Kosten

Welche Kosten fallen in der Kanzlei Hollweck an?

Die wichtigste Frage bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist natürlich immer die der Kosten. Im folgenden möchte ich Ihnen einen ungefähren Überblick über die möglichen Kosten geben, die bei der Inanspruchnahme der Kanzlei Hollweck anfallen können.

 

Erstberatung und Online-Beratung

 

Eine persönliche Erstberatung vor Ort in meiner Kanzlei kostet im Regelfall 80,00 EUR (inkl. MWSt.). Das Beratungsgespräch ist dabei auf 45 Minuten angesetzt. Sollte es sich um eine längere Beratung handeln, oder geht es um einen sehr schwierigen Fall mit einem hohen Streitwert, so erhöht sich diese Beratungsgebühr. Bitte fragen Sie mich einfach, welche Kosten Sie erwarten. Schildern Sie mir unverbindlich Ihren Fall per E-Mail, und ich teile Ihnen gerne mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Beratungsgebühr hierfür ist. In aller Regel bleibt es aber bei den üblichen 80,00 EUR.

 

Eine Online-Erstberatung ist in der Kanzlei Hollweck für einen Betrag von 89,25 (inkl. MWSt.) erhältlich. Auch bei einer Online-Erstberatung kann es vorkommen, dass diese umfangreich und schwierig ist. In solchen Fällen erhöht sich die Gebühr für die Erstberatung. Im fast allen Fällen bleibt es aber bei einer Beratungsgebühr von 89,25 EUR. Stellen Sie einfach eine kostenlose unverbindliche Anfrage per E-Mail an mich, und ich teile Ihnen mit, in wieweit ich Sie unterstützen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre.

 

Außergerichtliche Tätigkeiten

 

Wird die Kanzlei Hollweck außergerichtlich für Sie tätig, so werden die Kosten hierfür anhand von Preisen festgelegt, die ich Ihnen vorab benenne. Kontaktieren Sie mich bitte und beschreiben mir Ihren Fall. Ich nenne Ihnen hierfür dann die Kosten. Selbstverständlich beinhaltet der dann benannte Betrag die vollständige außergerichtliche Vertretung. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an. 

 

Gerichtliche Tätigkeiten

 

Vertritt Sie die Kanzlei Hollweck vor Gericht, so erfolgt die Abrechnung entweder nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz (Vergütungsvereinbarung), oder anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem damit zusammenhängenden Vergütungsverzeichnis (VV).

 

Die konkrete Vereinbarung der Kosten für ein gerichtliches Klageverfahren werden vorab zwischen dem Mandanten und der Kanzlei Hollweck abgesprochen. Sie können sich also vor einer Beauftragung in Ruhe überlegen, ob Sie die Kanzlei Hollweck zu den vereinbarten Kosten beauftragen möchten. 

 

Bei einer Abrechnung gemäß dem RVG errechnen sich die Kosten nach dem Streitwert, also nach dem Betrag, weswegen Sie vor Gericht stehen. Die Kosten können hierbei sehr unterschiedlich ausfallen, es hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise ob beide Seiten eine rechtsanwaltschaftliche Vertretung haben oder nicht, ob es mehrere Beklagte oder Kläger sind, ob eine außergerichtliche Gebühr anzurechnen ist oder nicht, wie umfangreich und schwierig die Rechtsmaterie ist, ob Zeugen oder ein Gutachter hinzugezogen werden müssen etc.

 

Um Ihnen eine ungefähre Orientierung zu geben, soll Ihnen anhand der folgenden Beispiel-Auflistung dargestellt werden, welche Gebühren anfallen können.

 

Kostenübersicht für gerichtliche Verfahren:

Streitwert

Gerichts-

gebühr

Eigener

Anwalt

Gegner-

Anwalt 

Gesamtkosten-

risiko

300,00 € 75,00 € 89,25 €  89,25 € 253,50 €
600,00 € 105,00 € 157,68 € 157,68 € 420,36 €
900,00 € 135,00 € 217,17 € 217,17 € 569,34 €
1.200,00 € 165,00 € 276,68 € 276,68 € 718,36 €
1.500,00 € 195,00 € 336,18 € 336,18 € 867,36 €
2.000,00 € 219,00 € 419,47 € 419,47 € 1.057,94 €
2.500,00 € 243,00 € 502,78 € 502,78 € 1.248,56 €
3.000,00 € 267,00 € 586,08 € 586,08 € 1.439,16 €
3.500,00 € 291,00 € 669,38 € 669,38 € 1.629,76 €
4.000,00 € 315,00 € 752,68 € 752,68 € 1.820,36 €
4.500,00 € 339,00 € 835,98 € 835,98 € 2.010,96 €
5.000,00 € 363,00 € 919,28 € 919,28 € 2.201,56 €
6.000,00 € 408,00 € 1.029,35 € 1.029,35 € 2.466,70 €
7.000,00 € 453,00 € 1.139,43 € 1.139,43 € 2.731,86 €
8.000,00 € 498,00 € 1.249,50 € 1.249,50 € 2.997,00 €
9.000,00 € 543,00 € 1.359,58 € 1.359,58 € 3.262,16 €
10.000,00 € 588,00 € 1.469,65 € 1.469,65 € 3.527,30 €

Diese Beispiel-Tabelle bezieht sich auf einen Kläger und einen Beklagten mit jeweils einem Anwalt, ohne vorherige außergerichtliche Tätigkeit.

 

Das "Gesamtkostenrisiko" ist der Betrag, der vom Unterlegenen zu bezahlen ist. Denn derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss dessen gesamte Kosten tragen. Derjenige, der gewinnt, muss keine Prozesskosten bezahlen.

 

Noch einmal sei der Hinweis angebracht, dass diese Tabelle nur ein Beispiel ist. Je nach Einzelfall können die gerichtlichen Kosten von dieser Tabelle abweichen.

 

Angesichts dieser hohen gerichtlichen Kosten versuche ich regelmäßig mein möglichstes für Sie, um einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden, und die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen.

 

Bei einer Kostenabrechnung per Stundensatz (Vergütungsvereinbarung) wird vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ein Stundensatz vereinbart, zu dem die Kanzlei Hollweck für Sie tätig wird. Die Kosten berechnen sich dann nach der aufgewandten Bearbeitungszeit Ihres Falles. Wenn Sie eine gerichtliche Vertretung durch die Kanzlei Hollweck wünschen, so setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung. Ich benennen dann die Kosten, die in dem Gerichtsverfahren auf Sie zukomme können.

Was ist, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann?

 

Sind Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation derzeit nicht in der Lage, die Gebühr eines Rechtsanwalts bezahlen zu können, so gibt es für Sie die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung. Für rechtliche Beratungen oder für außergerichtliche schriftliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei gibt es die "Beratungshilfe".

 

Kommt es zu einem gerichtlichen Klageverfahren, so übernimmt die "Prozesskostenhilfe" zum großen Teil Ihre Kosten.

 

In beiden Fällen übernimmt die Staatskasse die anfallenden Gebühren. Bitte klicken Sie die genannten Links an, um sich näher über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung zu informieren.

 

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