich durchgeführt, droht Ihnen keine Gefahr mehr. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen im Detail auf, wie Sie das bewerkstelligen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber ist auch dann für Sie hilfreich, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin erhalten haben. Diese Kanzlei-GmbH wurde vor kurzem von Rechtsanwalt Daniel Sebastian neu gegründet. Vermutlich möchte RA Daniel Sebastian seine Hauptkanzlei am Berliner KuDamm in Zukunft aus dem Abmahngeschäft heraushalten und nur noch die neu gegründete IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft für den Versand von Filesharing Abmahnungen heranziehen. Es kann aber auch sein, dass Daniel Sebastian seinen Namen aus dem Abmahngeschäft heraushalten möchte, da sich IPPC LAW auf die Abmahnung von Pornofilmen spezialisiert hat.
Die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian (IPPC LAW)
Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Ich beschäftige mich seit vielen Jahren als Anwalt für Verbraucherrecht und Verbraucherschutz mit den Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. In diesem Zusammenhang habe ich
bereits sehr viele Mandanten vor den Forderungen der Kanzlei Sebastian bewahrt und verfüge dementsprechend über detaillierte Kenntnisse, wie gegen eine Filesharing Abmahnung von Rechtsanwalt
Sebastian oder seiner neu gegründeten Kanzlei IPPC LAW vorzugehen ist.
Welche Arten von Filesharing Abmahnungen verschickt die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin?
Die Kanzlei Daniel Sebastian hat sich auf die Abmahnung von Musikwerken spezialisiert. Von daher mahnt Anwalt Daniel Sebastian hauptsächlich einzelne Songs ab, die über die einschlägigen
Filesharing Tauschbörsen im Internet verbreitet werden. Manche Abmahnschreiben der Kanzlei Daniel Sebastian mahnen lediglich ein einzelnes Musikstück ab, andere wiederum gleich mehrere, und
manchmal betrifft die Daniel Sebastian Abmahnung einen einzelnen Soundtrack (Score) innerhalb eines Kinofilms. In vereinzelten Fällen mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin auch andere
Werke ab wie beispielsweise Hörbücher, Computer-Software/Spiele oder Filme.
Die von Daniel Sebastian neu gegründete Anwalts-GmbH IPPC LAW hat sich anscheinend gänzlich anders spezialisiert, und zwar auf die Abmahnung von Pornofilmen und Sexfilmen. Dahinter steht
aber nach wie vor Rechtsanwalt Daniel Sebastian, wie Sie deutlich im Impressum der Kanzleihompage von IPPC LAW nachlesen können.
Welche Mandanten vertritt Rechtsanwalt Daniel Sebastian?
Die Kanzlei Sebastian vertritt in den meisten Abmahnfällen die DigiRights Administration GmbH. Daneben wird Daniel Sebastian regelmäßig von der Aerosoft GmbH, von der Astragon Software
GmbH, brandnewmusic, von der Daedalic Entertainment GmbH, von der Halycon Media GmbH & Co. KG, von Patrick Losensky und von Robert Diggs. beauftragt. Neben diesen Mandantenkreis erhält
Rechtsanwalt Daniel Sebastian auch manchmal Aufträge zur urheberrechtlichen Verfolgung von kleineren Firmen.
Die DigiRights Administration GmbH beauftragt Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor allem mit der urheberrechtlichen Verfolgung von Musikstücken, seien es einzelne mp3-Werke oder eine Sammlung von
Werken. Dabei ist die DigiRights Administration GmbH nicht der Urheber der Werke an sich, sondern kauft diese Rechte lediglich auf, um diese dann urheberrechtlich zu verfolgen.
Die Aerosoft GmbH beauftragt Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung vom Computersoftware, während die Astragon Software GmbH und die Daedalic Entertainment GmbH die Kanzlei Sebastian
damit beauftragen, die von ihnen vertriebenen Computerspiele urheberrechtlich zu verfolgen.
Auftraggeber der Kanzlei IPPC LAW ist vor allem die MG Premium Ltd. sowie die MG Content RK Ltd. Durch die Neugründung der Kanzlei ist deren Auftraggeberschaft anscheinend noch relativ
klein.
Benötigt Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Vollmacht des Rechteinhabers, um mir die Filesharing Abmahnung zuschicken zu dürfen?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist in seiner Abmahnung explizit darauf hin, dass er die ordnungsgemäße Bevollmächtigung des beauftragenden Rechteinhabers lediglich versichert, eine Vollmacht
fügt er jedoch nicht bei. Das ist in rechtlicher Hinsicht korrekt, denn als Anwalt ist er nicht dazu verpflichtet, eine solche Vollmacht beizufügen, insbesondere keine Originalvollmacht.
An manchen Stellen im Internet wird behauptet, dass die Abmahnung ohne eine solche Vollmacht wirkungslos sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Zwar können Sie auf die Vorlage einer Vollmacht
bestehen, doch ist Ihnen damit wenig geholfen. Insofern rate ich Ihnen, den Punkt bzgl. der Vollmacht nicht anzugreifen, da dies in rechtlicher Hinsicht nichts bringt und Ihnen nur Arbeit
verursacht. Meiner Erfahrung nach ist die Bevollmächtigung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian in der Regel ordnungsgemäß, so dass Sie in dieser Hinsicht nichts beanstanden können.
Kann ich davon ausgehen, dass der Auftraggeber der Kanzlei Daniel Sebastian (IPPC LAW) tatsächlich die urheberrechtlichen Rechte besitzt?
Die Kanzlei Sebastian weist in ihren Filesharing Abmahnungen regelmäßig darauf hin, dass die Mandantschaft der ausschließliche Inhaber des Rechts ist, das Rechtsanwalt Daniel Sebastian in deren
Namen geltend macht. Das bedeutet, lediglich der von Rechtsanwalt Sebastian benannte Auftraggeber darf darüber entscheiden, was mit dem urheberrechtlich geschützten Werk geschehen darf, also ob
es verkauft, gekauft oder kopiert und vervielfältigt werden darf.
Dieser Punkt in der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist im Normalfall korrekt, hier bietet sich für Sie kein rechtlicher Angriffspunkt. Soweit meine Erfahrungen gehen, ist diese
Rechteinhaberschaft der Mandantschaft von Rechtsanwalt Daniel Sebastian und dessen zweiter Kanzlei IPPC LAW gegeben, so dass die
urheberrechtliche Verfolgung tatsächlich erfolgen darf.
Wie hat Rechtsanwalt Daniel Sebastian herausgefunden, dass ich eine angebliche Urheberrechtsverletzung verübt habe?
In seinem Abmahnschreiben deutet Rechtsanwalt Daniel Sebastian kurz an, dass er Ihre IP-Adresse über eine beauftragte IT-Firma ausfindig gemacht hat. Diese Vorgehensweise nutzen alle derzeit
aktiven Abmahnkanzleien. Um herauszufinden, über welchen konkreten PC bzw. Internetanschluss ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Tauschbörse angeboten wird, muss die
jeweilige Abmahnkanzlei ein IT-Unternehmen beauftragen, welches mit Hilfe einer selbst programmierten Software diese Anschlüsse ausfindig macht.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian beauftragt beispielsweise die Firma SKB UG mit der Überwachung von Filesharing-Tauschbörsen im Internet. Diese IT-Firma beobachtet mit Hilfe der hierzu
programmierten Software alle im Netz vorhandenen Tauschbörsen. Wird das gesuchte Werk zum Download angeboten, so registriert die Software, über welche IP-Adresse dieses Angebot stammt. Würde man
dieses Werk nun herunterladen wollen, so würde der Upload, also die Zurverfügungstellen der Daten, von dem konkreten Internetanschluss mit der bekannt gegebenen IP-Adresse geschehen.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian hält daher mit Hilfe der Firma SKB UG die registrierte IP-Adresse fest und wendet sich anschließend an das zuständige Landgericht, damit dieses im Rahmen eines
Gerichtsbeschlusses den jeweiligen Telekommunikations Provider (Telekom, O2/Telefonica, Vodafone, Pyur, Versatel, UnityMedia, 1&1 etc.) dazu auffordert, die zu der IP-Adresse gehörigen
Nutzerdaten wie Name und Adresse freizugeben.
Ohne den Gerichtsbeschluss dürften die Provider solche Daten nicht herausgeben, durch den Beschluss werden sie dazu aber gezwungen. Der jeweilige Anbieter hat kein Wahlrecht, ob er Ihre
persönlichen Daten an Rechtsanwalt Daniel Sebastian bzw. an die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH herausgeben kann, er ist dazu gerichtlich verpflichtet. Hält die Kanzlei Sebastian erst
einmal Ihre Anschrift in Händen, so kann sie die Abmahnung verfassen und Ihnen zusenden.
Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin legt mir eine IP-Adresse vor, die besagt, dass über meinen DSL-Anschluss das Filesharing betrieben wurde. Ist diese IP-Ermittlung korrekt und
fehlerfrei?
Leider kommt es bis heute immer wieder vor, dass IP-Adressen durch die beauftragte IT-Firma fehlerhaft ermittelt werden. Nur weil Anwalt Daniel Sebastian Ihnen eine IP-Adresse in der Abmahnung
benennt, heißt das noch lange nicht, dass über Ihren DSL-Anschluss tatsächlich ein rechtswidriger Upload vorgenommen wurde.
Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen meine Mandanten eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten haben, diesen Upload in der von Daniel Sebastian benannten Zeit jedoch
keinesfalls haben tätigen können. Beispielsweise kann ein Upload über ein Filesharing-Programm in keinem Fall vorgenommen werden, wenn der eigene PC oder Laptop, auf dessen Festplatte das Werk
angeblich gespeichert ist, zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt gerade ausgeschaltet oder offline war.
So berichten mir immer wieder Mandanten, dass ihr WLAN-Router oder ihr PC zur fraglichen Zeit beispielsweise defekt bzw. sogar in Reparatur war. Dies können sie anhand des Reparaturbelegs
nachweisen. Sind weitere Geräte nicht vorhanden, so kann das Filesharing unmöglich stattgefunden haben. So kenne ich inzwischen zahlreiche Fälle, in denen eine Abmahnung durch die Kanzlei Daniel
Sebastian zu Unrecht erging.
Das bedeutet, dass Sie genau überprüfen sollten, ob das in der Abmahnung benannte Werk Ihnen bekannt ist, und ob Sie dieses zur fraglichen Zeit tatsächlich über ein Tauschbörsen-Programm aus dem
Netz heruntergeladen haben. Ist das nicht der Fall, so handelt es sich um eine fehlerhafte Abmahnung, die rechtlich vollständig angreifbar ist. Sie müssen in einem solchen Fall keine Zahlungen an
Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder an die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH leisten. Der vorgeworfene Tatzeitpunkt ist daher ein wirksames Mittel, um die Abmahnung angreifen zu können.
Die von Daniel Sebastian angegebene IP-Adresse stimmt nicht mit der meinigen überein. Ist die Abmahnung daher fehlerhaft?
Die IP-Adresse ist kein Beweismittel, da diese für jede PC-Sitzung neu vergeben wird. Es handelt sich hierbei um dynamische IP-Adressen, die von Ihrem DSL-Anbieter immer wieder neu vergeben
werden. Sollten Sie über ein Programm oder über das Internet Ihre individuelle IP-Adresse ermittelt haben, und weicht diese von der in der Abmahnung benannten IP-Adresse ab, so ist das kein
Hinweis auf eine fehlerhafte Abmahnung. Durch diesen Umstand entsteht Ihnen daher kein rechtlicher Angriffspunkt.
Der von Daniel Sebastian angegebene Zeitpunkt des Uploads ist viel zu kurz angegeben. Wie kann in dieser Zeit ein Upload vorgenommen werden?
Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, wie in der von Rechtsanwalt Daniel Sebastian angeführten Zeitspanne überhaupt ein vollständiger Upload des abgemahnten Werks vorgenommen werden
konnte. Manchmal gibt Rechtsanwalt Daniel Sebastian lediglich wenige Sekunden an, in der die Urheberrechtsverletzung von der betroffenen Person vorgenommen worden sein soll.
Dennoch kann hier eine wirksame Urheberrechtsverletzung vorliegen. Es kommt im Zusammenhang mit einer Filesharing Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder seiner IPPC LAW
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht darauf an, dass in der angegebenen Zeitspanne das gesamte Werk über Ihren DSL-Anschluss hätte hochgeladen werden können. Für eine Urheberrechtsverletzung
reicht es aus, wenn der Upload nur wenige Sekunden angedauert hat. Denn es kommt nicht darauf an, dass ein Werk vollständig von einem einzelnen PC/Laptop oder einem Tablet/Smartphone angeboten
und hochgeladen wurde, sondern es ist entscheidend, dass überhaupt eine solches Dateiangebot stattgefunden hat, wenn auch nur für wenige Sekunden oder Minuten.
Möchten Sie über ein Filesharing Tauschprogramm ein bestimmtes Musikstück herunterladen, so prüft das Tauschprogramm, auf welchen Rechnern dieses File derzeit am schnellsten verfügbar ist. Dabei
unterteilt die Software das Werk in einzelne Einheiten und sucht sich diese von verschiedenen PC's zusammen. Das Tauschprogramm ist nicht darauf angewiesen, das gesamte Lied von einem einzelnen
Rechner herunterzuladen. Somit kann es sein, dass ein Song über mehrere dutzend PC's zusammengesucht wird. Anschließend fügt die Filesharing-Software diese Stücke zu einer zusammenhängenden Datei
zusammen und stellt es Ihnen zum Download zur Verfügung. Auf Ihrem PC kommt somit ein vollständiges Lied an, zusammengesetzt aus unzähligen Einzelbestandteilen.
Die Dauer der Übertragung für das abgemahnte Werk stellt daher keine Möglichkeit dar, einen rechtlichen Angriff gegen die Daniel Sebastian / IPPC LAW Abmahnung durchzuführen.
Ist der Beschluss des Landgerichts echt, den Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder die von ihm betrieben IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Filesharing Abmahnung
beifügt?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian teilt Ihnen in seinem Abmahnschreiben mit, dass er aufgrund der durch die IT-Firma ermittelten Daten für seinen Auftraggeber einen Beschluss vor dem zuständigen
Landgericht erwirkt hat. Weiterhin teilt RA Daniel Sebastian mit, dass es dem jeweiligen Internet Service Provider (Telekom, O2, Vodafone, Pyur, Versatel, Unitymedia, 1&1 u.a.) aufgrund
dieses Beschlusses gestattet wurde, Auskunft über Ihre Anschrift und Ihren Namen zu erteilen.
Ich bearbeite seit vielen Jahren Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin. Bislang konnte ich in Bezug auf die Echtheit oder die Wirksamkeit des gerichtlichen Beschlusses
keine negativen Punkte finden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian angeforderten Gerichtsbeschlüsses korrekt sind, so dass diese keinen rechtlichen
Angriffspunkt bilden. Sie müssen es daher leider hinnehmen, dass ein Gericht darüber bestimmt hat, dass Ihr DSL-Provider Ihre persönlichen Daten an Anwalt Daniel Sebastian herausgeben musste, so
fragwürdig diese Vorgehensweise unter dem aktuellen Gesichtspunkt des individuellen Datenschutzes auch ist.
Die Kanzlei Daniel Sebastian behauptet, dass ein Anscheinsbeweis bestünde, dass ich als Anschlussinhaber die Verletzungshandlung selbst begannen habe. Stimmt das?
Mit dieser Aussage meint Rechtsanwalt Daniel Sebastian, dass Sie der Inhaber des ermittelten DSL-Anschlusses sind, und somit zunächst der Verdacht auf Sie alleine fällt. Vom rechtlichen
Ansatzpunkt ist das korrekt, wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aber so dargestellt, als ob Sie aufgrund dieses Umstandes bereits in der Haftung für alle in der Abmahnung benannten Forderung
stehen.
Dem ist nicht so. Grundsätzlich schaffen Sie als DSL-Anschlussinhaber natürlich immer eine Gefahr, dass Sie oder andere Personen eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung über diesen
Internetanschluss begehen könnten. Juristen bezeichnen das mit dem Begriff Störerhaftung. Das heißt, Sie sind zunächst einmal Störer und können dafür in Haftung genommen werden.
So extrem, wie die Kanzlei Daniel Sebastian dies behauptet, ist es in der Realität aber nicht. Natürlich bedeutet alleine die Inhaberschaft eines Festnetz/DSL-Anschlusses nicht automatisch auch,
dass Sie rechtswidrige Handlungen begehen oder durch andere begehen lassen.
Insofern besteht hier ein guter Ansatzpunkt, um den Forderungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder der von ihm betriebenen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Widerspruch entgegen zu
setzen.
Stellen Sie dar, dass Sie das in der Abmahnung benannte Werk nicht kennen, wenn dem so ist, und über Tauschbörsen weder herunter- noch hochgeladen haben. Teilen Sie Anwalt Daniel Sebastian mit, dass Sie dieses Werk nicht als File auf Ihrer PC/Laptop-Festplatte oder auf anderen Datenträgern abgespeichert haben. Es muss aus Ihrer Beschreibung deutlich werden, dass Ihnen das Werk völlig fremd ist, und Sie in keinster Weise damit Filesharing betrieben haben.
Anschließend beschreiben Sie in einem zweiten Schritt so deutlich wie möglich, wie Ihre individuelle Situation zuhause ist. Machen Sie Angaben dazu, dass Sie nicht alleine den Anschluss nutzen, sondern dass dies auch durch andere Personen in Ihrem Haushalt geschieht, wenn dem tatsächlich so ist.
Erklären Sie, welche Familienmitglieder, welche Freunde und welche Bekannte Ihren Internetanschluss nutzen. Durch diese Beschreibung wird deutlich, dass Sie zwar der Inhaber des Anschlusses sind,
dass Sie diesen aber keineswegs alleine nutzen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass einer der anderen Mitnutzer die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begannen hat, Sie das aber nicht wissen
können.
Dadurch entkräften Sie die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bzw. von seiner IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgeworfene Störerhaftung und kommen Ihrer sog. sekundären Darlegungslast
nach. Das ist das, was RA Daniel Sebastian in seiner Filesharing Abmahnung mit der „sekundären Darlegungs- und Beweislast“ meint: Wenn Sie Anschlussinhaber sind, den DSL-Anschluss jedoch nicht
alleine nutzen, so müssen Sie nachvollziehbar beschreiben, dass auch andere Personen in Ihrem Haushalt den Internetanschluss mitnutzen.
Ich habe kein Filesharing betrieben. Kann es sein, dass andere Personen von außen meinen WLAN-Anschluss mitbenutzt haben?
Bis heute kommt es immer wieder vor, dass sich fremde dritte Personen von außen in einen WLAN-Anschluss einhacken. Durch verschiedene technische Möglichkeiten kann es sein, dass gerade
ungeschützte oder nur unzureichend geschützte WLAN-Anschlüsse durch Fremde gekapert werden. Das WLAN-Signal reicht oftmals bis in die Nachbarwohnung oder auf die Straße. Prüft eine illegal
denkende Person, ob sie ein solches Signal empfangen kann, so besteht die Chance, dass sich diese Person auch in Ihren Anschluss einhackt.
Ist bei Ihrem Abmahnungsfall in keinster Weise ermittelbar, wer das in der Abmahnung benannte Werk herunter- oder hochgeladen haben könnte, so besteht der dringende Verdacht auf einen Angriff von
außen. In einem solchen Fall kann gegen die Daniel Sebastian Abmahnung bzw. die IPPC LAW Abmahnung ein rechtlich erfolgreicher Widerspruch angesetzt werden.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian schreibt in der Abmahnung, dass zumindest feststehen würde, von meinem Internetanschluss sei die abgemahnte Datei zum Download angeboten worden. Ist das
korrekt?
Nein, denn nun kommt wieder der Punkt ins Spiel, dass die in der Abmahnung angegebenen IP-Daten falsch ermittelt wurden. Haben weder Sie noch die anderen Mitnutzer Ihres DSL-Anschlusses die in
der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begannen, so kann es entweder daran liegen, dass fremde Dritte sich Ihres WLAN-Anschlusses bemächtigt haben, oder dass die IP-Daten
grundsätzlich fehlerhaft übertragen wurden. Ist in keinster Weise ermittelbar, wer die abgemahnte Verletzung verübt haben könnte, so stellt dies einen rechtlichen Angriffspunkt gegen die
Daniel Sebastian Abmahnung dar.
Die Kanzlei Daniel Sebastian bzw. seine IPPC LAW GmbH fordert mich dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Soll ich dem nachkommen?
Wie alle anderen Abmahnkanzleien fordert auch Rechtsanwalt Sebastian dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er begründet das damit, dass nur durch eine solche Erklärung die
Wiederholungsgefahr beseitigt werden könne. Es würde nicht ausreichen, wenn Sie die Verletzungshandlung abstellen.
Die Unterlassungserklärung muss laut Daniel Sebastian mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt sein, sie muss unbedingt (ohne Bedingungen) und unwiderruflich sein, und muss zudem mit Ihrer
Unterschrift eigenhändig unterzeichnet sein. Im Regelfall legt Rechtsanwalt Daniel Sebastian dann ein vorgefertigtes Muster einer Unterlassungserklärung bei, welches Sie unterzeichnet an die
Kanzlei Daniel Sebastian oder die Kanzlei IPPC LAW zurücksenden sollen.
Ich empfehle, diese von Rechtsanwalt Sebastian vorgefertigte Musterunterlassungserklärung nicht zu verwenden. Stattdessen sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung einreichen. Nur
durch eine solche entgehen Sie der Gefahr, Zugeständnisse an die Kanzlei Daniel Sebastian zu machen.
In einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung teilen Sie der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian bzw. der IPPC LAW GmbH mit, dass Sie das abgemahnte Werk nicht kennen und diesbezüglich
keine Urheberrechtsverletzung begannen haben. Sie teilen weiterhin mit, dass Sie es auch anderen Personen nicht ermöglicht haben, über Ihren Internetanschluss eine solche in der Abmahnung
vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durchzuführen. Zudem machen Sie deutlich, dass Sie sich grundsätzlich rechtstreu verhalten und das auch in Zukunft so handhaben werden. Aus Ihrer
Unterlassungserklärung muss für die Mandantschaft von Rechtsanwalt Daniel Sebastian klar erkennbar sein, dass von Ihnen bislang keine Gefahr der Rechteverletzung ausging und auch nicht ausgehen
wird.
Muss ich die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen einhalten?
Ich rate Ihnen unbedingt dazu, die von der Kanzlei Sebastian benannten Fristen einzuhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine sog. "Einstweilige Verfügung" vor
dem zuständigen Landgericht gegen Sie beantragt. Ich kenne die Kanzlei Daniel Sebastian inzwischen aber seit vielen Jahren und weiß daher aus Erfahrung, dass die Kanzlei Sebastian die Fristen
intern um bis zu drei Wochen länger ansetzt, als in der Filesharing Abmahnung angegeben. Das heißt, selbst wenn Sie die benannten Termine um ein paar Tage überschreiten, drohen Ihnen noch keine
rechtlichen Schritte.
Trotz dieser Erfahrung bitte ich Sie um größte Vorsicht im Umgang mit den von Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen. Sollten Sie nicht zeitnah reagieren können, so bitten Sie die
Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian bzw. die Sie anschreibende IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zumindest um eine Fristverlängerung. Sie können die Fristverlängerung damit begründen, dass
Sie sich nun zunächst rechtlich beraten lassen möchten. Im Normalfall wird eine solche Fristverlängerung gewährt.
Ist die Höhe der Schadensersatzforderung in der Daniel Sebastian Abmahnung berechtigt?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian führt in seiner Abmahnung zu Recht auf, dass unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Schadensersatzbeträge festgesetzt haben. Diese schwanken von wenigen Euro pro
hochgeladenem Titel bis zu mehreren hundert Euro.
Unabhängig von der bislang sehr differenziert agierenden Rechtsprechung zum Thema Schadensersatz muss festgehalten werden, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian in den Abmahnschreiben der
vergangenen Jahren dazu tendiert hat, den geforderten Schadensersatz zu hoch anzusetzen. Das ist für eine Abmahnkanzlei verständlich, denn je höher der Schadensersatzbetrag angesetzt wird, desto
höher ist der Gewinn, den sowohl die Abmahnkanzlei also auch deren Mandantschaft mit einer Abmahnung erzielt.
Insofern ist ein Widerspruch gegen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bzgl. des Schadensbetrags möglich und auch empfehlenswert. Grundsätzlich sollte jegliche Schadensersatzzahlung
verweigert werden, wenn es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, handelt es sich bei einer zu hohen Schadensersatzberechnung um eine fehlerhafte
Forderungsaufstellung. Derartige falsche Berechnungen müssen vom vermeintlichen Schuldner nicht bezahlt werden, so dass selbst bei einer berechtigten Abmahnung ein vollständiger Widerspruch mit
Anspruch auf Forderungskorrektur möglich ist.
Ist die Höhe der Anwaltsgebühren in der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder der Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH berechtigt?
In vielen mir bekannten Fällen setzt die Kanzlei Daniel Sebastian leider einen zu hohen Kostenersatz für die Rechtsanwaltskosten an. Zwar weist Daniel Sebastian in seinem Abmahnschreiben manchmal
darauf hin, dass der Gesetzgeber inzwischen einen Streitwert von 1.000 Euro als Grundlage für Abmahnfälle festgelegt hat. Daraus würde sich eine Rechtsanwaltsgebühr von brutto 147,56 Euro
ergeben. Gleichzeitig stellt Rechtsanwalt Daniel Sebastian aber klar, dass dieser vom Gesetzgeber vorgesehene Streitwert in den meisten Filesharing-Fällen nicht zur Anwendung käme. Das bedeutet,
laut Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist die Abmahnkanzlei im Recht, einen wesentlich höheren Streitwert festzulegen, aus dem sich dann eine viel höhere Rechtsanwaltsgebühr errechnet.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian übersieht dabei jedoch, dass der Gesetzgeber die Deckelung auf 147,56 Euro exakt für diese Fälle der erstmaligen Abmahnung wegen Filesharings vorgesehen hat. Der
Gesetzgeber wollte, dass eine Person, die erstmalig eine Abmahnung wegen Filesharings erhält, nicht mit einer allzu hohen Gebühr belastet wird. Das Abmahnopfer würde durch den Erhalt der
Abmahnung bereits ausreichend darauf hingewiesen, dass es einen Fehler gemacht hat. Dazu kommt dann eine Gebühr von 147,56 Euro und eine geringe Schadensersatzforderung. Dies würde ausreichen, um
der abgemahnten Person aufzuzeigen, dass sie rechtlich falsch gehandelt hat. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass dies ausreichen würde, um weitere Urheberrechtsverletzungen in
Internet-Tauschbörsen zu verhindern.
Trotz der Intention des Gesetzgebers stellt sich Rechtsanwalt Daniel Sebastian auf den Standpunkt, dass er weit höhere Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen dürfe. Das ist falsch. Stellt Ihnen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian höhere Kosten als 147,56 Euro in Rechnung, so sollten Sie diese nicht bezahlen, da es sich um eine fehlerhafte Kostenaufstellung handelt. Sie müssen als
vermeintlicher Schuldner falsche Rechnungen nicht bezahlen. Insofern ist hier ein Widerspruch möglich, selbst wenn es sich um eine berechtigte Filesharing Abmahnung handelt. Ist die Abmahnung
ohnehin unberechtigt, da Sie weder der Täterhaftung noch der Störerhaftung unterliegen, so müssen Sie sowieso keine Zahlungen an die Kanzlei Daniel Sebastian oder seine Zweitgründung IPPC LAW
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH leisten.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Filesharing-Abmahnungen im Allgemeinen:
Online-Ratgeber: "Die Abmahnung wegen Filesharing"
Dieser Ratgeber befasst sich nicht nur speziell mit der Abmahnung von Daniel Sebastian oder der Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sondern behandelt das Thema Filesharing,
Abmahnung und urheberrechtliche Verletzungen im Allgemeinen.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin oder dessen Kanzleineugründung IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, so können Sie mir
gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine
Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wann haben Sie die Abmahnung von Daniel Sebastian oder IPPC LAW erhalten?
- In Bezug auf welches Werk haben Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen?
- Welche Mandantschaft vertritt die Kanzlei Daniel Sebastian in Ihrem Fall?
- Welche Zahlung sollen Sie an die Kanzlei Sebastian oder IPPC LAW leisten?
- Welche Fristen setzt Ihnen RA Daniel Sebastian bzw. die Kanzlei IPPC LAW?
- Ist Ihnen das in der Abmahnung benannte Werk bekannt bzw. haben Sie dieses tatsächlich über eine Filesharing Tauschbörse heruntergeladen?
- Waren Sie zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt zuhause und war Ihr PC angeschaltet?
- Wie ist Ihre Wohnsituation, wer nutzt den DSL-Anschluss? Wohnen Sie in einer WG?
- Falls es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, haben Sie eine Vermutung wer der Täter gewesen sein könnte?
- Haben Sie bereits selbst schriftlich reagiert?
- Haben Sie schon eine Mahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten?
Wenn Sie möchten, dann können Sie mir das Ihnen zugegangene Daniel Sebastian Abmahnschreiben oder die Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als PDF oder Foto in den
E-Mail-Anhang legen, dann kann ich mir selbst ein Bild von der Abmahnung machen. Nach Erhalt Ihrer Nachricht setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen die weitere
Vorgehensweise. Die Erstanfrage ist kostenlos.
Daniel Sebastian / IPPC LAW Forum am Ende dieses Ratgeber-Artikels
Gerne können Sie unten am Ende dieser Blog-Seite auch Ihre eigenen Erfahrungen mit der Kanzlei Daniel Sebastian oder seiner neuen Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schildern. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, um zu erzählen, wie Sie gegen die Abmahnung vorgegangen sind, um deren Forderungen nicht zu bezahlen. Oftmals kann das für andere Leser eine Hilfe sein. Im Idealfall entsteht ein kleines Daniel-Sebastian-Forum bzw. IPPC-LAW-Forum, in dem Sie sich mit anderen Abmahnungs-Betroffenen austauschen können.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin





Aktuell laufende Abmahnungen aus den Jahren 2020 und 2021 der Kanzlei Daniel Sebastian bzw. seiner Kanzlei IPPC LAW
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die aktuell laufenden Tätigkeiten aus dem vergangenen Jahr 2020 sowie jetzt in 2021 im Bereich Abmahnung & Filesharing durch die Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die neu gegründete Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin:
- Pornofilme "Flexible Fuck", „Cheat and swap: Part 1“ und „Rim like you never rimmed before“ - Abmahnschreiben durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin, für die Rechteinhaberin MG Premium Ltd.
- Film "Take a look under the hoodie", Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für die MG Premium Ltd.
- Die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin mahnt den Pornofilm "A D Well Earned" für die MG Premium Ltd. ab.
-
Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW für den Sexfilm "Sauna Soak" für die MG Premium Ltd.
- IPPC LAW: Abmahnung für den Erotikfilm „Maid got boobs“ der MG Premium Ltd.
- Kanzlei IPPC LAW: Pornofilme „Best of brazzers: Madison ivy“ und "Tour of London part one: Remastered“ der MG Premium Ltd.
- Pornofilme "Group Pers-Anal Training“ und „Come in for some tea and anal“ (MG Premium Ltd.) sowie Pornofilm "„Back to bite you“ für die Gamma Entertainment Inc.
- Abmahnung durch IPPC LAW für den Pornofilm "Anal in the sun" (MG Premium Ltd.)
- Abmahnschreiben der Kanzlei IPPC LAW für das Filmwerk „Creampie Please“ im Auftrag der MG Premium Ltd.
- Kanzlei IPPC LAW: Abmahnung für den Pornofilm "Questions & Azul“, MG Premium Ltd.
- Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für den Pornofilm "Showertime diplomacy" für die Mandantschaft "MG Premium Ltd." und den Film "Grinding a game"
- Abmahnung durch IPPC LAW für den Pornofilm "Nuru for you" (MG Premium Ltd.)
- Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt über seine Kanzlei IPPC LAW den Pornofilm "Costume Committment" ab, als auch den Film "Unraveling her", Mandantin ist die MG Premium Ltd. Zudem mahnt IPPC LAW den Pornofilm "Double or nothing" von der Rechteinhaberin Gamma Entertainment Inc. ab
- IPPC LAW mahnt den Pornofilm „Our family tradition“ für die Rechteinhaber Gamma Entertainment Inc. ab, als auch die Pornofilme "Trolling for chicks", "Fucking fierce Kinsley", "IdEE Fixe: Restraint" und "I heart Adel" der Mandantin MG Premium Ltd.
- Weiterhin mahnt IPPC LAW die Pornofilme Dance for my Vlog, Picking up autumn falls, Pole my hole, Psl to dsl, Injured exchange, Brazzers house 3: Episode 3, Brazzers house 3: Episode 1, The getaway: Part 1, Tattooed goddess, Hot cock delivery, Cafe cliche, Letting it air out, Scooter pickup, She wants the vip, Carpool pickup, Anatomy of a sex scene (Absurd reality), Firsthand experience (Cfnm) ab.
- IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin) mahnt die Pornofilme "The greatest gift of all", "Mommy fucked my study buddy!", Pornofilm "The Scarlet Locker" und "Make it rain" ab. Rechteinhaber ist die MG Premium Ltd.
- Abmahnung durch IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin) für den Pornofilm " New You Nuru" (Rechteinhaber MG Premium Ltd.)
- Kanzlei IPPC LAW: Abmahnung für die Pornofilme Getting her beauty peep, Golden goddess, Mommy nudist, Squeaky clean and ready to cum im Auftrag der MG Premium Ltd.
- Abmahnung von der Kanzlei IPPC LAW für den Pornofilm „My stepmom ruined the study session“ sowie für den Pornofilm "Kinky Kidnap" für den Rechteinhaber MG Premium Ltd.
- Tonaufnahmen „J Balvin & Willy William – Mi Gente“, „Dynoro & Gigi D'Agostino – In my mind“,„Arty – Perfect strangers“, „Willy William – La la la“, „Sigala & HRVY feat. Nina Nesbitt - Somebody“, Abmahnung durch die Kanzlei Daniel Sebastian für die Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH
- Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) für den Pornofilm "Chastity chase" für die Rechteinhaberin MG Premium Ltd., als auch für den Pornofilm "Testing your waves"
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für den Pornofilm „Amateur sex tape“ (Rechteinhaber MG Premium Ltd.)
- Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law (RA Daniel Sebastian) mahnt für die MG Premium Ltd. die beiden Filme "Free Anal 4" und Confessions from Suburbia" ab.
- Pornofilm "Mommy needs a Manicure" und Pornofilm "Shy spy" der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin (Rechtsanwalt Daniel Sebastian)
- Tonaufnahmen „J Balvib & Willy William – Mi gente“ und „MK – 17“, „Kygo & Selena Gomez – It ain't me“, „Martin Garrix – Scared to be lonely (Feat Dua Lipa“, „Martin Garrix & Bebe Rexha – In the name of love“ und „Sigala – Give me your love (Feat. John Newman Nile Rodgers)“, Abmahnung Filesharing durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin für die DigiRights Administration GmbH
- Tonaufnahmen "FRENSHIP & Emily Warren - Capsize", "Bakermat - Living (Feat. Alex Clare)" und "Martin Garrix & Bebe Rexha - In the name of love"
- Daniel Sebastian: Tonaufnahmen "Martin Garrix & Bebe Rexha - In the name of love" und "Frenship & Emily Warren - Capsize" (DigiRights Administration GmbH)
- Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnung für die Tonaufnahmen "Stole the show (feat. Parson James)", "Firestone (feat. Conrad Sewell)", "I'm in love (feat. James Vincent McMorrow)", "Stay (feat. Maty Noyes)", "Nothing left (feat. Will Heard)", "Fragile (feat. Labrinth)" (Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH)
- Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian: ""99 Souls, Destiny's Child, Brandy - The girl is mine" und "Sigala - Sweet lovin"
- Tonaufnahmen: "Sigala - Easy love", "Kygo - Firestone ft. Conrad Sewell", "Lost frequencies - Are you with me", "Chris Brown & Deorro - Five more hours", "Nora en pure - U got my body", "Alex Adair - Make me feel better"
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin für die Werke "Eva Simons ft. Konshens - Policeman", "Kygo - Here for you", "Lost frequencies - Are you with me", "Lost frequencies feat. Janieck Devy - Reality"
- Musikalbum "Scooter - 20 years of hardcore" (Abmahnung Daniel Sebastian Berlin für die DigiRights Administration GmbH)
- Tonaufnahmen "Sigala - Easy love"
- Tonaufnahme "Martin Solveig - Hey now (auf Fack ju Göthe)
- Abmahnung Daniel Sebastian Berlin: Tonaufnahmen "Lost Frequencie - Reality", "Lost frequencies - Are you with me", "Kygo feat. Conrad - Firestone", "Kygo feat. Parson James - Stole the show", "Gestort aber GeiL & Koby Funk feat. Wincent Weiss - Unter meiner Haut", "Deorro X Chris Brown - Five more hours", "Anna Naklab feat. Alle Farben & Younotus - Supergirl" (DigiRights Administration GmbH)
- Tonaufnahme "Lost Frequencies feat. Janieck Devy - Reality"
- Tonaufnahmen "Lost Frequencies - Are you with me", Deorro & Chris Brown - Five more hours", "Watermat - Bullit", "Anna Naklab, Younotus feat. Alle Farben - Supergirl", "Alex Adair - Make me feel better" (DigiRights Administration GmbH)
- Tonaufnahme "Kygo feat. Parson James - Stole the show" (DigiRights Administration GmbH)

Ihr Kommentar zur Abmahnung von Daniel Sebastian (IPPC LAW)
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Erfahrungen mit einer Abmahnung von Daniel Sebastian oder seiner zweiten Kanzlei, der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zu schildern. In Form eines Forums können Sie hier anderen Abmahnopfern schildern, wie Sie auf das Abmahnschreiben reagiert haben, und wie Ihr Fall letztendlich ausgegangen ist.
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Spitzer (Dienstag, 08 Mai 2018 11:33)
Auch wir haben vor 2 Jahren eine Abmahnung von der Kanzlei erhalten und nicht drauf reagiert. Vor einem Monat kam die Vollstreckung ins Haus und wir haben das Schreiben widerrufen. Heute kam ein Brief vom Amtsgericht das die Kanzlei die Klage zurück genommen hat. Wir sind hartnäckig geblieben. �