Auf Ihrer Handyrechnung befinden sich plötzlich Kosten, die Sie sich überhaupt nicht erklären können. Es sind die Gebühren von einem Drittanbieter (Premiumdienst, Call-by-Call, Servicerufnummer, 0900er-Fall, Klingeltonabo, etc.), der sich eigenwillig auf Ihre Mobilfunkrechnung gesetzt hat.
In zahlreichen Fällen ist das Drittanbieter-Unternehmen dem Kunden völlig unbekannt, er hat von dem Drittanbieter keine Leistungen bezogen und mit diesem keinen Vertrag abgeschlossen. In einem solchen Fall wird die Drittanbieter-Gebühr ohne vertragliche Grundlage und damit rechtswidrig von der Mobilfunkrechnung des Kunden abgebucht. Das muss dieser nicht hinnehmen.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Drittanbieter, so können Sie mir gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Vollmacht
Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also noch keine gerichtliche Klage erhoben wurde.
Ratgeber
Ausführliche Informationen rund um das Thema Drittanbieter finden Sie in meinem Ratgeber „Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung“.
Weitere Problemfelder
Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen bzgl. Drittanbieter auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Mobilfunkanbieter und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.
Wie kann Ihnen die Kanzlei Hollweck helfen?
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Drittanbieter-Problem mit Hilfe meiner für Drittanbieter-Fälle speziell entwickelten schriftlichen Rechtsberatung "Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung" gelöst werden kann. Es handelt sich hierbei um eine vollständige und ausführliche Rechtsberatung zum Thema „Drittanbieter“. Da ich seit vielen Jahren Drittanbieter-Fälle als Anwalt rechtlich betreue, habe ich eine Methode entwickelt, mit deren Hilfe jeder selbst gegen unberechtigte Drittanbieterpositionen auf seiner Handyrechnung vorgehen kann. Diese Rechtsberatung steht Ihnen in gedruckter und in elektronischer Form als eBook zur Verfügung. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Rechtsberatung: "Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung"
In dieser Rechtsberatung finden Sie eine Anleitung, die Schritt für Schritt aufzeigt, wie Sie Widerspruch gegen Ihre Handyrechnung einlegen, wie Sie den Drittanbieter kontaktieren und dessen Forderungen widersprechen, und wie Sie letztendlich eine Stornierung der Drittanbieterbeträge erreichen können. Möchten Sie den Handyvertrag vorzeitig kündigen, so wird Ihnen auch hierzu die rechtlich korrekte Vorgehensweise geschildert. Diese Beratung stellt damit eine für Sie günstige Möglichkeit dar, um fehlerhaften Abrechnungen widersprechen zu können.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Rechtsberatung in Berlin & Online-Beratung