Negative Einträge in der Schufa oder in anderen Auskunfteien (Bürgel, Infoscore, Accumio, Creditreform etc.) haben weitreichende Konsequenzen und müssen unbedingt rückgängig gemacht bzw. gelöscht werden. Haben Sie ein rechtliches Problem mit einem Schufa-Negativeintrag, so stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite und helfe Ihnen bei der Löschung des Eintrags.
Kostenlose Erstanfrage bei Problemen im Bereich Schufa
Haben Sie ein Problem im Bereich Schufa, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie unter Kontakt.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens zur Schufa oder zu einer anderen Auskunftei (Creditreform, Bürgel, Accumi, Infoscore usw.).
Vollmacht
Die für eine Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier. Bitte lassen Sie mir zunächst die „außergerichtliche Vollmacht“ zukommen, wenn sich Ihr Anliegen zur Schufa noch im vorgerichtlichen Bereich befindet, gegen Sie also keine gerichtliche Klage erhoben wurde.
Ratgeber Schufa
Ausführliche Informationen rund um das Thema Schufa finden Sie in meinem Ratgeber „Löschung eines negativen Schufa-Eintrags“.
Weitere Problemfelder zur Schufa
Ist Ihr verbraucherrechtliches Anliegen auf dieser Seite nicht genannt, so können Sie sich selbstverständlich dennoch vertrauensvoll an mich wenden. Ich kenne aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Verbraucheranwalt die vielfältigsten Konstellationen zwischen Kunden und Unternehmen und kann Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrem speziellen Sachverhalt bzgl. der Schufa oder der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags weiterhelfen. Meine anwaltliche Tätigkeit bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf die Auskunftei Schufa, sondern auch auf die anderen am Markt befindlichen Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel, Accumi, Infoscore etc.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so lesen Sie bitte hier nach, wie sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Deckungsübernahme Ihrer Versicherung gestaltet.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Rechtsberatung in Berlin & Online-Beratung