Rechtsschutzversicherung

Abrechnung der Kosten über die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so rechne ich selbstverständlich gerne direkt mit dieser ab.

 

Hierzu benötige ich lediglich die Kontaktdaten Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer.

 

Bitte beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligungsgrenze von 150,00 EUR haben. Das heißt, Rechnungsbeträge unterhalb von 150,00 EUR müssen Sie selbst bezahlen. Die Versicherung übernimmt erst den Betrag, der darüber liegt.

 

Weiterhin bitte ich Sie zu beachten, dass viele Tätigkeiten der Kanzlei Hollweck aufgrund von Festpreisen erfolgen. Diese liegen teilweise über dem Betrag, den eine Versicherung erstattet. Sollte dies der Fall sein, so müssten Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.

 

Bei Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.

 

Link zur Startseite der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Hollweck hat sich als Verbraucheranwalt vor allem auf die rechtlichen Probleme von Verbrauchern spezialisiert.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin rechnet direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, sofern Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.
Im Rahmen einer Mandatsübernahme rechnet die Kanzlei Hollweck direkt mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ab.
Die Kanzlei Hollweck in Berlin akzeptiert selbstverständlich auch Mandate mit Rechtsschutzversicherung. Bitte fragen Sie Ihre RSV nach der entsprechenden Schadensnummer!
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin rechnet die Kosten des Mandats direkt mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ab.
Der Glockenturm am Maifeld in Berlin, westlich des Berliner Olympiastadions (Bild zum Vergrößern anklicken).

Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -

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  • Zivilrecht
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  • Beratung
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  • Gerichtliche Vertretung

 

Mandanten

  • Verbraucher
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