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Wurde von Ihrem Bankkonto eine unberechtigte Lastschrift abgebucht, so haben Sie für eine Rückbuchung grundsätzlich acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung Zeit. Handelt es sich um eine rechtswidrige Abbuchung, so stehen Ihnen sogar 13 Monate für eine Rückbuchung zur Verfügung.
1. Rückbuchung einer genehmigten und rechtmäßigen Lastschrift
Hat der Kunde einem Unternehmen oder einer Person eine Einzugsermächtigung erteilt, so dürfen aufgrund dieser Ermächtigung Lastschriften vom Konto des Kunden abgebucht werden. Es handelt sich um eine berechtigte Lastschriftabbuchung.
Eine berechtigte bzw. genehmigte Lastschrift kann im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung rückgebucht werden.
Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."
2. Rückbuchung einer nicht genehmigten unberechtigten Lastschrift
Wird vom Konto des Bankkunden eine Abbuchung in Form einer Lastschrift vorgenommen, zu der der Bankkunde vorher keine Genehmigung erteilt hat, so handelt es sich um eine widerrechtlich erfolgte Lastschriftabbuchung.
Eine nicht berechtigte illegale Abbuchung kann nach dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat. Eine solche Information geschieht im Regelfall über den Kontoauszug.
Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte."
Und weiter in Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2:
"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."
3. Zusammenfassung und Vorgehensweise zur Rückbuchung der Lastschrift
Im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens können berechtigte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Kontobelastung zurückgebucht werden. Illegale Abbuchungen können dagegen innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat.
Die Rückbuchung einer erlaubten Lastschrift könne Sie meist direkt über Ihren Online-Bankaccount vornehmen, denn dort sind rückbuchungsfähige Lastschriften mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Dieses Symbol klicken Sie an, und folgen den weiteren Eingabeaufforderungen Ihrer Bank.
Ist die Rückbuchung nicht online möglich, so wenden Sie sich entweder per E-Mail oder telefonisch an Ihre Bank, oder suchen diese in der nächstgelegenen Bankfiliale persönlich auf.
Möchten Sie eine rechtswidrige Lastschrift rückbuchen, so gibt es hierfür leider keinen Button im Online-Bankaccount. In einem solchen Fall müssen Sie sich per E-Mail, telefonisch, oder persönlich in der Filiale an Ihre Bank wenden und um Rückbuchung der illegalen Abbuchung bitten.
Oftmals fordert die Bank eine kurze Beschreibung, warum es sich bei der Kontobelastung um eine rechtswidrige Lastschrift handelt, und warum Sie diese zurückbuchen möchten. Diese Beschreibung geben Sie der Bank, oder füllen ein hierfür vorgesehenes Formular aus. Die Bank führt dann die Rückbuchung der unberechtigten Lastschrift für Sie aus.
4. Was ist, wenn die Bank trotz dieser Regelungen die Rückbuchung der Lastschrift verweigert?
In einem solchen Fall sollten Sie sich zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Bank wenden und diese unter Fristsetzung von 14 Tagen dazu erneut auffordern, die entsprechende Lastschrift auf Ihr Konto zurückzubuchen. Berufen Sie sich auf die oben genannten Vorschriften und legen Sie einen Ausdruck dieser Internetseite bei.
Sollte Ihnen Ihre Bank andere Fristen nennen, oder die Rückbuchung der Lastschrift gänzlich verweigern, so verlangen Sie die Vorlage der von der Bank verwendeten Vorschrift in Kopie und eine ausführliche Erklärung, warum in Ihrem Fall keine Rückbuchung vorgenommen werden kann.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
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