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Es ist eine typische Situation: Sie erhalten Ihre monatliche Handyrechnung und erleben eine Überraschung. Neben dem üblichen Betrag für die Grundgebühr etc. finden sich plötzlich weitere Beträge von unbekannten Unternehmen auf der Handyrechnung. Diese werden auf der Rechnung unter dem Begriff Mehrwertdienste, Fremdanbieter, Drittanbieter oder Premiumdienste gelistet und enthalten Positionen von angeblich abgeschlossenen Downloads, Chatnachrichten, Online-Spieleinkäufe, Abonnements oder gänzlich unbekannten Diensten. Teilweise wird die eigentliche Leistung von Ihrem Mobilfunkanbieter überhaupt nicht benannt, es wird lediglich ein Rechnungsbetrag ausgewiesen.
Weitere Informationen über den zugrunde liegenden Vertrag oder die Leistung fehlen. Alleine aufgrund der Handyrechnung ist nicht erkennbar, was hier abgerechnet wurde. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis bringt kein Licht in die Angelegenheit.
Nach dem Rechnungserhalt setzen Sie sich mit Ihrem Mobilfunkanbieter in Verbindung und bitten um Aufklärung, welche Leistungen da abgerechnet wurden. Ihr Provider erklärt Ihnen daraufhin, dass Sie selbst diese Leistungen bestellt hätten und dementsprechend bezahlen müssten. Sogar heftiger Widerspruch hilft nicht weiter, Ihr Mobilfunkanbieter besteht auf einen Ausgleich der Forderungen.
Als nächstes verlangen Sie einen Nachweis, welcher Vertrag abgeschlossen, und welche Leistungen erbracht wurden. Leider verweist Ihr Mobilfunkprovider Sie nur an den jeweiligen Drittanbieter. Zwar werden Ihnen die Kontaktdaten des Fremdanbieters benannt, ansonsten lässt man Sie aber alleine stehen. Sie wissen trotz intensiver Recherche immer noch nicht, wofür Sie eigentlich zahlen sollen.
Dieses Phänomen findet sich derzeit bei allen bekannten Mobilfunkanbietern wie Telekom, Congstar, O2 (Telefonica), Vodafone, 1&1, Mobilcom-Debitel, Klarmobil, Unitymedia, Drillisch Online etc. Die Provider agieren nicht kundenfreundlich und nehmen eine Rechnungsstornierung vor, wie man es sich wünschen würde, sondern verlangen die Bezahlung aller Posten auf der Handyrechnung, egal ob diese vom Kunden gewollt sind oder nicht.
Darf mein Mobilfunkanbieter fremde Unternehmen auf meiner Handyrechnung abrechnen?
Betrachtet man diese Frage in rechtlicher Hinsicht, so ist dies eigentlich nicht erlaubt. Sie schließen mit Ihrem Mobilfunkanbieter einen Vertrag ab, der aus zwei Seiten besteht, Sie und der Anbieter. Im Rahmen dieses zweiseitigen Vertragsverhältnisses hat jede Seite nur die Rechte und Pflichten, die unmittelbar aus dem abgeschlossenen Hauptvertrag hervorgehen. Das heißt, Ihr Mobilfunkanbieter darf Ihnen lediglich die selbst erbrachten Leistungen (Grundgebühr, Flatrates, Telefonate, SMS, MMS, Internetnutzung etc.) auf die Rechnung setzen. Und Sie stehen in der Pflicht, nur diese Leistungen bezahlen zu müssen. Der Anbieter darf keine Leistungen von anderen Unternehmen auf die Rechnung setzen.
Wieso kommt es dann trotzdem so häufig vor, dass Mobilfunkanbieter die Leistungen von anderen Unternehmen (Drittanbietern) abrechnen?
Die Mobilfunkanbieter handhaben das so, dass sie in die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGBs“, oder das „Kleingedruckte“) Regelungen aufnehmen, die genau das erlauben. Dort steht dann beispielsweise, dass über die Mobilfunkrechnung Leistungen von anderen Unternehmen (Drittanbietern) abgerechnet werden dürfen. Der Kunde erfährt davon in aller Regel nichts, denn bei Vertragsschluss liest er das Kleingedruckte nicht durch. Ihm sind lediglich die ein oder zwei Seiten des Hauptvertrages bekannt.
Würde im Hauptvertrag groß und deutlich stehen, dass der Mobilfunkanbieter Dienste von Drittanbietern und von Premiumdiensten abrechnen darf, so wäre der Kunde gewarnt. Leider ist dem nicht so. Damit erlebt der Kunde die Überraschung erst dann, wenn die fremden ungewollten Leistungen anderer Unternehmen plötzlich auf der Rechnung erscheinen.
Darf mein Mobilfunkanbieter in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln, dass andere Unternehmen (Drittanbieter) ihre Leistungen auf meine Mobilfunkrechnung setzen dürfen?
Grundsätzlich dürfen in den "Allgemeinen Geschäftsbedingung" nur Punkte geregelt werden, die eher allgemein und für den Vertragsschluss nicht wesentlich sind. Das ist der Grundgedanke, den der Gesetzgeber für das Kleingedruckte vorgesehen hat. Das heißt, eigentlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür gedacht, einen Vertragsabschluss zu vereinfachen. Ein Vertrag soll nicht aus vielen dutzend Seiten bestehen und dadurch unübersichtlich werden. Nur ganz allgemeine Dinge, die der Händler oder das Unternehmen in jedem Vertrag geregelt wissen möchte, dürfen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einzug finden.
Das wiederum bedeutet, dass dort keine Überraschungen auf den Kunden warten sollten. Der Kunde muss darauf vertrauen dürfen, dass im Kleingedruckten nichts für ihn wesentliches steht. Vor allem sollten dort keine Regelungen zu finden sein, die den Hauptvertrag abändern oder so wesentlich für den Vertragsschluss sind, dass diese eigentlich in den Hauptvertrag hätten mit aufgenommen werden müssen. Eigentlich sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Inhalt her so gestaltet sein, dass der Kunde sie überhaupt nicht lesen muss, weil er darauf vertrauen darf, dass dort nichts außergewöhnlich nachteiliges für ihn stehen kann.
Nach diesem Grundgedanken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es den Mobilfunkanbietern nicht erlaubt, Regelungen in Bezug auf Fremdanbieter, Drittanbieter oder Premiumdienste in das Kleingedruckte zu setzen. Es handelt sich hierbei um für den Vertragsschluss so wesentliche und wichtige Regelungen, dass diese im Hauptvertrag stehen müssten. Befinden sich die Drittanbieter-Regelungen aber nur im Kleingedruckten, so sind diese nicht wirksam in den vom Kunden abgeschlossenen Mobilfunkvertrag mitaufgenommen.
Und was heißt das nun? Hat mein Mobilfunkanbieter eine rechtliche oder vertragliche Grundlage für die Abrechnung von fremden Drittanbieterleistungen?
Letztendlich bedeutet das, dass Ihr Mobilfunkanbieter in aller Regel keine rechtliche Grundlage hat, um Ihnen Fremdleistungen auf die Handyrechnung zu setzen. Ihr Provider hätte bei Vertragsschluss im Hauptvertrag, also auf den Dokumenten die Sie unterschreiben, die Abrechnung für Fremdanbieter darstellen müssen.
Leider sieht es in der Praxis so aus, dass sich solche wichtigen Hinweise nicht im Hauptvertrag befinden, sondern immer nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn überhaupt. Alleine schon aus diesem Grund fehlt es Ihrem Anbieter an einer vertraglichen Grundlage, um Ihnen fremde Leistungen und Dienste von Drittanbietern oder Premiumdiensten in Rechnung stellen zu dürfen.
Ist mein Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, beanstandete Fremdleistungen von der Handyrechnung wieder zu entfernen?
Sobald Sie eine Leistung auf Ihrer Handyrechnung entdeckt haben, die Sie nicht kennen und nie in Anspruch genommen haben, sollten Sie Widerspruch bei Ihrem Anbieter einreichen. Aufgrund dieses Rechnungswiderspruchs ist Ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, die entsprechenden Rechnungspositionen zu entfernen.
Leider geschieht das in der Praxis nicht immer. Einige Mobilfunkanbieter beharren manchmal auf den Rechnungsposten und verlangen von ihren Kunden die Bezahlung derselben.
Warum weigert sich mein Mobilfunkanbieter, die unerwünschten Fremdleistungen von der Handyrechnung zu entfernen?
Die Mobilfunkanbieter verdienen über diesen Zusatzservice viel Geld. Zwar werden die Leistungen direkt von den Drittanbietern erbracht, die Abrechnung geschieht aber über den Handyvertrag. In der Praxis funktioniert das meist in der Form, dass Ihr Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter aufkauft und dann zu einem erhöhten Preis selbst in Rechnung stellt.
Kostet ein Premiumdienst beispielsweise 4,99 EUR, so ist es gut möglich, dass Ihr Mobilfunkanbieter hierfür lediglich einen Betrag in Höhe von 2,00 EUR an den Drittanbieter bezahlen muss. Anschließend stellt er diese Leistung auf Ihre Handyrechnung und verlangt hierfür 4,99 EUR. Das heißt, er macht einen Gewinn in Höhe von 2,99 EUR.
Da Ihr Anbieter für den Premiumdienst des Drittanbieters bereits bezahlt hat, muss er von seinem Kunden diese Kosten wieder ersetzt bekommen. Einer Stornierung möchte der Mobilfunkanbieter nicht nachkommen, denn dann würde er einen Verlust machen. Er muss Sie also mit allen Mitteln dazu bringen, dass Sie diesen Dienst bezahlen. Daher verweigert Ihr Anbieter manchmal eine Stornierung. Er verweist Sie lediglich auf die Adressdaten des Drittanbieters und bittet Sie, mit diesen selbst in Kontakt zu treten.
Wie genau kommt es zu den seltsamen Positionen auf meiner Mobilfunkrechnung? Wie kann so etwas überhaupt passieren?
In vielen Fällen ist es leider tatsächlich so, dass die Drittanbieterleistungen einen Weg auf Ihre Handyrechnung finden, ohne dass Sie es merken. Ich stelle im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt fest, dass die abgerechneten Drittanbieterleistungen mehr und mehr in die Illegalität abrutschen. Das heißt, die auf den Handyrechnungen auftauchenden Fremdanbieterleistungen haben immer öfter einen rechtswidrigen Ursprung. Sie dienen alleine dazu, den Gewinn der Drittanbieter zu erhöhen, der Kunde hat die abgerechneten Leistungen jedoch nie bestellt oder erhalten.
Ist es sinnvoll, sich mit dem Drittanbieter direkt in Verbindung zu setzen und um eine Erstattung zu bitten?
Die Unternehmen, die Drittanbieterleistungen anbieten, unterscheiden sich erheblich. Manche nehmen eine vollständige Erstattung der Kosten vor, andere eine teilweise, wiederum andere leisten überhaupt keine Erstattung. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, den Drittanbieter wenigstens einmal direkt anzuschreiben und um eine Erstattung der Kosten zu bitten.
Problematischer wird es dann, wenn der Drittanbieter seine Firmenzentrale im Ausland hat, oder wenn nur eine ausländische Kontaktadresse vorhanden ist. Hier wird den Kunden der deutschen Mobilfunkanbieter sehr viel zugemutet, wenn sie sich an einen Drittanbieter im Ausland wenden sollen, womöglich noch in einer anderen Sprache.
In rechtlicher Hinsicht ist es zunächst nicht erforderlich, dass Sie sich direkt an den Drittanbieter wenden. Da Ihr Mobilfunkanbieter die unberechtigte Forderung auf die Handyrechnung gesetzt hat, und nur dieser Ihr Vertragspartner ist, müssen Sie sich erst einmal nur mit diesem auseinandersetzen. Das Anschreiben des Drittanbieters ist damit zumindest vorbeugend sinnvoll.
Wann muss ich mich an meinen Mobilfunkanbieter wenden, und wann an den Drittanbieter?
Wie gerade beschrieben, ist zunächst nur Ihr Mobilfunkanbieter, egal ob die Telekom, Telefonica (O2), Vodafone, 1&1, Mobilcom-Debitel, Congstar, Klarmobil, Drillisch Online, Unitymedia etc. der richtige Ansprechpartner. Er ist im Rahmen des Handyvertrags Ihr Vertragspartner. Da dieser die unberechtigte Position des Drittanbieters auf Ihre Handyrechnung gesetzt hat, müssen Sie sich auch an diesen wenden und um Klärung bzw. Stornierung bitten.
Erst dann, wenn Ihr Mobilfunkanbieter die unberechtigte Forderung des Drittanbieters von der Rechnung genommen hat, und Sie direkt vom Drittanbieter eine separate Rechnung schriftlich oder per E-Mail erhalten, sind Sie verpflichtet, sich direkt an den Drittanbieter zu wenden. Ab diesem Moment ist Ihr Mobilfunkanbieter nicht mehr zuständig.
Darf ich den Handyvertrag außerordentlich kündigen, wenn mein Mobilfunkprovider die bestrittenen Beträge der Drittanbieter nicht von der Rechnung entfernt?
Weist Ihr Mobilfunkanbieter den Widerspruch zurück, so können Sie den Handyvertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden. Bei einem begründeten Widerspruch gegen Drittanbieterleistungen muss Ihr Mobilfunkanbieter die bestrittenen Beträge von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.
Denn es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird. Es besteht für Sie dann die Gefahr, dass Sie dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen von Ihrem Provider erhalten. Das führt zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, da Sie nicht wissen, wie hoch die Rechnungsbeträge der Folgemonate sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne die Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.
Wie weise ich die Forderung des Drittanbieters zurück?
In dem Moment, in dem Sie direkt vom Drittanbieter eine Rechnung oder Mahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen, schriftlich Widerspruch gegen diese unberechtigte Forderung einzulegen. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht ausreichend. Widersprechen Sie der Rechnung deutlich, und bestreiten Sie den Vertragsschluss sowie die Inanspruchnahme von Leistungen. Fordern Sie den Drittanbieter auf, den angeblichen Vertrag nachzuweisen und bitten Sie ihn um eine genaue Darstellung, welche Dienste Sie von dem Drittanbieter erhalten haben.
Bitte versenden Sie Ihr Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung. Es ist wichtig, dass Sie den Zugang Ihres Widerspruchs an die Gegenseite später nachweisen können.
Nach erfolgtem Widerspruch ist der Drittanbieter verpflichtet, Ihnen den Vertragsnachweis zukommen zu lassen, als auch die Leistungen darzustellen. Immer derjenige, der eine Zahlung von Ihnen fordert, muss die Verpflichtung zur Zahlung und die Leistungserbringung nachweisen.
In aller Regel kann der Drittanbieter aber weder den Vertrag noch die Erbringung von bestimmten Diensten beweisen. In einem solchen Fall war Ihr Widerspruch erfolgreich und Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Rechnung des Drittanbieters zu bezahlen.
Wie kann ich mich für die Zukunft vor Drittanbietern schützen? Kann ich die Drittanbieter sperren?
Bitten Sie Ihren Mobilfunkanbieter, eine Drittanbietersperre einzurichten. Inzwischen sind alle Mobilfunkanbieter in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Drittanbieter zu sperren. In den meisten Fällen ist dies online über Ihren Account beim Anbieter möglich. Dort muss dann nur ein Häkchen gesetzt werden, und alle Drittanbieterdienste sind gesperrt.
Das bedeutet, dass über Ihre Mobilfunkrechnung ab dem Zeitpunkt der Sperre nur noch die Leistungen Ihres Anbieters abgerechnet werden, also die Kosten für Grundgebühr, Gesprächsverbindungen, Internetnutzung, Flatrates, Handymiete, SMS, MMS etc. Andere Unternehmen dürfen ihre Forderungen ab diesem Moment nicht mehr auf Ihre Mobilfunkrechnung setzen. Die Einrichtung einer Sperrung für Drittanbieter auf der Handyrechnung ist daher durchaus als sinnvoll zu betrachten.
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Sperre für Drittanbieter dazu führt, dass Sie keine normalen „seriösen“ Fremddienste mehr in Anspruch nehmen können, also beispielsweise Kurzwahlnummern für Taxidienste o.ä. Viele Mobilfunkanbieter bieten ihren Kunden daher mehrere Optionen bzw. Stufen der Sperrung an. Es ist möglich, bestimmte Dienste oder Drittanbieter für die Handyrechnung zu sperren, andere Dienste jedoch nicht. Eine derartige optionale Sperrmöglichkeit bietet den besten Schutz bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Weiternutzung seriöser Premiumdienste.
Meine Kinder haben das Handy benutzt und versehentlich Verträge mit Drittanbietern abgeschlossen. Sind diese Verträge wirksam?
Schließt ein minderjähriges Kind einen Vertrag ohne die Einwilligung der Eltern ab, so ist dieser zunächst unwirksam. Erst wenn die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter die nachträgliche Genehmigung erteilen, gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen.
Dieser Grundsatz gilt auch für Verträge, die online über das Internet oder über das Mobiltelefon abgeschlossen werden. Das heißt, wenn Ihr Kind durch die Verwendung einer App oder über eine mobile Internetseite einen Vertrag mit einem Drittanbieter abschließt, ist dieser zunächst nicht wirksam. Erst wenn Sie als Eltern dem Drittanbieter die Genehmigung zum Vertragsschluss erteilen, kommt ein Vertrag zustande.
Verweigern Sie dem Drittanbieter die Genehmigung, so fehlt es an einem wirksamen Vertrag, aufgrund dessen eine Forderung an Ihr Kind gerichtet werden darf. Findet trotzdem eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung statt, so wird dieser Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend gemacht. Das darf natürlich nicht sein.
Folgende Vorgehensweise bietet sich daher an, wenn Ihre Kinder tatsächlich die fraglichen Drittanbieter-Verträge abgeschlossen haben:
Findet sich auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Drittanbieter-Rechnungsposten, so teilen Sie dem Drittanbieter mit, dass der Vertrag von Ihrem minderjährigen Kind ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde, und Sie als Eltern die nachträgliche Genehmigung verweigern. Dem Mobilfunkanbieter teilen Sie das gleich mit: Sie haben dem Drittanbietervertrag keine Genehmigung erteilt und bitten um Entfernung des Rechnungspostens von Ihrer Handyrechnung. Damit sind Sie rechtlich betrachtet auf der sicheren Seite.
Leider verhält es sich in einem solchen Fall oftmals so, dass der Mobilfunkanbieter behauptet, das spiele keine Rolle, denn der Handyvertrag läuft auf Ihren Namen, und Sie müssen alle Kosten, die dadurch entstehen, bezahlen. Sie hätten auf Ihre Kinder acht geben müssen und seien nun für den angerichteten Schaden verantwortlich.
Das ist in rechtlicher Hinsicht natürlich nicht korrekt. Sobald Sie dem Drittanbieter-Vertrag die Genehmigung verweigert haben, besteht keinerlei vertragliche Grundlage, auf deren Basis Ihr Mobilfunkanbieter Rechnungspositionen auf die Mobilfunkrechnung setzen darf. Tut er das doch, so macht er Forderungen ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend. Das darf nicht sein. Der Anbieter ist verpflichtet, die Drittanbieter-Positionen von der Handyrechnung zu entfernen.
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