Es gibt einige dubiose Unternehmen auf dem Markt, die ihren Kunden vorspiegeln, angeblich einen Kredit vermitteln zu können. Nach Abschluss eines solchen Vertrags stellt sich heraus, dass kein Darlehen ausgezahlt wird, sondern dass lediglich einfache Dienstleistungen wie Erstellung von Schuldenlisten etc. geleistet werden. Der versprochene Kredit wird nie vermittelt. Ein solcher Vertrag ist rechtlich angreifbar und kann mit der entsprechenden Begründung rückgängig gemacht werden.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung, Sofortkredit oder Schuldenregulierung, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Vollmacht
Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also keine gerichtliche Klage erhoben wurde.
Ratgeber
Ausführliche Informationen rund um das Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung, Sofortkredit und Kreditvermittlung finden Sie hier in meinem Ratgeber „Unseriöse Kreditvermittler“.
Weitere Problemfelder
Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Unternehmen und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt weiterhelfen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
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