Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so rechne ich selbstverständlich gerne direkt mit dieser ab.
Hierzu benötige ich lediglich die Kontaktdaten Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer.
Bitte beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligungsgrenze von 150,00 EUR haben. Das heißt, Rechnungsbeträge unterhalb von 150,00 EUR müssen Sie selbst bezahlen. Die Versicherung übernimmt erst den Betrag, der darüber liegt.
Weiterhin bitte ich Sie zu beachten, dass viele Tätigkeiten der Kanzlei Hollweck aufgrund von Festpreisen erfolgen. Diese liegen teilweise über dem Betrag, den eine Versicherung erstattet. Sollte dies der Fall sein, so müssten Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Rechtsberatung in Berlin & Online-Beratung