Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
  • Kanzlei Hollweck
  • Rechtsgebiete
  • Ratgeber
  • Buchreihe
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt

Probleme mit Partnervermittlungen

Ein Ratgeber zu rechtlichen Problemen mit Partnervermittlungen und Singleclubs

Von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

 

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Jahr für Jahr entscheiden sich immer mehr Personen dafür, den neuen Partner über eine Partnervermittlung zu suchen. Der Grund liegt sicherlich darin, dass es im realen Leben zunehmend schwieriger wird, den richtigen Partner zu finden. Leider machen sich diesen Umstand zahlreiche schwarze Schafe unter den Partnervermittlungen zunutze. Diese haben letztendlich nur eines im Sinn, nämlich so viel wie möglich an der Einsamkeit der Suchenden zu verdienen.

 

Was kann getan werden, wenn es zu rechtlichen Problemen mit der Partnervermittlung kommt? Wie kündigt man einen Partnervermittlungsvertrag mit sofortiger Wirkung, und wann darf man das überhaupt? Dieser Ratgeber soll Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Partnervermittlung, Partneragenturen, Singleclubs, Freizeitclubs und Kontaktagenturen geben.

 

Zu unterscheiden sind hierbei zum einen die herkömmlichen Partnervermittlungsagenturen, die in der Regel über eine Anzeige in der Tageszeitung oder einem Wochenblatt um Kunden werben und ein Vermittlungsbüro in der jeweiligen Stadt betreiben, und zum anderen die Online-Partnervermittlungen, die über ihre Homepages im Internet versuchen, kontaktwillige Singles zu vermitteln. Beide Systeme sind in rechtlicher Hinsicht unterschiedlich zu behandeln.

 

Dieser Ratgeber schildert das Vorgehen gegen die Verträge mit herkömmlichen Partnervermittlungen. Haben Sie Probleme mit einer Kontaktbörse im Internet oder einer Online-Datingplattform, so lesen Sie bitte meinen Ratgeber speziell für Datingagenturen im Internet. 

 

Die Tricks der unseriösen Partneragenturen

Im Folgenden stelle ich Ihnen Vorgehensweisen vor, mit deren Hilfe unseriös agierende Partnervermittlungen versuchen, Kunden für ihre Kartei zu gewinnen. 

 

Der untergeschobene Vertrag für einen Freizeitclub oder einen Singleclub

 

Der Kanzlei Hollweck sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen eine unseriöse Partnervermittlungsagentur eine falsche Kontaktanzeige in der Tageszeitung oder einem Wochenblatt schaltet, um damit neue Kunden anzulocken. Anschließend werden diese zur Unterzeichnung eines ungewollten Vermittlungsvertrags gebracht. Es stellt sich im Nachhinein heraus, dass dieser Vertrag viel Geld kostet, aber keinen Erfolg in Bezug auf die Partnersuche bringen kann. Denn es handelt sich nicht um einen Vermittlungsvertrag, sondern um eine Clubmitgliedschaft in einem Freizeitclub. Verständlicherweise möchten die Kunden wieder aus diesem Vertrag heraus.

 

Wie gehen die Partneragenturen dabei vor? Zunächst einmal erstellen sie eine Anzeige, in der ein seriöser Herr oder eine attraktive Dame angeblich auf der Suche nach einem neuen Partner ist. Es handelt sich dabei um eine typische Anzeige nach dem Muster "Charmanter Arzt, 50, vermögend, sucht eine liebe neue Partnerin...". Die Anzeige klingt gut und spricht viele Damen an, nur, sie ist nicht echt. Sie ist frei erfunden, was allerdings auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Am Ende der Kontaktanzeige befindet sich eine Telefonnummer, die vorspiegelt, damit den Single-Arzt erreichen zu können. Wird diese Nummer gewählt, so meldet sich aber kein attraktiver Mann, sondern eine Partnervermittlung. Gerade in Berlin und Brandenburg kommen diese Fälle sehr häufig vor, da hier mehrere unseriöse Partnervermittlungen agieren.

 

Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme wird der oder die Anrufende dazu überredet, doch einmal im Büro der Partneragentur vorbeizuschauen, man könne den gewünschten Partner aus der Anzeige dann dort vermitteln. Gesagt, getan, der interessierte Single kommt zum vereinbarten Termin in das Büro der Partnervermittlungsagentur. Dort erfährt er aber nicht etwa die Kontaktdaten des vermeintlichen Arztes, sondern er wird zur Unterzeichnung eines Vertrages überredet, welcher viel Geld kostet und wenig bringt. Teilweise werden hier Verträge angeboten, die keine direkte Vermittlung von Partnern bieten, sondern die lediglich die Teilnahme an verschiedenen Freizeitveranstaltungen ermöglichen. Also eher ein Freizeitclub als eine Partnervermittlung. Auf diesen Freizeitveranstaltungen habe der Single dann angeblich zumindest eine gewisse Chance, auf einen gleichgesinnten Partner zu treffen.

 

Da jene Freizeitaktivitäten für alle Altersschichten offen sind, ist diese Möglichkeit allerdings sehr gering. Das wissen die Mitarbeiter des Singleclubs auch, und dementsprechend müssen sie mit Hilfe von Täuschungen versuchen, die Partnersuchenden in den Vertrag zu locken.

 

Damit das geschieht, werden die größten Versprechungen gemacht, die später nicht eingehalten werden können. Manchmal wird der wahre Vertragsinhalt überhaupt nicht offengelegt, sondern der Kunde wird bis zur Setzung seiner Unterschrift im Gauben gelassen, dass er einen Vermittlungsvertrag für eine ganz bestimmte Person unterschreibt, nicht jedoch den Vertrag für einen Freizeitclub.

 

Schließlich unterschreibt der partnersuchende Single einen überteuerten Vertrag, mit dessen Hilfe er die diversen Freizeitveranstaltungen nutzen darf. Dazu erhält er zusätzlich ein Heft mit der Programmübersicht. Erst zuhause realisiert er, dass er auf ein schlechtes und für die Partnersuche sinnloses Angebot eingegangen ist. Selbstverständlich möchte der Single so schnell wie möglich wieder aus diesem Vertrag heraus und nicht die hohen monatlichen Mitgliedsbeiträge bezahlen.

 

Sind Sie Opfer eines derartigen Betruges geworden, so sollten Sie so schnell wie möglich den Vertrag kündigen, sowie weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten geltend machen. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erklären und eine evtl. erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufen. Weiter unten finden Sie einen entsprechenden Musterbrief, den Sie hierfür nutzen können. Bitte bewahren Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit der unseriösen Partnervermittlung auf. Das kann beispielsweise die Kontaktanzeige aus der Tageszeitung sein, der Vertrag, bisheriger Schriftwechsel oder Werbeprospekte. Solche Unterlagen können später noch einmal wichtig werden.

 

Überredung zum Vertragsabschluss in der eigenen Wohnung

 

Einige Partneragenturen haben sich darauf spezialisiert, direkt in die Wohnung der Partnersuchenden zu kommen und dort einen Vertrag vorzulegen, der die Aufnahme in einen Freizeitclub besiegelt. Tatsächlich glauben die Kunden der Agentur aber, einen Vertrag zur Partnervermittlung zu unterschreiben.

 

Zunächst schaltet die Partneragentur hierzu eine Anzeige in einer lokalen Tageszeitung oder einem Wochenblatt. Diese Anzeige ist falsch, da es die partnersuchende Person in der Anzeige überhaupt nicht gibt. Unter dem Anzeigentext steht eine Telefonnummer der Agentur, eine direkte Verbindung zur suchenden Person ist nicht vorgesehen.

 

Ruft man diese Nummer nun an, so landet der Partnersuchende direkt in den Büroräumen der Partneragentur. Die Mitarbeiterin am Telefon hört den Wünschen des Anrufers geduldig zu, und meint schließlich, dass sie die Person aus der Anzeige gerne vermitteln könne. Hierzu wäre jedoch ein Besuch in der Wohnung des Kunden unabdingbar. Das sei erforderlich, da sich die Mitarbeiterin der Partneragentur nur so ein Bild von den Lebensumständen des Kunden machen könne. Zudem sei auf diese Weise ein viel vertraulicheres Gespräch möglich, und die Agenturmitarbeiterin könne dadurch sehr gut einschätzen, ob der Kunde zur gesuchten Person aus der Anzeige passe. Für die Fahrt zur Wohnung müsse lediglich ein Betrag von beispielsweise 20 Euro als Fahrtkostenerstattung bezahlt werden, der Rest sei kostenlos.

 

Derart überredet stimmt der Kunde zu, und es findet ein Treffen in der Wohnung statt. Dort ist die Mitarbeiterin der Vermittlungsagentur plötzlich der Meinung, dass die gesuchte Person aus der Anzeige überhaupt nicht zum Kunden passe. Sie habe wesentlich bessere Personen in ihrer Kartei, die sie gerne an den partnersuchenden Kunden vermitteln könne. Hierzu sei es aber notwendig, einen Vermittlungsvertrag zu unterzeichnen.

 

An dieser Stelle werden zum ersten mal die hohen Kosten für die Vermittlung genannt. Mehrere tausend Euro sind dabei keine Seltenheit. Am liebsten wäre es der Mitarbeiterin, wenn diese Kosten sofort bezahlt werden würden. Hierzu holt die Agenturperson ein EC-Karten-Lesegerät hervor, und bittet um Überweisung. Es gibt aber auch Fälle in der die Mitarbeiterin um Barzahlung bittet, und mit dem Kunden sogar zur Bank läuft, damit dieser dort sein Geld abheben kann. In anderen Fällen lässt sich die Mitarbeiterin der Partneragentur mehrere Überweisungsscheine unterschreiben, die die Partnervermittlung später einlöst.

 

Sind sich Kunde und Agenturmitarbeiterin über den Vertrag und die Zahlungsweise einig, kommt es zur Unterschrift unter den Vertrag. Ist das geschehen, so hat die Partneragentur ihr Ziel erreicht. Jetzt hat es die Mitarbeiterin oftmals sehr eilig und verlässt unter einer Ausrede schnell die Wohnung des neuen Kunden. Dieser bleibt mit dem unterschriebenen Vertrag zurück und erkennt nun, dass er gar keinen Partnervermittlungsvertrag unterzeichnet hat, sondern den Aufnahmeantrag in einen Freizeitclub oder Singleclub.

 

In diesem Club habe der Kunde die Möglichkeit, neue Leute bei gemeinsamen Aktivitäten kennenzulernen, und dabei möglicherweise den Partner fürs Leben zu finden. Doch das wollte der Kunde nicht, er wurde getäuscht. Das Ziel war eine Vermittlungsleistung von Singles, die zum Kunden passen, nicht aber die Teilnahme an Clubaktivitäten mit einem unbestimmten Personenkreis. Doch von der ursprünglich zugesagten Vermittlung von Partnern ist in dem jetzt unterschriebenen Vertrag nichts mehr zu lesen.

 

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um aus einem unseriösen Partnervermittlungsvertrag vorzeitig aussteigen zu können?

Im Folgenden stelle ich Ihnen die wichtigsten rechtlichen Einwendungen vor, die gegen die Forderung einer unseriösen Partneragentur oder Vermittlungsagentur vorgebracht werden können.

 

Kündigung aus wichtigem Grund

 

Nach unserem Rechtssystem ist eine sofortige Kündigung immer dann möglich, wenn der Auslöser für den Kündigungswillen so gravierend ist, dass dem Kündigenden unter keinen Umständen mehr zugemutet werden kann, an dem Vertrag festzuhalten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er das Vertrauen in den Vertragspartner und die weitere Zusammenarbeit verloren hat. Dann kann der Agenturvertrag mit sofortiger und außerordentlicher Wirkung gekündigt werden, es ist nicht einmal eine Fristsetzung erforderlich. Gerade bei so privaten Angelegenheiten wie der Partnervermittlung kann es schnell passieren, dass der Kunde das Vertrauen in die Partnervermittlung verliert. Stellen Sie beispielsweise fest, dass Sie im Vertragsgespräch getäuscht wurden, oder erfahren Sie nach Vertragsschluss, dass Sie möglicherweise mit einem betrügerisch handelnden Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen haben, so ist das ein berechtigter Kündigungsgrund. Ihnen kann dann nicht zugemutet werden, noch länger an dem Vermittlungsvertrag festhalten zu müssen. 

 

Anfechtung wegen Täuschung

 

Ein Vertrag kann immer dann aufgrund von arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die Partneragentur vor dem Vertragsabschluss einen Irrtum hervorgerufen hat, der Sie letztendlich zur Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages motiviert hat. Sie können eine arglistige Täuschung daran erkennen, dass Sie den Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unterzeichnet hätten, wenn Sie von Anfang an alle Vertragsdetails in vollem Umfang gekannt hätten. Verschweigt Ihnen die Partnervermittlung den einen oder den anderen Umstand, und haben Sie den Vertrag aufgrund dieses Nichtwissens letztendlich unterzeichnet, so ist von einer Täuschung auszugehen, die mit Hilfe des rechtlichen Mittels der Anfechtung angegriffen werden kann. Eine Anfechtung beseitigt den Vertrag so, als ob es ihn nie gegeben hätte. 

 

Anfechtung wegen Irrtums

 

Ein weiterer Anfechtungsgrund besteht dann, wenn Sie sich beim Unterschreiben des Vertrags im Irrtum befunden haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie beispielsweise davon ausgingen, dass Sie einen ganz anderen Vertrag unterzeichnen, als der, der Ihnen vorlag. Solche Fälle kommen vor, wenn die Partneragentur den Vertrag in schönen Worten beschreibt, Ihnen dann aber ein gänzlich anderes Formular zum Unterschreiben vorlegt. Dann befinden Sie sich in einem Irrtum, denn Sie schließen einen Vertrag ab, den Sie überhaupt nicht unterzeichnen wollten.

 

Widerruf des Vermittlungsvertrags

 

Wurde der Vertrag mit der Agentur unter bestimmten Umständen abgeschlossen, so kann auch an einen Widerruf gedacht werden. Verträge können dann widerrufen werden, wenn Sie beispielsweise auf offener Straße oder generell in der Öffentlichkeit angesprochen wurden und zu einem Vertragsabschluss überredet wurden, oder wenn das am Arbeitsplatz geschah, auf einer öffentlichen Veranstaltung oder Feier, oder wenn man Sie zuhause besucht hat. Außerdem kommt ein Widerruf dann in Betracht, wenn der Partnervertrag telefonisch, per Fax, Brief oder im Internet online abgeschlossen wurde. Der Widerruf vernichtet den Vertrag von Anfang an. Gerade die Verträge, die die Vermittlungsagentur unbedingt bei Ihnen zuhause in der Wohnung abschließen wollte, lassen sich meist mit Hilfe des Rechts zum Widerruf wieder rückgängig machen.

 

Nichtigkeit wegen "Wucher"

 

Zu prüfen ist außerdem, ob bei Ihnen ein Fall des Wuchers vorliegt. Diese gesetzliche Regelung soll verhindern, dass Unternehmen ihre Kunden völlig überteuerte Verträge abschließen lassen und dabei die Unwissenheit oder Unerfahrenheit des Kunden ausnutzen. Haben Sie einen Vertrag mit einer Partnervermittlung abgeschlossen, und erscheint Ihnen der Preis für die angebotene Leistung als völlig überhöht, so kann möglicherweise ein Fall des Wucher vorliegen.

 

Kündigung vertraulicher Dienste

 

Eine weitere Möglichkeit, den Vertrag mit der Partnervermittlung zu lösen ist die, eine Kündigung mangels Vertrauensverlustes in die Erfüllung vertraulicher Dienste auszusprechen. Immer dann, wenn im Rahmen eines Vertrages die eine Partei bestimmte vertrauliche Aufgaben in die Hände der anderen Vertragspartei legt, handelt es sich um eine spezielle Form des Dienstvertrags, der laut Gesetzbuch eine sofortige Kündigung vorsieht. Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit lässt sich damit begründen, dass derjenige, der vertrauliche Dienste an eine andere Person überträgt, eine Möglichkeit haben muss, diese Dienste wieder an sich zu ziehen, wenn er kein Vertrauen mehr in die andere Person hat. Es ist in einem solchen Fall nicht zumutbar, eine monatelange Kündigungsfrist abzuwarten. Dazu sind die entsprechenden Aufgaben und Dienste zu vertrauensvoll, als dass sie in den Händen einer anderen Person verbleiben können. Zu derartigen vertraulichen Diensten gehört auch die Vermittlung eines Partners bzw. die Partnersuche. Haben Sie die Partnervermittlung in die Hände einer Agentur vertrauensvoll übertragen, so muss es für Sie rechtlich eine Möglichkeit geben, die Zusammenarbeit dann beenden zu können, wenn Sie das Vertrauen in die Partneragentur verloren haben. 

 

  

Wie gehe ich gegen Forderungen der Partneragentur konkret vor?

Wichtig ist, dass Sie umgehend schriftlich reagieren, sobald Sie bemerkt haben, dass Sie aufgrund einer Täuschung oder wegen eines Irrtums einen ungewollten Vertrag mit der Partnervermittlung eingegangen sind. In diesem Schreiben müssen Sie so ausführlich wie möglich schildern, welche Erwartungen Sie an die Partnervermittlung hatten, und warum diese durch den jetzt vorliegenden Vertrag nicht erfüllt werden können. Fühlen Sie sich bei Vertragsschluss getäuscht oder überrumpelt, so schildern Sie auch diese Umstände so genau wie möglich. Hat man Ihnen heimlich einen ganz anderen Vertrag untergeschoben, als Sie eigentlich unterzeichnen wollten, so beschreiben Sie auch das im Detail. 

 

Sehr wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben erkennbar wird, dass Sie den Vertrag mit der Partneragentur niemals abgeschlossen hätten, wenn Sie die wahren Umstände des Vertragsschlusses gekannt hätten. 

 

Zusammen mit der Schilderung, was passiert ist, erklären Sie alle in Frage kommenden rechtlichen Einwendungen, um den Vertrag in rechtlicher Hinsicht zu beenden und den gesamten Forderungen aus dem Vertrag zu widersprechen. 

 

Musterbrief zur Beendigung des Vertrags mit einer Vermittlungsagentur:

 

Gerne können Sie für Ihre Kündigung das folgende Musterschreiben verwenden. Bitte schicken Sie diesen Musterbrief per Einschreiben mit Rückschein an die Partneragentur.

 

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

An

(Name Partneragentur)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer der Partnervermittlung)

Vorab per E-Mail an: (E-Mail-Adresse der Partnervermittlung)

 

Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Vermittlungsvertrag vom (Datum)

Betreff: Beendigung des Vermittlungsvertrags

Widerspruch Forderungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich den oben bezeichneten Vertrag mit sofortiger Wirkung. Ich beziehe mich dabei auf mein gesetzlich festgelegtes Recht, Verträge außerordentlich kündigen zu dürfen, wenn man kein Vertrauen mehr in seinen Vertragspartner hat. Ihren Forderungen widerspreche ich, weitere Zahlungen werden nicht erfolgen.

 

Vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung und wegen Irrtums. Sie haben mich bei Vertragsabschluss nicht vollständig über den Inhalt des Vermittlungsvertrags aufgeklärt. Hätte ich von Anfang an alle Details gewusst, so hätte ich diesen Vertrag niemals unterschrieben. Ebenso rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Irrtums, da ich einen derartigen Vertrag niemals unterzeichnen wollte, als auch den Widerruf des Vertrags.

 

(An dieser Stelle schildern Sie nun so ausführlich und genau wie möglich, wie Sie auf die Partneragentur kamen, und welche Erwartungen bzw. Wünsche Sie an diese hatten. Dann schreiben Sie, was sich tatsächlich zugetragen hat, inwieweit also Ihre Vorstellungen und Wünsche enttäuscht wurden. Machen Sie deutlich, dass Sie sich getäuscht fühlen, und wodurch. Aus Ihrer Schilderung muss klar hervorgehen, dass Sie den Vertrag niemals abgeschlossen hätten, wenn man Ihnen von Anfang an die Wahrheit gesagt hätte.)

  

Zudem widerrufe ich Ihnen hiermit die Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab sofort keine weiteren Beträge von meinem Konto ab. Von mir unterschriebene Überweisungsträger dürfen Sie ab sofort nicht mehr verwenden. Die bereits von mir bezahlten Mitgliedsbeiträge bitte ich Sie, auf folgende Bankverbindung zu überweisen: (Angabe Ihrer Bankverbindung).

 

Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

 

 

Kostenlose Erstanfrage

Haben Sie ein Problem im Bereich Partnervermittlungsagentur, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.

  • Mit welcher Vermittlungsagentur liegen Sie in Streit und seit wann?
  • Wie sind Sie auf das Partnerinstitut aufmerksam geworden?
  • Was hat Ihnen die Partneragentur versprochen? Hatten Sie wegen der Vermittlung einer konkreten Person angefragt?
  • Welche Leistungen wurden stattdessen erbracht?
  • Hat man Sie beim Vertragsschluss getäuscht? Haben Sie letztendlich einen anderen Vertrag unterschrieben als Sie eigentlich wollten?
  • Welche Forderungen macht die Partnervermittlung nun gegen Sie geltend?
  • Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
  • Haben Sie bereits bezahlt?
  • Falls Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgten, haben Sie diese bereits über Ihre Bank zurückbuchen lassen?
  • Haben Sie der Agentur Überweisungsscheine unterschrieben, und falls ja, haben Sie diese bereits über Ihre Bank sperren lassen?
  • Haben Sie eine Mahnung erhalten?
  • Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
  • Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail zunächst noch keine Anhänge bei. Ich teile Ihnen nach Erhalt der Erstanfrage dann präzise mit, welche Dokumente ich von Ihnen benötige.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt in Berlin

 

 

Kostenloser Ratgeber zum Thema Partnervermittlung, Single-Treff und Single Dating in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin hilft bei Problemen mit Single-Treffs und Single-Clubs in Berlin.
Link zur Übersicht der kostenlosen Online-Ratgeber von Verbraucheranwalt Thomas Hollweck (Berlin)
Link zur Startseite der Kanzlei Hollweck - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherschutz und Verbraucherrecht in Berlin.
Link zur Kontaktseite der Kanzlei Hollweck - Kostenlose Erstanfrage für Ihr verbraucherrechtliches Rechtsproblem bei Anwalt Thomas Hollweck in Berlin

Der Rechtsanwalt hilft bei allen Problemen rund um Single-Clubs in Berlin. Rechtliche Hilfe zur sofortigen Kündigung des Vertrags mit dem Single-Treff. Anwalt für Verbraucherschutz in Berlin.

Aktuelle Fälle im Bereich Partnervermittlungen & Singleclubs

An dieser Stelle gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Fälle, die sich derzeit im Bereich Partneragenturen, Singleclubs, Freizeitclubs und Partnervermittlungen abspielen, sowie eine rechtliche Würdigung des jeweiligen Sachverhalts.


Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH (Schönefeld OT Selchow)

Meine Mandantin wollte mit der Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH aus Schönefeld einen Vertrag über die Vermittlung von Partnern für eine dauerhafte Beziehung abschließen. Versehentlich legte man ihr aber einen Vertrag über die Vermittlung von Freizeitpartnern vor. Damit konnte der Vermittlungsvertrag der Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH rechtlich mit einer Anfechtung wegen Irrtums angefochten werden. Da die Mitarbeiterin der Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH meine Mandantin zudem zuhause in ihrer eigenen Wohnung aufsuchte, lag ein sog. "Haustürgeschäft" vor. Da die Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH vergessen hatte, meiner Mandantin eine wirksame Widerrufsbelehrung auszuhändigen, konnte der Vertrag mit der dann ein Jahr lang gültigen Widerrufsfrist abgewendet werden.


Kerstin-Single-Club GmbH (Marksuhl OT Förtha)

Mein Mandant meldete sich bei der Kerstin-Single-Club GmbH und bat um die Vermittlung einer ganz konkreten Dame, die er zuvor in einer Kontaktanzeige entdeckt hatte. Leider kam es nicht zu der Vermittlung, stattdessen unterschrieb mein Mandant versehentlich einen Vertrag für einen Freizeitclub. Da ihm dies nicht gefiel, erklärte er der Kerstin-Single-Club GmbH schließlich die Kündigung. Trotz der Kündigung forderte der Kerstin-Single-Club meinen Mandant zur Zahlung weiterer Monatsbeiträge auf. Das ist in rechtlicher Hinsicht falsch, denn durch die Kündigung wurde der Vertrag mit der Kerstin-Single-Club GmbH vollständig beendet. Anschließend fehlt es an einer vertraglichen Grundlage, um weitere Rechnungen gegen den Kunden erstellen zu dürfen. Gegen die Forderungen der Kerstin-Single-Club GmbH kann daher in rechtlicher Hinsicht Widerspruch eingelegt werden.


JFC - Julie GmbH Freizeitclub Kabelsketal

Meine Mandantin sah in einer Wochenzeitung eine Partneranzeige eines Herren, der sie sehr interessierte. Daraufhin wählte sie die Telefonnummer, die unter der Annonce angegeben war. Am anderen Ende der Leitung meldete sich die JFC Julie GmbH Freizeitclub, und es wurde ein Termin in der Wohnung der Kundin vereinbart. Dort unterschrieb meine Mandantin jedoch nicht den gewünschten Vertrag über die Vermittlung des Herren aus der Partnerannonce, sondern versehentlich einen Aufnahmeantrag in den JFC Julie GmbH Freizeitclub. Da meine Mandantin dies erst später bemerkte, erklärte sie der JFC Julie GmbH Freizeitclub den Widerruf des Vertrags. Das ist hier rechtlich möglich, da der Vertrag in der Wohnung der Kundin abgeschlossen wurde, es sich somit um ein "Haustürgeschäft" handelte. Aus unbekannten Gründen ignorierte die GmbH den Widerspruch und forderte weiterhin Zahlungen von der Kundin. Das gipfelte sogar in einem gerichtlichen Mahnbescheid, in dem die JFC Julie GmbH Freizeitclub mehrere tausend Euro von meiner Mandantin verlangte. Diese Forderungen sind jedoch unberechtigt, da die Kundin nur wenige Tage nach Vertragsunterzeichnung den Widerruf gegen den Freizeitclubvertrag einlegte. Damit wurde die vertragliche Grundlage von Anfang an beseitigt. Forderungen aus diesem Vertrag dürfen seitens der JFC Julie GmbH Freizeitclub dann nicht mehr geltend gemacht werden, ein Widerspruch ist erfolgreich möglich. 


Gegnerliste Partnervermittlungen und Singleclubs

  • Agentur Viola Bernatek, Ubstadt-Weiher
  • Aktiv-Freizeit-Treffpunkt GmbH,  Schönefeld OT Selchow
  • Feldstein & Einnolf GbR, PV Thailand & Philippinen (Thai Frau Finder)
  • Freundschafts-Vermittlungs GmbH, Hannover
  • Freundschaftskreis GmbH, Halle / Magdeburg
  • Freundschaftsservice GmbH, Hannover
  • Freund_Schafts_Dienst (Freundschaftsdienst), Weida
  • Glück für Zwei GmbH, Koblenz / Mönchengladbach
  • SFJ Single- und Freizeitclub Julie GmbH, Lutherstadt Eisleben
  • JFC - Julie GmbH Freizeitclub, Kabelsketal OT Zwintschöna
  • Julie GmbH Freizeittreffpunkt, Dresden / Gera
  • Julie Freizeitglück GmbH, Cottbus
  • Kerstin Friedrich GmbH, Gera
  • Kerstin Single Club GmbH, Marksuhl/Gerstungen OT Förtha
  • Kerstin Friedrich Aktiv GmbH, Zossen
  • MIZ GmbH, Vermittlung von Freizeitpartnern, Frau Karin Linder, Dresden
  • Premium Jet-Set GmbH, Zwickau
  • Seniorenglück, Gera
  • Single-Treff-Mikado Freizeit- und Freundschaftsclub GmbH, Teltow

 

Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird. 

 

Die Kanzlei Hollweck gibt Unterstützung bei allen rechtlichen Problemen mit Online-Partneragenturen im Internet oder mit Berliner Singleclubs und Singletreffs.
Rechtlicher Rat zu Single-Börsen, Single Treff Mikado in Berlin, Single-Treffs, Online-Börsen, Internet-Vermittlungen oder Partnervermittlungen in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin.
Verbraucherschutz in Berlin. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verbraucherrecht. Hilfe bei Kündigung des Partnervermittlungsvertrags oder des Single-Treffs bzw. Single-Clubs.
Hilfe bei Problemen mit Single-Treff Mikado und Kerstin Single Club.

Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -

Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei

Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

Abwehr von unberechtigten Forderungen

Rechtsanwalt für Partneragenturrecht

 

  • Der Schufa-Eintrag
  • Reklamation und Umtausch
  • Online-Kaufvertrag im Internet
  • Probleme mit Handwerkern
  • Tipps gegen Cold Calls und Spam
  • DSL-Vertrag und Festnetzanschluss
  • Mobilfunkvertrag
  • Prepaid Handyvertrag
  • Fehlerhafte Handyrechnung
  • Kuendigung Handyvertrag
  • Kuendigung Festnetz DSL
  • Drittanbieter
  • Probleme mit Gas und Strom
  • Betrug mit Gewinnspielen
  • Bankkonto und Lastschrift
  • Abofallen im Internet
  • Schutz vor Inkasso
  • Falsche Rechnung
  • Mahnbescheid
  • Abmahnung wegen Filesharing
  • eBay Internetauktion
  • DB Bahncard
  • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio
  • Betrug mit Kaffeefahrten
  • Partneragenturen und Singleclubs
  • Datingagenturen
  • Zeitungsabo
  • Schluesseldienste
  • Reisebuchung
  • Kreditvermittler
  • Parkplatzkontrolle
  • Fahrgastkontrolle
  • Branchenbuchabzocke
  • Der Mietvertrag
  • Einzug und Umzug
  • Die Mietkaution
  • Die Abrechnung der Nebenkosten
  • Renovierungen und Reparaturen
  • Allgemeine Mieterfragen
  • Minderung der Miete
  • Mietsteigerung
  • Modernisierung der Wohnung
  • Beendigung der Mietzeit
  • Kostenlose Musterbriefe
  • Klageverfahren am Amtsgericht

Rechtsanwalt

Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt

in Berlin

Kontakt
Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Copyright Rechtsanwalt Thomas Hollweck - BERLIN -
Abmelden | Bearbeiten
  • Kanzlei Hollweck
    • Philosophie
    • Vorgehensweise
    • Verbraucherrecht
    • Kostenlose Anfrage
    • Beratungshilfe
    • Prozesskostenhilfe
    • Kosten
    • Versicherung
    • Dokumente
    • Datenschutz
  • Rechtsgebiete
    • Abmahnung
    • Bahncard
    • Drittanbieter
    • Energieversorger
    • Fahrgastkontrolle
    • Festnetz
    • Fitnessstudio
    • Forderungen
    • Inkassoschutz
    • Internetbetrug
    • Kabelanschluss
    • Kreditvermittlung
    • Mobilfunk
    • Parkplatzkontrolle
    • Partneragenturen
    • Reisebuchung
    • Schufa-Eintrag
    • Vertragsfalle
    • Zeitungsabo
  • Ratgeber
    • Der Schufa-Eintrag
    • Reklamation und Umtausch
    • Online-Kaufvertrag im Internet
    • Probleme mit Handwerkern
    • Tipps gegen Cold Calls und Spam
    • DSL-Vertrag und Festnetzanschluss
    • Mobilfunkvertrag
    • Prepaid Handyvertrag
    • Fehlerhafte Handyrechnung
    • Kuendigung Handyvertrag
    • Kuendigung Festnetz DSL
    • Drittanbieter
    • Probleme mit Gas und Strom
    • Betrug mit Gewinnspielen
    • Bankkonto und Lastschrift
    • Abofallen im Internet
    • Schutz vor Inkasso
    • Falsche Rechnung
    • Mahnbescheid
    • Abmahnung wegen Filesharing
    • eBay Internetauktion
    • DB Bahncard
    • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio
    • Betrug mit Kaffeefahrten
    • Partneragenturen und Singleclubs
    • Datingagenturen
    • Zeitungsabo
    • Schluesseldienste
    • Reisebuchung
    • Kreditvermittler
    • Parkplatzkontrolle
    • Fahrgastkontrolle
    • Branchenbuchabzocke
    • Der Mietvertrag
    • Einzug und Umzug
    • Die Mietkaution
    • Die Abrechnung der Nebenkosten
    • Renovierungen und Reparaturen
    • Allgemeine Mieterfragen
    • Minderung der Miete
    • Mietsteigerung
    • Modernisierung der Wohnung
    • Beendigung der Mietzeit
    • Kostenlose Musterbriefe
    • Klageverfahren am Amtsgericht
  • Buchreihe
    • Drittanbieter Mobilfunkrechnung
    • Strafzettel Parkplatzkontrolle
    • Gerichtlicher Mahnbescheid
    • Vorsicht Geldfalle!
  • Blog Verbraucherrecht
  • Der Anwalt
  • Kontakt
  • Nach oben scrollen