Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
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Das aufgedrängte Zeitungsabo

Wie kündige ich ein ungewolltes Zeitungsabo? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie Sie aufgedrängte Verträge für Zeitungen und Magazine beenden können.

Von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

 

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbrauchern ungewollt ein Abo für Zeitungen, Magazine oder Zeitschriften aufgedrängt wird, welches sie gar nicht abschließen wollten. In solchen Fällen ist die Frage berechtigt, wie ein solches Zeitungsabo so schnell wie möglich wieder gekündigt, oder auf andere Weise beendet werden kann, ohne dass die dazugehörige Rechnung bezahlt werden muss.

 

Dieser umfassende Ratgeber der Kanzlei Hollweck schildert Ihnen die Vorgehensweise, wie Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Wege ausnutzen können, um den Zeitungsabo-Vertrag schnellstmöglich zu beenden. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Kündigung des Abonnements gelegt, auf den Widerruf, und die Anfechtung. Im unteren Teil des Ratgebers finden Sie einen ausführlichen Musterbrief, der alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel anwendet, um das Abo auf dem sichersten Weg zu beenden. Zudem schildere ich Ihnen, wie Sie einer Rechnung oder Mahnung aus dem Abovertrag widersprechen können.

 

Wie kommt es zu einem ungewollten Zeitungsabo?

 

Inzwischen haben mehrere unseriöse Zeitungsverlage und Pressevertriebe verschiedene Methoden entwickelt, um Kunden ein ungewolltes Zeitungsabo aufzudrängen. Im Folgenden schildere ich Ihnen die gängigsten Vorgehensweisen, wie Zeitungsabos auf rechtswidrige Weise vermittelt werden:

  • „Gratis“-Angebote, die nicht gratis sind: Vor allem in Fußgängerzonen versuchen bestimmte dubiose Verlage, augenscheinlich „kostenlose“ Probeabos oder ein Testabo an die vorbeilaufenden Passanten zu vermitteln. Hierzu wird ein Auftragszettel verwendet, auf dem groß und deutlich das Wort „Gratis“ aufgedruckt ist. Eine Person spricht die vorbeigehenden Fußgänger an und macht ihnen ein Angebot für ein Gratisabo oder ein Schnupperabo/Testabo einer bestimmten Zeitschrift, Zeitung oder eines Magazins. Dabei wird dem Passanten vermittelt, dass der Bezug tatsächlich umsonst sei, und dass das Abo automatisch enden würde, nachdem der Bezugszeitraum abgelaufen ist. In Wahrheit handelt es sich dabei jedoch nicht um ein kostenfreies Zeitungsabo, sondern um einen ganz normalen Abonnement-Vertrag, bei dem lediglich der erste oder die ersten beiden Monate kostenlos sind. Dieser Vertrag endet nicht automatisch, sondern mündet in einen Bezugszeitraum von mehreren Jahren. Diese Informationen sind auf dem „Gratis-Zettel“ nicht deutlich sichtbar, sondern in kleiner grauer Schrift am Rand oder auf der Rückseite abgedruckt. Auf den ersten Blick hat der Verbraucher ein kostenloses Zeitungsabo abgeschlossen, erst auf den zweiten Blick bemerkt er, dass es sich dabei um einen ganz normalen kostenpflichtigen Zeitungs-Abo-Vertrag handelt. Manchmal wird der Irrtum erst dann bemerkt, wenn die erste Rechnung vom Zeitungsverlag oder der Pressevertriebszentrale (PVZ) kommt. Natürlich fühlt sich der Kunde getäuscht und möchte das ungewollte kostenpflichtige Zeitungsabo so schnell wie möglich wieder kündigen.
  • Zeitungsabo nach Teilnahme an einer Umfrage: Ähnlich verhält es sich mit im Anschluss an eine Umfrage untergeschobene Zeitungsabos. Hier wird ebenfalls der Passant auf offener Straße angesprochen und um Teilnahme an einer Umfrage gebeten. Die Umfrage kann über das Zeitunglesen sein, aber auch über ein anderes Thema wie z.B. Lottospiele, Spendenbereitschaft, Einkaufsverhalten, Autonutzung etc. Als Dankeschön für die Teilnahme erhält der Passant ein kostenloses Zeitungsabo versprochen. Meist wird suggeriert, dass das Abo nur kurze Zeit läuft und dann automatisch endet, aber vollständig kostenlos sei. Natürlich gibt der Umfrageteilnehmer seine Kontaktdaten und die Bankverbindung an, da er das Zeitungsabo gratis erhalten möchte. Erst im Nachhinein stellt sich heraus, dass der unterschriebene Auftragszettel kein kostenloses Angebot darstellt, sondern ein gewöhnlicher Auftrag für den Bezug eines kostenpflichtigen Abos für ein Magazin, eine Zeitschrift oder eine Zeitung ist. Dementsprechend kommen bereits nach kurzer Zeit Rechnungen nach Hause, entweder direkt vom Verlag oder von der Pressevertriebszentrale PVZ.
  • Unterstützung von angeblichen sozialen Projekten: Eine andere Vorgehensweise ist die, dass Abos verkauft werden, um damit angeblich soziale oder gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Der Mitarbeiter eines Verlags spricht Passanten in der Öffentlichkeit an oder klingelt direkt an der Haustür. Anschließend verwickelt er den Angesprochenen in ein langes Gespräch, in dem er geschickt darauf hinweist, dass durch den Abschluss eines von ihm angebotenen Zeitungsabos ein bestimmtes soziales und gemeinnütziges Projekt unterstützt werde. Würde ein Abo abgeschlossen werden, so unterstütze man damit etwas Gutes. Das angebliche Projekt kann von ganz unterschiedlichem Inhalt sein, beispielsweise sollen ehemalige straffällige Jugendliche durch das Austragen von Zeitungen zu einem geregelten Tagesablauf geführt werden, oder man unterstützt Langzeitarbeitslose, wieder einem Job nachgehen zu können, oder es werden Behindertenwerkstätte oder Tierheime mit den Gewinnen aus dem Zeitungsabo unterstützt, oder neu angelernte Zeitungsausträger sollen auf Ihre Zuverlässigkeit getestet werden etc. All das entspricht natürlich nicht der Wahrheit, sondern dient nur dazu, ein Zeitschriftenabo an den Kunden zu bringen. Schließlich kommen die Rechnungen vom Zeitungsverlag oder der Pressevertriebszentrale PVZ, ohne dass das versprochene soziale Projekt unterstützt wird.
  • Abschluss eines Zeitungsabos zusammen mit anderen Verträgen: Manchmal locken Anzeigen in Tageszeitungen damit, beispielsweise Produkttester zu werden. Die Arbeit bestünde darin, dass der Tester regelmäßig verschiedene neue Produkte nach Hause geliefert bekommt, die er dann testen solle. Anschließend dürfe er die Produkte behalten. Lässt sich ein Interessent auf eine solche Annonce ein und sucht diejenigen auf, die die Kleinanzeige geschaltet haben, so erfährt er überraschendes: Um den Job zu bekommen, müsse zunächst eine Gebühr von beispielsweise 200 Euro bezahlt werden. Diese Gebühr könne nur umgangen werden, wenn man ein Zeitschriftenabo abschließe. Natürlich nutzen viele dieses Angebot, da sie dann für die Gebühr zugleich ein Abo in ähnlichem Gegenwert erhalten. Nach einiger Zeit stellt sich dann heraus, dass die versprochenen Produkte zum Testen ausbleiben, das Zeitungsabo aber dennoch an den Verlag oder die Pressevertriebszentrale bezahlt werden muss.
  • Teilnahme an einem Gewinnspiel: Es kann sein, dass Sie einen Anruf erhalten, in dem Sie darüber informiert werden, dass Sie angeblich an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilnehmen. Der Veranstalter macht für Sie bei zahlreichen Gewinnspielen mit, so dass Sie eine wesentlich höhere Chance auf einen Gewinn haben, als wenn Sie alleine spielen. Dieser Vertrag ist leider nicht umsonst, sondern kostet pro Monat z.B. 40 oder 60 Euro, und läuft zwölf Monate lang. Ihnen ist der Vertrag unbekannt, und Sie möchten ihn beenden. Der Anrufer teilt Ihnen mit, dass Sie nur dann aus dem Vertrag vorzeitig herauskommen, wenn Sie ein Zeitungsabo abschließen. Da Sie sich nicht anders zur Wehr setzen können, stimmen Sie zu und schließen telefonisch das ungewollte Zeitungsabo ab. Den Vertrag über die Gewinnspielteilnahme gab es natürlich nie, dieser war nur ein Trick um Sie in die Abofalle zu locken und Ihnen das Abo aufzudrängen.
  • Der versprochene Preis: Auch bei diesem Trick geht es um ein Gewinnspiel. Sie werden angerufen und erhalten die Information, dass Sie bei einem Gewinnspiel einen Preis gewonnen haben. Diesen Preis erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie ein kostenpflichtiges Zeitungsabo abschließen. Sie stimmen zu, und haben damit einen ungewollten Abovertrag in der Tasche. Den angeblichen Gewinn gab es nie, er war nur ein Trick um Sie in die Abofalle zu locken.

 

Warum werden Zeitungsabos auf derart unseriöse und rechtswidrige Weise vermittelt?

 

Derjenige, der ein kostenpflichtiges Zeitungsabo an einen neuen Kunden vermittelt, erhält hierfür eine Provision. Je mehr Abos er vermittelt, desto mehr Geld kann er über die Provision verdienen. Daher lassen sich manche Abovermittler betrügerische Ideen einfallen, um wesentlich mehr Abos zu verkaufen als das auf normale legale Weise möglich wäre.

 

Denkt beispielsweise der Kunde, dass ein Zeitungsabo gratis ist, unterschreibt er natürlich viel schneller, als wenn die Zeitung etwas kostet. Ebenso riskiert ein Neukunde die Unterschrift viel eher, wenn er glaubt, damit ein wohltätiges Projekt unterstützen zu können. Und diejenigen, die vor dem Job als Produkttester eine Gebühr bezahlen sollen, wählen viel lieber den Bezug einer Zeitung, als dass sie die Gebühr ohne Gegenleistung bezahlen. Auf diesen Wegen kann der Vermittler der Abos eine um einiges höhere Zahl an Abonnements pro Tag abschließen, als das auf herkömmlichem Wege möglich wäre.

 

Ist die Vermittlung eines Zeitungsabos auf diese Weise strafbar?

 

Wenn Sie, wie oben geschildert, getäuscht werden, und hauptsächlich aus diesem Grund den Vertrag über das Zeitungsabo eingehen, so kann ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen. Allerdings ist es in vielen Fällen schwierig, den Betrug nachzuweisen. Am einfachsten ist das dann, wenn eine Begleitperson anwesend war, während Sie den Abovertrag abgeschlossen haben. In diesen Fällen kann überlegt werden, Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, um ein aufgedrängtes Zeitungsabo wieder zu beenden?

 

Es gibt in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Möglichkeiten, um ein ungewolltes und rechtswidrig aufgedrängtes Zeitungsabo schnell wieder zu beenden. Der effektivste Weg ist der des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Abo-Vertrags. Darüber hinaus können Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche und sofortige Kündigung des Abovertrags auszusprechen. Im folgenden zeige ich Ihnen die verschiedenen Wege auf, um ein ungewolltes Abo so schnell wie möglich zu beenden.

 

Wie kündige ich ein Zeitungsabo mit der normalen „ordentlichen“ Kündigungsfrist?

 

Die Kündigung eines Zeitungsabo-Vertrags zum regulären Laufzeitende ist jederzeit problemlos möglich. Sie können also sowohl ein gewolltes, als auch ein ungewolltes Zeitungsabo über eine normale „ordentliche“ Kündigung zum regulären vertraglich vereinbarten Laufzeitende kündigen. Der Bezug der Zeitung, Zeitschrift oder des Magazins endet dann nach Ablauf des Bezugszeitraums, welcher meist ein oder zwei Jahre beträgt.

 

Gewollte Zeitungsabos, die Ihnen auf legale Weise vermittelt wurden, können Sie über diese ordentliche Kündigung beenden. Ungewollte Zeitungsabos, die Ihnen illegal aufgedrängt wurden, können Sie auch über die außerordentliche sofortige Kündigung vorzeitig beenden. Hierzu finden Sie weiter unten entsprechende Hinweise.

 

Achten Sie bei einer normalen Kündigung darauf, dass Sie die im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das „Kleingedruckte“) enthaltene Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet, dass Sie den Abovertrag in aller Regel. ca. vier Wochen bis drei Monate vor Ablauf des ersten Bezugszeitraums kündigen müssen. Ihre Kündigungserklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt beim Empfänger (Zeitungsverlag oder Pressevertriebszentrale) eingegangen sein. Es kommt nicht darauf an, wann Sie Ihre Kündigung losschicken oder welches Datum der Poststempel trägt, sondern es kommt auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger an.

 

Damit die Kündigung tatsächlich ankommt, und Sie den Zugang später beweisen können, empfehle ich Ihnen den Versand Ihrer Kündigung vorab per E-Mail und als Fax, und anschließen postalisch per Einschreiben mit Rückschein.

 

Für eine normale ("ordentliche") Kündigung können Sie den folgenden Musterbrief verwenden:

 

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Zeitungsverlag)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer Zeitungsverlag)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Zeitungsverlag)

 

Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Vertrag über ein Zeitungsabonnement vom (Datum)

Betreff: Kündigung des Zeitungsabonnements

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich den am (Datum) abgeschlossenen Zeitungsabonnement-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich oder per E-Mail. Haben Sie hierfür vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

Nachdem Sie die Kündigung an den Verlag oder an die Pressevertriebszentrale geschickt haben, sollte man Ihnen die Kündigung nach kurzer Zeit bestätigen. Geschieht das nicht, so bitten Sie erneut um Bestätigung der Kündigung und des Kündigungsdatums. Aus rechtlichen Gründen ist zwar keine Kündigungsbestätigung erforderlich, da Sie die Kündigung durch Fax und Einschreiben nachweisen können, eine solche Bestätigung dient aber Ihrer Rechtssicherheit, da Sie dann schwarz auf weiß die Beendigung des Zeitungsabos sehen können, als auch das genaue Beendigungsdatum.

 

Kann ich ein Zeitungsabo widerrufen?

 

Ob Sie ein Zeitungsabo innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen können, hängt davon ab, auf welche Weise bzw. wo Sie den Zeitungsabo-Vertrag abgeschlossen haben. Ein Widerruf ist sowohl bei einem gewollten legal erhaltenen Zeitungsabo möglich, als auch bei einem ungewollten illegal aufgedrängten Abo. Wichtig: Der Widerruf ist nur bei einem Abonnement möglich, er greift nicht bei Einzelheften. 

  • Zeitungsabo auf öffentlichen Flächen: Wurden Sie in der Öffentlichkeit angesprochen, also beispielsweise auf der Straße, in einer Fußgängerzone oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, so können Sie das dort abgeschlossene Zeitungsabo unproblematisch widerrufen. Das Gesetz spricht dann von einem Vertragsschluss „im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen“.
  • Vertrag an der Haustür, in Ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz: Wurden Sie direkt an Ihrer Haustüre, in der Wohnung, oder am Arbeitsplatz von einer Person dazu überredet, ein Zeitungsabo abzuschließen, so können Sie diesen Vertrag unproblematisch widerrufen.
  • Zeitungsabo bei einer Freizeit/Werbeveranstaltung: Haben Sie an einer Kaffeefahrt oder einer ähnlichen Werbeveranstaltung teilgenommen, und wurden Sie im Rahmen dieser Veranstaltung dazu überredet, ein Abonnement abzuschließen, so können Sie diesen Abovertrag widerrufen.
  • Telefonischer Vertragsschluss über ein Abo: Hat man Sie angerufen und telefonisch zum Abschluss eines Zeitungsabos überredet, so haben Sie die Möglichkeit, den telefonisch vereinbarten Vertrag über das Abonnement zu widerrufen.
  • Abovertrag im Internet oder per E-Mail: Haben Sie einen Zeitungsabonnement-Vertrag im Internet über ein Eingabeformular oder per E-Mail abgeschlossen, so kann dieser Vertrag unproblematisch widerrufen werden. 
  • Zeitungsabo per Post/Fax: Verträge über ein Zeitungsabo, die per Brief, Postkarte oder Fax abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. 
  • Abschluss eines Zeitungsabos in einem Geschäft: Im Regelfall können Verträge, die in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurden, nicht widerrufen werden. Das liegt daran, dass das Widerrufsrecht nicht für den normalen Kauf bzw. Vertragsabschluss im Laden gilt. Wurden Sie jedoch in einem Geschäft oder im Eingangsbereich eines solchen angesprochen, und zum Abschluss eines Zeitungsabos überredet, ohne dass dieser Vertragsabschluss etwas mit dem Ladengeschäft zu tun hat, so handelt es sich um einen „Vertragsschluss in der Öffentlichkeit“. Typisches Beispiel ist dasjenige, dass eine fremde Person, die nicht zum Personal des Ladengeschäfts gehört, Sie kurz vor oder im Eingangsbereich des Geschäfts anspricht. Ein solcher Zeitungsabonnement-Vertrag kann widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie vor dem Geschäft angesprochen wurden, dann ins Geschäft gingen, und dort schließlich den Zeitungsvertrag unterzeichneten.
  • Wenn ein Widerruf ausdrücklich vereinbart wurde: Handelt es sich um einen Fall, in dem eigentlich kein Widerrufsrecht gegeben ist, wurde jedoch ein solches ausdrücklich vereinbart, so haben Sie die Möglichkeit zum Widerruf des Abonnements. Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen der Verlag seinen Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt hat, obwohl ein solches nach der Gesetzeslage eigentlich nicht gegeben war. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihre Vertragsunterlagen, ob sich dort ein Hinweis auf das Widerrufsrecht findet. Ist das der Fall, so können Sie das Zeitungsabo per Widerruf beenden.

 

Wie lange kann ich widerrufen und wann beginnt die Widerrufsfrist?

 

Für den Widerruf eines Zeitungsabos haben Sie 14 Tage Zeit. Diese Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn Sie über die Möglichkeit zum Widerruf deutlich belehrt wurden. Das heißt, direkt bei den Vertragsunterlagen muss sich eine gut lesbar gestaltete Widerrufsbelehrung befinden, die Sie über Ihr Widerrufsrecht aufklärt. Liegt keine Widerrufsbelehrung bei, so können Sie den Vertrag ein Jahr lang widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der ersten Zeitung.

 

Der Gesetzgeber wollte durch die Möglichkeit zum 14tägigen Widerruf erreichen, dass Kunden die postalisch erhaltene Ware einer Überprüfung unterziehen können. Der Nachteil bei einer fernmündlichen Bestellung liegt immer darin, dass der Kunde keine Prüfung der Ware wie in einem Ladengeschäft vornehmen kann. Der Kunde hat dadurch einen erheblichen Nachteil. Die Möglichkeit zum Widerruf soll diesen Nachteil ausgleichen.

 

Bei jeglicher Warenlieferung beginnt daher die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware, da der Kunde ansonsten bei z.B. langen Lieferzeiten keine Widerrufsmöglichkeit hätte. Die Frist beginnt somit nicht bei Vertragsabschluss, sondern erst bei Warenerhalt.

 

Da gerade bei Zeitungsabos die Gefahr besteht, dass diese dem Kunden ungewollt aufgedrängt werden, sollte durch die Möglichkeit zum Widerruf gleichzeitig ein Schutz vor Überrumpelungen am Telefon oder in der Fußgängerzone geschaffen werden.

 

Wie erkläre ich den Widerruf des Zeitungsabos?

 

Ein Widerruf ist formlos möglich, das heißt, Sie müssen keine besondere Formulierung oder einen bestimmten Vordruck verwenden. Entscheiden ist, dass Sie klar zu erkennen geben, welcher Zeitungsvertrag genau widerrufen werden soll. Als Formulierung können Sie diesen Mustertext verwenden:

 

„Hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Zeitungsabonnement-Vertrag gemäß meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich oder per E-Mail. Haben Sie hierfür vielen Dank.“.

 

Grundsätzlich reicht es aus, wenn Sie den Widerruf per E-Mail erklären. Ich rate jedoch dazu, das Zeitungsabo zusätzlich per Fax und per Einschreiben zu widerrufen. Wichtig ist, dass Sie später beweisen können, dass Sie den Widerruf tatsächlich abgeschickt haben. Hierzu benötigen Sie einen Nachweis, beispielsweise den Sendebericht Ihres Faxgeräts oder den Rückschein eines Einschreibens. Den sichersten Weg gehen Sie daher dann, wenn Sie Ihren Widerruf auf allen drei Wegen verschicken, per E-Mail, per Fax und per Einschreiben.

 

Für den Widerruf eines Zeitungsabos können Sie den folgenden Musterbrief verwenden:

 

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Zeitungsverlag)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer Zeitungsverlag)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Zeitungsverlag)

 

Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Vertrag über ein Zeitungsabonnement vom (Datum)

Betreff: Widerruf des Zeitungsabonnements

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Zeitungsabonnement-Vertrag gemäß meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich oder per E-Mail. Haben Sie hierfür vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

Kann ich den Vertrag über ein aufgedrängtes und ungewolltes Zeitungsabo wegen arglistiger Täuschung anfechten?

 

Verträge, die Ihnen durch eine arglistige Täuschung rechtswidrig aufgedrängt werden, können neben dem Widerruf oder der normalen Kündigung auch vorzeitig beendet werden. Hierzu dienen die rechtlichen Einwendungen der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und der außerordentlichen Kündigung.

 

Ein typischer Fall von Täuschung liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihnen gesagt wurde, dass der Abschluss eines Zeitungsabos soziale Projekte unterstützt, dies in Wahrheit aber überhaupt nicht der Fall ist. Manchmal werden vor allem in Berlin Kunden mit dem Argument in ein Zeitungsabo gelockt, dass durch das Austragen von Zeitungen jugendliche Straftäter resozialisiert werden sollen. Oder dass durch den Abschluss eines Zeitschriftenabos behinderte Menschen unterstützt werden etc. Schließen Sie ein derartiges Zeitungsabonnement ab, in dem Glauben, damit Gutes zu tun, stellt sich dann aber heraus, dass das überhaupt nicht der Fall ist, so wurden Sie getäuscht. Ein solcher Vertrag kann wegen Täuschung angefochten werden.

 

Die Anfechtung wegen Täuschung muss dem Zeitschriftenverlag schriftlich mitgeteilt werden. Ansprechpartner ist zunächst das Zeitungs-Unternehmen, dessen Adresse sich auf Ihren Vertragsunterlagen bzgl. des Zeitungsabos befindet. Haben Sie bereits eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten, so können Sie der Rechnung die genaue Adresse des Verlags entnehmen. Haben Sie ein Begrüßungsschreiben oder eine Rechnung/Mahnung direkt von einer Pressevertriebszentrale bekommen, so ist diese Ihr Ansprechpartner.

 

Wichtig ist, dass der Versender der Zeitschriften Ihre Anfechtung tatsächlich erhält. Hierzu sollten Sie auf der Post ein Einschreiben mit Rückschein in Auftrag geben. Das Einschreiben führt dazu, dass Ihr Brief tatsächlich den Verlag oder die Pressevertriebszentrale erreicht, der Rückschein ist für Sie später der Beleg, dass das Einschreiben angekommen ist, und Ihre Anfechtung des Zeitungsabonnements wirksam zugegangen ist. Eine andere Möglichkeit des Versendens stellt das Fax dar, wenn Sie an Ihrem Faxgerät eine Sendeberichtsbestätigung ausgedruckt erhalten. Das ist bei den meisten Faxgeräten inzwischen der Fall, auch bei den Online-Faxversendungen. Der Sendebericht zeigt an, dass das Fax bei der Gegenseite angekommen ist. Schließlich können Sie Ihre Anfechtung wegen Täuschung per PDF im E-Mail-Anhang an den Zeitungsverlag schicken, erhalten hierfür aber keinen Zugangsnachweis.

 

Meine Empfehlung ist daher, alle drei Versendungsmöglichkeiten parallel zu nutzen, um das Zeitungsabonnement anzufechten: Schicken Sie Ihr Schreiben vorab per PDF im E-Mail-Anhang und als Fax an den Zeitungsverlag oder die Pressevertriebszentrale, und anschließend per Einschreiben mit Rückschein. Damit können Sie ganz sicher gehen, dass Ihre Anfechtung den Empfänger erreicht und Sie den Zugang desselben beweisen können.

 

Wie formuliere ich die Anfechtung eines Zeitungsabos wegen Täuschung?

 

Hat man Sie aufgrund einer Täuschungshandlung rechtswidrig in ein ungewolltes Zeitungsabo gelockt, so können Sie gerne den folgenden Mustertext für Ihr Schreiben an den Zeitungsverlag verwenden:

 

„Hiermit erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabonnements. Sie haben mich bei Vertragsabschluss darüber getäuscht, dass (nun beschreiben Sie die Ihnen gegenüber verübte Täuschung so ausführlich und genau wie möglich). Hätte ich von Anfang an gewusst, dass das so ist, hätte ich das Zeitungsabonnement nie abgeschlossen.“

 

Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Schreiben deutlich machen, auf welche Weise Sie getäuscht wurden, und warum Sie den Vertrag über das Abonnement nie abgeschlossen hätten, wäre die Täuschung nicht gegen Sie verübt geworden.

 

Wie lange habe ich für eine Anfechtung Zeit?

 

Sie können das Zeitungsabo innerhalb von einem Jahr anfechten. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie die Täuschung entdeckt haben. Meistens ist das dann der Fall, wenn Sie durch Recherchen im Internet o.ä. herausgefunden haben, dass durch das von Ihnen abgeschlossene Zeitungsabo keinerlei soziale Projekte unterstützt werden, dass das Abo nicht gratis ist, oder dass die im Zusammenhang mit dem Abovertrag versprochene Tätigkeit nicht stattfindet. Dass ein Testabo nicht kostenlos ist bemerken Sie meist sofort, wenn Sie die erste Rechnung vom Zeitungsverlag oder der Pressevertriebszentrale PVZ erhalten haben.

 

Nachdem der Zeitschriftenverlag oder die Pressevertriebszentrale Ihre Anfechtung erhalten hat, und Sie den Zugang durch einen Einschreiben-Rückschein oder die Sendebestätigung Ihres Faxgeräts nachweisen können, entfaltet die Anfechtung ihre Wirkung: Der Zeitungsabo-Vertrag wird von Anfang an als „nichtig“ behandelt, Sie werden damit so gestellt, als ob Sie nie das Zeitungsabo abgeschlossen hätten. Dadurch besitzt der Verlag oder die Pressevertriebszentrale keine vertragliche Grundlage mehr, um weitere Zahlungen für das Zeitungsabo von Ihnen verlangen zu dürfen.

 

Kann ich den Vertrag über ein aufgedrängtes Zeitungsabo über eine außerordentliche sofortige Kündigung beenden?

 

In rechtlicher Hinsicht stellt ein Vertrag über ein Zeitungsabonnement ein „Dauerschuldverhältnis“ dar, welches von jeder Vertragspartei zu jeder Zeit außerordentlich, also unabhängig von der normalen Kündigungsfrist, gekündigt werden kann. Eine solche Kündigung ist dann möglich, wenn für die Kündigung ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund ist meist dann gegeben, wenn es für die Person, die kündigen möchte, unzumutbar wäre, länger am Vertrag festhalten zu müssen. Ist das der Fall, so kann der Zeitungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

 

Ist Ihnen ein Zeitungsabo aufgedrängt worden, mit dem Versprechen, dass damit soziale Projekte unterstützt werden, und finden Sie später durch eigene Recherche heraus, dass dem nicht so ist, so können Sie den Vertrag über das Zeitungsabo mit sofortiger Wirkung kündigen. Es kann Ihnen als Kunde dann nicht länger zugemutet werden, an einen Zeitungsverlag vertraglich gebunden zu sein, der seine Kunden absichtlich täuscht.

 

Zu bedenken ist, dass in derartigen Fällen sogar ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen könnte. Denn wenn ein Zeitungsabo abgeschlossen wird, in dem falschen Glauben, damit soziale Arbeit zu unterstützen, so kann ein Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches gegeben sein. Natürlich dürfen Sie dann einen solchen rechtswidrig aufgedrängten Zeitungsabonnement-Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich über eine Sonderkündigung beenden.

 

Gerne können Sie für Ihr Kündigungsschreiben an den Zeitungsverlag oder die Pressevertriebszentrale die folgende Musterformulierung für eine außerordentliche sofortige Kündigung des Abovertrags nutzen: 

 

„Hiermit erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabos. Der Kündigungsgrund liegt darin, dass ich kein Vertrauen mehr in Sie als Vertragspartner habe. (An dieser Stelle beschreiben Sie so ausführlich wie möglich, warum Sie kein Vertrauen mehr in Ihren Vertragspartner haben) Diese Kündigung wird mit sofortiger Wirkung wirksam. Hilfsweise erkläre ich die ordentliche Kündigung. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich oder per E-Mail innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens. Haben Sie hierfür vielen Dank.“

 

Was ist der Nachteil an einer außerordentlichen Kündigung?

 

Eine Kündigung kann immer nur für die Zukunft erklärt werden, nicht rückwirkend. Das heißt, Sie werden zwar von zukünftigen Zahlungen auf das Abo befreit, können aufgrund der Kündigung bisher geleistete Beträge aber nicht zurückverlangen. Eine Kündigung beendet den Vertrag somit ab dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung dem Empfänger (Zeitungsverlag oder Pressevertriebszentrale) zugeht. Eine Anfechtung oder ein Widerruf dagegen beendet den Vertrag von Anfang an rückwirkend, so dass Sie in rechtlicher Hinsicht so gestellt werden, als ob Sie nie einen Vertrag abgeschlossen hätten.

 

Der Widerruf oder die Anfechtung ist für Sie daher das bessere Rechtsmittel, um effektiv aus einem ungewollten Zeitungsabo-Vertrag herauszukommen. Im Idealfall kombinieren Sie den Widerruf und die Anfechtung mit der außerordentlichen Kündigung des Zeitungsabos, um in rechtlicher Hinsicht ganz sicher zu gehen.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Zeitungsverlag oder die Pressevertriebszentrale von Ihnen Schadensersatz verlangt, wenn Sie vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit die Kündigung erklären. Im Normalfall kommt eine solche Schadensersatzforderung aber nicht vor. Denn damit jemand von Ihnen Schadensersatz verlangen darf, müssten Sie mit Absicht („vorsätzlich“) oder versehentlich („fahrlässig“) einen Schaden beim Verlag hervorgerufen haben. Das ist bei einer außerordentlichen Kündigung bei Vertrauensverlust so gut wie nie der Fall, da nicht Sie, sondern die Gegenseite den Kündigungsgrund verursacht hat. Eine Schadensersatzforderung wird wegen der Kündigung daher nicht auf Sie zukommen. Sie können beruhigt eine solche außerordentliche Kündigung aussprechen.

 

Wie soll ich konkret vorgehen, um ein ungewolltes Zeitungsabo zu beenden?

 

Um einen aufgedrängten und ungewollten Zeitungsabonnement-Vertrag so schnell wie möglich zu beenden, empfehle ich Ihnen zum einen den Widerruf und die Anfechtung auszusprechen, und hilfsweise die außerordentliche Kündigung zu erklären. Da Sie dann alle in Frage kommenden rechtlichen Einwendungen ausschöpfen, schlagen Sie den sichersten Weg ein, um das Abo rechtssicher und dauerhaft zu beenden. Nutzen Sie den folgenden Musterbrief, um das ungewollte Zeitungsabo zu beenden:

 

Musterschreiben zur Beendigung eines ungewollten Zeitungsabos:

 

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Zeitungsverlag)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer Zeitungsverlag)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Zeitungsverlag)

 

Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Vertrag über ein Zeitungsabonnement vom (Datum)

Betreff: Widerruf, Anfechtung und Kündigung Zeitungsabo

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Zeitungsabonnement-Vertrag gemäß meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

 

Sollten Sie davon ausgehen, dass der Widerruf verfristet ist, so weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass das nicht der Fall ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung. Das ist hier nicht geschehen, ich habe von Ihnen keine rechtlich wirksame deutliche und klar erkennbare Widerrufsbelehrung erhalten. Somit ist die Frist zum Widerruf noch überhaupt nicht abgelaufen, ein Widerruf des Zeitungsabos ist innerhalb eines Jahres möglich.

 

Zudem handelt es sich hierbei um die Lieferung von Zeitungen, also die Lieferung von Ware. Die Widerrufsfrist beginnt in einem solchen Fall mit Erhalt der ersten Warenlieferung, also dem Erhalt der ersten Zeitung. Da diese erst vor wenigen Tagen bei mir eingetroffen ist, ist die 14-tägige Widerrufsfrist bislang nicht abgelaufen. (Beschreiben Sie hier, wann Sie die erste Zeitung erhalten haben)

 

Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabonnements: (An dieser Stelle begründen Sie, warum Sie sich über den Vertragsschluss des Zeitungsabos getäuscht fühlen. Schildern Sie so ausführlich wie möglich, wann, wo und wie Sie den Abovertrag abgeschlossen haben und wie man Sie dabei getäuscht hat. Es muss erkennbar sein, dass Sie ohne die Täuschungshandlung niemals den Abovertrag unterzeichnet hätten)

 

Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige und außerordentliche Kündigung des von mir ungewollt abgeschlossenen kostenpflichtigen Zeitungsabos. Der Kündigungsgrund liegt darin, dass ich kein Vertrauen mehr in Sie als Vertragspartner besitze. Wie oben beschrieben, haben Sie mich bei Vertragsabschluss getäuscht. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie mich als mein Vertragspartner bei Vertragsabschluss täuschen. Ich beziehe mich dabei auf mein gesetzlich festgelegtes Recht, Verträge über eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung beenden zu können, wenn mir unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung Ihrer und meiner Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann. Das ist hier der Fall. Hilfsweise erkläre ich Ihnen die ordentliche Kündigung des Vertrags.

 

Ich widerspreche Ihren bisherigen und den zukünftigen noch zu erwartenden Forderungen aus dem nun angefochtenen und gekündigten Vertragsverhältnis. Der Widerspruch wird dauerhaft aufrecht erhalten. Ich werde keine Zahlungen mehr an Sie leisten, da diese unberechtigt sind. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen Verdachts einer Betrugsstrafbarkeit behalte ich mir ausdrücklich vor.

 

Zudem entziehe ich Ihnen die Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab sofort keine Beträge mehr von meinem Bankkonto ab. Rein vorsorglich widerspreche ich hiermit der Weitergabe meiner Daten in jeglicher Hinsicht.

 

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

Wie verhalte ich mich, wenn mein Schreiben nicht anerkannt wird und ich weiterhin Rechnungen vom Zeitungsverlag oder einer Pressevertriebszentrale erhalte?

 

Nach Erhalt des oben abgedruckten Schreibens sollte der Verlag bzw. die Pressevertriebszentrale Ihnen die Kündigung und die Beendigung des Abonnements schriftlich bestätigen. Ist das nicht der Fall, so leisten Sie dennoch keine weiteren Zahlungen mehr an den Zeitungsverlag. Durch den Widerruf, die Anfechtung und die Kündigung haben Sie den Vertrag beendet und sind zu keinen weiteren Zahlungen mehr verpflichtet. Es besteht keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Basis man Ihnen Rechnungen ausstellen dürfte.

 

Ab diesem Moment sollten Sie konsequent Ihren Forderungswiderspruch aufrecht erhalten. Gehen dennoch weitere Rechnungen oder Mahnungen des Verlags oder der Vertriebszentrale bei Ihnen ein, so widersprechen Sie auch diesen. Sind Sie wie hier beschrieben vorgegangen, so sind Sie in rechtlicher Hinsicht in keinem Fall zu weiteren Zahlungen verpflichtet. Bitte lesen Sie zum Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen, Rechnungen und Mahnungen auch meinen speziell hierfür verfassten Ratgeber zum Widerspruch hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck.

 

Was mache ich, wenn bereits Geld von meinem Bankkonto abgebucht wurde?

 

Wurde aufgrund des angeblichen Zeitungsabonnement-Vertrags bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht, so veranlassen Sie bitte direkt über Ihre Bank eine Rückbuchung. Eine solche ist bei einer Lastschrift bis zu acht Wochen nach erfolgter Abbuchung möglich. Handelt es sich um illegale rechtswidrige Abbuchungen, wie es in Fällen des aufgedrängten Zeitungsabos oft der Fall ist, so können Sie eine Rückbuchung sogar über 13 Monate hinweg veranlassen. Weitere Informationen zur Rückbuchung finden Sie in meinem Ratgeber zur Rückbuchung einer Lastschrift. Um zukünftige Abbuchungen zu vermeiden entziehen Sie dem Zeitungsverlag bzw. der Pressevertriebszentrale bitte unbedingt Ihre Einzugsermächtigung.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich Mahnungen von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt erhalte?

 

Hat der Zeitungsverlag oder die Pressevertriebszentrale die Forderung an ein Inkassounternehmen oder an eine Inkasso-Anwaltskanzlei abgegeben, so halten Sie auch gegenüber diesen Inkassodienstleistern Ihren Widerspruch aufrecht. Machen Sie deutlich, dass Sie den Forderungen widersprechen und keine Zahlungen leisten werden. Legen Sie eine Kopie Ihres ersten Schreibens anbei und verweisen auf dessen Inhalt bzgl. Widerruf, Anfechtung und Kündigung. Achten Sie darauf, dass das Inkassobüro oder der Anwalt Ihren Widerspruch tatsächlich erhält, indem Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung versenden und der Gegenseite vorab per PDF im E-Mail-Anhang zukommen lassen. Für weitere Informationen in Bezug auf eine unberechtigte Inkassomahnung lesen Sie bitte meinen Ratgeber zum Thema Inkasso. 

 

Was mache ich mit den Zeitungen, die ich erhalten habe?

 

Hat man Ihnen ein kostenloses Zeitungsabo versprochen, so können Sie zugesandte Zeitungen beruhigt behalten, denn Sie haben sie rechtmäßig gratis erhalten. Ist der Verlag später anderer Ansicht, so erklären Sie wie oben beschrieben die Anfechtung/Kündigung.

 

Zeitungen, die nach der Anfechtung/Kündigung bei Ihnen eintreffen, können Sie ebenfalls behalten und lesen, denn es handelt sich dann um „unverlangte Ware“. Meine Empfehlung lautet, diese Zeitungen zunächst für eine Weile aufzuheben, und abzuwarten, ob man diese von Ihnen zurückfordert. Im Normalfall kommt es aber nicht zu einer solchen Rückforderung. Meist erklärt der Verlag dann einfach, dass Sie diese behalten dürfen.

 

Haben Sie ein kostenpflichtiges Abo aufgrund einer Täuschung abgeschlossen, und erklären später wegen der Täuschung die Anfechtung und Kündigung, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. Da Sie erst mit Entdecken der Täuschung von Ihrem Anfechtungs- und Kündigungsrecht erfahren haben, müssen Sie die bis zu diesem Datum erhaltenen Zeitungen nicht aufheben. Mit Ausspruch der Anfechtung/Kündigung sollte Ihnen der Verlag keine weiteren Exemplare mehr zukommen lassen. Geschieht das doch, so handelt es sich wiederum um „unverlangte Ware“, die Sie nicht aufbewahren müssen. Mein Rat lautet auch hier, diese Zeitungen für eine Weile zur Seite zu legen und abzuwarten, ob man mit einer Rückforderung an Sie herantritt.

 

Handelt es sich um ein rechtmäßiges gewolltes Zeitungsabo, und Sie erklären den Widerruf, so müssen Sie evtl. die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erhaltenen Zeitungen bezahlen oder zurückgeben. Im Regelfall dürfen Sie diese aber meist aus Kulanz behalten.

 

 

Kostenlose Erstanfrage

Haben Sie ein Problem im Bereich des aufgedrängten Zeitungsabonnements, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.

  • Mit welchem Zeitungsverlag liegen Sie in Streit und seit wann?
  • Wie kam es zum Abschluss des Abo-Vertrags?
  • Wurden Sie bei Abschluss des Vertrags getäuscht?
  • Welche Zahlung wird nun von Ihnen verlangt?
  • Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde der Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto abgebucht, und haben Sie diesen bereits über Ihre Bank zurückbuchen lassen?
  • Hat sich bei Ihnen eine "Pressevertriebszentrale" gemeldet?
  • Haben Sie eine Mahnung erhalten?
  • Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
  • Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail zunächst noch keine Anhänge bei. Ich teile Ihnen nach Erhalt der Erstanfrage dann präzise mit, welche Dokumente ich von Ihnen benötige.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt in Berlin

 

 

Wie kündige ich ein aufgedrängtes Zeitungsabo? Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie gegen einen unerwünschten Abovertrag einer Zeitung oder Zeitschrift vorgehen können, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Link zur Übersicht der kostenlosen Online-Ratgeber von Verbraucheranwalt Thomas Hollweck (Berlin)
Link zur Startseite der Kanzlei Hollweck - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherschutz und Verbraucherrecht in Berlin.
Link zur Kontaktseite der Kanzlei Hollweck - Kostenlose Erstanfrage für Ihr verbraucherrechtliches Rechtsproblem bei Anwalt Thomas Hollweck in Berlin

Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen der Pressevertriebszentrale oder eines Verlags. Wie gehe ich gegen eine Rechnung oder Mahnung eines Zeitungsverlags vor? Wie lege ich Widerspruch gegen ein Zeitungsabo ein? Wie kündige ich das Abo?

Aktuelle Fälle im Bereich Zeitungsabo

An dieser Stelle gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Fälle, die sich derzeit im Bereich Zeitungsabonnement in Deutschland  abspielen.


VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Smart Business Media / BWR med!a)

Meine Mandantin erhielt einen unverlangten Anruf (Cold Call) der Firma Smart Business Media, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn. In diesem Telefonat sicherte der VNR Verlag meiner Mandantin zu, dass sie eine aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Lohn & Gehalt aktuell" kostenfrei erhalten würde. Leider ging die Probeausgabe in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Die Rechnungen wurden dann zum einen vom VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG direkt gestellt, als auch von Smart Business Media und BWRmed!a. Zusätzlich wurde noch das Abonnement für die Zeitschrift "Personal aktuell" berechnet. In einem solchen Fall fehlt es an einer vertraglichen Grundlage für das kostenpflichtige Abonnement, so dass die VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG nicht dazu berechtigt ist, Rechnungen oder Mahnungen auszustellen. Selbst wenn hier ein kostenpflichtiger Abovertrag zustande gekommen wäre, so könnte dieser über eine sofortige außerordentliche Kündigung aufgrund des Cold Calls wieder beendet werden. Spätestens aber eine Anfechtung beseitigt den Zeitungsvertrag mit dem VNR Verlag.


Gegnerliste Zeitungsverlage & Zeitungsdienstleister

  • ACC Print Medien Ltd.
  • ADM medienpress Hamburg GmbH
  • Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmbH, Osnabrück
  • Brabandt LZ plus media GmbH
  • DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (vertreten durch HPMI Inkasso)
  • Deutscher Video-Ring Videoclub (vertreten durch das Inkassobüro DIG Debitor-Inkasso GmbH, Bad Schwartau)
  • FID Verlag GmbH, Bonn
  • Family Media GmbH, Freiburg
  • F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH, Limburg
  • Märkisches Medienhaus Frankfurt/Oder
  • MCI Service UG, Leipzig
  • nmv GmbH & Co. KG, Mockmühl / Nick Medien Vertriebsunion (Abwicklung Abo über PVZ)
  • Orange Iletisim Ltd.
  • Photon International GmbH, Aachen
  • PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Stockelsdorf, teilweise vertreten durch den Rechtsanwalt Hanewinkel, Heidelberg, durch die Kanzlei Michaela Lehmann, Georgsmarienhütte, und durch die Kanzlei Geys-Lehmann Hellmuth aus Leipzig, teilweise auch in Vertretung durch das Inkassobüro GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Osnabrück, oder das Inkassobüro ADU Allge. Debitoren- und Inkassodienst GmbH, Osnabrück
  • Süddeutsche Zeitung GmbH, München
  • TM Börsenverlag AG
  • VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, mit den Zeitschriftenmarken Smart Business Media / BWR med!a / Sekada / Verlag pro Kita / Safety Xperts, (auch in Vertretung durch das Inkassobüro Exgo Inkasso, Gießen, Laubach)
  • VSR Verlag Service GmbH, Gräfeling (Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung durch die PVZ Pressevertriebszentrale)
  • WK ImmoInvest GmbH, Meudt, AccPrint Medien Ltd. (Betreuung durch PVZ) 
  • Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG (DVD & Mehr), Limburg 

 

Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.

 

 

Wie erkläre ich eine Kündigung des Zeitungsabos? Wie spreche ich den Widerruf und die Anfechtung gegen ein Abo aus? Wie kann ich mein Zeitungsabo erfolgreich kündigen? Tipps und Tricks von Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin.
Die Kündigung eines Zeitungsabos oder eines Magazinabos - Wie kündige ich ein ungewolltes und aufgedrängtes Zeitungsabo? Rat, Tipps und die richtige Vorgehensweise im Online-Ratgeber zum Zeitungsabo der Kanzlei Hollweck.
Ein Ratgeber zur Kündigung von Abos: Wie werde ich das ungewollte Zeitschriftenabo wieder los, und wie lege ich Widerspruch ein gegen die Rechnung vom Zeitungsverlag oder der PVZ?
Unberechtigte Forderungen der Pressevertriebszentrale (PVZ). Wie widerspreche ich Rechnungen und Mahnungen aus einem aufgedrängten Zeitungsabo? Wie kann ich ein Abonnement anfechten, wie kann ich es kündigen? Hier finden Sie den passenden Musterbrief.
Ratgeber zum Thema "Zeitungsabo kündigen" - Wie kündige ich eine Zeitung, ein Magazin oder eine Zeitschrift? Hier finden Sie passende Musterschreiben für die Kündigung oder den Widerruf.

 

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