Immer wieder kommt es vor, dass ein Unternehmen seinen Kunden eine fehlerhafte, zu hohe oder vollständig unberechtigte Rechnung oder Mahnung zukommen lässt. Teilweise werden Rechnungen von Firmen versandt, mit denen der vermeintliche Schuldner nie Kontakt und dementsprechend nie einen Vertrag abgeschlossen hatte.
In solchen Fällen ist ein rechtssicherer Widerspruch unbedingt erforderlich. Ohne Widerspruch kann es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, einem Rechtsstreit vor Gericht oder zu einem ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag kommen. Wird dagegen rechtzeitig Widerspruch eingelegt, mit der entsprechenden Begründung, so können weitere Folgen effektiv verhindert werden.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich „unberechtigte Forderungen“, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Vollmacht
Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also keine gerichtliche Klage erhoben wurde.
Ratgeber
Ausführliche Informationen rund um das Thema Forderungswiderspruch finden Sie in meinem Ratgeber „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“.
Weitere Problemfelder
Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Unternehmen und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
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