Einer meiner Mandanten sah eine Abbuchung der „FinXP Limited“ in Höhe von 69,95 Euro auf seinem Kontoauszug. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der FinXP Limited jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma FinXP Limited ereignet hat.
FinXP Limited bucht 69,95 Euro vom Konto ab, ohne dass die vertragliche Grundlage für diese Lastschrift bekannt ist
Einer meiner Mandanten überprüfte wie immer seine Kontoauszüge. Dabei stieß er auf eine Abbuchung einer Firma mit dem Namen „FinXP Limited“, welche einen Betrag in Höhe von 69,95 Euro per SEPA-Lastschrift eingezogen hatte. Im Text der Abbuchung stand unter anderem „Lotto-Klima-Kombi ELBL“, sowie eine Kundennummer und eine Abo-Nummer. Mein Mandant konnte sich diese Lastschrift nicht erklären, denn er kannte weder die FinXP Limited noch die Bezeichnung "Lotto-Klima-Kombi ELBL".
Als er den Kontoauszug weiter überprüfte entdeckte er eine weitere Abbuchung der FinXP, diesmal unter der Bezeichnung „FinXP Ltd.“. Der abgebuchte Betrag war 96 Euro und als Verwendungszweck stand im Buchungstext unter anderem „Monatsbeitrag Direct ebooks“ sowie eine Kundennummer und eine Telefonnumme zur Hotline. Auch diese Abbuchung konnte mein Mandant nicht zuordnen, ihm war kein Vertrag mit der Bezeichnung „Direct ebooks“ bekannt, und er wusste nichts von einer Einzugsermächtigung der FinXP Ltd.
In einem anderen Fall eines weiteren Mandanten fand sich eine Abbuchung der FinXP Ltd. unter der Bezeichnung „Windoo“ sowie einer Kundennummer und der Angabe, dass diese Abbuchung der Beitrag für August 2024 sei. Der abgebuchte Betrag lag diesmal bei 59 Euro. Auch hier konnte sich mein Mandant nicht erklären, wie es zu dieser Abbuchung kommen konnte. Ein Vertrag mit „Windoo“ war ihm unbekannt, er wusste noch nicht einmal was für ein Unternehmen oder welche Leistung dahinter stecken könnte.
Auch dieser Mandant fand schließlich noch eine weitere Abbuchung auf seinem Kontoauszug, diesmal unter dem Namen „finXP Limited“. Im Buchungstext stand die Bezeichnung „Lotto Block“ sowie eine Kundennummer, eine Telefonnummer zur Hotline, sowie die Angabe dass die Abbuchung über 95,90 Euro der Monatsbeitrag für Juli 2024 sei.
Was können meine Mandanten nun tun? Wie kann man vorgehen, wenn man plötzlich eine unbekannte SEPA-Lastschrift der FinXP Limited bzw. der FinXP Ltd. auf seinem Kontoauszug entdeckt?
Wie ist bei unbekannten Abbuchungen durch die FinXP Limited bzw. durch die FinXP Ltd. die rechtliche Vorgehensweise?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die FinXP Limited („FinXP Ltd.“) vorgenommen, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der FinXP Limited mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die FinXP Limited hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die FinXP Limited Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die FinXP Limited auf der Insel Malta, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die FinXP Limited bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die FinXP Limited richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie die Rückbuchung vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Bucht die FinXP Limited bestimmte Beträge von Ihrem Konto ab, liegt Ihnen hierzu aber bislang noch kein Vertragsnachweis vor, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die FinXP Limited in Ihrem Widerspruchsschreiben dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen, der Grundlage der SEPA-Lastschriften ist. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, der Grundlage der Abbuchungen der FinXP Limited ist, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der FinXP Limited durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zur FinXP Limited (FinXP Ltd.)
Wurde eine Bankabbuchung von der FinXP Limited bzw. der FinXP Ltd. veranlasst, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der FinXP Limited (FinXP Ltd.) zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die FinXP Limited gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag bekannt, der Grundlage dieser Lastschriften der FinXP Limited /FinXP Ltd. sein könnte?
- Haben Sie den Forderungen bereits widersprochen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.