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Immer mehr Personen geraten in die Schuldenfalle und benötigen dringend Hilfe, um von den Schulden wieder loszukommen. Da sie es oftmals aus eigener Kraft nicht schaffen, suchen manche Rat bei einem Schuldenregulierer oder einer Finanzsanierung. Andere benötigen dringend einen Kredit, erhalten diesen jedoch nicht von ihrer Bank, da sie beispielsweise einen negativen Eintrag in der Schufa haben oder arbeitslos sind. Viele entschließen sich in ihrer finanziellen Notlage dazu, einen Kreditvermittler im Internet zu beauftragen, einen "Kredit ohne Schufa" oder einen "Sofortkredit" aufzunehmen.
Im folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Problemkreise rund um die Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierungen vorstellen, welche mir in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bereits mehrfach begegnet sind.
Zu jedem Einzelbeispiel wird aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, um dem Problem entgegenzuwirken. Zudem stelle ich Ihnen die verschiedenen rechtlichen Einwendungen vor, die im Bereich von strittigen Verträgen mit Kreditvermittlern, Finanzsanierern und Schuldenregulierern anwendbar sind. Am Ende meines Ratgebers finden Sie einen Musterbrief, den Sie auf Ihre eigene Situation individuell anpassen können.
Meine Kanzlei beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Verträgen rund um die Vermittlung eines Kredits, einer Finanzsanierung oder einer Schuldenregulierung. Dabei kristallisieren sich immer wieder bestimmte rechtliche Fragestellungen heraus. Diese möchte ich Ihnen im Folgenden vorstellen und näher erläutern.
Bei einer Finanzsanierung handelt es sich um eine Dienstleistung, bei der eine Sanierung der Finanzen des Schuldners durch äußere Hilfe erfolgt. Das heißt, ein externer Berater schaltet sich in die eigene finanzielle Lage des Kunden ein, prüft diese, und hilft anschließend, mit dem vorhandenen Einkommen die Finanzsituation wieder in den Griff zu bekommen. Ein Darlehen wird hierbei nicht vermittelt.
Eine solche Dienstleistung ist grundsätzlich sinnvoll, da den betroffenen Schuldnern eine wichtige Hilfestellung gegeben wird, um finanziell wieder auf die Beine zu gelangen. Denn viele schaffen es ohne fremde Hilfe nicht mehr, den Überblick über die Schulden zu bewahren. Ein Finanzsanierer oder Schuldenregulierer schließt daher einen Vertrag mit dem Kunden ab, in dem die genaue Dienstleistung über die Sanierungsarbeit offen benannt wird.
Leider kommt es bei einem solchen Vertragsschluss manchmal zu Missverständnissen zwischen dem Kunden und dem Finanzsanierer. Der Kunde liest versehentlich die Vertragsdetails nicht genau genug durch und denkt daher, dass er einen normalen Kreditvertrag über den gewünschten Betrag abschließt. Tatsächlich aber gibt der Betrag nur die Höhe der zu regulierenden Schulden an. Der Kunde denkt, er hat ein Darlehen in der gewünschten Höhe beantragt, während der Finanzsanierer von einer Schuldenregulierung in der vom Kunden benannten Höhe ausgeht.
In einem solchen Fall kann es sein, dass es in rechtlicher Hinsicht zu keinem wirksamen Vertragsschluss kommt, da beide Parteien (Kunde und Finanzsanierer) von einem unterschiedlichen Vertragsinhalt ausgehen. Nach deutschem Recht kann ein Vertrag immer nur dann zustande kommen, wenn "zwei übereinstimmende Willenserklärungen" abgegeben werden. Geht die eine Seite jedoch beispielsweise von einem Darlehensantrag aus, während die andere Seite eine Finanzsanierung annimmt, so kann es an solchen deckungsgleichen Willenserklärungen fehlen. Ein Vertrag kommt dann evtl. nicht zustande.
Selbst wenn man in rechtlicher Hinsicht von einem wirksamen Vertrag ausginge, so kann immer noch ein Irrtum auf Seiten des Kunden vorliegen. Bei Verträge, die aufgrund eines Irrtums abgeschlossen wurden, besteht aber die Möglichkeit, dass diese mit einer Anfechtung wegen Irrtums vollständig oder teilweise aufhebbar sind.
Waren Sie auf der Suche nach einem Darlehen im Internet und haben aus Versehen einen Vertrag über eine Finanzsanierung oder eine Schuldenregulierung abgeschlossen, so können Sie zum einen den Vertragsabschluss an sich bestreiten, da Sie einen ganz anderen Vertrag abschließen wollten, und zum anderen können Sie den Finanzsanierungsvertrag wegen Irrtums anfechten.
Gerne können Sie hierfür die folgende Musterformulierung nutzen: „Ich war auf der Suche nach einem Kredit und hatte daher das Ziel, einen ganz bestimmten Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen. Ich habe kein Interesse an einer Finanzsanierung oder einer Schuldenregulierung. Insofern bestreite ich den Vertragsschluss, da ich einen gänzlich anderen Vertrag wünschte als den, den Sie mir nun vorlegen. Zudem erkläre ich Ihnen aufgrund dieses Missverständnisses die Anfechtung wegen Irrtums.“
Im Folgenden beschreiben Sie so ausführlich und genau wie möglich, was für einen Kreditvertrag Sie gesucht haben, wie Sie auf die Internetseite des Finanzsanierers kamen, und wie Sie die dortigen Angaben des Finanzsanierers aus Versehen missverstanden haben. Zudem schildern Sie, warum Sie keinen Finanzsanierungsvertrag abgeschlossen hätten, wenn Sie das Angebot richtig verstanden hätten, weil Sie eine solche Schuldenregulierung nicht benötigen, sondern einen Kredit suchten etc.
Manchmal ist es im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag notwendig, einen Vertrag über eine Versicherung abzuschließen. Dies wird beispielsweise damit begründet, dass das den Kredit auszahlende Institut es gerne sehe, wenn der zukünftige Kreditnehmer für seine Sicherheit vorsorge. In einigen Fällen kann das beauftragte Finanzinstitut das Darlehen nur dann bewilligen, wenn eine bestimmte Versicherung abgeschlossen wurde, da ansonsten die Sicherheiten bzgl. der Kreditauszahlung zu gering seien. Dabei werden nicht nur Versicherungen vermittelt, sondern auch Bausparverträge etc.
Unterzeichnet der Kunde einen solchen Versicherungs- oder Bausparvertrag, so stellt sich für ihn das folgende Problem: Er hat mit seiner Unterschrift einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen, der unabhängig von dem eigentlich gewünschten Kreditvertrag rechtliche Wirksamkeit entfaltet. Damit liegen letztendlich zwei oder mehrere selbständige Verträge vor, gegen die unterschiedlich vorgegangen werden muss.
Den eigentlichen Kreditvermittlungsvertrag kann der Kunde eventuell kündigen bzw. sich auf Nichtleistung berufen, falls doch kein Kredit vermittelt wurde o.ä. Evtl. kommt die Möglichkeit hinzu, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten oder einen Widerruf auszusprechen.
Problematischer sind die abgeschlossenen zusätzlichen Versicherungs- oder Bausparverträge. Hat der Kunde beispielsweise einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, so besitzt dieser eine eigenständige Gültigkeit, wenn zwischen dem Versicherungsvertrag und dem Kreditvertrag kein Zusammenhang besteht.
Am einfachsten gelangt der Kunde dann aus einem Versicherungsvertrag, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dann kann der Vertrag per Widerruf rückgängig gemacht werden. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, so kann der Versicherungs- oder Bausparvertrag sogar innerhalb eines Jahres und 14 Tagen widerrufen werden.
In Frage kommt auch eine Anfechtung wegen Irrtums, falls der zusätzliche Versicherungsvertrag versehentlich unterschrieben wurde. Denn manchmal muss der Kunde sehr viele Formulare unterschreiben, um einen Kreditvermittlungsvertrag zu erhalten. Ist dann ein Vertrag über eine Versicherung oder einen Bausparvertrag dabei, ohne dass der Kunde es bemerkt, so liegt ein Irrtum im Vertragsabschluss vor.
Haben Sie einen Kredit beantragt und dabei versehentlich eine eigentlich ungewollte Versicherung oder einen Bausparvertrag abgeschlossen, so wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an den Vertragspartner und erklären, dass es sich um einen Irrtum Ihrerseits gehandelt hat. Stellen Sie dar, dass Sie eigentlich nur einen Kredit erhalten, und keine zusätzlichen Verträge abschließen wollten. Stellen Sie genau und ausführlich dar, dass Sie den Vertrag über die Versicherung oder den Bausparvertrag nicht benötigen und nie unterschrieben hätten, wenn Sie gesehen hätten, dass es sich um einen solchen Vertrag handelt.
Gerne können Sie hierzu die folgende Musterformulierung nutzen: „Ich wollte lediglich einen Kreditvertrag abschließen, da ich zeitnah einen bestimmten Geldbetrag benötigte. Ich wollte jedoch keinen zusätzlichen Vertrag über eine Versicherung abschließen. Das geschah nur, weil ich das Vertragsformular für die Versicherung nicht erkannt habe. Ich dachte es ist ein weiteres Formular, das im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag unterschrieben werden muss. Aus diesem Grund erkläre ich Ihnen den Widerruf des Vertrags als auch die Anfechtung.“
Manche Kreditvermittler berechnen zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die im Zusammenhang mit der Zusendung von Unterlagen zum Darlehensvertrag anfällt. Diese Bearbeitungsgebühr muss in einigen Fällen bei Erhalt des Briefumschlags per Nachnahme bezahlt werden. Trotz Erhalt dieser Kreditunterlagen und einer gewissenhaften und vollständigen Bearbeitung durch den Kunden kann es zu einem späteren Zeitpunkt aber aus den verschiedensten Gründen doch nicht zu einer Auszahlung des Darlehensbetrags kommen.
Die Rückforderung des bereits per Nachnahme bezahlten Betrags kann in rechtlicher Hinsicht dann dadurch erreicht werden, dass dem Kreditvermittler eine Anfechtung des Kreditvertrags erklärt wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Die Anfechtung kann den Kreditvertrag von Anfang an nichtig machen, so dass der Geldbetrag wieder an den Kunden zurück bezahlt werden muss. Denn es besteht durch die Anfechtung keine vertragliche Grundlage mehr dafür, dass der Kreditvermittler die bereits erhaltene Zahlung behalten darf.
Zusätzlich kann der Vertrag eventuell wegen Nichtleistung aufgehoben werden. Wird die Auszahlung eines bestimmten Darlehensbetrags vertraglich zugesichert, kommt es dazu aber aus bestimmten Gründen nicht, so hat der Kreditvermittler die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht. Das Einbehalten des empfangenen Geldes kann dann aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein und wäre vom Kreditvermittler zurückzuzahlen.
Haben Sie kostenpflichtige Unterlagen seitens Ihres Kreditvermittlers erhalten, am Ende aber keine Darlehensauszahlung bekommen, so können Sie sich schriftlich an Ihren Kreditvermittler wenden und um Rückerstattung des von Ihnen bezahlten Betrags bitten. Gerne können Sie die folgende Musterformulierung nutzen:
„Ich habe mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen, um einen Kredit ausbezahlt zu bekommen. Dazu kam es leider nicht. Ich möchte Sie daher bitten, den von mir bereits an Sie bezahlten Betrag für das von Ihnen verschickte Informationsmaterial an mich zurück zu erstatten. Da es zu keiner Kreditauszahlung kam, konnten Sie den zwischen uns geschlossenen Vertrag nicht erfüllen. Aus diesem Grund stehe auch ich nicht in der Pflicht, meine vertraglichen Leistungen zu erbringen, bin also nicht dazu verpflichtet Zahlungen an Sie zu leisten. Da dies jedoch bereits geschehen ist, möchte ich Sie bitten, mir das erhaltene Geld zurück zu überweisen. Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung des Kreditvermittlungsvertrags und mache die Einrede wegen Nichterfüllung geltend.“
Einige Kreditvermittler haben sich darauf spezialisiert, ihre Kunden zu Hause aufzusuchen. Im Rahmen dieses Hausbesuchs wird dann über den Kredit gesprochen. In diesem Zusammenhang fällt manchmal eine Gebühr für den Hausbesuch in Form einer Auslagenerstattungspauschale o.ä. an. Der Kunde soll für den Zeitaufwand des Kreditvermittlers bezahlen, als auch für die Anfahrt, die Formulare usw.
Eine solche Auslagenerstattung ist dann rechtlich zulässig, wenn der Kreditvermittler von Anfang an deutlich darauf hingewiesen hatte und der Kunde weiß, dass diese Auslagenerstattung in jedem Fall zu zahlen ist.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Kreditvermittler von Anfang an fest zusagt, dass er in jedem Fall einen Kredit vermitteln kann. Kommt es dann doch nicht zu einer Kreditvermittlung, so kann es in rechtlicher Hinsicht sein, dass der Kunde keine Auslagenerstattung bezahlen muss. Denn der Kunde hat den Kreditvermittler nur aus dem Grund zu sich nach Hause bestellt, um den Kredit vermittelt zu bekommen. Hätte der Kreditvermittler bereits von Anfang an gesagt, dass es vielleicht nicht möglich ist, einen Kredit an den Kunden zu vermitteln, so hätte der Kunde evtl. dem Hausbesuch überhaupt nicht zugestimmt. Wenn sich der Kreditvermittler aber zu 100% sicher war, dass er im Falle des Kunden den Kredit vermitteln kann, so hat sich der Kunde darauf verlassen.
Dadurch dürfen dem Kunden keine Nachteile entstehen. Der Kreditvermittler hätte genauer prüfen können, ob im Fall des Kunden eine Kreditvermittlung möglich ist. Im Rahmen dieser Überprüfung hätte er erkennen können, dass vielleicht kein Kredit vermittelt werden kann. Damit hat der Kreditvermittler möglicherweise fahrlässig gehandelt, denn er hat nicht sorgfältig genug geprüft, und dem Kunden übertriebene Versprechungen gemacht.
Durch diese fahrlässige Handlung entsteht dem Kunden ein Schaden in Höhe der Auslagenpauschale. Da der Kreditvermittler zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der durch sein fahrlässiges Handeln entstanden ist, kann die vom Kunden zu zahlende Auslagenpauschale eventuell mit dem vom Kreditvermittler zu leistenden Schadensersatz aufgerechnet werden.
Haben Sie eine Auslagenpauschale an einen Kreditvermittler bezahlt, der bei Ihnen zum Hausbesuch kam, letztendlich aber keinen Kredit vermitteln konnte, so nutzen Sie den folgenden Mustertext:
„Sie haben mir vor dem Besuch mitgeteilt, dass Sie mir den gewünschten Kredit in jedem Fall vermitteln können. Aus diesem Grund habe ich Ihrem Besuch und der Zahlung der Aufwandspauschale zugestimmt. Nun teilten Sie mir aber mit, dass die Vermittlung des Kredits in meinem Fall nicht möglich ist. Hätte ich das gewusst, so hätte ich weder dem Hausbesuch noch dem Ersatz Ihrer Pauschale zugestimmt. Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem Sie meinen Fall vorab nicht gründlich genug überprüft haben. Hätten Sie das gemacht, so wären Sie bereits vor dem Hausbesuch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kreditvermittlung nicht möglich ist. Durch diese mangelhafte Sorgfalt ist mir ein Schaden in Höhe der Auslagenpauschale entstanden, der nun von Ihnen im Rahmen des Schadensersatzes zu ersetzen ist.“
Es gibt Einzelfälle, in denen die vom Kreditvermittler für die Vermittlung verlangten Gebühren zu hoch angesetzt sind. Das liegt daran, dass sich ein Kunde, der einen Kredit benötigt, manchmal in einer schwierigen oder sogar schon verzweifelten Situation befindet. In einer solchen Situation muss der Vertragspartner immer besondere Vorsicht walten. Diese Vorsicht bezieht sich auch auf die Kosten, die ein Vermittler geltend machen darf. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die verzweifelte Situation des Kreditnehmers ausgenutzt wird.
Liegt eine solche besondere Situation des Kreditnehmers vor, und sind die Kosten für die Kreditvermittlung zu hoch angesetzt, so liegt evtl. ein Fall des sog. „Wuchers“ vor, und der Vermittlungsvertrag wäre von Anfang an nichtig. Der Vermittler hätte dann die überhöhten Gebühren ohne vertragliche Grundlage von Ihnen erhalten. Damit haben Sie das Recht, die Gebühren vom Kreditvermittler zurückzufordern, zumindest hinsichtlich des überhöhten Anteils.
Hier ist eine genaue Einzelfallprüfung notwendig, denn es kann nie pauschal gesagt werden wann die Kosten zu hoch angesetzt sind und eine besondere Situation des Kreditnehmers ausgenutzt wurde.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung, dass der von Ihnen abgeschlossene Vertrag keine erfolgsunabhängigen Provisionen vorsehen darf. Das heißt, eine Provision muss von Ihnen erst dann bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen ist und Sie das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben bekommen haben. Vorher hat der Kreditvermittler keinen Anspruch auf Gebühren, Provisionen oder Vorschüsse.
Handelt es sich um eine Kreditvermittlung zwecks Umschuldung, so muss eine Provision nur dann bezahlt werden, wenn der neue Kredit günstiger ist als der alte. Der Kreditvermittler darf von Ihnen maximal die entstandenen Auslagen ersetzt verlangen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Dazu muss der Kreditvermittler jede einzelne Aufwendung bezeichnen und konkret belegen.
Wichtig ist außerdem, dass ein Vertrag über eine Kreditvermittlung immer schriftlich abgeschlossen werden muss. Liegt nur ein mündlicher Vertrag vor, so entsteht für den Kreditnehmer keine Provisionspflicht. Dabei muss der Vertrag die Provision des Kreditvermittlers genau in Prozent angeben. Ein evtl. von der Bank an den Vermittler bezahltes Entgelt ist ebenfalls im Vermittlungsvertrag zu konkretisieren. Eine Kombination von Darlehensvertrag und Vermittlungsvertrag ist unzulässig, sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kreditvermittlungsbedarf muss voneinander unabhängig abgeschlossen werden.
Wird ein "Sofortkredit" versprochen, so handelt es sich dem Werbeversprechen nach um eine sofortige Auszahlung des gewünschten Kreditbetrags. Dabei wird meist zugesichert, dass die Kreditvergabe ohne eine Überprüfung der Schufa stattfindet, und dass es nicht auf die Bonität des Darlehensnehmers ankäme.
Achten Sie bei einer solchen Aussage immer ganz genau darauf, um was für einen Vertrag es sich handelt, und wie der Kreditvermittler vorgeht. Denn keine Bank vergibt gerne einen Kredit ohne Schufaprüfung (Bonitätsprüfung). In aller Regel wird eine solche eingefordert.
Haben Sie auf einem Internetportal einen Kredit beantragt, so kann es sein, dass Sie in diesem Zusammenhang aufgrund einer Werbeaktion o.ä. auch eine Kreditkarte zugesandt bekommen. Diese kostet dann einen bestimmten Einmalbetrag, oder sogar eine jährlich wiederkehrende Abogebühr.
Haben Sie diese Kreditkarte nicht bestellt, so fehlt es an einer vertraglichen Grundlage, so dass die Forderung unberechtigt sein kann. Zudem ist die Anfechtung eines solchen Kreditkartenvertrags möglich, oft auch der Widerruf.
Haben Sie Probleme im Rahmen eines Kreditvermittlungsvertrags, der Vermittlung einer Finanzsanierung oder einer Schuldenregulierung, so gibt es zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, um gegen fehlerhafte oder zu hohe Forderungen im Bereich Kreditvermittlung, Schuldenregulierung und Finanzsanierung vorzugehen, oder um aus einem ungewollten Vermittlungsvertrag wieder herauszukommen. Im Folgenden stelle ich Ihnen die wichtigsten rechtlichen Einwendungen vor, die in diesem Bereich relevant sind. Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Ratgeber die gesetzliche Lage nur in Auszügen widergeben kann und keine rechtliche Beratung ersetzt.
Damit ein rechtlich wirksamer Vertrag zustande kommen kann, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig. Das heißt, Sie müssen dem Kreditvermittler mitteilen, welchen Vertrag Sie wünschen, und der Vermittler muss genau diesen Wunsch entgegennehmen und bestätigen. Fehlt es an solchen zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, kommt kein Vermittlungsvertrag zustande.
Gehen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvermittlungsvertrag abschließen, und die andere Seite von einem Finanzsanierungsvertrag, einem Schuldenregulierungsvertrag, oder deren Vermittlung, so kann es durchaus in bestimmten Fällen sein, dass es in rechtlicher Hinsicht zu keiner Einigung kommt, denn beide Willenserklärungen stimmen nicht überein, und ein Vertrag wird eventuell nicht geschlossen.
Ist das bei Ihnen der Fall, so beschreiben Sie dem Kreditvermittler genau, was für einen Vertrag Sie abschließen wollten (beispielsweise die Vermittlung eines Darlehens über einen ganz konkreten Geldbetrag). Beschreiben Sie anschließend, welchen Vertrag man Ihnen nun vorlegt. Machen Sie deutlich, dass darin eine Abweichung geben ist, so dass kein wirksamer Vertragsschluss nach deutschem Recht gegeben sein kann. Ohne eine vertragliche Grundlage sind Sie aber nicht dazu verpflichtet, Zahlungen an den Kreditvermittler zu leisten.
Ein "Widerruf" kann dann von Ihnen ausgesprochen werden, wenn Sie den Vertrag nicht direkt im Büro des Kreditvermittlers abgeschlossen haben, sondern beispielsweise per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder per Post. Es kommt also immer darauf an, dass Sie sich nicht direkt vor Ort im Gespräch mit dem Kreditvermittler befanden, sondern den Vertrag über eine gewisse Distanz hinweg abgeschlossen haben.
Sie haben 14 Tage Zeit, einen Widerruf auszusprechen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie eine deutliche ordnungsgemäße "Widerrufsbelehrung" erhalten.
Gerne können Sie den folgenden Mustertext verwenden, um das Widerrufsrecht auszuüben:
„Hiermit widerrufe ich den Vertrag fristgerecht innerhalb der 14-tägigen Frist ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Diese ging mir am (Datum) zu.“
Haben Sie jedoch keine Widerrufsbelehrung von Ihrem Kreditvermittler erhalten, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie haben dann eventuell sogar ein Widerrufsrecht von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
Verhält es sich so, dass Sie diese Widerrufsbelehrung nicht erhalten haben, dann nutzen Sie den folgenden Mustertext: „Hiermit widerrufe ich den Vertrag. Der Widerruf ist noch immer möglich, da ich nie eine ordnungsgemäß gestaltete Widerrufsbelehrung von Ihnen erhalten habe. In einem solchen Fall habe ich ein Widerrufsrecht von zwölf Monaten und 14 Tagen.“
Haben Sie versehentlich einen Kreditvermittlungsvertrag, einen Finanzsanierungsvertrag oder einen Schuldenregulierungsvertrag abgeschlossen, den Sie überhaupt nicht abschließen wollten, so können Sie diesen in manchen vom Gesetz genau festgelegten Fällen wegen Irrtums anfechten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung vorliegen. Die Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an. Sie werden dann so gestellt, als ob Sie den Vertrag nie abgeschlossen hätten.
Die Anfechtungserklärung muss sehr zeitnah, unmittelbar nachdem Sie von Ihrem Irrtum erfahren haben, gegenüber dem Kreditvermittlungsunternehmen, dem Finanzsanierer oder dem Schuldenregulierer ausgesprochen werden. In der Anfechtungserklärung beschreiben Sie so genau und ausführlich wie möglich, worin Ihr Irrtum besteht und wie es zu diesem kam. Sie müssen zudem deutlich machen, dass Sie den Vertrag niemals abgeschlossen hätten, wenn Sie Ihren Irrtum rechtzeitig bemerkt hätten.
Fühlen Sie sich bei Vertragsabschluss getäuscht, so kann eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung in Frage kommen. Eine solche Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an. Sie werden dann so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich absichtlich getäuscht wurden und dies auch gut begründen können.
Von Ihnen ist zu schildern, worin Sie die Täuschungshandlung sehen, und warum Sie davon ausgehen, dass es sich um eine absichtlich verübte Täuschung handelte. Zudem müssen Sie deutlich machen, dass Sie den Vertrag nie eingegangen wären, wenn Sie die Täuschung erkannt hätten.
Gehen Sie einen Vertrag ein, so entstehen daraus für beide Vertragsparteien bestimmte Pflichten. Sie als Kunde sind meist zur Zahlung verpflichtet, während die andere Seite die vertraglich geschuldete Leistung erbringen muss. Kommt es bei diesen Pflichten zu einer Störung, leistet also eine der beiden Seiten nicht, so kann die andere Seite diese Verweigerung als rechtliche Einwendung geltend machen und die "Einrede der Nichtleistung" erklären. Sie kann dann selbst die eigentlich geschuldete Leistung verweigern.
Haben Sie beispielsweise einen Kreditvermittlungsvertrag über einen ganz bestimmten Betrag abgeschlossen, wurde der zugesagte Kredit aber nicht vermittelt, so können Sie die Einrede der Nichterfüllung geltend machen und die Zahlung einer evtl. Vermittlungsgebühr verweigern. Ihre Zahlunsgpflicht entsteht erst dann, wenn Ihnen der versprochene Kredit ausgezahlt wurde.
Nutzen Sie hierzu die folgende Musterformulierung: „Sie haben bis heute die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht. Ohne Leistungserbringung Ihrerseits entsteht auf meiner Seite keine Zahlungsverpflichtung. Ich werde daher keine Zahlungen an Sie leisten und mache hiermit die Einrede der Nichtleistung geltend.“
Die Hauptmerkmale eines Vertrags müssen für den Kunden immer klar erkennbar sein. Nur die Hauptleistungspflichten, welche Sie bei Vertragsabschluss deutlich vor sich im Vertragstext sehen, finden letztendlich Einzug in den Vertrag.
Hält die andere Seite Informationen bzgl. der Hauptleistungspflichten zurück oder versteckt diese im "Kleingedruckten" bzw. bei einem Online-Vertragsschluss auf den "AGB"-Seiten (Allgemeine Geschäftsbedingungen), dann besteht die Möglichkeit dass diese Bedingungen in rechtlicher Hinsicht kein Vertragsbestandteil werden.
Gerne können Sie die folgende Musterformulierung verwenden: „Die von Ihnen zu erbringenden genauen Leistungen im Rahmen des von mir gewünschten Kreditvermittlungsvertrags befanden sich bei Vertragsabschluss lediglich im Kleingedruckten, so dass diese von mir nicht erkannt werden konnten. In einem solchen Fall greift die Einwendung der überraschenden Klausel nach AGB-Recht, da vertragswichtige Details immer im Hauptvertrag geregelt werden müssen, nicht aber im Kleingedruckten. Ist das doch der Fall, so ist die Regelung unwirksam.“
Wichtig ist, dass Sie schriftlich reagieren. Ein Anruf reicht als Widerspruch nicht aus, da er sich später nur sehr schwer nachweisen lässt. Ich empfehle daher, mit Hilfe meines unten stehenden Musterbriefes einen schriftlichen Widerspruch gegen die strittige Rechnung zu verfassen und diesen auf Ihre eigene Situation anzupassen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruchsschreiben bei der Gegenseite auch tatsächlich ankommt. Damit die im Schreiben geäußerten rechtlichen Einwendungen ihre Wirksamkeit entfalten, müssen diese dem Vertragspartner zugehen, und Sie müssen diesen Zugang später nachweisen können. Sinnvoll ist daher die Verwendung eines Einschreibens mit Rückschein, oder die Nutzung eines Faxgerätes mit Sendeberichtsbestätigung. Vorab können Sie den Widerspruch als PDF per E-Mail-Anhang versenden.
Ich empfehle, immer alle drei Versandarten gleichzeitig zu nutzen. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Schreiben tatsächlich ankommt. Scannen Sie Ihr unterschriebenes Widerspruchsschreiben ein und verschicken es zunächst als PDF im E-Mail-Anhang. Anschließend schicken Sie es per Fax an den Vertragspartner, und schließlich noch per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Gerne können Sie den folgenden Musterbrief verwenden, um der in Ihren Augen strittigen Rechnung oder Mahnung eines Kreditvermittlers, eines Finanzsanierers oder eines Schuldenregulierers zu widersprechen, wenn Sie festgestellt haben, dass die Ihnen zugesandte Rechnung Fehler aufweist:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Kreditvermittler)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer des Kreditvermittlers)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Kreditvermittlers)
Kundennummer: (Ihre Kundennummer)
Rechnung Nr. (Rechnungsnummer) vom (Datum) über (Betrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir die oben benannte Rechnung zukommen lassen. Diese ist unberechtigt, ich werde sie nicht bezahlen. Mein Widerspruch bezieht sich sowohl auf die jetzige Rechnung, als auch auf alle zukünftigen Rechnungen aus dem hier streitgegenständlichen Vertragsverhältnis.
(An dieser Stelle schildern Sie nun bitte so ausführlich und genau wie möglich, warum die Rechnung in Ihren Augen unberechtigt ist. Hier können Sie auch die oben beschriebenen rechtlichen Einwendungen geltend machen.)
Ich bitte Sie um eine Überprüfung des gesamten Vorgangs. Einer Datenweitergabe widerspreche ich. Bitte lassen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Stellungnahme zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
(Ort, Datum)
Haben Sie ein Problem im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung oder Schuldenregulierung, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Gegner der Kanzlei Hollweck im Bereich Kreditvermittlung, Darlehensvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung.
Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen im Bereich Kredit & Darlehen der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.
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