Viele betrügerisch handelnde Personen glauben noch immer, dass das Internet eine gewisse Anonymität bietet und ihr dubioses Handeln nicht aufdecken kann. Mit dieser Einstellung denken sich die Betrüger die verschiedensten Methoden aus, wie sie im Internet harmlose Surfer in eine Falle locken können.
Das Ziel liegt darin, einen angeblichen Vertrag vorzuspiegeln und aufgrund dessen das Betrugsopfer zur Zahlung aufzufordern. Um dem Betrugsdelikt Nachdruck zu verleihen, wird vielfach mit unseriösen Inkassounternehmen und teilweise sogar mit verbündeten Rechtsanwaltskanzleien zusammengearbeitet.
All diese Maßnahmen führen letztendlich dazu, dass sich der Internetnutzer in einem Irrtum befindet, weil er über das Zustandekommen eines Vertrages getäuscht wurde und letztendlich den geforderten Betrag zahlt, obwohl er hierzu überhaupt nicht verpflichtet wäre.
Haben Sie ein rechtliches Problem mit einem Betrugsfall im Internet, so stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Internetbetrug, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Vollmacht
Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also keine gerichtliche Klage erhoben wurde.
Weitere Problemfelder
Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Unternehmen und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
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