Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
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Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen

Die Kanzlei Hollweck unterstützt Sie bei allen Problemen rund um unberechtigte oder fehlerhafte Rechnungen und Mahnungen.

 

Immer wieder kommt es vor, dass ein Unternehmen seinen Kunden eine fehlerhafte, zu hohe oder vollständig unberechtigte Rechnung oder Mahnung zukommen lässt. Teilweise werden Rechnungen von Firmen versandt, mit denen der vermeintliche Schuldner nie Kontakt und dementsprechend nie einen Vertrag abgeschlossen hatte.

 

In solchen Fällen ist ein rechtssicherer Widerspruch unbedingt erforderlich. Ohne Widerspruch kann es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, einem Rechtsstreit vor Gericht oder zu einem ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag kommen. Wird dagegen rechtzeitig Widerspruch eingelegt, mit der entsprechenden Begründung, so können weitere Folgen effektiv verhindert werden. 

 

Kostenlose Erstanfrage

 

Haben Sie ein Problem im Bereich „unberechtigte Forderungen“, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.

 

  • Von welchem Unternehmen haben Sie eine Rechnung erhalten, und wann?
  • Haben Sie mit diesem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen?
  • Falls kein Vertrag vorliegt, können Sie sich erklären, wie es zu der unberechtigten Forderung kommen konnte?
  • Wie hoch ist die unberechtigte Forderung?
  • Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
  • Haben Sie eine Mahnung erhalten?
  • Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
  • Liegt gegen Sie bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?
  • Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), damit ich Sie nach Überprüfung der Erstanfrage kontaktieren kann.

 

Vollmacht

 

Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also keine gerichtliche Klage erhoben wurde.

 

Ratgeber

 

Ausführliche Informationen rund um das Thema Forderungswiderspruch finden Sie in meinem Ratgeber „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“.

 

Weitere Problemfelder

 

Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Unternehmen und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.

 

Rechtsschutzversicherung

 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.

  

 

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Im Rahmen der staatlichen Beratungshilfe können Sie über einen Beratungsschein einen Rechtsanwalt kostenlos beauftragen, um ihn für Ihr Anliegen zu beauftragen.
Verbraucheranwalt Berlin – Anwalt Hollweck hat den Schwerpunkt seiner Kanzlei auf die Verbraucherhilfe, den Verbraucherschutz und das Verbraucherrecht gelegt.
Das Europa-Center am Breitscheidplatz. Das Gebäudeensemble war das erste Einkaufszentrum in Deutschland.
Rechtsanwalt Hollweck – Rechtliche Hilfe und Unterstützung im Verbraucherschutz und Verbraucherrecht – Anwaltskanzlei in Berlin-Mitte am Alexanderplatz
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Verbraucherschutz Berlin – Die Rechtsanwaltskanzlei Hollweck in Berlin-Mitte hat sich darauf spezialisiert, Verbrauchern Unterstützung und Hilfe im Umgang mit unberechtigten Forderungen zu bieten.

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