Sie haben ein rechtliches Problem und möchten mich mit dessen Lösung beauftragen? In den folgenden drei Schritten zeige ich Ihnen, wie ich vorgehe, um Ihnen zu helfen:
1. Schritt: Außergerichtliche Streitbeilegung
Ich habe meine anwaltliche Tätigkeit darauf spezialisiert, Konflikte schon im Vorfeld von gerichtlichen Verfahren zu lösen.
Durch fundierte sachliche Argumentation zeige ich der Gegenseite auf, warum mein Mandant im Recht ist, und dass es aus diesem Grund sinnlos wäre, ein Gerichtsverfahren anzustrengen.
In sehr vielen Fällen gelingt es mir alleine durch diese Vorgehensweise, den Rechtsstreit zugunsten meines Mandanten zu beenden bzw. diesem zum gewünschten Erfolg zu verhelfen. Damit erspare ich meinen Mandanten viel Ärger und Kosten.
Gerade im Verhältnis Kunde – Unternehmen habe ich die Erfahrung gemacht, dass in fast allen Fällen eine Lösung des Problems zum Vorteil des Kunden möglich ist. Man muss als Rechtsanwalt lediglich das Gesetz gut kennen, geschickt verhandeln und wissen, wie die Gegenseite denkt.
Dank meiner jahrelangen Erfahrung mit den verschiedensten Großunternehmen kenne ich viele inzwischen sehr genau und weiß die jeweils passende Vorgehensweise. Ich kann abschätzen wie sich das Unternehmen verhält und welchen Schritt es als nächstes unternimmt.
2. Schritt: Erzielen einer gütlichen Einigung
Zeigt sich die gegnerische Seite dennoch unnachgiebig, so versuche ich in einem zweiten Schritt im Einvernehmen mit der Gegenseite eine vernünftige und tragbare Lösung zu finden, so dass der anfängliche Streit am Ende in einer gütlichen Einigung endet.
Denn es gilt im Rechtsstreit, wie in allen anderen Bereichen unseres Lebens: „Es ist besser miteinander zu reden, als gegeneinander zu handeln."
Ich nehme Sie und Ihr Problem ernst, versuche aber in der gleichen Art und Weise die Argumente der Gegenseite zu verstehen, um dementsprechend die für alle Seiten bestmögliche Lösung zu finden. Meiner Ansicht nach ist das der einzige vernünftige Weg, um einen Konflikt zu bereinigen.
Ist der Gegner unnachgiebig und möchte die Sache vor Gericht ziehen, so hilft manchmal nur in letzter Sekunde eine gütliche Einigung, um meinem Mandanten hohe Gerichtskosten und einen ungewissen Ausgang des Verfahrens zu ersparen.
3. Schritt: Gerichtliches Verfahren
Sollte dennoch ein Gerichtsverfahren einmal unvermeidbar sein, so trete ich vor dem Richter als ein vernünftiger, freundlicher und besonnener Anwalt auf, der den Schwerpunkt seiner Schriftsätze auf die Überzeugung des Richters durch Fakten und Argumente setzt.
Ich will durch eine nachvollziehbare Argumentation gewinnen, nicht durch das „Schlechtreden" der Gegenseite. Klar, deutlich und sachlich zeige ich dem Gericht auf, warum mein Mandant das Recht auf seiner Seite hat. Es hat sich herausgestellt, dass diese Vorgehensweise überaus erfolgreich ist!
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
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