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Die Kapitel dieses Ratgebers:
1. Vorgehen gegen Cold Calls (unerlaubte Telefonwerbung)
2. Vermeidung von Werbung per Post
3. Verhinderung von Werbung per E-Mail (Spam)
Ein "Cold Call" ist ein Anruf, der einen "kalt erwischt", sozusagen ohne Vorwarnung und ohne Einladung erreicht. Es handelt sich dabei um einen Anruf eines Unternehmens oder eines Callcenters, der Sie ohne Ihre Einwilligung anruft und versucht, im Rahmen dieses Telefonats Werbebotschaften zu vermitteln, Verträge zu unterbreiten oder Ihre Adressdaten und Bankverbindungen zu erfahren.
Meist erfolgen die Anrufe ohne Übermittlung der Rufnummer, das heißt, auf dem Display Ihres Telefons wird "Unbekannter Anrufer" o.ä. angezeigt. Zudem handelt es sich oftmals um Personen mit ausländischem Akzent, die von einem Call Center außerhalb Europas anrufen. Diese Anrufer sind psychologisch geschult und versuchen mit allen rhetorischen Mitteln, das gewünschte Ziel mit diesem Anruf zu erreichen.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Kanzlei Hollweck hat zum Themenbereich "Vertragsabschluss am Telefon" spezielle Ratgeber im Bereich Gewinnspiel/Lotterieverträge, Zeitschriftenabos und Branchenbuchanbieter verfasst:
Was kann ich gegen einen Cold Call tun?
Cold Call auf dem Festnetztelefon: Gut ist es, wenn man ein Festnetztelefon mit Anrufbeantworter und Display hat, das die Rufnummer des Anrufers anzeigt. Schauen Sie immer auf das Display, wenn das Telefon klingelt. Steht dort eine deutsche Festnetznummer, oder erscheint eine ausländische bzw. gar keine Nummer? Wenn Sie die Nummer nicht kennen oder wenn überhaupt keine Rufnummer angezeigt wird, so sollten Sie zunächst Ihren Anrufbeantworter antworten lassen. Hören Sie, ob jemand auf das Band spricht. Sollte es sich um einen wichtigen Anrufer handeln, so wird dieser mit Sicherheit eine Nachricht hinterlassen, und Sie können sich in diese Nachricht sofort einschalten oder ihn zurückrufen. Ein unerlaubter Werbeanrufer wird Ihnen mit Sicherheit nichts auf den Anrufbeantworter sprechen.
Sinnvoll ist es, alle Bekannte, Freunde und Familienmitglieder über diese Vorgehensweise zu informieren und diese zu bitten, ihr eigenes Telefon auf Rufnummernübermittlung umzustellen. Sollte das nicht möglich sein, so bitten Sie darum, dass diese Personen Ihnen immer auf den Anrufbeantworter sprechen. Nur so können Sie überprüfen, wer bei einem unbekannten Anruf am anderen Ende der Leitung sitzt.
Gehen Sie niemals an das Telefon, wenn Sie die angezeigte Rufnummer nicht kennen oder wenn Ihnen die Nummer suspekt ist. Das ist die einzige wirksame Methode, um keine unerwünschten Werbeanrufe zu erhalten. Denn es kann leicht passieren, dass man nach einem einzigen erfolgreich durchgeführten Anruf auch in Zukunft immer wieder von diesem Unternehmen oder dem Callcentern angerufen wird. Leider ist diese Methodik lediglich bei privaten Telefonanschlüssen möglich, bei geschäftlichen Anschlüssen müssen Sie natürlich jeden Anruf beantworten.
Cold Call auf dem Handy: Erhalten Sie Cold Calls auf Ihrem Handy, so gehen Sie ähnlich vor wie beim Festnetz. Nehmen Sie Anrufe von unbekannten Rufnummern nicht an, sondern lassen zunächst die Mailbox antworten. Handelt es sich um einen wichtigen Anruf, so wird der Anrufer eine Nachricht auf Ihrer Mailbox hinterlassen, und Sie können anschließend zurückrufen. Der Werbeanruf aus einem Callcenter wird mit Sicherheit keine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, sondern Sie erneut immer wieder anrufen.
Registriert der Callcenter nach einer Weile, dass bei Ihnen nie jemand abhebt, so wird man Ihre Nummer nach einer Weile aus dem System löschen, und Sie werden nicht mehr unerwünscht angerufen. Die Cold Calls hören dann einfach auf.
Warum erhalte ich manchmal Anrufe, bei denen der Anrufer sofort auflegt, nachdem ich abgehoben habe?
Es gibt inzwischen spezielle Computerprogramme, die automatisch viele verschiedene Rufnummern gleichzeitig anrufen können. Einige Callcenter setzen diese Programme ein, um auf diese Weise herauszufinden, ob sich bei der jeweiligen Rufnummer eine Person meldet, oder ob sich lediglich ein Anrufbeantworter oder eine Mailbox einschaltet. In beiden Fällen legt der Computer nach Anwahl der Nummer sofort wieder auf. Registriert er aber eine reale Person am anderen Ende der Leitung, so speichert er diese Nummer als "erfolgreichen Versuch" ab und gibt die Telefonnummer an einen Callcenter-Mitarbeiter weiter.
Dieser Mitarbeiter hat die Telefonnummer dann als Nummer auf seinem Bildschirm und weiß, dass er dort mit großer Wahrscheinlichkeit auf ein potentielles Opfer stoßen wird. Ermittelt das Computerprogramm aber nur einen Anrufbeantworter, oder geht überhaupt niemand ran, so wird dieser Anruf als "erfolgloser Versuch" abgespeichert. Diese Telefonnummer wird nicht an einen Callcenter-Mitarbeiter weitergeleitet.
Auch aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, bei unbekannten Anrufen immer erst den Anrufbeantworter beim Festnetztelefon oder die Mailbox beim Handy das eingehende unbekannte Telefonat beantworten zu lassen.
Was kann man unternehmen, wenn man permanent und mehrmals am Tag von diesen Anrufen belästigt wird?
Sollten Sie bereits in die Cold-Call-Falle geraten sein, und mehrmals täglich Werbeanrufe erhalten, so gibt es die folgenden Möglichkeiten, um hier wieder herauszukommen:
Telefon mit Display und Anrufbeantworter: Sie sollten sich, wie oben beschrieben, ein Telefon mit Rufnummerndisplay und Anrufbeantworter anschaffen, und dann nur noch die Anrufe beantworten, die Sie kennen. Alle anderen Anrufe lassen Sie zunächst auf den Anrufbeantworter sprechen. Beim Handy gehen Sie ähnlich vor, indem Sie bei unbekannten Rufnummern zunächst die Mailbox antworten lassen.
Neue Rufnummer: Hören die unerwünschten Telefonanrufe dennoch nicht auf, so sollten Sie Ihren Festnetzanbieter oder Ihren Mobilfunkprovider kontaktieren und nachfragen, ob der Wechsel zu einer anderen Rufnummer möglich ist. Die neue Rufnummer halten Sie geheim und tragen diese nicht in öffentliche Telefonbücher ein. Unerwünschte Personen haben dann keine Möglichkeit, Ihre Rufnummer herauszufinden.
Sperrung von Anrufen ohne Anzeige der Rufnummer: Ist Ihnen die Beantragung einer neuen Rufnummer zu umständlich, so fragen Sie zunächst nur nach, ob es die Möglichkeit gibt, Ihren Anschluss für unbekannte Rufnummern sperren zu lassen. Einige Telefongesellschaften bieten diesen Service an. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall auch Ihre Freunde und Bekannte, die eine Rufnummerunterdrückung aktiviert haben, Sie nicht mehr erreichen können. Auf dem Handy haben Sie sogar die Möglichkeit, bestimmte Rufnummern selbst zu sperren, oder generell alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer zu sperren. Manchmal ist das über das Menü des Handys möglich, manchmal über den Online-Account bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
Zweite Rufnummer: Ein weitere Möglichkeit ist die, sich eine zweite oder dritte Rufnummer vom Telefonanbieter geben zu lassen. Mit Hilfe dieser können Sie dann für verschiedene Rufnummern verschiedene Klingeltöne aktivieren. Geben Sie die eine Nummer nur an Ihnen bekannte Personen weiter. Lediglich die zweite Nummer ist Ihre offizielle öffentliche Nummer, die auch Dritten zugänglich gemacht werden kann.
Nutzung einer Festnetzrufnummer auf dem Handy: Lassen Sie Ihre alte Festnetznummer so wie sie ist und legen sich zusätzlich eine zweite Festnetznummer auf Ihrem Handy zu. Einige Mobilfunkunternehmen bieten diese Festnetzrufnummer auf dem Handy an, und ermöglichen dadurch eine zweite Festnetznummer parallel zur alten Rufnummer und zur Handynummer. Fragen Sie hierzu Ihren Mobilfunkprovider bzw. informieren Sie sich im Internet über die verschiedenen Handyverträge, die in dieser Hinsicht angeboten werden.
Ich habe versehentlich einen "Cold Call"-Anruf angenommen und führe nun ein Gespräch mit einem Werbeanrufer. Wie soll ich mich verhalten?
Legen Sie nicht sofort auf. Tun Sie das, so werden Sie erneut angerufen. Der Callcenter-Angestellte speichert Ihre Rufnummer ab und legt sie auf Wiedervorlage. Nach einer gewissen Zeit erscheint ihm Ihre Telefonnummer erneut auf seinem Bildschirm und er ruft Sie abermals an.
Sinnvoller ist es stattdessen, sich auf ein kurzes Gespräch einzulassen, dabei aber den aktiven Part zu übernehmen. Lassen Sie sich nicht von dem Anrufer in die Enge treiben, sondern seien Sie die Person, die das Gespräch führt. Fragen Sie den Anrufer wie er heißt, von wo aus er anruft, für welches Unternehmen er anruft, wo der Sitz des Callcenters ist und wie dieses heißt, und wo er die Erlaubnis herbekommen hat, Sie anrufen zu dürfen.
Gerade die Frage nach der Erlaubnis löst bei vielen Callcenter-Mitarbeitern oftmals Irritationen aus, da diese natürlich wissen, dass es sich um einen Cold Call handelt, und sie hierfür keine Erlaubnis besitzen. Kann Ihnen der Cold-Call-Anrufer keinen Nachweis erbringen, so verweisen Sie auf das Datenschutzgesetz und auf den Verdacht, dass hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegt.
Auf diese Weise vermitteln Sie dem Anrufer, dass Sie Ihre Rechte kennen und dass zu vermuten ist, dass Sie gegen den Anrufer weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Die Chance, dass Sie aus dem Computer des Callcenters gelöscht werden ist dann größer, als wenn Sie einfach nur das Telefon auflegen.
Was ist ein "Ping"-Anruf?
Bei einem Ping-Anruf erhalten Sie einen Telefonanruf von einem Computer-Wählprogramm, das automatisiert Rufnummern in Deutschland anruft und das Telefon nur für einen kurzen Moment klingeln lässt. In dieser kleinen Zeitspanne überträgt die Computer-Wählmaschine eine Rufnummer auf das Telefon- oder Handydisplay des Angerufenen.
Diese übertragene Rufnummer stellt eine teure Premiumnummer bzw. einen teuren Mehrwertdienst dar. Ruft der Angerufene unter dieser Nummer zurück, weil er denkt, dass ihn ein Freund oder Bekannter versucht hat anzurufen, so zahlt er die teuren Minutengebühren dieser Premiumnummer. Inzwischen ist die Technik schon so weit, dass auf dem Display eine Nummer aus dem Ortsnetz erscheinen kann. Ruft der Angerufene unter dieser örtlichen Telefonnummer zurück, so landet er dennoch bei einem preislich sehr hoch angesetzten Premiumdienst oder bei einer 0900er-Nummer.
Es ist daher ratsam, unbekannte Rufnummern nach Möglichkeit nicht zurückzurufen. Auch hier bietet es sich an, immer einen Anrufbeantworter zugeschaltet zu haben, oder die Mailbox antworten zu lassen. Handelt es sich um einen wichtigen Anruf, so wird der Anrufer mit Sicherheit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder der Mailbox hinterlassen.
Haben Sie dennoch aus Versehen zurückgerufen und erscheint anschließend auf der monatlichen Telefonrechnung ein teurer Premiumdienst oder eine 0900er Nummer, so setzten Sie sich mit Ihrem Telefonanbieter in Verbindung. Teilen Sie diesem mit, dass hier eine unberechtigte Telefonabrechnung vorgenommen wurde, da Sie mit diesem Premiumdienst überhaupt keinen Vertrag eingegangen sind.
Ist Ihr Telefonanbieter kooperativ, so müssen Sie lediglich Ihre normalen Telefongebühren bezahlen. Mit der Firma, die hinter dem Premiumdienst steckt, setzen Sie sich dann direkt auseinander. Haben Sie deren Adresse, so fechten Sie den angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Haben Sie weder Name noch Anschrift des Premiumdienstes, so warten Sie, bis Sie Post von diesem Unternehmen erhalten. Dann fechten Sie an. Bezahlen müssen Sie diesen Dienst selbstverständlich nicht.
Weitere Hinweise speziell zum Umgang mit Drittanbietern und Premiumdiensten auf der Festnetz- und Mobilfunkrechnung finden Sie in meinem extra hierzu geschriebenen Ratgeber.
Ich habe einen Anruf erhalten, in dem mir eine Bandansage mitgeteilt hat, dass ich angeblich einen Gewinn gemacht habe. Nun soll ich unter einer bestimmten Rufnummer zurückrufen. Soll ich das tun?
Nein, bitte rufen Sie diese Nummern auf keinen Fall zurück. In diesen Fällen handelt es sich um Betrug. Sie haben natürlich nichts gewonnen. Das Ziel des Anrufers ist es, dass Sie unter einer teuren 0900er oder 0190er Nummer zurückrufen oder einen teuren Premiumdienst anrufen. Dort erwartet Sie dann eine lange Bandansage. So kann ein derartiger Rückruf viele Euro kosten, einen Gewinn bringt er Ihnen aber mit Sicherheit nicht ein.
Welche Vorteile hat der Verbraucher durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung?
Anzeigen der Rufnummer: Nach der Gesetzesregelung ist jeder Anrufer, der ein Telefonat zu Werbezwecken tätigt, verpflichtet, seine Rufnummer zu übermitteln. Eine Rufnummernunterdrückung ist nicht mehr erlaubt. Die Rufnummer muss denjenigen zeigen, der tatsächlich anruft, und nicht das Unternehmen, das den Auftrag zum Anrufen gegeben hat. Wird die Rufnummer nicht angezeigt, so kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000,00 EUR verhängen. Erreicht Sie ein solcher unerlaubter Anruf, so sollten Sie diesen auf jeden Fall der Bundesnetzagentur melden. Die Rufnummer, die im Display angezeigt werden muss, hat zudem eine von der Bundesnetzagentur oder von einer Telefongesellschaft zugewiesene Nummer zu sein. Es ist nicht gestattet, Rufnummern zu verwenden, die lediglich von einem Computer generiert wurden und damit real nicht existieren.
Einwilligung des Angerufenen, wenn er ein Verbraucher ist: Bevor ein Unternehmen oder ein beauftragter Callcenter die Möglichkeit hat, Sie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher anzurufen und mit Werbung etc. zu belästigen, müssen Sie diesem zuvor Ihre ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Diese Erlaubnis darf nicht kurz zu Beginn des Telefongesprächs eingeholt werden, sie muss zeitlich vor dem Telefonat von Ihnen abgegeben werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Regelung, so kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR verhängen. Bitte melden Sie daher solche Anrufe ohne Einwilligung unbedingt der Bundesnetzagentur.
Widerruf bei Abschluss eines Zeitungsabos sowie bei Wett- und Lotteriedienstleistungen am Telefon: Dank des Gesetzes können am Telefon abgeschlossene Abos über Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Illustrierte etc. innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden. Wichtig ist dabei, dass nur ein Abonnement widerrufen werden kann, nicht jedoch der Kauf einer einzelnen Ausgabe. Das gleiche gilt für am Telefon abgeschlossene Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen.
Kein Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen über Dienstleistungen ohne ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers: Das Widerrufsrecht erlischt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nur dann, wenn sowohl das Unternehmen als auch der Verbraucher einverstanden sind, dass das Widerrufsrecht vorzeitig, also vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlischt.
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses bedarf der Textform: Wenn der Verbraucher beispielsweise beim Strom- oder Gaslieferanten oder beim Telefonanbieter einen Wechsel durchführen möchte, und hierzu direkt den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Anbieters beauftragt, so muss dem bisherigen Versorger die Kündigungserklärung des Verbrauchers in Textform vorliegen, also per Fax, Brief oder E-Mail.
Einwilligung des Angerufenen, wenn er selbst ein Unternehmer ist: Ist die angerufene Person selbst ein Unternehmer bzw. ein Geschäftsmann, so gilt eine "mutmaßliche Einwilligung". Das bedeutet, dass der Angerufene nicht ausdrücklich seine Genehmigung für einen Werbeanruf erteilen muss. Es gilt stattdessen die Vermutung, dass der Geschäftsmann mit ganz bestimmten Werbeanrufen von vorneherein einverstanden ist. Eine solche Vermutung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Anrufer und der Angerufene bereits in einer Geschäftsbeziehung miteinander stehen. Es müssen immer konkrete Anhaltspunkte für die vermutete Einwilligung vorhanden sein. Eine allgemeine Vermutung, dass der Unternehmer ein Interesse an dem Werbeanruf haben könnte, gibt es nicht. Daher ist jede Situation auf ihren konkreten Einzelfall hin zu überprüfen. Denn gibt es keine mutmaßliche Einwilligung, so ist der Geschäftsmann durchaus berechtigt, den Anrufer bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Der Anrufer trägt das Risiko, dass keine Einwilligung für den Werbeanruf vorliegt, und er ist auch in der Pflicht den Beweis zu erbringen, dass eine solche vorlag.
Was kann die Bundesnetzagentur gegen Cold Calls tun?
Wenn Sie einen unerlaubten Werbeanruf erhalten, so sollten Sie diesen in jedem Fall an die Bundesnetzagentur melden. Diese kann anhand von Beschwerden von Betroffenen sowie mit Hilfe von eigenen Ermittlungen unerlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) sowie Anrufe mit Rufnummernunterdrückung als Ordnungswidrigkeiten verfolgen.
Die Bundesnetzagentur spricht gegenüber illegal handelnden Unternehmen und Callcentern Abmahnungen aus, droht Zwangsmittel an und setzt diese fest, schaltet Rufnummern ab oder entzieht diese bei Missbrauch. Je mehr Hinweise die Agentur aus der Bevölkerung erhält, desto besser. Zögern Sie daher bitte nicht, sondern melden Sie jeden unerwünschten Anruf an die Bundesnetzagentur.
Zu beachten ist allerdings, dass die Bundesnetzagentur nur dann einschreiten kann, wenn eine Rufnummer rechtswidrig benutzt wird. Das ist dann der Fall, wenn Werbung per Telefon, Fax oder Handy (Anruf oder SMS) unerlaubt verschickt wird. Wird zum Werbungsversand keine Telefonnummer verwendet, so kann die Bundesnetzagentur nicht helfend einschreiten. Somit kann sie bei Werbungsversand per Post oder per E-Mail keine unterlassenden Maßnahmen ergreifen.
Wie kann ich herausfinden, welche Firma hinter der Nummer steckt, die mich angerufen hat?
Um zu erfahren, welches Unternehmen hinter der Rufnummer steckt, die Sie am Telefon belästigt hat, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese kann Ihnen den Netzbetreiber der Premium-Dienste (0190er und 0900er Nummern), der Massenverkehrsdienste (0137er Nummern), der Auskunftsdienste (118er Nummern) und der Service-Dienste (0180er Nummern) mitteilen. Über den Netzbetreiber können Sie anschließend in Erfahrung bringen, wer hinter der Rufnummer steckt.
Im Gegensatz zu unerlaubten Werbeanrufen unterliegen die herkömmlichen Werbebriefe per Post wesentlich geringeren Anforderungsbestimmungen, um innerhalb der legalen Grenze zu bleiben. Der Gesetzgeber sieht die Briefwerbung als ein geringeres Übel als das der Werbeanrufe an und schützt daher die betroffenen Verbraucher weitaus geringer als bei der Telefonwerbung.
Dies wird damit begründet, dass die Briefwerbung einfach zu empfangen und einfach zu beseitigen ist. Sie erreicht in der Regel nicht die Belästigung, die von permanenten unberechtigten Cold Calls ausgeht. Zudem haben viele Verbraucher ein Interesse an dieser Werbung, da sie günstige Angebote bekannt macht. Außerdem muss die Wirtschaft eine Möglichkeit haben, ihre Produkte zu bewerben. Insofern sieht der Gesetzgeber hier keine Notwendigkeit, ein Verbot auszusprechen. .
Wie kann ich mich vor Werbung per Post schützen?
Hierzu genügt ein einfacher Aufkleber auf dem Briefkasten, auf dem Bitte keine Werbung zu lesen ist. Damit untersagen Sie jedem Unternehmen, das Werbung an Häuser und Wohnungen verteilt, bei Ihnen Werbebriefe in den Briefkasten zu werfen. Geschieht das doch, so können Sie rechtlich gegen dieses Unternehmen vorgehen.
Dieser Aufkleber auf dem Briefkasten schützt Sie allerdings lediglich vor Werbeprospekten, die ohne Name und Anschrift verteilt werden. Es handelt sich dabei also um eine Verweigerung der nicht-personalisierten Werbung.
Erreicht Sie stattdessen Werbepost, die Ihre Adresse trägt, so schützt dagegen kein Aufkleber auf dem Briefkasten. Der Postbote ist dazu verpflichtet, diese Briefe bei Ihnen einzuwerfen. Hier hilft lediglich ein Widerspruch direkt gegen das Unternehmen, das diese Werbung verschickt hat. Machen Sie einen solchen Widerspruch schriftlich, zunächst per E-Mail. Das ist für Sie der einfachste und kostengünstigste Weg. Bitten Sie in der selben Mail um eine Löschung Ihrer Daten, als auch um eine Mitteilung, von wem das Unternehmen Ihre Adresse erhalten hat.
Erreicht Sie trotzdem weiterhin Werbung von dieser Firma, so richten Sie erneut Ihren Widerspruch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Faxprotokoll gegen die Werbepost. Teilen Sie im selben Schreiben mit, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten werden, falls Sie trotz des Widerspruchs weiterhin Werbepost erhalten. Erfahrungsgemäß reagiert das betroffene Unternehmen meist relativ kundenfreundlich auf eine solche Untersagung. In der Regel erhalten Sie einen Brief mit dem Inhalt, dass Ihnen ab sofort keine weitere unverlangte Werbung mehr zugeschickt wird.
Selbstverständlich können Sie bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass Sie keine Werbung zugeschickt bekommen. Teilen Sie hierzu einfach jedem neuen Unternehmen, mit dem Sie in eine geschäftliche Beziehung gehen, mit, dass Sie der Zusendung von Werbepost widersprechen. Kaufen Sie beispielsweise bei einem Onlineshop im Internet ein, so teilen Sie diesem Shop von Anfang an mit, dass Sie keine Werbepost wünschen. Meist befindet sich im Bestellformular eine Stelle, an der Sie Anmerkungen zu Ihrer Bestellung hinzufügen können. In dieses Feld schreiben Sie den Satz "Bitte keine Werbung!" und "Bitte keine Weitergabe meiner Daten an Dritte!". Achten Sie zudem auf jede Zeile in dem Online-Bestellformular und jedes Häkchen, das Sie evtl. entfernen müssen. Manchmal sind Voreinstellungen gegeben, die dem Internethändler das Zusenden von Werbung erlauben. Entfernen Sie diese Häkchen, bevor Sie die Bestellung absenden.
Der massenweise Erhalt von unerwünschten E-Mails wird als "Spam" bezeichnet. Inzwischen wird der Begriff "Spam" auch für andere unerwünschte Werbeformen wie Faxe oder Briefpost bezeichnet.
Wie gelangen die Absender der Spam-E-Mails an meine Adresse?
Die als "Spammer" bezeichneten Versender von Spam-Werbe-E-Mails setzen teilweise Computerprogramme ein, die automatisch das Internet nach E-Mail-Adressen durchsuchen. Sie schauen sich vollautomatisiert jede einzelne Internetseite an, die sie finden können, und speichern die darauf enthaltenen E-Mail-Adressen in einer Datenbank ab.
Darüber hinaus gibt es Computerprogramme, die automatische Zufalls-E-Mail-Adressen generieren können und diese sogleich verschicken. Dabei werden willkürlich Buchstaben aneinandergefügt und an die gängigen E-Mail Accounts bei Web.de, Gmx, Yahoo, Hotmail, Freenet, Googlemail (GMail), T-Online, AOL etc. verschickt. Ist die Mailadresse falsch und kommt an den Absender zurück, so wird diejenige Adresse aus dem Datensatz gelöscht. Die Adresse, welche erfolgreich zugestellt werden konnte, und dementsprechend nicht zurückkommt, wird abgespeichert und für zukünftige Werbemails benutzt.
Zum anderen Teil werden die E-Mail-Adressen auf herkömmliche Weise gesammelt, beispielsweise durch Speicherung der bei Gewinnspielen angegebenen Adressen. Neuerdings kommt es immer öfter zum Datenhandel, bei der bereits gesammelte und abgespeicherte Datensätze für viele tausend Euro verkauft werden.
Wann ist E-Mail-Werbung erlaubt?
Grundsätzlich ist die Zusendung von Werbe-E-Mails dann erlaubt, wenn Sie vorher Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben. Dies kann geschehen, indem Sie beispielsweise online eine Checkbox anklicken oder sich in einen E-Mail-Verteiler eintragen.
Wenn Sie bereits in einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen stehen, z.B. mit einem Onlineshop, dann darf diese Firma Ihnen Werbung per E-Mail zuschicken. Diese Werbung muss aber im Zusammenhang mit dem Unternehmen und den von diesen vertriebenen Produkten stehen. Das ist nur dann möglich, wenn Sie dieser Werbung vorher nicht widersprochen haben.
Außerdem müssen Sie deutlich auf die Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecken hingewiesen worden sein, und auch darauf, dass Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen können. Zusätzlich ist dieser Hinweis bei jedem erneuten Erhalt von Werbung erforderlich.
Sollten Sie entgegen Ihren Wünschen Werbung von einem ehemaligen Geschäftspartner erhalten, so sollten Sie dieser Zusendung schriftlich widersprechen, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung als Nachweis des Zugangs.
Darf meine Einwilligung zum Erhalt von Werbe-E-Mails im Kleingedruckten (den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGBs) versteckt sein?
Nein, eine solche Möglichkeit zum Erlangen der Einwilligung für Werbezusendungen ist nicht gestattet. Sie müssend deutlich dazu aufgefordert werden, Ihre Einwilligung zum Erhalt von Werbung abzugeben.
Wie schütze ich mich vor Spam-E-Mails?
Legen Sie sich zunächst zwei verschiedene E-Mail-Adressen zu. Die eine ist Ihre offizielle, die Sie beispielsweise für geschäftliche Schreiben, Bewerbungen und private Briefe verwenden. Die zweite E-Mail-Adresse verwenden Sie für alle anderen Angebote, bei denen die Eintragung einer Mailadresse verlangt wird. Das sind beispielsweise Gewinnspiele, Foren- oder Gästebucheinträge etc. Ihre Hauptadresse sollte so wenig wie möglich im Internet bzw. öffentlich zu finden sein.
Überprüfen Sie jede Aufforderung, Ihre E-Mail-Adresse einzugeben, ganz genau. In vielen Fällen ist es nicht notwendig, diese anzugeben. Vermeiden sollten Sie Gewinnspiele und Preisausschreiben, denn dort gewinnt man in den seltensten Fällen etwas. Meist handelt es sich nur um die Sammlung von Adressdatensätzen. Einen ähnlichen Zweck haben die vielen Kundenkarten, die von Kaufhäusern ausgestellt werden. Sie dienen letztendlich in erster Linie der Sammlung von Kundendaten.
Antworten Sie niemals auf bereits erhaltene Spam-E-Mails und öffnen Sie keinesfalls deren Anhänge. Sobald Sie antworten, wird Ihre E-Mail-Adresse für weitere Werbeversendungen abgespeichert, und die Ihnen zugeschickte Anzahl an Spam erhöht sich noch. Löschen Sie alle Spam-Mails sofort und vollständig.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
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