Die wichtigste Frage bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist natürlich die der Kosten. Im folgenden möchte ich Ihnen einen ungefähren Überblick über die möglichen Kosten geben, die bei der Inanspruchnahme der Kanzlei Hollweck anfallen können.
Kostenlose Erstanfrage
Wenn Sie unsicher sind, ob ich Ihnen helfen kann, dann kontaktieren Sie mich einfach im Rahmen einer kostenlosen Erstanfrage und schildern Ihr Problem. Ich überprüfe Ihr Anliegen nach Erhalt Ihres Sachverhalts und gebe Ihnen anschließend per E-Mail eine Einschätzung, in wieweit ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre.
Eine solche Anfrage ist unverbindlich, Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Bitte stellen Sie eine Erstanfrage nach Möglichkeit per E-Mail an die unter Kontakt angegebene Adresse. Das erleichtert mir die Überprüfung Ihres Sachverhalts. Ich melde mich dann bei Ihnen zurück. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten.
Außergerichtliche Tätigkeiten
Außergerichtliche Angelegenheiten werden in den meisten Fällen über günstige Pauschalgebühren im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Eine solche Gebühr fällt nur einmalig für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit an. Zusatzkosten enstehen Ihnen nicht. Gerne können Sie mich kontaktieren und Ihren Fall beschreiben. Ich nenne Ihnen dann die für Ihr Anliegen gültige Gebühr.
Gerichtliche Tätigkeiten
Vertrete ich Sie vor Gericht, so erfolgt die Abrechnung im Regelfall nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung. Die konkreten Kosten für die Vertretung vor Gericht benenne ich Ihnen gerne vorab auf Anfrage. Sie können sich also vor einer gerichtlichen Beauftragung in Ruhe überlegen, ob Sie mich zu den vereinbarten Kosten mandatieren möchten.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen