Eine meiner Mandantinnen sah plötzlich eine Lastschrift der „B.C.M. Media & Adress GmbH“ aus Berlin in Höhe von 67 Euro auf ihrem Kontoauszug. Meiner Mandantin war ein Vertrag mit der B.C.M. Media & Adress GmbH jedoch unbekannt. Sie konnte sich nicht erklären, wofür diese Abbuchung getätigt wurde. Was kann sie nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma B.C.M. Media & Adress GmbH ereignet hat.
Die B.C.M. Media & Adress GmbH bucht 67 Euro vom Konto meiner Mandantin ab
Eine meiner Mandantinnen überprüfte wie immer regelmäßig ihre Kontoauszüge. Dabei entdeckte sie plötzlich eine Lastschrift der B.C.M. Media & Adress GmbH über einen Betrag in Höhe von 67 Euro, die sie sich nicht erklären konnte.
Bei der Abbuchung befand sich der Text „Sepa-Lastschrift von B.C.M. Media-Adress GmbH“, sowie die Bezeichnung “KlimaAbonnement“ und verschiedene Nummern bzw. Zeichenkombinationen“. Die Firma „B.C.M. Media-Adress GmbH“ war meiner Mandantin jedoch vollständig unbekannt, als auch der Text „KlimaAbonnement“. Sie konnte sich nicht daran erinnern, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der diese Bezeichnung trägt und Kosten in Höhe von 67 Euro mit sich bringt.
Schaut man sich die Homepage der B.C.M. Media & Adress GmbH an, so beschreibt diese ihre Leistungen auf der Titelseite wie folgt:
„Wir bieten unseren Kunden erstklassige Dienste im Bereich Telesales an. Mit einem Team erfahrener Profis und innovativer Technologien helfen wir Unternehmen dabei, ihre Kundenbasis zu erweitern, Leads zu generieren und den Umsatz zu steigern. Wir betreuen Unternehmen aus den Bereichen Kommunikation, Energie, Lotto/Gewinnspiele, Zeitschriftenabos, Versicherung und mehr.“
Als Firmenadresse findet sich im Impressum die Anschrift „Friedrichstrasse 171, 10117 Berlin“. Dabei handelt es sich um ein Geschäftshaus in der Berliner Friedrichstraße, gegenüber dem früheren Kaufhaus Galeries Lafayette.
Doch auch diese Hinweise konnten meiner Mandantin nicht weiterhelfen. Den Angaben auf den Internetseiten zufolge bietet die B.C.M. Media & Adress GmbH anscheinend Dienstleistungen im Bereich Telefonmarketing an. Das würde bedeuten, dass die Firma für andere Unternehmen tätig ist und sich um deren Kunden und Verträge kümmert. Hier aber hatte die B.C.M. Media & Adress GmbH unter eigenem Namen abgebucht, was die Sache für meine Mandantin nur noch rätselhafter machte.
Sie erinnerte sich, dass sie vor einigen Wochen einen Anruf erhielt, in der ihr die Teilnahme an einer Gewinnspiel/Lotteriegemeinschaft mitgeteilt wurde. Sie habe einen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen, der zwölf Monate laufen würde. Sie könne diesen aber nun am Telefon kündigen und auf drei Monate reduzieren. Diese drei Monate würden jeweils 67 Euro kosten.
Es handelte sich bei diesem Telefonat um den gleichen Betrag in Höhe von 67 Euro, jedoch wurde am Telefon ein vollkommen anderer Firmenname genannt. Die Firmenbezeichnung “B.C.M. Media & Adress GmbH“ fiel im Rahmen dieses Anrufs nicht.
Insofern konnte meine Mandantin sich die Abbuchung der B.C.M. Media & Adress GmbH noch immer nicht erklären. Es bestand nur ein Zusammenhang in der Höhe des Betrags, aber nicht im Namen der Firma und auch nicht hinsichtlich der Bezeichnung „KlimaAbonnement“ im Verwendungszweck der Lastschrift.
Was kann meine Mandantin nun tun? Wie kann sie gegen die für sie unbekannte Abbuchung vorgehen?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die B.C.M. Media & Adress GmbH vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der B.C.M. Media & Adress GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die B.C.M. Media & Adress GmbH hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die B.C.M. Media & Adress GmbH Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Ansonsten hätte es die Lastschrift nicht vorgenommen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die B.C.M. Media & Adress GmbH eine Lastschrift von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die B.C.M. Media & Adress GmbH richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Ist Ihnen die vertragliche Grundlage, auf deren Basis die B.C.M. Media & Adress GmbH die Abbuchung vorgenommen hat, noch unbekannt, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die B.C.M. Media & Adress GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen.
Ist nicht die B.C.M. Media & Adress GmbH Ihr Vertragspartner, sondern handelt die Firma als Dienstleister für ein anderes Unternehmen, so kann die B.C.M. Media & Adress GmbH Ihr Schreiben an dieses Unternehmen weiterleiten. Das Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Unternehmen kann sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und den Vertragsnachweis erbringen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der B.C.M. Media & Adress GmbH handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Liegt ein Vertrag direkt mit der B.C.M. Media & Adress GmbH vor, so richtet sich der Widerruf direkt gegen diesen Vertrag. Handelt die B.C.M. Media & Adress GmbH jedoch als Dienstleister für ein anderes Unternehmen, mit dem eine vertragliche Grundlage besteht, so kann die B.C.M. Media & Adress GmbH Ihren Widerruf an dieses Unternehmen weiterleiten.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Liegt ein Vertrag direkt mit der B.C.M. Media & Adress GmbH vor, so richtet sich die Anfechtung direkt an diesen Vertrag. Handelt die B.C.M. Media & Adress GmbH jedoch als Dienstleister für ein anderes Unternehmen, mit dem eine vertragliche Grundlage besteht, so kann auch bzgl. der Anfechtung die B.C.M. Media & Adress GmbH Ihre Willenserklärung an dieses Unternehmen weiterleiten.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Auch diese Kündigungserklärung kann die B.C.M. Media & Adress GmbH an das Unternehmen weiterleiten, für das sie tätig ist. Liegt der B.C.M. Media & Adress GmbH eine eigene vertragliche Grundlage vor, so kann sie Ihre Kündigungserklärung für diesen Vertrag selbst intern registrieren.
Kostenlose Erstanfrage zur B.C.M. Media & Adress GmbH
Wurde eine Bankabbuchung von Ihrem Konto durch die B.C.M. Media & Adress GmbH vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der B.C.M. Media & Adress GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Abbuchungen hat die B.C.M. Media & Adress GmbH bei Ihnen vorgenommen?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der B.C.M. Media & Adress GmbH bekannt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie diese Abbuchungen bereits rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.