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07. März 2025

Mahnung von Payfox Forderungsmanagement für eine telefonerotische Dienstleistung

Einer meiner Mandanten erhielt eine Mahnung von Payfox Forderungsmanagement. Darin wurde er zur Zahlung von 270 Euro für eine in Anspruch genommene telefonische Dienstleistung aufgefordert. Mein Mandant hat eine solche Dienstleistung aber nie in Anspruch genommen.

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit Payfox Forderungsmanagement ereignet hat. Payfox Forderungsmanagement ließ meinem Mandanten eine Mahnung für telefonische Dienstleistungen zukommen, welche mein Mandant seiner Erinnerung nach nie in Anspruch genommen hatte.

 

Forderung von Payfox Forderungsmanagement für ein angeblich geführtes Telefonat für Erotikdienstleistungen

Einer meiner Mandanten erhielt Anfang Februar 2025 unerwartet ein Mahnschreiben der Firma „Payfox Forderungsmanagement“. In dieser Mahnung teilte Payfox Forderungsmanagement mit, dass mein Mandant eine „Forderung für Erotikdienstleistungen“ nicht bezahlt habe.  

 

Die Rechnung sei vom Dezember 2024 und die Dienstleistung wäre laut Payfox Forderungsmanagement über die Mobilfunknummer meines Mandanten geführt worden. Hierzu gab Payfox Forderungsmanagement die Handynummer meines Mandanten an, welche auch korrekt war. 

 

Payfox Forderungsmanagement fügte eine Übersicht anbei, aus der sich ergab, dass mein Mandant angeblich im Dezember 2024 kurz vor 16 Uhr von seinem Handy aus eine bestimmte andere Handynummer angerufen haben sollte. Im Rahmen dieses Telefonats soll dann die erotische Dienstleistung erbracht worden sein. 

 

In dem Mahnschreiben forderte Payfox Forderungsmanagement nun einen Betrag in Höhe von 270 Euro zur Zahlung. Diese 270 Euro sollten innerhalb von zehn Tagen auf eine von Payfox Forderungsmanagement benannte Bankverbindung in der Tschechischen Republik überwiesen werden. 

 

Der Betrag setzte sich zusammen aus einer Hauptforderung in Höhe von 90 Euro, Mahnkosten des Auftraggebers in Höhe von 50 Euro, Bearbeitungsgebühren des Auftraggebers in Höhe von 58 Euro sowie eine Pauschale für den Verzug in Höhe von 72 Euro.

 

Als Verwendungszweck sollte mein Mandant das von Payfox Forderungsmanagement angegebene Aktenzeichen angeben. Möglich sei laut Payfox Forderungsmanagement auch eine Zahlung in bar per Einschreiben an die von Payfox Forderungsmanagement angegeben Adresse „P.O. Box 21, Moravska 9, 120 00 Praha 2 / Czech Republic“. 

 

Schließlich teilte Payfox Forderungsmanagement in der Zahlungsaufforderung noch mit, dass man die Forderung im Wege des „Factorings“ geltend machen würde. Factoring bedeutet, dass Payfox Forderungsmanagement die Forderung von einem anderen Unternehmen aufgekauft hat und diese nun im eigenen Namen geltend machen darf. Das Unternehmen, von dem Payfox Forderungsmanagement die Forderung abgekauft wurde, stand jedoch nicht im Mahnschreiben. 

 

Mein Mandant konnte sich an die von Payfox Forderungsmanagement angegebene telefonische Dienstleistung vom Dezember 2024 nicht erinnern. Er hätte niemals eine solche Leistung in Anspruch genommen, schon gar nicht zu diesem Preis. Ihm war der Name „Payfox Forderungsmanagement“ vollständig unbekannt. Auch hatte er nie eine Rechnung oder Mahnung des ursprünglichen Auftraggebers erhalten, obwohl in dem Schreiben von Payfox Forderungsmanagement Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren vom Auftraggeber, also der eigentlichen Erotikdienstleistungsfirma, aufgeführt wurden.

 

Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann gegen eine solche als unberechtigt erscheinende Forderung von Payfox Forderungsmanagement vorgegangen werden?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Haben Sie eine Mahnung für eine telefonische Dienstleistung von Payfox Forderungsmanagement erhalten, die Sie Ihrer Erinnerung nach nicht in Anspruch genommen haben, so sollten Sie gegen die Zahlungsaufforderung zunächst schriftlich Widerspruch einlegen. Teilen Sie Payfox Forderungsmanagement mit, dass Sie die abgerechnete Dienstleistung nicht zuordnen können, und Ihnen ein solcher Vertrag unbekannt ist. Bitten Sie dann Payfox Forderungsmanagement um einen Nachweis der Dienstleistung, als auch des Vertrags. 

 

Immer die Seite, die eine kostenpflichtige Leistung behauptet, ist dazu verpflichtet, diese nachzuweisen. Ebenso verhält es sich mit einem unbekannten Vertrag. Behauptet Payfox Forderungsmanagement, dass ein Vertrag über eine telefonische Dienstleistung geschlossen wurde, dann muss Payfox Forderungsmanagement diesen Vertrag nachweisen. Sie selbst sind zu keinen Nachweisen verpflichtet, da nicht Sie den Vertrag und die Leistung behaupten, sondern Payfox Forderungsmanagement. 

 

Im Bereich der telefonischen Dienstleistung ist die Erbringung eines Nachweises für die Leistung und für den vorherigen Vertragsabschluss natürlich schwierig. Diese könnte beispielsweise darin bestehen, dass die Gegenseite eine telefonische Aufzeichnung vorlegt, in der zu hören ist, dass Sie bewusst und gewollt mit dem Dienstleister telefoniert haben und sowohl die Leistung als auch die Kosten kennen und anerkennen. Ein solche Audioaufzeichnung könnte Ihnen z.B. per E-Mail im MP3-Format zugeschickt werden.

 

Grundsätzlich müssen Sie sich aber keine Sorgen darüber machen, wie die Gegenseite den Vertrag und die Leistung nachweist. Denn diese ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern.

 

Man muss hierbei bedenken, dass eine Firma, die telefonische Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenservice bzw. Telefonsex anbietet, sich dessen bewusst ist, dass die Nachweisbarkeit schwierig ist. Sie sollte daher bereits im Vorfeld Sorge dafür tragen, dass im Falle des Bestreitens der Leistung und des Vertrags eine Nachweismöglichkeit gegeben ist.

 

Kann Payfox Forderungsmanagement die Leistung und den Vertrag nicht nachweisen, so sind Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet. Sie können dann zum einen die sog. „Einrede der Nichtleistung“ vortragen, die besagt, dass Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet sind, wenn Sie keine Leistung erhalten haben. Ist kein Vertragsnachweis möglich, so können Sie zum anderen die rechtliche Einwendung des fehlenden Vertragsschlusses erheben.

 

Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?

Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben auch tatsächlich erreicht.

 

Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier Payfox Forderungsmanagement in der Tschechischen Republik, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. 

 

Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie  im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch  

 

Kostenlose Erstanfrage zu Payfox Forderungsmanagement

Haben Sie eine Mahnung von Payfox Forderungsmanagement erhalten, die in Ihren Augen unberechtigt erscheint, so können Sie mich gerne kontaktieren. Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Mahnung von Payfox Forderungsmanagement zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

 

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