Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
  • Kanzlei Hollweck
  • Rechtsgebiete
  • Ratgeber
  • Buchreihe
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt

Der Vertrag mit dem Kreditvermittler

Ein umfassender Ratgeber zum Widerspruch gegen Rechnungen von Kreditvermittlern, Finanzsanierer und Schuldenregulierer

Von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

 

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Immer mehr Bundesbürger geraten in die Schuldenfalle und benötigen dringend Hilfe, um von den Schulden wieder loszukommen. Da sie es aus eigener Kraft nicht schaffen, suchen sie Rat bei einem Schuldenregulierer oder einer Finanzsanierung. Andere benötigen dringend einen Kredit, erhalten diesen jedoch nicht, da sie einen negativen Eintrag in der Schufa haben oder arbeitslos sind. Viele entschließen sich in einer finanziellen Notlage dazu, einen "Kredit ohne Schufa" oder einen "Sofortkredit" aufzunehmen.

 

In allen diesen Fällen geraten die Betroffenen leicht in eine neues Problem. Sie suchen im Internet nach einem günstigen Darlehen, das sie ohne Schufa-Bonitätsprüfung und mit nur geringen monatlichen Einkünften erhalten können. Der Hilfesuchende unterzeichnet schließlich einen Vertrag in der Hoffnung, ein Darlehen oder einen Kredit zu erhalten. Doch manchmal liegt ein Irrtum vor, wenn versehentlich ein gänzlich anderer Vertrag unterzeichnet wird. Dann häufen sich weitere Verbindlichkeiten an, da kein Kredit oder Darlehen vermittelt wird, sondern lediglich Unkosten und Gebühren entstehen.

 

Im folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Problemkreise rund um Finanzsanierer, Kreditvermittler und Schuldenregulierer vorstellen, welche mir in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bereits mehrfach begegnet sind. Zu jedem Einzelbeispiel wird aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, um dem bereits unterzeichneten Vertrag entgegenzuwirken. Zudem stelle ich die verschiedenen Rechtsmittel, die gegen rechtswidrige Verträge von Kreditvermittlern, Finanzsanierern und Schuldenregulierern anwendbar sind, vor.

 

Variante Kreditvermittler #1: Finanzsanierung

 

Bei einer „Finanzsanierung“ handelt es sich eigentlich um eine Dienstleistung, bei der eine Sanierung der Finanzen des Schuldners durch äußere Hilfe erfolgen sollte. Das heißt, ein externer Berater schaltet sich in die eigene finanzielle Lage ein, prüft diese, und hilft anschließend, mit dem vorhandenen Einkommen etc. die Finanzsituation wieder in den Griff zu bekommen. Ein Darlehen wird hierbei nicht vermittelt. So sollte es zumindest sein.

 

Tatsächlich spiegelt Ihnen der angebliche Finanzsanierer aber vor, dass Sie einen Kredit in Höhe des gewünschten Betrags ausbezahlt bekommen, ohne dass eine Überprüfung bei der Schufa durchgeführt werden muss. Angeblich reicht es aus, wenn Sie lediglich das vorgelegte Formular ausfüllen, und einige wenige Belege über Ihre persönliche und finanzielle Situation hinzufügen. Ihnen wird dargestellt, dass es sich um einen echten Kredit handelt, und Sie bald über die gewünschte Geldmenge verfügen können. Mit Hilfe von diesem Darlehen können Sie anschließend Ihre Finanzen sanieren.

 

Wenn Sie diverse Homepages von Finanzsanierungsinstituten vergleichen, können Sie sehen, dass die Darstellung in der Weise erfolgt, als ob ein Kredit in der gewünschten Höhe und mit der gewünschten Laufzeit und monatlicher Rate gewährt werden soll. Der Kunde wird von Anfang an in dem Glauben belassen, dass er einen Kredit erhält, um damit seine Schulden bezahlen zu können.

 

Tatsächlich handelt es sich bei dem als „Finanzsanierung“ unterschriebenen Vertrag um die oben erwähnte Dienstleistung, die Ihnen lediglich gewisse Tätigkeiten abnimmt. Ein Kreditbetrag soll nie ausgezahlt werden. Der Finanzsanierer führt, wenn überhaupt, eine Liste über Ihre Gläubiger und rechnet Ihnen aus, welchen monatlichen Gesamtbetrag Sie an diese überweisen müssen etc. Diese Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die der Schuldner selbst unproblematisch vornehmen könnte. Ein teurer Finanzsanierer ist hierfür eigentlich nicht notwendig.

 

Viel problematischer ist in diesen Fällen jedoch der Umstand, dass dem Kunden bis zum Abschluss des Sanierungsvertrags vorgespiegelt wird, dass er tatsächlich einen Kredit ausbezahlt bekommt. Der Umstand, dass lediglich ein Finanzsanierungsvertrag abgeschlossen wird, verschweigt das Sanierungsunternehmen. Es wird dem Schuldner der Eindruck vermittelt, dass er nach kurzer Zeit den gewünschten Darlehensbetrag ohne Schufa und ohne Bonitätsprüfung auf sein Konto ausgezahlt bekommt, und er danach frei über das Geld verfügen könne.

 

Der gesamte Vertrag, die Vertragsinformationen und das auszufüllende Formular sind so gestaltet, dass die Täuschung über den möglichen Kredit funktioniert. Der gewünschte Betrag wird groß und deutlich abgedruckt, ebenso die Laufzeit und die monatliche Rate. Damit erhält der Kunde den Eindruck, dass es sich um einen gewöhnlichen Kredit handelt, da die hierfür wesentlichen Merkmale auffällig dargestellt sind. Der wahre Inhalt des Vertrags wird nur in kleiner Schrift und mit unverständlichen Formulierungen abgedruckt. Ein genaues Lesen dieses Vertrags und eine evtl. verbraucherrechtliche Beratung wären erforderlich, damit der juristische Laie erkennen kann, dass es sich in Wahrheit nicht um einen Kreditvertrag handelt, sondern vielmehr um eine Vertragsfalle hinsichtlich einer wertlosen Dienstleistung.

 

Hat der Kunde des Finanzsanierers den Sanierungsvertrag erst einmal unterschrieben, ist er in die Vertragsfalle hineingeraten. Doch selbst im weiteren Verlauf wird das Betrugsopfer nicht über die wahren Gegebenheiten aufgeklärt. Über einen langen Zeitraum hinweg wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass es sich tatsächlich um einen echten Kredit handelt und die Auszahlung des Darlehens demnächst erfolgen wird. Zunächst soll der Kunde die im Vertrag bereits erwähnte „Bearbeitungsgebühr“ bezahlen. Mit der Zahlung dieser Gebühr erzielt der Finanzsanierung eine seiner Haupteinnahmen, denn dieses Geld wird einbehalten, ohne dass in der Regel irgendwelche weiteren Dienstleistungen vorgenommen werden.

 

Statt einer Leistung oder einer Kreditauszahlung erhält der Kunde des Finanzsanierers immer weitere Post, in der die Finanzanfrage als „positiv“ bezeichnet wird, und das System die Annahme des Sanierungsvertrags bestätigt habe. In den folgenden Schreiben erfährt der Kunde, dass seiner Finanzsanierung nichts mehr im Wege stehe, dennoch aber weitere Überprüfungen durchgeführt werden müssten. Hierzu solle der Kunde noch Nachweise wie beispielsweise einen Kontoauszug, die behördliche Anmeldebestätigung oder Kopien der Einkunftsnachweise, des Rentenbescheids oder des ALG-II-Bescheids etc. nachreichen. Diese Taktik dient alleine der Verzögerung, damit der Kunde möglichst lange im Unklaren darüber belassen wird, welche Art von Vertrag er tatsächlich unterschrieben hat.

 

Zusammen mit den Verzögerungsschreiben erhält das Betrugsopfer meist weitere Angebote des Finanzsanierers über den Abschluss von Versicherungen oder Bausparverträgen. Begründet wird das damit, dass das den Kredit auszahlende Institut (das es in Wahrheit überhaupt nicht gibt) es gerne sehe, wenn der Kreditempfänger für seine Sicherheit sorgt. Natürlich liegt das Ziel des Finanzsanierers darin, die durch die Vermittlung der Versicherung oder des Bausparvertrags ausgezahlte Provision zu erhalten. Je mehr Versicherungen der Kreditempfänger abschließt, desto höher ist der Verdienst des Finanzsanierers.

 

In anderen Fällen lässt sich der Finanzsanierer bereits zusammen mit dem „Kreditvertrag“ eine monatliche Ratenzahlung unterschreiben, die der Kunde an den Sanierer überweisen muss. Damit erhält das Finanzsanierungsunternehmen neben der Bearbeitungsgebühr eine monatliche Zahlung und erzielt hierdurch zusätzliche Einkünfte. Der vermeintliche Kreditnehmer denkt, dass die monatliche Zahlung bereits eine Rückzahlungsrate für den erwarteten Kreditbetrag darstellt, da ihm das durch die vortäuschende Gestaltung und Formulierung des Finanzsanierungsvertrags glaubhaft gemacht wird.

 

Sollten Sie das Opfer eines Finanzsanierungsvertrags geworden sein, so können Sie den Vertrag anfechten. Eine Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an und führt dazu, dass Sie weder die im Sanierungsvertrag benannte einmalige Gebühr bezahlen müssen, noch die evtl. vertraglich vereinbarte monatliche Rate.

 

Variante Kreditvermittler #2: Verkauf von Versicherungen

 

Einige Kreditvermittler haben sich darauf spezialisiert, ihren Gewinn ausschließlich über den Abschluss von Versicherungsverträgen etc. zu erzielen. Zunächst spiegeln sie ihrem Kunden vor, dass sie ihm einen Kredit vermitteln können, ohne Schufa und ohne Überprüfung der Bonität. Anschließend zögern sie die Auszahlung des Kreditbetrags auf eine sehr lange Zeit hinaus, mit dem Ziel, das Darlehen nie auszuzahlen bzw. nicht einmal die versprochene Vermittlung vorzunehmen. Stattdessen lassen sie ihrem Kunden immer weitere Angebote von Versicherungen zukommen. Dies wird damit begründet, dass das den Kredit auszahlende Institut es gerne sehe, wenn der zukünftige Kreditnehmer für seine Sicherheit vorsorge.

 

In einer extremeren Fallvariante gibt der vermeintliche Kreditvermittler vor, dass eine Versicherung unbedingt abgeschlossen werden müsse, damit der Kredit ausbezahlt werden könne. Angeblich kann das beauftragte Finanzinstitut das Darlehen nur dann bewilligen, wenn die Versicherung abgeschlossen wurde, da ansonsten die Sicherheiten bzgl. der Kreditauszahlung zu gering seien. Natürlich werden bei dieser Vorgehensweise nicht nur Versicherungen vermittelt, sondern auch Bausparverträge etc. Der Kreditvermittler versucht dem Kunden so viele Verträge wie möglich aufzudrängen, um anschließend die für die Vermittlung angebotene Provision zu erhalten.

 

Unterzeichnet der Kreditkunde einen solchen Versicherungs- oder Bausparvertrag, so stellt sich für ihn das folgende Problem: Er hat mit seiner Unterschrift einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen, der unabhängig von dem eigentlich gewünschten Kreditvertrag rechtliche Wirksamkeit entfaltet. Damit liegen letztendlich zwei oder mehrere selbständige Verträge vor, gegen die unterschiedlich vorgegangen werden muss.

 

Den eigentlichen Kreditvermittlungsvertrag kann der Kunde kündigen bzw. sich auf Nichtleistung berufen, da kein Kredit vermittelt wurde. Evtl. kommt die Möglichkeit hinzu, den Vertrag anzufechten. Da der Kreditvermittlungsvertrag im Normalfall keine Kosten verursacht, da es dem Vermittler nur um den Abschluss von Versicherungsverträgen geht, ist dieser Vertrag das geringste Problem.

 

Problematischer sind die abgeschlossenen zusätzlichen Verträge. Hat der Kunde beispielsweise einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, so besitzt dieser eine eigenständige Gültigkeit, da zwischen dem Versicherungsvertrag und dem Kreditvertrag zunächst kein Zusammenhang besteht. Dennoch kann gegen den Versicherungsvertrag rechtlich vorgegangen werden: Dem Versicherungsunternehmen ist bekannt, dass der Vermittler für das Unternehmen arbeitet. In welchem rechtlichen Innenverhältnis das geschieht, ist für den Kunden nicht relevant. Handelt nun der Vermittler mit einer Täuschungsabsicht, so kann dieses Täuschungsverhalten auch dem Versicherungsunternehmen zugerechnet werden, da es sich um einen verbundenen Vertrag handelt.

 

Das Versicherungsunternehmen muss sich in einem solchen Fall die Täuschung evtl. zurechnen lassen, so dass der Versicherungsvertrag über eine Anfechtung wegen Täuschung aufgehoben werden kann. Hilfsweise ist eine außerordentliche und sofortige Kündigung wegen Vertrauensverlusts möglich, da es nicht sein darf, dass sich das Versicherungsunternehmen illegal handelnder Mitarbeiter bedient. Verträge, die auf illegaler und rechtswidriger Handlung beruhen, können in aller Regel rückgängig gemacht werden. Am einfachsten gelangt der Kunde aus einem Versicherungsvertrag, wenn die 14tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dann kann der Vertrag per Widerruf unproblematisch rückgängig gemacht werden.

 

Variante Kreditvermittler #3: Zusendung von wertlosen Unterlagen

 

Manche Kreditvermittler geben vor, dass sie einen "Kredit ohne Schufa" vermitteln könnten, und hierfür eine Bearbeitungsgebühr notwendig sei. Diese müsse per Nachnahme bezahlt werden, sobald der Kunde die für den Kreditantrag notwendigen Unterlagen per Post erhält. Nach Erhalt der Kreditunterlagen stellt sich dann heraus, dass diese lediglich Informationsmaterial beinhalten, nicht jedoch den Antrag auf einen versprochenen Kredit.

 

In einem solchen Fall liegt meist eindeutig ein strafrechtlich relevanter Betrug vor, der zur Anzeige gebracht werden sollte. Der Kreditvermittler hat betrügerisch gehandelt, da er seinem Kunden gegen Gebühr die Vermittlung eines Kredits oder Darlehens versprochen hat. Da er dann lediglich wertlose Unterlagen verschickt, ist ein Betrugsfall gegeben.

 

Die Rückforderung des bereits per Nachnahme bezahlten Betrags kann in rechtlicher Hinsicht dadurch erreicht werden, dass dem Kreditvermittler eine Anfechtung des Kreditvertrags wegen Täuschung erklärt wird. Die Anfechtung macht den Kreditvertrag von Anfang an nichtig, so dass der Geldbetrag wieder an den Kunden zurück bezahlt werden muss.

 

Zusätzlich kann der Vertrag wegen Nichtleistung aufgehoben werden. Verspricht der Kreditvermittler einen Kredit oder ein Darlehen, schickt letztendlich aber nur wertlose Informationsmaterialien zu, so hat er die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht. Das Einbehalten des empfangenen Geldes ist dann rechtswidrig.

 

In praktischer Hinsicht empfiehlt es sich, neben der Anfechtung etc. die Strafanzeige wegen Betruges anzudrohen und mit diesem Hinweis das bereits bezahlte Geld vom Kreditvermittler zurück zu verlangen.

 

Variante Kreditvermittler #4: Hausbesuch

 

Einige Kreditvermittler haben sich darauf spezialisiert, ihr Kunden zu Hause aufzusuchen. Im Rahmen dieses Hausbesuchs soll dann über den Kredit gesprochen werden, welcher laut Versprechungen des Kreditvermittlers unbürokratisch und "ohne Schufa", also ohne Überprüfung der Bonität durch die Schufa vermittelt werden könne.

 

Tatsächlich geht es diesen Kreditvermittlern lediglich darum, die Gebühr für den Hausbesuch in Form einer Auslagenerstattungspauschale zu erhalten. Der Kunde soll für den Zeitaufwand des Kreditvermittlers bezahlen, als auch für die Anfahrt, die Formulare usw. Entweder lässt sich der Kreditvermittler die Auslagenpauschale direkt vor Ort in bar bezahlen, oder der Kunde muss ihm einen Überweisungsträger unterschreiben. Die Vermittlung eines Kredits oder Darlehens findet letztendlich nicht statt, da der Kreditvermittler mit Erhalt der Auslagenpauschale sein Ziel erreicht hat.

 

Hier liegt ein Fall von strafrechtlich relevantem Betrug vor, der bei der örtlichen Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden sollte. Täuscht der Kreditvermittler vor, dass er einen Kredit oder ein Darlehen vermitteln kann, zielt in Wahrheit aber nur auf den Erhalt der Auslagenpauschale ab, so handelt es sich um einen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches.

 

Neben der Betrugsanzeige kann der Kreditvermittlungsvertrag wegen Täuschung angefochten werden, da der Kreditvermittler von Anfang an das Ziel hatte, die Auslagen erstattet zu erhalten, aber nie einen Kredit oder ein Darlehen an seinen Kunden vermitteln wollte. Die Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an, so dass auch Vereinbarungen über die Auslagenpauschale hinfällig werden. Der Kreditvermittler besitzt dann keine vertragliche Grundlage mehr, um das erhaltene Geld vom Kreditnehmer einbehalten zu dürfen, er muss es in rechtlicher Hinsicht zurückzahlen.

 

Variante Kreditvermittler #5: Schuldenregulierung

 

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn sich ein Kreditvermittler als "Schuldenregulierer" bezeichnet. Hier besteht die Möglichkeit, dass durch die Bezeichnung „Schuldenregulierung“ vorgetäuscht wird, dass ein Kredit oder ein Darlehen vermittelt werden könne, es sich dabei aber lediglich um eine andere Bezeichnung handele. Zum anderen kann es sein, dass ein Schuldenregulierer eine Dienstleistung anbietet, über die er die Hoffnung erweckt, Schulden des Kunden schnell und einfach abzubauen.

 

Ähnlich wie die Finanzsanierer versuchen Schuldenregulierer, über die Wahl der ungewöhnlichen Bezeichnung beim Kunden Unklarheit zu schaffen. Beworben wird die Möglichkeit, einen Kredit bzw. ein Darlehen zu erhalten, ohne dass eine Überprüfung bei der Schufa oder der eigenen Bonität notwendig sei. Der Kunde müsse lediglich ein Formular ausfüllen und verschiedene Angaben machen, und schon könne der begehrte Kredit ausgezahlt werden. Hierbei formuliert der Schuldenregulierer seine Werbeangaben absichtlich unklar und zweideutig. Dem Kunden wird der Eindruck vermittelt, dass die Schulden über die Vergabe eines neuen Kredits reguliert werden können.

 

Damit wird der Kunde in dem Glauben belassen, dass er letztendlich tatsächlich einen Geldbetrag in Höhe der gewünschten Kreditsumme ausbezahlt bekomme. Tatsächlich verhält es sich so, dass über die Schuldenregulierung kein Kredit ausbezahlt wird. Die Absicht des Schuldenregulierers besteht lediglich darin, die Schulden des Kunden zu ordnen und in eine Übersicht zu stellen, so dass anschließend berechnet werden kann, wieviel der Kunde monatlich gesamt bezahlen muss.

 

Das ist eine Dienstleistung, die jeder selbst kostenlos für sich erstellen kann, ein Schuldenregulierer ist hierfür nicht notwendig. In vielen Fällen wird nicht einmal diese Dienstleistung wahrgenommen, der Schuldenregulierer verhält sich ähnlich wie der Finanzsanierer, er lässt dem vermeintlichen Kreditnehmer immer weitere Schreiben zukommen und vertröstet ihn auf unbestimmte Zeit. Der Kunde bleibt in der Hoffnung, den Kreditbetrag über kurz oder lang doch noch zu erhalten, geht am Ende aber leer aus. Statt einer Schuldenregulierung musste er vielmehr weitere zusätzliche Gebühren für den angeblichen Schuldenregulierer bezahlen.

 

In einem weiteren Fall preist der Schuldenregulierer seine Dienstleistung als solche auch tatsächlich an, und gibt vor, durch seine Tätigkeit die Schulden des Kunden in den Griff zu bekommen. Fühlt sich jemand von diesen Werbeaussagen angesprochen, so hofft er, dass durch die Schuldenregulierung seine finanzielle Situation mit professioneller Hilfe effektiv in den Griff gebracht wird. In Wirklichkeit verhält es sich jedoch so, dass die Schuldenregulierung überhaupt nicht das leistet, was sie soll. Der Schuldenregulierer verlangt hohe Gebühren für seine Tätigkeit, erbringt aber kaum Leistung.

 

Meist werden lediglich die bereits bestehenden Schulden in einer Übersicht zusammengestellt, der monatliche zu zahlende Gesamtbetrag errechnet, und dann über den Schuldenregulierer an die einzelnen Gläubiger weitergeleitet. Dies unter Berechnung von zusätzlichen Gebühren für die Schuldenregulierung. Der Kunde erhält durch die Schuldenregulierung keine nennenswerte Mehrleistung, er könnte die angebotenen Dienste auch selbst kostenlos erledigen. Damit verschlimmert sich die Situation für den Schuldner, er muss am Ende mehr Geld bezahlen, die Höhe der Schulden bleibt die gleiche.

 

In rechtlicher Hinsicht kann ein solcher Vertrag über eine Schuldenregulierung mit Hilfe der Anfechtung wegen Täuschung beseitigt werden. Wurde Ihnen eine sehr umfangreiche Dienstleistung versprochen, diese dann aber nicht erbracht, so kann ein Fall der Täuschung vorliegen.

 

Haben Sie einen Schuldenregulierer beauftragt, ihre Schulden durch umfangreiche Tätigkeiten zu regulieren, erbringt dieser die versprochene Dienstleistung aber nicht, oder nur in sehr geringem Umfang, so kann ein Fall der „Nichtleistung“ gegeben sein. Sie können Ihre Zahlungen dann zurückbehalten, mit dem Hinweis auf die Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.

 

Möglicherweise liegt sogar „Wucher“ vor, wenn der Schuldenregulierer überhöhte Gebühren verlangt und dabei eine bestimmte Situation oder Notlage o.ä. ausnutzt.

 

Handelt es sich um einen dauerhaften Schuldenregulierungsvertrag mit monatlichen Leistungen und monatlich zu erbringenden Gebühren, so kann im Falle des erheblichen Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten eine außerordentliche und sofortige Kündigung des Vertrags erklärt werden.

 

Zu beachten ist, dass bei einem Vertrag über Schuldenregulierungen immer eine Person oder Institution erforderlich ist, die zur Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz befähigt ist. Nicht jeder darf in Deutschland kostenpflichtige Rechtsberatungen erbringen, sondern nur zugelassene Berufe oder Stellen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, anerkannte Insolvenzberater, die Verbraucherzentrale etc. Bietet der Schuldenregulierer daher Rechtsberatung an, was jede Schuldenregulierung notwendigerweise mit sich bringt, hat aber für diese Rechtsberatung keine Erlaubnis, so besteht alleine aus diesem Grund eine Möglichkeit, den Vertrag wegen Täuschung anzufechten.

 

Variante Kreditvermittler #6: Überhöhte Gebühren

 

Macht es sich ein Kreditvermittler zur Aufgabe, seinen Kunden tatsächlich einen Kredit zu vermitteln, und ihn nicht mit Zusatzleistungen zu überfordern, so ist dennoch Vorsicht geboten. Oftmals verlangen die Kreditvermittler für Ihre Tätigkeit überhöhte Gebühren bzw. lassen sich ihre Dienste generell viel zu teuer bezahlen. Das Ziel des Kreditvermittlers liegt dann darin, sich für die Vermittlung eine Provision oder besonders hohe Zusatzgebühr vom Kunden bezahlen zu lassen.

 

In einem solchen Fall müsste der Kunde überhaupt nicht auf einen Kreditvermittler zurückgreifen. Es ist für den Kreditnehmer sinnvoller und kostengünstiger, sich direkt an die Banken zu wenden. Verweigern diese ein Darlehen direkt an den Anfragenden, so würden sie dieses auch über die Zwischenschaltung eines Kreditvermittlers verweigern. Letztendlich kommt es auf die Bonität und die Überprüfung der Schufa etc. des Kreditnehmers an. Die ändert sich nicht, wenn ein Kreditvermittler zwischengeschaltet wird. Diese machen Werbung dafür, dass sie mit Banken und Finanzinstitutionen zusammenarbeiten und dadurch viel leichter ein Darlehen, evtl. sogar einen "Kredit ohne Schufa" vermitteln können, was sich im Nachhinein leider nur als inhaltslose Werbeversprechen erweisen.

 

Haben Sie ein Darlehen bei einer Bank über einen Kreditvermittler erhalten, und hat dieser sich von Ihnen sehr hohe Gebühren bezahlen lassen, so liegt evtl. ein Fall von „Wucher“ vor. Dann wäre der Vermittlungsvertrag von Anfang an nichtig, so dass der Vermittler die überhöhten Gebühren ohne vertragliche Grundlage von Ihnen erhalten hat. Damit haben Sie das Recht, die Gebühren vom Kreditvermittler zurückzufordern, zumindest hinsichtlich des überhöhten Anteils.

 

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung, dass der von Ihnen abgeschlossene Vertrag keine erfolgsunabhängigen Provisionen vorsehen darf. Das heißt, eine Provision muss von Ihnen erst dann bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen ist und Sie das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben bekommen haben. Vorher hat der Kreditvermittler keinen Anspruch auf Gebühren, Provisionen oder Vorschüsse. Handelt es sich um eine Kreditvermittlung zwecks Umschuldung, so muss eine Provision nur dann bezahlt werden, wenn der neue Kredit günstiger ist als der alte. Der Kreditvermittler darf von Ihnen maximal entstandene Auslagen ersetzt verlangen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Dazu muss der Kreditvermittler jede einzelne Aufwendung bezeichnen und konkret belegen.

 

Wichtig ist außerdem, dass ein Vertrag über Kreditvermittlung immer schriftlich abgeschlossen werden muss. Liegt nur ein mündlicher Vertrag vor, so entsteht für den Kreditnehmer keine Provisionspflicht. Dabei muss der Vertrag die Provision des Kreditvermittlers genau in Prozent angeben. Ein evtl. von der Bank an den Vermittler bezahltes Entgelt ist ebenfalls im Vermittlungsvertrag zu konkretisieren. Eine Kombination von Darlehensvertrag und Vermittlungsvertrag ist unzulässig, sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kreditvermittlungsbedarf muss voneinander unabhängig abgeschlossen werden.

 

Variante Kreditvermittler #7: Sofortkredit ohne Schufaprüfung

 

Wird ein "Sofortkredit" versprochen, so handelt es sich dem Werbeversprechen nach um eine sofortige Auszahlung des gewünschten Kreditbetrags. Dabei wird zugesichert, dass die Kreditvergabe ohne Schufa-Überprüfung stattfindet, dass es auf die Bonität des Kreditnehmers bzw. Darlehensnehmers nicht ankäme. In Wahrheit kann ein solcher Sofortkredit nicht an den Kunden ausbezahlt werden, es handelt sich beim Sofortkredit lediglich um ein Lockmittel, mit dem Neukunden aufmerksam gemacht werden sollen.

 

Haben diese sich erst einmal gemeldet und Informationsmaterial angefordert, so wird versucht, diesen Personen ganz andere Verträge aufzubürden. In aller Regel wird dabei eine unseriöse und rechtswidrige Vorgehensweise an den Tag gelegt. Das Ziel der Vermittler von angeblichen Sofortkrediten liegt fast immer nur darin, sich selbst so schnell wie möglich zu bereichern. Lassen Sie sich von einem Sofortkredit-Angebot bitte unter keinen Umständen ködern, diese Angebote sind nicht empfehlenswert. Keine Bank vergibt einen Kredit ohne Schufaprüfung (Bonitätsprüfung). Wird Ihnen eine solche Zusage in Bezug auf einen Sofortkredit gemacht, so lassen Sie diese außer acht und wenden sich besser direkt an eine seriöse Bank oder Sparkasse.

 

Welche Rechtsmittel stehen gegen Kreditvermittlungsverträge zur Verfügung?

 

Widerruf: Wurde der Vertrag über die Finanzsanierung, die Kreditvermittlung oder die Schuldenregulierung in Ihrer Wohnung, an Ihrem Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, per Internet, Telefon, Fax oder Post abgeschlossen, so besitzen Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie über Ihr Recht auf Widerruf belehrt wurden. Das heißt, Sie müssen eine deutliche und gut lesbare Widerrufsbelehrung erhalten haben, die Sie über das Widerrufsrecht, die Frist für den Widerruf und die Kontaktdaten für einen Widerruf aufklärt. Haben Sie diese Belehrung nicht erhalten, besitzen Sie ein Widerrufsrecht von einem Jahr. Nachdem Sie einen Widerruf ausgesprochen haben, gilt der Vertrag als von Anfang an nicht geschlossen. Der Kreditvermittler, Finanzsanierer oder Schuldenregulierer hat dann keine vertragliche Grundlage mehr, um von Ihnen Zahlungen zu verlangen.

 

Anfechtung wegen Täuschung: Wurden Sie in einen Vertrag über Schuldenregulierung, Finanzsanierung oder Kreditvermittlung gelockt, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, so können Sie diesen Vertrag wegen Täuschung anfechten. Eine Täuschung liegt dann vor, wenn man Ihnen unwahre Erläuterungen zu dem abzuschließenden Vertrag gemacht hat. Sie können das daran erkennen, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie von Anfang an die Wahrheit über den tatsächlichen Vertragsinhalt gewusst hätten. Eine Anfechtung wegen Täuschung muss von Ihnen schriftlich an den Vertragspartner erklärt werden, nachdem Ihnen die Täuschung bewusst wurde. Ist das geschehen, so beseitigt die Anfechtung den Vertrag über eine Kreditvermittlung von Anfang an. Sie werden so gestellt, als ob Sie den Vertrag nie abgeschlossen hätten. Der Kreditvermittler besitzt dann keine vertragliche Grundlage mehr, um Zahlungen von Ihnen einfordern zu dürfen.

 

Außerordentliche Kündigung: Handelt es sich um einen Vertrag mit dauerhafter Leistung, so können Sie die Kündigung des Vertrags erklären. Vor allem Verträge über Schuldenregulierungen oder Finanzsanierungen werden oftmals über eine längere Laufzeit von Monaten oder Jahren abgeschlossen. Finden Sie nun heraus, dass man Ihnen vor Abschluss des Vertrags die Unwahrheit erzählt hat, dass die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wird oder nie erbracht werden kann, oder dass andere rechtswidrige Umstände vorliegen, so können Sie die sofortige und außerordentliche Kündigung des Vertrags erklären. Sie müssen in einem solchen Fall nicht bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit an dem Vertrag gebunden sein, da Sie das Vertrauen in Ihren Vertragspartner verloren haben. Niemand kann gezwungen werden, dauerhaft mit einem Vertragspartner zusammenzuarbeiten, der rechtswidrig handelt.

 

Verweigerung der Zahlung wegen Nichtleistung: Sind Sie aufgrund eines Vertrags über eine Kreditvermittlung, eine Finanzsanierung oder eine Schuldenregulierung dazu verpflichtet, Zahlungen an Ihren Vertragspartner zu leisten, erbringt dieser aber die geschuldeten Leistungen nicht, so können Sie Ihre Zahlungen zurückhalten. Machen Sie hierzu der Gegenseite klar, dass Sie erst dann Zahlungen leisten, wenn die vertraglich vereinbarten Dienste ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden.

 

Geltendmachung der Vertragsnichtigkeit wegen Wucher: Haben Sie einen Kreditvermittlungsvertrag, eine Finanzsanierung oder eine Schuldenregulierung abgeschlossen, weil Sie in einer finanziellen Notlage sind, und werden für diesen Vertrag sehr hohe Gebühren berechnet, die über dem doppelten dessen liegen, was üblicherweise berechnet wird, so können Sie Ihrem Vertragspartner die Nichtigkeit des Vertrags aufgrund von „Wucher“ erklären. Immer dann, wenn jemand eine andere Person in einen Vertrag drängt, dabei eine Zwangslage ausnutzt, und gleichzeitig mehr als doppelt überhöhte Zahlungen für die Vertragsleistungen verlangt, kann der gesetzlich geregelte Wucher vorliegen. Die Folge ist die, dass ein solcher Vertrag als nichtig betrachtet wird. Sie werden als Kunde dann so gestellt, als ob Sie nie einen Kreditvermittlungsvertrag abgeschlossen haben. Dem Kreditvermittler fehlt dann die vertragliche Grundlage, um Zahlungen von Ihnen verlangen zu dürfen.

 

Was kann ich tun, um nie in die Vertragsfalle eines Kreditvermittlers zu geraten?

 

Unterlassen Sie von Anfang an die Kontaktaufnahme mit Kreditvermittlern, Finanzsanierungen oder Schuldenregulierern im Internet. Es bringt Ihnen nichts, außer zusätzlichem Ärger. Alle diese Personen können keinen Kredit aus der Luft zaubern, auch sie sind auf die Banken angewiesen, welche letztendlich die Zustimmung zu einem Darlehen geben oder diese versagen. Benötigen Sie unbedingt einen Kredit, so wenden Sie sich direkt an die Banken. Können diese Ihnen keinen Kredit auszahlen, so wird das auch der beste Kreditvermittler nicht schaffen. Sind Ihre Schulden zu hoch, so wenden Sie sich an die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale oder andere öffentlich zugängliche Schuldenberatungen und Insolvenzberatungen. Diese sind oftmals kostenlos.

 

Ist ein „Kredit ohne Schufa“ überhaupt in Deutschland möglich?

 

Zumindest der Kanzlei Hollweck ist nicht bekannt, dass eine Bank oder eine Sparkasse einen Kredit vergibt, ohne zuvor die Bonität des Kreditnehmers zu überprüfen. Alle Banken und Sparkassen haben sich vertraglich an die Schufa gebunden, als auch an weitere Auskunfteien (Bürgel, Accumio, Creditreform, Infoscore, etc.), um dort aktuelle Informationen über ihren Kreditkunden zu erhalten.

 

Kann ich im Ausland einen „Kredit ohne Schufa“ erhalten?

 

Auch außerhalb von Deutschland werden Kredite nur dann vergeben, wenn der Kreditnehmer eine gewisse Bonität vorweisen kann. Zwar haben Banken im Ausland nicht unbedingt einen Vertrag mit der Schufa abgeschlossen, der ihnen die Bonitätsüberprüfung ermöglichen würde, jedoch benötigen auch außerdeutsche Finanzinstitute einen Bonitätsnachweis etc. Der als "Schweizer Kredit" bezeichnete Kredit ohne Bonitätsnachweis kommt daher in der Realität nicht vor, zumindest nicht bei seriösen Kreditanbietern. Versucht Ihnen ein Kreditvermittler den Eindruck zu vermitteln, er könne für Sie einen Kredit bei einer ausländischen Bank erhalten, so glauben Sie ihm bitte nicht.

 

Kostenlose Erstanfrage

 

Haben Sie ein Problem im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung, Sofortkredit oder Schuldenregulierung, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.

  • Welchen Kreditvermittler haben Sie beauftragt und wann?
  • Was genau hat man Ihnen versprochen?
  • Welche Leistungen wurden stattdessen erbracht?
  • Falls eine unberechtigte Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, wie hoch ist diese?
  • Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
  • Haben Sie eine Mahnung erhalten?
  • Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt in Berlin

    

Viele Kreditvermittler und Finanzsanierer haben ihren Sitz in der Schweiz, so z.B. in Lyon, Bern, Luxor, Exilium oder Lugano. Diese Städte gelten schon lange als der Sitz der internationalen Finanz und des Kredits.
Ratgeber zum Widerspruch gegen die Rechnung eines unseriösen Kreditvermittlers - Von Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin
Ratgeber von Rechtsanwalt Hollweck (Berlin) zu den Themen "Kreditvermittler, Finanzsanierer und Schuldenregulierer"
Link zur Übersicht der kostenlosen Online-Ratgeber von Verbraucheranwalt Thomas Hollweck (Berlin)
Link zur Startseite der Kanzlei Hollweck - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherschutz und Verbraucherrecht in Berlin.
Link zur Kontaktseite der Kanzlei Hollweck - Kostenlose Erstanfrage für Ihr verbraucherrechtliches Rechtsproblem bei Anwalt Thomas Hollweck in Berlin

Ratgeber gegen Abzocke und Betrug durch Kreditvermittler
Unberechtigte Forderungen aus einem Darlehensvertrag - Ein kostenloser Ratgeber, wie man gegen unberechtigte Forderungen eines Kreditvermittlers vorgehen kann.
Kostenlose Tipps zum Umgang mit rechtswidrigen Verträgen, Betrug und Abzocke im Themenbereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung

Aktuelle Fälle im Bereich Kreditvermittler

An dieser Stelle gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Fälle, die sich derzeit im Bereich Kreditvermittlungen in Deutschland abspielen.


credi.de Darlehensvermittlungs GmbH

Mein Mandant vereinbarte mit einer Mitarbeiterin der credi.de Darlehensvermittlungs GmbH aus Nürnberg einen persönlichen Termin zum Abschluss eines Kreditvermittlungsvertrags. Das bei diesem Gespräch zugesagte Darlehen wurde aber nie ausgezahlt. Daher konnte in diesem Fall zum einen eine sofortige außerordentliche Kündigung wegen Nichtleistung ausgesprochen werden, als auch ein Widerruf des Kreditvermittlungsvertrags (da der Vertragsabschluss mit credi.de in der Wohnung des Kunden stattfand). Die von credi.de bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchten Beträge für die Fahrtkostenerstattung musste mein Mandant daher nicht bezahlen. Die zusätzlich vereinbarten Verträge z.B. mit der Würzburger Versicherung oder Saxonia konnten storniert werden.


OVM - Online Vertrieb Marketing GmbH / Bavaria Finanz Service

Mein Mandant hatte bei der Bavaria Finanz Service eine Kreditanfrage getätigt, aber anschließend doch keinen Kredit abgeschlossen. Seltsamerweise wurde ihm daraufhin von der OVM - Online Vertrieb Marketing GmbH aus Nürnberg monatlich 14,90 Euro abgebucht. Mein Mandant ließ die Buchung über seine Bank rückgängig machen und bat die  OVM - Online Vertrieb Marketing GmbH schriftlich um Stellungnahme. OVM teilte daraufhin nur mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Kündigung möglich wäre. Eine vertragliche Grundlage für die monatlichen Abbuchungen konnte OVM nicht vorweisen. Ohne einen Vertrag darf die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH aber keine Rechnungen erstellen. Hier kann Widerspruch gegen die Forderungen der OVM eingelegt werden, solange OVM den zugrunde liegenden Vertrag nicht nachweisen kann.


Luxor Finanz GmbH aus Ahlen / Euro Treuhand Inkasso

Mein Mandant schloss mit der  Luxor Finanz GmbH aus Ahlen einen Vertrag über 5000 Euro zur Sanierung seiner Finanzen ab. Jedoch wollte er den Vertrag nicht weiter bestehen lassen und erklärte fristgerecht den Widerruf. Leider erfolgte seitens der Luxor Finanz GmbH keine Reaktion. Möglicherweise kam es bei der Luxor Finanz GmbH intern zu einem Verwaltungsfehler, denn Luxor Finanz gab die Forderung der Vermittlungsgebühr über 297 Euro schließlich an das Inkassobüro Euro Treuhand Inkasso GmbH aus Köln ab. Gegen dessen Mahnung konnte Widerspruch eingelegt werden, da die Forderung aufgrund des Widerrufs rechtlich keinen Bestand mehr hatte. Die Euro Treuhand Inkasso GmbH erklärte folgerichtig und rechtlich korrekt, dass sie den Vorgang nicht weiter verfolgt. Mein Mandant musste die Vermittlungsgebühr der Luxor Finanz GmbH nicht bezahlen.


Yourfinance AG (Zürich)

Mein Mandant hatte einen „Kredit ohne Schufa“ im Internet auf den Seiten der Yourfinance AG aus Zürich gefunden und eine Anfrage gestartet. Es kam zu einer positiven Zusage, und mein Mandant wurde von einem Vermittler der Yourfinance AG zur Bank verwiesen. Schließlich unterschrieb er den Antrag und schickte ihn per Post an die Yourfinance AG. Zu seinem Erstaunen erhielt er von der Yourfinance AG eine Rechnung über 300 Euro, die er nicht einordnen konnte. Diesen zu zahlenden Betrag hatte er bei Vertragsabschluss anscheinend übersehen. In einem solchen Fall kommt es zu keinem Vertragsschluss mit dem Kreditvermittler, da der Kunde von anderen vertraglichen Bedingungen als Yourfinance ausgeht. Juristen sagen, es fehlt an „übereinstimmenden Willenserklärungen“. Zudem kann der Vertrag mit der Yourfinance AG wegen Irrtums angefochten werden, da der Kunde nicht wusste, dass eine Gebühr von 300 Euro für den Kredit anfällt. Diese Forderung muss dann nicht bezahlt werden.


Finanzen im Griff Vermittlungs GmbH / Saturn Inkasso

Meine Mandantin wollte über die Finanzen im Griff Vermittlungs GmbH aus Fürth einen Kredit beantragen. Stattdessen schloss sie versehentlich einen Vertrag über den Zugang zum Finanzportal „Der Finanzmanager“ von Finanzen im Griff ab. Zusätzlich erhielt sie einen Haushaltsrechner. Da sie nach wie vor davon ausging, einen Kreditvertrag abgeschlossen zu haben, zahlt sie zunächst die dafür vorgesehene Vermittlungsgebühr in Form einer Ratenzahlung. Nachdem sie jedoch dauerhaft keine Darlehensauszahlung erhielt, erklärte sie der Finanzen im Griff Vermittlungs GmbH den Widerspruch. Die GmbH schaltete daraufhin das Inkassobüro „Saturn Inkasso“ aus Nürnberg ein, welches an den Forderungen festhielt. Da meine Mandantin von einem Kreditvertrag ausging, tatsächlich aber einen anderen Vertrag abschloss, kann in diesem Fall der Vertrag wegen Irrtums angefochten werden. Die Forderungen der Finanzen im Griff Vermittlungs GmbH bzw. von Saturn Inkasso müssen dann nicht bezahlt werden.


Exilium Finanz GmbH

Mein Mandant beantragte über die Internetseite “die-kredit-profis.net” einen Umschuldungskredit über 40.000 Euro. Über die Kredit Profis wurde er an die Exilium Finanz GmbH aus Ahlen verwiesen. Dort wollte er den gewünschten Darlehensvertrag abschließen, unterzeichnete jedoch versehentlich den Antrag für eine Finanzsanierung. Eine Finanzsanierung ordnet aber nur die bereits bestehenden Schulden, zahlt jedoch kein neues Geld aus. Für diesen Finanzsanierungsvertrag erhielt er eine Rechnung über 577,50 Euro per Nachnahme. Hier bemerkte er seinen Fehler und erklärte der Exilium Finanz GmbH einen Rechnungswiderspruch. In diesem Fall kann der Vertrag wegen Irrtums angefochten werden, so dass die Rechnung der Exilium Finanz GmbH nicht bezahlt werden muss.  


Creditor Consulting GmbH

Mein Mandant wollte ein Darlehen über 2.500 Euro aufnehmen. Hierzu kontaktierte er die Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim. Versehentlich unterzeichnete er jedoch keinen Kreditvertrag über den gewünschten Betrag, sondern eine Art von Schuldenregulierungsvertrag bzw. eine Finanzsanierung. Die Creditor Consulting GmbH sagte in dem Vertrag zu, die Schulden meines Mandanten zu begleichen, indem sie eine monatliche Rate an die Gläubiger abführte, die mein Mandant zuvor an die Creditor Consulting GmbH überweisen sollte. Hierfür verlangte die Creditor Consulting GmbH einen Einmalbetrag von 195 Euro und eine monatliche Verwaltungsgebühr von 12 Euro. Da mein Mandant aber einen gänzlich anderen Vertrag abschließen wollte, kann dieser Finansanierungsvertrag angefochten werden. Der Kunde muss diese Forderungen dann nicht bezahlen. Manchmal wird Creditor Consulting von dem Inkassobüro City Inkasso aus Frankfurt vertreten. Ein Widerspruch kann dann direkt gegen die Forderung von City Inkasso gerichtet werden.


Consors Finanz

Mein Mandant erhielt von Consors Finanz aus Duisburg Mahnungen über zwei angeblich noch offene Forderungen. Da er diese nicht zuordnen konnte, bat er um Übersendung der zugrundeliegenden Verträge. Hierzu erhielt er jedoch nur Kopien zweier alter Kreditverträge mit Commerz Finanz / BNP Paribas, die längst vollständig abbezahlt waren. Eigene Verträge konnte Consors Finanz nicht nachweisen, und nahm auch keine Stellung dazu, auf welcher vertraglichen Grundlage die angeblichen Darlehensverträge beruhen. Solange kein konkreter Vertrag vorgelegt wird, kann in solchen Fällen Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt werden, eine Bezahlung muss nicht vorgenommen werden. Consors Finanz steht in der Pflicht, den Hintergrund für die Forderungen nachzuweisen. Ein kommentarloses Vorlegen von Kreditverträgen eines anderen Unternehmens reicht in rechtlicher Hinsicht nicht aus.


GlobalPayments BV (mastercredit.de) / Mastercard Gold

Mein Mandant wollte über die Internetseite mastercredit.de das Angebot der GlobalPayments BV wahrnehmen, einen Kredit zu erhalten. Damit dieser ausgezahlt werden könne, musste mein Mandant einen zusätzlichen Vertrag über eine Kreditkarte abschließen. Nachdem mein Mandant die Kreditkarte erhalten und bezahlt hatte, passierte leider nichts. Das versprochene Darlehen wurde seitens GlobalPayments BV weder vermittelt noch ausgezahlt. Stattdessen erhielt mein Mandant eine Mahnung der Kanzlei Luesgens, Kanzlei für Wirtschaftsrecht aus Geilenkirchen/Köln (Rechtsanwalt Oliver Lüsgens), für angeblich weitere Forderungen der GlobalPayments BV. Von einem Kreditvertrag war auch seitens dieser Rechtsanwaltskanzlei keine Rede. Einer solchen anwaltlichen Mahnung kann widersprochen werden, da für die Forderungen der Kanzlei Luesgens keine vertragliche Grundlage besteht. Zudem dürfen ohne die versprochene Darlehensauszahlung durch GlobalPayments BV ohnehin keine weiteren Zahlungen verlangt werden, da die vertragliche Leistung nicht erbracht wurde.


Creative Payment & Media B. V. (sorgen-frei.club)

Mein Mandant wollte über die Internetseite "sorgen-frei.club" eine Kreditkarte (Mastercard) und einen Kredit erhalten. Damit mein Mandant die Mastercard bekommen konnte, benötigte er die Zugangsdaten und einen PIN. Hierfür stellte ihm die Creative Payment & Media B. V. aus Kerkrade (Niederlande) unerwartet eine Rechnung über 49,90 Euro für die Aufnahmegebühr in Rechnung, sowie 49,90 Euro Jahresgebühr. Die Rechnung wurde nicht über die E-Mail-Adresse des sorgen-frei.club versendet, sondern von Seiten des "SparKreditClub", welcher auch von der Creative Payment & Media B. V. geführt wird. Zudem erfuhr er erst mit dieser Rechnung, dass es sich lediglich um eine Prepaid-Mastercard handeln würde. Eine solche Prepaid-Kreditkarte muss immer erst mit einem Guthaben aufgeladen werden, bevor sie benutzt werden kann. Schließlich erhielt er keine Informationen darüber, wie lange der Vertrag mit der Creative Payment & Media B. V. sein werde, und wann er diesen kündigen könne. In einem solchen Fall fehlt es an einem wechselseitigen Vertragsschluss, da der Kunde und Creative Payment & Media B. V. von unterschiedlichen vertraglichen Bedingungen ausgegangen waren. Zudem kann aufgrund der Online-Bestellung ein Widerruf des Vertrags erklärt werden. Möglich ist hier auch eine Anfechtung des Vertrags.


Gegnerliste Kreditvermittler

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Gegner der Kanzlei Thomas Hollweck im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Darlehensvertrag:

  • Alphabet Online Services LLC
  • 123 Geldsystem e.K., Leverkusen
  • Bergos central finance, Schifferstadt
  • Bern Finanz, München 
  • Card Compact Ltd. / King Prepaid Mastercard), Cash Collect GmbH
  • Consors Finanz, Duisburg/München
  • CreditEasy24 GmbH, Arbon (Schweiz) / Verango AG, Roseau (Dominica)
  • credi.de Darlehensvermittlungs GmbH, Nürnberg
  • Creditor Consulting GmbH, Rosenheim (vertreten durch City Inkasso GmbH Frankfurt)
  • Creative Payment & Media B. V. (sorgen-frei.club)
  • Europa Finanzsanierung GmbH (vertreten durch Saturn Inkasso)
  • Exilium Finanz GmbH, Ahlen
  • Finanzen im Griff Vermittlungs GmbH, Fürth / Saturn Inkasso
  • Global Payments BV (mastercredit.de) / Mastercard Gold / Kanzlei Luesgens
  • InterHypo Suisse GmbH, Zug (Schweiz)
  • Lugano Finanz GmbH, Ahlen
  • Luxor Finanz GmbH, Ahlen 
  • Luzern Finanz GmbH, Ahlen 
  • Lyon Finanz GmbH, Ahlen
  • Maxda Darlehensvermittlungs GmbH, Speyer
  • myFinance Vermittlungs AG, München / Kloten (Schweiz)
  • Noricus Kreditvermittlung, Simple Money, ICS AG, Zürich
  • OVM - Online Vertrieb Marketing GmbH, Nürnberg / Bavaria Finanz Service
  • PayPlus GmbH, Würselen
  • yourFinance AG, Zürich

 

Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.

 


Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -

Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei

Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

Rechtsberatung in Berlin & Online-Beratung

 

  • Der Schufa-Eintrag
  • Reklamation und Umtausch
  • Online-Kaufvertrag im Internet
  • Probleme mit Handwerkern
  • Tipps gegen Cold Calls und Spam
  • DSL-Vertrag und Festnetzanschluss
  • Mobilfunkvertrag
  • Prepaid Handyvertrag
  • Fehlerhafte Handyrechnung
  • Kuendigung Handyvertrag
  • Kuendigung Festnetz DSL
  • Drittanbieter
  • Probleme mit Gas und Strom
  • Betrug mit Gewinnspielen
  • Bankkonto und Lastschrift
  • Abofallen im Internet
  • Schutz vor Inkasso
  • Falsche Rechnung
  • Mahnbescheid
  • Abmahnung wegen Filesharing
  • eBay Internetauktion
  • DB Bahncard
  • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio
  • Betrug mit Kaffeefahrten
  • Partneragenturen und Singleclubs
  • Datingagenturen
  • Zeitungsabo
  • Schluesseldienste
  • Reisebuchung
  • Kreditvermittler
  • Parkplatzkontrolle
  • Fahrgastkontrolle
  • Branchenbuchabzocke
  • Der Mietvertrag
  • Einzug und Umzug
  • Die Mietkaution
  • Die Abrechnung der Nebenkosten
  • Renovierungen und Reparaturen
  • Allgemeine Mieterfragen
  • Minderung der Miete
  • Mietsteigerung
  • Modernisierung der Wohnung
  • Beendigung der Mietzeit
  • Kostenlose Musterbriefe
  • Klageverfahren am Amtsgericht

Rechtsanwalt

Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt

in Berlin

Kontakt
Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Copyright Rechtsanwalt Thomas Hollweck - BERLIN -
Abmelden | Bearbeiten
  • Kanzlei Hollweck
    • Philosophie
    • Vorgehensweise
    • Verbraucherrecht
    • Kostenlose Anfrage
    • Beratungshilfe
    • Prozesskostenhilfe
    • Kosten
    • Versicherung
    • Dokumente
    • Datenschutz
  • Rechtsgebiete
    • Abmahnung
    • Bahncard
    • Drittanbieter
    • Energieversorger
    • Fahrgastkontrolle
    • Festnetz
    • Fitnessstudio
    • Forderungen
    • Inkassoschutz
    • Internetbetrug
    • Kabelanschluss
    • Kreditvermittlung
    • Mobilfunk
    • Parkplatzkontrolle
    • Partneragenturen
    • Reisebuchung
    • Schufa-Eintrag
    • Vertragsfalle
    • Zeitungsabo
  • Ratgeber
    • Der Schufa-Eintrag
    • Reklamation und Umtausch
    • Online-Kaufvertrag im Internet
    • Probleme mit Handwerkern
    • Tipps gegen Cold Calls und Spam
    • DSL-Vertrag und Festnetzanschluss
    • Mobilfunkvertrag
    • Prepaid Handyvertrag
    • Fehlerhafte Handyrechnung
    • Kuendigung Handyvertrag
    • Kuendigung Festnetz DSL
    • Drittanbieter
    • Probleme mit Gas und Strom
    • Betrug mit Gewinnspielen
    • Bankkonto und Lastschrift
    • Abofallen im Internet
    • Schutz vor Inkasso
    • Falsche Rechnung
    • Mahnbescheid
    • Abmahnung wegen Filesharing
    • eBay Internetauktion
    • DB Bahncard
    • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio
    • Betrug mit Kaffeefahrten
    • Partneragenturen und Singleclubs
    • Datingagenturen
    • Zeitungsabo
    • Schluesseldienste
    • Reisebuchung
    • Kreditvermittler
    • Parkplatzkontrolle
    • Fahrgastkontrolle
    • Branchenbuchabzocke
    • Der Mietvertrag
    • Einzug und Umzug
    • Die Mietkaution
    • Die Abrechnung der Nebenkosten
    • Renovierungen und Reparaturen
    • Allgemeine Mieterfragen
    • Minderung der Miete
    • Mietsteigerung
    • Modernisierung der Wohnung
    • Beendigung der Mietzeit
    • Kostenlose Musterbriefe
    • Klageverfahren am Amtsgericht
  • Buchreihe
    • Drittanbieter Mobilfunkrechnung
    • Strafzettel Parkplatzkontrolle
    • Gerichtlicher Mahnbescheid
    • Vorsicht Geldfalle!
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt
  • Nach oben scrollen
Diese Website verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden. Mehr Infos hier: Cookie Policy Ok