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Nach wie vor finden in Deutschland zahlreiche Ausflugsveranstaltungen ("Kaffeefahrten" oder "Butterfahrten") statt, die letztendlich nur ein Ziel haben: Den Teilnehmer in eine Verkaufsveranstaltung zu setzen und ihn stundenlang mit Produktvorführungen zu quälen. Die Organisatoren möchten so viele ihrer überteuerten Waren verkaufen wie möglich, der eigentlich versprochene Ausflug findet aber überhaupt nicht statt. Im Nachhinein stellt sich schließlich heraus, dass die erworbenen Verkaufsgegenstände ihr Geld nicht wert sind. Dieser Ratgeber soll Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kaffeefahrten geben.
Warum werden derartige Ausflüge als "Kaffeefahrt" oder "Butterfahrt" bezeichnet?
Ursprünglich erhielten die Teilnehmer an einer solchen eintägigen Ausflugsaktion entweder ein Päckchen Kaffee, ein Pfund Butter, oder beides. Dazu gab es verschiedene andere Nahrungsmittel. Das ist bei vielen Veranstaltungen bis heute so geblieben, jedoch werden mittlerweile zusätzliche Produkte als kostenlose Beigabe versprochen.
Auf den ersten Blick erscheinen diese Zugaben zum Ausflug als sehr lohnenswert, doch nach Erhalt derselben stellt sich oftmals heraus, dass es nur wertlose Imitate sind. Selbst die angepriesenen Nahrungsmittel sind meist nur einfache Konservenprodukte, die zusammen einen Wert von nur wenigen Euro haben.
Ist eine Kaffeefahrt wenigstens den geringen Reisepreis wert?
Nein, selbst wenn der angebotene Ausflug nur wenige Euro kostet, so ist er selbst diesen geringen Betrag nicht wert. Die von den Kaffeefahrt-Veranstaltern angepriesenen Ausflugsziele werden in der Regel nicht angesteuert. Stattdessen landen die Teilnehmer in einem kleinen Dorf und werden gezwungen, dort im Saal einer Gastwirtschaft oder in einer Halle an einer mehrstündigen Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Weder davor noch danach findet sich Zeit für das ursprünglich versprochene Reiseziel.
Wie schon erwähnt, können selbst die als Zugabe versprochenen Nahrungsmittel und technischen Produkte den geringen Reisepreis nicht rechtfertigen, da diese von äußerst geringer Qualität sind. Das einzige Ziel einer Kaffeefahrt ist die Verkaufsveranstaltung, und in dieser sollen die Teilnehmer der Kaffeefahrt so viele überteuerte Produkte wie möglich kaufen. Von der Teilnahme an einer Kaffeefahrt ist daher dringend abzuraten.
Ich möchte trotz aller Warnungen an einer Kaffeefahrt teilnehmen. Was sollte ich vor Antritt der Fahrt beachten?
Wenn Sie den Versprechungen einer Kaffeefahrt nicht widerstehen können, und trotz der Warnungen an einem solchen Ausflug teilnehmen möchten, so sollten Sie sich wenigstens anhand der hier gegebenen Tipps darauf vorbereiten:
Ich habe auf einer Kaffeefahrt Produkte zu überhöhten Preisen erworben. Nun bereue ich den Kauf. Was kann ich tun, um mein Geld wieder zurück zu bekommen?
Wenn Sie bei einer Kaffeefahrt Waren gekauft haben, und nun den Kaufvertrag rückgängig machen möchten, so gibt es hierzu verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Grundsätzlich müssen Sie jedoch bedenken, dass Sie es nicht mit einem seriösen Unternehmen zu tun haben. Das heißt, selbst wenn das Recht auf Ihrer Seite als Käufer steht, wird die Kaffeefahrt-Firma nicht ohne weiteres den Kaufvertrag rückgängig machen und Ihnen das Geld zurückerstatten. Mit Problemen und Widerstand müssen Sie daher rechnen. Trotz aller Widrigkeiten gibt es für Sie aber gute Möglichkeiten, den bezahlten Betrag zurück zu bekommen.
Ich empfehle, die hier aufgelisteten rechtlichen Einwendungen und Maßnahmen dem Kaffeefahrt-Veranstalter zunächst schriftlich anzukündigen. Meist zeigt dies schon eine gewisse Wirkung. Denn die Androhung einer Strafanzeige bei der für den Kaffeefahrt-Veranstalter örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft sowie die Drohung mit einer Meldung beim Finanzamt geht nicht an jedem Kaffeefahrt-Unternehmer spurlos vorbei. Ich kenne Fälle, in denen der Kaffeefahrt-Veranstalter nach Erhalt eines solchen Schreibens bereits eingelenkt hat und eine Rückerstattung des Kaufpreises vornahm, ohne dass es weiterer rechtlicher Schritte bedurfte.
Musterbrief an den Kaffeefahrt-Veranstalter:
Gerne können Sie den folgenden Musterbrief für die Erklärung des Widerrufs und der Anfechtung aufgrund von Täuschung, als auch der Ankündigung weiterer Maßnahmen, nutzen:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Kaffeefahrt-Unternehmen)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Kaufvertragsnummer: (Ihre Kaufvertragsnummer)
Kaufvertrag vom (Datum) auf der Ausflugsfahrt nach (Name des Ortes)
Erworbenes Produkt: (Name des Produkts) zum Preis von (Preis in Euro)
Betreff: Widerruf des Kaufvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den oben bezeichneten Kaufvertrag. Eine Kopie desselben lege ich Ihnen bei. Ich bitte Sie, die bei mir befindliche Ware abzuholen bzw. mir einen kostenfreien Retoure-Beleg zuzusenden. Den von mir bereits bezahlten Kaufpreis zahlen Sie mir bitte in bar zurück oder überweisen ihn auf mein Konto bei der Bank (Bankname) und unter der folgenden Bankverbindung (Ihre Bankverbindung).
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich. Für die Erstattung des Kaufpreises setze ich Ihnen eine Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens. Sollten Sie innerhalb dieser Frist das Geld nicht zurück erstattet haben, werde ich rechtliche Schritte ergreifen. Darüber hinaus werde ich Anzeige bei der Polizei erstatten, als auch das für Sie zuständige Finanzamt und die Gewerbeaufsicht informieren.
Vorsorglich erkläre ich Ihnen hiermit die Anfechtung wegen Täuschung. Sie haben mir Waren verkauft, die völlig überteuert sind. Die von Ihnen gemachten Angaben über das Produkt sind keinesfalls zutreffend. Ich habe die Ware nur aufgrund der von Ihnen verübten Täuschung erworben. Hätte ich gewusst, dass die Sachen in Wahrheit wesentlich weniger wert sind, hätte ich diese niemals gekauft.
(An dieser Stelle erläutern Sie so ausführlich und genau wie möglich, was Sie gekauft haben, wie es angepriesen wurde, und was Sie am Ende tatsächlich erhalten haben. Es muss aus Ihrem Schreiben deutlich werden, dass Sie das Produkt nie gekauft hätten, wenn Ihnen die wahren Eigenschaften des Produkts bekannt gewesen wären.)
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Hat ein Gerichtsverfahren gegen die Organisatoren der Kaffeefahrt Aussicht auf Erfolg?
Weigert sich das Kaffeefahrt-Unternehmen beständig, Ihren bereits bezahlten Kaufpreis für die überteuerte Ware zurückzuzahlen, trotz aller schriftlicher Aufforderungen, so bleibt Ihnen letztendlich nur der Gang vor Gericht, um Ihre Rechte geltend zu machen. Natürlich stellt sich dann die Frage, ob ein solches Gerichtsverfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Erfolgschancen vor Gericht als gut zu beurteilen sind. Wurde der Kaufvertrag per Einschreiben widerrufen und die Anfechtung wegen Täuschung erklärt, so sind die Organisatoren der Kaffeefahrt rechtlich dazu verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dem würde auch ein Gericht zustimmen, da die Rechtslage dann relativ eindeutig ist. Hinzu kommt das rechtliche Argument des Wuchers und evtl. der Sittenwidrigkeit. Beides führt ebenfalls dazu, dass Sie ein Recht auf Rückerstattung Ihres Geldes haben. Die Gegenseite hat kaum Argumente dagegenzusetzen.
Hinzu kommt, dass aufgrund einer bestimmten gesetzlichen Regelung für Verbrauchergeschäfte bzw. Verkaufsveranstaltungen das Gericht zuständig ist, das sich am Wohnort des Käufers befindet. Das Kaffeefahrt-Betrugsopfer ist daher nicht gezwungen, aufwendig in eine andere Stadt zu fahren, um dort der Gerichtsverhandlung beizuwohnen. Stattdessen müssen die Verantwortlichen der Kaffeefahrt zu Ihnen in Ihre Stadt kommen und dort der Gerichtsverhandlung beiwohnen.
Zu beachten ist, dass für eine Gerichtsverhandlung eine ladungsfähige Adresse der Kaffeefahrt-Veranstalter vorhanden sein muss. Das heißt, das Gericht benötigt eine konkrete Adresse mit Straßennamen und Hausnummer. Allein eine Postfachadresse ist nicht ausreichend. Daher muss in einem ersten Schritt die wahre Anschrift der Kaffeefahrt-Firma herausgefunden werden. Erst dann kann Klage bei Gericht eingereicht werden. Kann die reale Adresse aber herausgefunden werden, so stehen die Chancen vor Gericht gut.
Kann ich ein Gewinnversprechen einklagen?
Oftmals werden im Zusammenhang mit Kaffeefahrten Gewinnzusagen oder Gewinnversprechen abgegeben. Diese besagen, dass man einen ganz bestimmten Preis gewonnen hat und dass man nur noch bei der Kaffeefahrt teilnehmen müsse, um diesen versprochenen Gewinn ausgehändigt zu bekommen. Tatsächlich ist das dann leider nicht der Fall, der angebliche Gewinner wird nur mit leeren Worten abgespeist, einen Gewinn erhält er nicht.
In diesen Fällen ist es ratsam, die Gewinnzusage genau überprüfen zu lassen. Denn ist diese tatsächlich so gehalten, dass man den Eindruck erhält, etwas gewonnen zu haben, so ist der Betreiber des Preisausschreibens dazu verpflichtet, diesen Gewinn auszuhändigen oder auszuzahlen. Es kommt dabei auf jedes einzelne Wort an. Ist die Formulierung klar genug, und weigert sich der Aussteller, den Preis zu übergeben, so kann dieser Gewinn sogar vor Gericht eingeklagt werden. Der Gesetzgeber hat hierzu eine spezielle verbraucherfreundliche Regelung in das Gesetzbuch eingefügt, mit deren Hilfe ein solches Gewinnversprechen vor Gericht erfolgreich eingeklagt werden kann.
Was kann ich unternehmen, wenn ich im Urlaub an einer Verkaufsveranstaltung teilgenommen habe und den Kauf nun bereue?
Es gibt immer wieder Fälle, in denen Urlauber an einer Verkaufsveranstaltung in ihrem Urlaub teilnehmen und dort überteuerte Ware erwerben. Meist handelt es sich dabei um südliche Länder wie beispielsweise die Türkei, Tunesien, Ägypten oder Marokko.
Verkauft werden in der Regel Teppiche oder Schmuck. Der Urlauber bucht vor Ort in seinem Urlaubsdomizil einen Tagesausflug und nimmt dabei an einer solchen Verkaufsveranstaltung teil. Die Verkäufer sind freundlich, sympathisch und sehr geschult. Nach kurzer Überredung kauft der Urlauber einen Teppich oder Goldschmuck für viel Geld. Erst zuhause merkt er, dass er zuviel Geld dafür ausgegeben hat, da die Teppiche oder der Schmuck weitaus weniger wertvoll sind als gedacht. Das lässt sich in der Regel durch eine Schätzung bei einem Juwelier oder einem Teppichhändler schnell herausfinden.
Was kann der Käufer tun, nachdem er gemerkt hat, dass er bei dem Kauf im Urlaub betrogen wurde?
Zunächst ist auch hier ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben an den Verkäufer bzw. Händler im Urlaubsort zu schicken. Das deutsche verbraucherfreundliche Widerrufsrecht gilt auch dann, wenn Ware im Ausland erworben wurde. Dieser Widerruf beseitigt den Kaufvertrag. Ebenso wie bei einer deutschen Kaffeefahrt bzw. Verkaufsveranstaltung ist auch hier zusätzlich die Anfechtung wegen Täuschung zu erklären.
Anschließend kommt es darauf an, ob Sie bereits den Kaufpreis bezahlt haben oder nicht, oder ob erst ein Teilbetrag vor Ort im Urlaubsland bezahlt wurde, und der Rest von Deutschland aus überwiesen werden soll. Da hier verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden sind, kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
Wurde der Kaufpreis bereits im Urlaubsort bezahlt, und verweigert der im Ausland sitzende Händler die Rückzahlung des Kaufpreises, so kann eine gerichtliche Klage in Betracht kommen. Der Vorteil für den deutschen Verbraucher ist der, dass diese Klage in Deutschland am Gericht seines Wohnortes bzw. Bezirks stattfinden würde. Sie als Kläger sind also nicht dazu genötigt, einer Gerichtsverhandlung im Ausland beizuwohnen. Stattdessen müsste der ausländische Verkäufer zu Ihnen nach Deutschland anreisen.
Das geschieht in den seltensten Fällen, so dass die Klage schon alleine aufgrund eines Versäumnisurteils gewonnen werden kann. Nach Erhalt eines Urteils kann dieses direkt im Ausland vollstreckt werden. Das geschieht in der Regel dadurch, indem man vor Ort eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit der Vollstreckung beauftragt. Um hier sicher zu gehen, dass Sie als betrogener Käufer letztendlich Ihr Geld zurück erhalten, sollte vor Einreichung einer Klage bereits mit einer derartigen deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Ihrem Urlaubsland Kontakt aufgenommen werden. Glücklicherweise ist es mittlerweile so, dass in beinahe allen Ländern auf der Welt deutsche Rechtsanwälte bzw. deutsche Anwaltskanzleien zu finden sind.
Haben Sie ein Problem mit einer überhöhten Forderung, die aus einem Kaffeefahrt-Kaufvertrag resultiert, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
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