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04. März 2012

Vodafone zieht Klage zurück (AG Berlin - Charlottenburg Az. 211 C 183/11)

Die Kanzlei Hollweck aus Berlin verhindert, dass der Beklagte eine angebliche Forderung von Vodafone zahlen muss. Vodafone fürchtet abweisendes Urteil und zieht seine Klage zurück.

Vodafone hatte meinen Mandanten vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verklagt. Er sollte einen UMTS-Surfstick-Vertrag bezahlen, den er niemals abgeschlossen hatte. Ich führte dem Gericht ausführlich vor, dass es sich bei der Unterschrift unter dem Vertrag um eine ganz andere handelte. Meine Argumentation war so überzeugend, dass Vodafone schließlich aufgab und die Klage zurücknahm. Mein Mandant muss nun keinerlei Zahlungen an Vodafone leisten.

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

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Was war geschehen? Vodafone behauptete, dass mein Mandant am 25.05.2010 einen Vertrag über einen 24monatigen UMTS-Surfstick-Vertrag abgeschlossen hatte. Zum Beweis legte Vodafone den Vertrag mit der angeblichen Unterschrift meines Mandanten vor. Diese Unterschrift war jedoch nicht die meines Mandanten, sondern eine völlig andere. Mein Mandant legte schriftlich Widerspruch gegen den angeblichen Vertrag ein, doch Vodafone behauptete weiterhin, dass ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde. Schließlich legte Vodafone, vertreten durch die Anwaltskanzlei Andreas Schneider aus Gütersloh, Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein (Az. 211 C 183/11).

 

Warum legt Vodafone dem Gericht einen Vertrag vor, der nicht mit der Unterschrift des Kunden unterschrieben war?

 

Als mein Mandant mir die Vodafone-Klage zeigte, war ich zunächst erstaunt. Deutlich war erkennbar, dass die Unterschrift unter dem Vertrag definitiv nicht die meines Mandanten war. Insofern erstaunte es umso mehr, dass Vodafone trotzdem Klage eingereicht hatte. Eigentlich hätte das Unternehmen bereits im Vorfeld erkennen können, dass hier ein Vertrag mit einer anderen Unterschrift vorlag. Ohne eine echte vertragliche Grundlage kann vor Gericht jedoch keine Forderung eingeklagt werden.

 

Wie konnte dem Vodafone-Beklagten geholfen werden?

 

Ich legte dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine ausführliche und stichhaltige Klage-Erwiderungsschrift vor. In dieser stellte ich den genauen Sachverhalt dar, und legte Beweise vor, aus der sich die echte Unterschrift meines Mandanten ergab. Die Unterschrift unter dem angeblichen Vodafone-Vertrag sah vollkommen anders aus. Ich ging daher davon aus, dass Vodafone in diesem Gerichtsverfahren keine Chance haben wird, und die Klage verliert. Anscheinend sah Vodafone das genauso. Nur wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung erhielt ich ein Schreiben des Gerichts, in dem Vodafone die Rücknahme der Klage erklärte. 


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Beschluss des AG Berlin-Charlottenburg (Az. 211 C 183/11)
Hier können Sie den Beschluss des AG Charlottenburg über die Klagerücknahme von Vodafone als PDF einsehen.
AG-Charlottenburg-Az-211-C-183-11-Vodafo
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Was war am 25.05.2010 in Berlin geschehen? Wie konnte es zu einem Vodafone-Vertrag kommen, obwohl der Beklagte niemals einen solchen unterschrieben hatte?

 

Der Beklagte war an diesem Datum in der Fußgängerzone „Wilmersdorfer Straße“ in Berlin unterwegs. Vor dem Einkaufszentrum „Wilmersdorfer Arkaden“ wurde er auf offener Straße von einer Person angesprochen, die Vodafone-Kleidung trug. Diese verwickelte ihn in ein längeres freundliches Gespräch und sprach von einem besonders günstigen Angebot zum mobilen Surfen per Vodafone-UMTS-Surfstick.

 

Der Beklagte war zunächst interessiert und hörte sich das Angebot an. Erst hatte der Beklagte den Eindruck, dass er sich für das Angebot entscheiden könnte, und gab dem Vodafone-Mitarbeiter seine persönlichen Daten an. Dieser füllte anhand der Daten ein Vertragsformular von Vodafone aus.

 

Am Ende forderte ihn der Vodafone-Mitarbeiter zur Abgabe der Unterschrift auf. In diesem Moment wurde dem Beklagten bewusst, dass er etwas voreilig war und eigentlich so schnell keinen Vertrag abschließen möchte. Zunächst wollte er zuhause die Angebote der anderen Mobilfunkanbieter vergleichen. Daher verweigerte er die Unterschrift und schloss keinen Vertrag über den besagten Vodafone-UMTS-Laptop-Surfstick ab.

 

Dennoch wurde genau dieser Vertrag bei der Vodafone-Zentrale eingereicht. Die Unternehmenszentrale ging von einem wirksamen neuen Vertrag aus, so dass Rechnungen gestellt wurden.

 

Es fand sich plötzlich eine Unterschrift unter dem Vertrag, welche aber nicht die des Beklagten war.

 

Nach einiger Zeit erhielt der Beklagte ein Schreiben von Vodafone, in der der neue Vertrag bekanntgegeben und die Zusendung eines Pakets mit dem UMTS-Surfstick angekündigt wurde. Da der Beklagte keinen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen hatte, rief er bei Vodafone an und teilte dies mit. Eine Vodafone-Mitarbeiterin versicherte dem Beklagten am Telefon, dass er das Paket nicht annehmen solle, und damit alles erledigt wäre.

 

Aufgrund dieser telefonischen Aussage von Vodafone vertraute der Beklagte darauf, dass er nun nicht weiter aktiv werden müsse. Nachdem er aber in dieser Angelegenheit einen gerichtlichen Mahnbescheid erhielt, legte er hiergegen selbstverständlich Widerspruch ein. Gleichzeitig schrieb er Vodafone per Einschreiben mit Rückschein an und teilte darin noch einmal mit, dass er keinen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter Vodafone abgeschlossen hatte.

 

Auch auf dem Widerspruch zum Mahnbescheid findet sich die Unterschrift des Beklagten, die völlig anders aussieht als die Unterschrift auf dem angeblichen Vertrag mit Vodafone.

 

Dennoch reichte Vodafone, vertreten durch die Anwaltskanzlei Andreas Schneider aus Gütersloh, Klage am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein, und wollte den Beklagten per Urteil zur Bezahlung des angeblichen UMTS-Surfsticks bringen.

 

Erst durch anwaltliches Gegenschreiben konnte Vodafone überzeugt werden, dass es sich bei der Unterschrift um eine andere handelte, nicht um die des Beklagten.

 

Dennoch erstaunt es mich, dass hierzu erst die Einreichung einer Klage notwendig war. Es hätte ein simpler Blick auf die Unterschrift unter dem Vertrag ausgereicht. Ein Unterschriftenvergleich hätte sofort aufgezeigt, dass dies nicht die Unterschrift des Beklagten sein konnte.  

 

Warum hat Vodafone seine Klage vor Gericht zurückgenommen? 

 

Eine Klage wird immer dann zurückgenommen, wenn der Kläger oder die Klägerin keine Möglichkeit mehr sieht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Vodafone sah die eingereichte Klage vermutlich chancenlos und lies diese durch den Rechtsanwalt Andreas Schneider zurücknehmen. Sonst hätte Vodafone mit einem gegen das Unternehmen gerichteten Urteil rechnen müssen. Um ein für Vodafone negatives Gerichtsurteil zu verhindern, stellte der Weg über die Klagrücknahme vermutlich den günstigsten rechtlichen Weg für Vodafone dar.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt in Berlin 

  

Vodafone zieht Klage vor Gericht zurück, um Urteil zu vermeiden. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin verteidigte Mandant gegen Vodafone vor Gericht.
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Vodafone befürchtet negatives Urteil gegen das Unternehmen und zieht Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg in Berlin zurück. Anwalt Thomas Hollweck Berlin.
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Kommentare: 12
  • #1

    carsten Manske (Mittwoch, 26 September 2012 13:17)

    Ich habe das gleiche erlebt. BFS(Vodafone) hat auch die Klage zurückgenommen. Jedoch fangen Sie erneut an Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc. zu schicken.

  • #2

    Horst (Freitag, 12 Oktober 2012 15:32)

    BFS scheint was schlimmes zu sein

  • #3

    roland (Donnerstag, 08 November 2012 15:30)

    bin nun mehrmals mit vodafone und ra schneider von bfh risk in ärgerlichen kontakt gekommen, nun zum 2. mal hat vodafone die kündigungen nicht akzeptiert und ellenlange briefe hin und her gesendet. ein fall ging vor das amtsgericht nördlingen und der ra hat dann vor verhandlung die klage zurückgenommen, ich habe nie etwas an die leute von vodafone und bfh risk bezahlt, alles abzocker. nun schon wieder abbuchungen auf meinen konto von vodafone, gehabt und nun alles rückbuchen lassen, da der vertrag gekündigt ist, (nie mehr vodafone) nun erste mahnungen erhalten, denke nun geht das alles wieder los, bin aber entspannt, da es keine grundlage gibt hier etwas zu zahlen, wichtig ist sich nicht einschüchtern lassen. ich denke darüber nach ob ich vodafone wegen betrugs anzeigen kann, bin mir nicht sicher, ich habe immer wiedersprochen und auch kopien der kündigung gesendet und auch die bestätigungen ... mal sehen wie es weiter geht, tipp nie etwas bezahlen und auf sein recht pochen, auch wenn hier eine rießen telefongesellschaft offensichtlich in deutschland machen kann als wenn wir keinen rechtsstaat hätten.

  • #4

    roland (Dienstag, 13 November 2012 07:47)

    fakt ist, das internet ist voll mit unberechtigten vorgehen im zusammenhang mit gekündigten verträgen, nicht abgeschlossenen verträgen, etc. und vodafone ist weder bereit hier fehler zuzugeben oder auch von möchtegern forderungen zurückzutreten, selbst wenn man dies schriftlich und telefonisch mitgeteit hat. nein bei kontaktaufnahme kommen immer nur standardisierte schreiben von der "pseudo" inkassofirma und von dubiosen anwälten von vodafone. für mich ist klar hier wird mit der angst der leute geld gemacht, denn viele leute zahlen wenn was (egal ob berechtigt oder nicht) per inkassofirma gefordert wird, da hier einschüchterternde briefe gesendet werden und wenn an der stelle die leute noch nicht eingeschüchtert werden, dann beim versenden des gerichtlichen schreibens. die rechnen natürlich mit wiederstand bei den dubiosen forderungen (egal aus welchen gründen, ob kein vertrag oder was auch immer) aber die gehen mit sicherheit zu recht davon aus, dass mit der unberechtigten drohung sehr viele leute zahlen, ich kann mir vorstellen, dass dies ein millionengeschäft ist. ich finde der anwalt hat recht hier dies offentlich zu machen und wenn man sich mit dem verbraucherschutz auseinandersetzt wird hier selbiges bestätigt, also lieber peter, bevor du vodafone in schutz nimmst, nimm dir 5 min zeit und lies mal nach, ich persönlich habe schon sehr negative erfahrung mit vodafone und verklag gerade diesen verein auf schadensersatz und wegen betrügerischem handeln erfolgt auch anzeige

  • #5

    winni.schulz (Sonntag, 16 Dezember 2012 20:25)

    Vodafon und Abofalle in die Suchmaschine und danach gut festhalten. Unzählige Seiten mit Betrugsopfern von Vodafon lassen den Atem stocken. Wie lange noch kann dieses Unternehmen diese Betrügerein im grossen Stil ungestraft fortführen?

  • #6

    maik (Samstag, 29 Dezember 2012 23:31)

    warum gehen wir nicht alle zum zdf? da waren ja berichte über die betrügereien vor kurzem.

    mir wurde einfach 5 euro abgebucht obwohl alle meine verträge ausgelaufen waren und dann habe ichs zurückbuchen lassen.

    dann kam die forderung 5euro per post, es stellt sich heraus, dass die Rechnung für eine prepaid karte ist.
    darf man überhaupt für prepaid karten einfach geld abbuchen? auch ohne einzugsermächtigung?

    jetzt nach nem jahr forderung 84 euro, drohung mit schufa, inkasso usw.

    was kann man denn da machen? anzeige wg. Betrug?
    wenn jmd auch so verzweifelt ist und am liebsten an die Öffentlichkeit will oder mir weiterhelfen kann oder mir auch nen kleinen hinweis geben kann, bitte bitte schreibt mir doch an folgende Adresse: maik9l@yahoo.de
    danke

  • #7

    Dynam (Mittwoch, 16 Oktober 2013 12:21)

    Ja die sollten sich tatsächlich schon mal warm anziehen!! Genauso wie die telekom und ihre Straßenkehrer flat4free.

    Ich vermute ja dass Cosma Plus sich mittlerweile schneider&schneider gbr nennt und mit Telekom kooperiert... Anderer Name selbe Masche!!

  • #8

    Peter (Mittwoch, 22 Januar 2014 17:30)

    @Stefan
    Sie sollten vorsichtig sein mit solchen Drohungen.

    keinesfalls ist es so, dass ich Vodafone in Schutz nehmen will. Wenn unberechtigte Forderungen geltend gemacht werden, dann soll und muss man sich als Verbraucher dagegen wehren.

    Ich habe lediglich geschrieben, dass in der Regel nicht Vodafone, oder jeder andere Netzbetreiber auch, für die Dinge verantwortlich sind. Überall, wo man mit der Vermittlung von Verträgen, nicht nur bei Mobilfunkverträgen, Geld verdienen kann, wird es schwarze Schafe geben, die versuchen, sich mit unlauteren Methoden zu bereichern.

    Und wie ich es bereits geschrieben habe, ist es in dem Massegeschäft eben nicht möglich, jeden einzelnen Vertragsabschluss auf seine Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.

    Wenn sich dann im Laufe eines Prozesses, sei es gerichtlich oder außergerichtlich herausstellt, dass beispielsweise, wie im geschilderten Fall, eine Urkundenfälschung vorliegt, wird die Sache dann eben beendet und nicht weiterverfolgt.

    Und in dem beschriebenen Fall hätte der vermeintliche Vertragspartner auch ohne Rechtsanwalt den Prozess gewonnen, bzw. Vodafone die Klage zurückgenommen. Denn man musste keine ausführliche und stichhaltige Klageerwiderung fertigen. Man musste lediglich mit einem Satz bestreiten, dass die Unterschrift von einem selbst ist und bestenfalls, aber nicht zwingend, eine Unterschriftenprobe vorlegen. Denn beweisbelastet ist nicht der Beklagte, sondern der Kläger, der sich auf den ordnungsgemäßen Vertrag beruft.

    Natürlich sollte man diese miese Machenschaft des Vermittlers publik machen, damit andere nicht ebenfalls darauf hereinfallen.

    Aber es war und ist nunmal keine Glanzleistung des Anwaltes gewesen.

  • #9

    olgar (Donnerstag, 21 August 2014 01:35)

    Geht mir genauso leute,nach 7 Jahren bekomme ich ein Vollstreckungsbrief von vodafone das ich 1000 euro offen habe!!wo waren die all die jahre ich bin mit dem nerven am ende weiss nicht was ich tun Soll.

  • #10

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 05:51)

    1

  • #11

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 05:51)

    1

  • #12

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 06:51)

    1

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