Die Kanzlei Hollweck aus Berlin erzielt für einen BASE-Kunden eine außergerichtliche Lösung: BASE zeigt sich kulant und storniert eine sehr hohe Handyrechnung.
Mein Mandant unternahm im April 2012 eine Reise nach Kanada und hatte sein BASE-Smartphone dabei. Obwohl er in Kanada das Internet nicht nutze und auch die mobilen Datenverbindungen ausgeschaltet hatte, kam es zu GPRS-Roamingverbindungen. Dadurch entstand eine sehr hohe BASE-Handyrechnung von 6.502,57 Euro. Er beauftragte mich als Rechtsanwalt und wir legten umgehend Widerspruch gegen die Mobilfunkrechnung ein. BASE reagierte kundenfreundlich und kulant und erteilte meinem Mandanten eine Gutschrift in Höhe von 6.261,57 Euro.
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Zu dem Zeitpunkt, als BASE die angeblichen Internetverbindungen auf der Mobilfunkrechnung auswies, befand sich mein Mandant in Kanada, um dort Freunde zu besuchen. Er nutzte über sein Handy lediglich das hauseigene WLAN-Netz seiner Bekannten. Es fand somit nur eine Internetnutzung über das WLAN-Netz statt, jedoch keine per GPRS über die BASE-SIM-Karte. Das Smartphone zeigte dabei das entsprechende WLAN-Symbol an, so dass mein Mandant sicher gehen konnte, keine teuren mobilen Roamingverbindungen aufzubauen. Eine Internetnutzung außerhalb des WLAN-Bereichs fand nicht statt. Dennoch berechnete BASE anschließend 6.461,56 Euro alleine für die in Kanada angeblich aufgebauten Roaming-Datenverbindungen.
BASE sperrt die Karte für abgehende Verbindungen
Bereits während des Kanada-Aufenthalts informierte BASE seinen Kunden per SMS, dass aufgrund hoher Rechnungsbeträge das Handy für ausgehende Verbindungen ab sofort gesperrt sei. Nur gegen Zahlung von 6.500 Euro könne die SIM-Karte wieder für abgehende Verbindungen freigeschaltet werden. Mein Mandant konnte sich das nicht erklären, denn ihm waren keine teuren Verbindungen bekannt, die er über seinen BASE-Anschluss aufgebaut hätte. Natürlich zahlte er diesen hohen Betrag nicht an BASE, sondern wartete ab und wollte die Angelegenheit nach seiner Rückkehr nach Deutschland mit BASE klären.
Kontaktaufnahme mit BASE nach Rückkehr aus dem Urlaub
Wieder in Deutschland setzte er sich mit BASE telefonisch in Verbindung. Die BASE-Hotline konnte jedoch zunächst auch nicht konkret weiterhelfen, die BASE-Mitarbeiterin wies lediglich darauf hin, dass die Sperrung des Handys aufgrund eines sehr hohen Rechnungsbetrages vorgenommen wurde, welcher durch die Nutzung von Internetdienstleistungen im Ausland in Anspruch entstanden ist. Der Kunde müsse die Rechnung bezahlen, erst dann werde das Handy wieder vollständig freigeschaltet. Eine schriftliche Rechnung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, so dass mein Mandant keine Überprüfung der Verbindungen vornehmen konnte, die BASE ihm in Rechnung stellte.
Die Kanzlei Hollweck wird eingeschaltet
Aufgrund der hohen Rechnung fühlte sich mein Mandant sehr unsicher und kontaktierte mich, um anwaltliche Hilfe gegen BASE zu erhalten. Ich teilte ihm mit, dass er sich keine Sorgen machen müsse, denn diese sehr hohe BASE-Handyrechnung sei mit Sicherheit unberechtigt, er müsse diese nicht bezahlen. Wichtig sei es nun, auf die schriftliche Rechnung zu warten und umgehend gegen diese einen Widerspruch zu verfassen.
Ich habe als Rechtsanwalt bereits seit vielen Jahren immer wieder mit BASE zu tun, und habe bereits vielen zu hohen Handyrechnungen einen Widerspruch entgegen gesetzt. Insofern konnte ich mir relativ sicher sein, auch für meinen jetzigen Mandanten eine gute Lösung finden zu können. BASE gehört glücklicherweise zu den umgänglichen Mobilfunkunternehmen, die sich sehr sorgfältig um ein Anliegen kümmern, wenn sich ein Rechtsanwalt an sie wendet.
Leider gibt es viele andere Telekommunikationsunternehmen auf dem Markt, die nicht so zuvorkommend reagieren. Wenn ein Kunde bereits so verzweifelt ist, dass er sich gegen seine Handyrechnung einen Anwalt nehmen muss, dann sollte es die Pflicht eines jeden Mobilfunkunternehmens sein, spätestens zu diesem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um seinen Kunden zufrieden zu stellen.
Widerspruch gegen die BASE-Handyrechnung
Gesagt, getan. Als mein Mandant endlich von BASE die Abrechnung zugeschickt bekam, legte ich umgehend Widerspruch dagegen ein. Ich teilte dem Mobilfunkunternehmen E-Plus/BASE die genauen Details der Auslandsreise meines Mandanten mit, und schilderte, warum er diese hohe Handyrechnung unmöglich hervorgerufen haben könne.
Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises
Weiterhin forderte ich BASE auf, einen detaillierten Einzelverbindungsnachweis vorzulegen, denn einen solchen hatte BASE bislang nicht beigefügt. Wichtig war in diesem Zusammenhang, BASE die rechtlichen Aspekte einer so hohen Handyrechnung mitzuteilen. In nahezu allen Fällen hat man es zunächst nicht mit der Rechtsabteilung von BASE zu tun, sondern mit normalen Sachbearbeitern, die sich, aufgeteilt nach Kundennummern, um die einzelnen Mobilfunkkunden kümmern. Dies sind juristische Laien, so dass man als Rechtsanwalt unbedingt den rechtlichen Hintergrund erklären muss.
BASE hätte die Verbindung kappen müssen
Hierzu gehört beispielsweise die Kappungspflicht: Bemerkt ein Mobilfunkunternehmen wie BASE, dass der Kunde plötzlich eine ungewöhnlich hohe Handyrechnung produziert, welche wesentlich höher ist als die Rechnung der Vormonate, so hat das Mobilfunkunternehmen die Pflicht, die Verbindung zu kappen, damit sich der Kunde nicht selbst schädigt. Diese Kappung hat BASE nicht bzw. viel zu spät durchgeführt, so dass eine Handyrechnung von mehreren tausend Euro entstehen konnte. In einem solchen Fall trifft BASE ein Mitverschulden, denn es hätte verhindern können, dass dem Kunden ein so hoher Schaden entsteht.
Manche Mobilfunkunternehmen behaupten, dass so eine Kappung im Ausland nicht möglich sei, da die Verbindungsdaten nur zeitverzögert nach Deutschland übermittelt werden würden. Das stimmt nicht. Selbst wenn ein Mobilfunkkunde sein Handy im Urlaub benutzt, werden sämtliche Verbindungsdaten wie Telefonate, SMS oder Internetvolumen zeitgleich an den in Deutschland befindlichen Handyvertragspartner übermittelt. Da ich als Rechtsanwalt seit vielen Jahren gegen zu hohe Handyrechnungen vorgehe, kenne ich zahlreiche Einzelbeispiele, die belegen, dass eine solche Datenübermittlung immer zeitgleich stattfindet. Eine Kappung bei zu hohem Rechnungsbetrag ist daher möglich und sollte von jedem Mobilfunkunternehmen zugunsten seiner Kunden umgesetzt werden.
Es war fraglich, ob der Preis für die Auslands-Internetnutzung in den BASE-Handyvertrag überhaupt rechtlich wirksam miteinbezogen wurde
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt ist der, dass die Abrechnung von mobilen Internetdaten auf dem Handy zu einem viel zu hohen Preis vorgenommen wird. Im Inland kostet eine Handy-Internet-Flatrate inzwischen nur noch ca. zehn Euro im Monat, und auch für das Ausland existieren bereits sehr günstige Internet-Flatrates.
Vergleicht man eine Auslandsflatrate zu einem Preis von beispielsweise 50 Euro mit einer Handyrechnung zu 6.500 Euro, so wird das Missverhältnis sichtbar. Ein so hoher Preis für die mobile Internetnutzung muss BASE deutlich im Mobilfunkvertrag kennzeichnen. Es reicht nicht aus, wenn derartige Preisgestaltungen im Kleingedruckten, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), oder im Internet versteckt werden. Der BASE-Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass ein so hoher Betrag für die Internetnutzung im Ausland berechnet wird. Leider ist es oftmals so, dass diese Preise überhaupt nicht korrekt in den Vertrag eingebunden wurden, weil ein entsprechender Hinweis fehlte. Daher muss BASE an dieser Stelle aufgefordert werden, die entsprechenden Vertragsbestandteile vorzulegen, und auch den Nachweis, dass diese rechtlich korrekt in den Handyvertrag eingebunden wurden.
Widerspruch gegen den ausländischen Roamingpartner
Bedeutsam ist in einem solchen Fall weiterhin der rechtliche Aspekt, dass BASE die Gebühren über den ausländischen Roamingpartner anbietet. Bei einer fehlerhaft erstellten Handyabrechnung ist auch dieser ein Ansprechpartner. BASE war daher aufzufordern, den Widerspruch an den ausländischen Roamingpartner weiterzuleiten. Rein rechtlich betrachtet wäre ab diesem Zeitpunkt der Anbieter im Ausland dazu verpflichtet, die Rechnung nicht an BASE, sondern direkt an meinen Mandanten zu richten. Dann wiederum kann die Abrechnung direkt gegenüber dem Rechnungsersteller bestritten werden. BASE dürfte für diesen Fall dann lediglich die im Inland angefallenen Verbindungen abrechnen.
Das Angebot einer gütlichen Einigung an BASE
Um die Angelegenheit zugunsten meines Mandanten abzuschließen, bot ich BASE eine gütliche Einigung an, so dass mein Mandant lediglich eine geringe Vergleichszahlung an BASE leisten müsse, und BASE die Rechnung im übrigen storniert. Darauf ging BASE schließlich ein. Nach einer Überprüfung durch die entsprechende Fachabteilung konnte BASE meinen Widerspruchsargumenten nicht viel entgegensetzen und ließ sich auf eine gütliche Einigung ein.
BASE storniert die zu hohe Handyrechnung fast vollständig
BASE bot meinem Mandanten einen Nachlass in Höhe von 6.261,57 Euro, so dass mein Mandant lediglich einen Eigenanteil von 200 Euro für die Internetverbindungen tragen musste. Damit hatte mein Mandant nur noch 3,19 Prozent der BASE-Handyrechnung zu begleichen, er erzielte einen Nachlass von 96,81 Prozent. Hier zeigte sich BASE als ein kundenfreundliches und kulantes Mobilfunkunternehmen. Mein Mandant war überaus erleichtert über diesen Nachlass. Nach Eingang der Vergleichszahlung wurde das Handy meines Mandanten vollständig freigeschaltet, und die Angelegenheit war erfolgreich beendet.
Die Kanzlei Hollweck hilft bei zu hohen Handyrechnungen
Haben auch Sie eine sehr hohe oder fehlerhafte Handyrechnung von BASE bzw. E-Plus (inzwischen O2), oder von Vodafone, O2/Telefonica, der Telekom, Mobilcom-Debitel, 1&1, Klarmobil, Congstar oder anderen Mobilfunkprovidern erhalten, so können Sie mich gerne kontaktieren. Ich gehe seit Jahren gegen falsche, unberechtigte und zu hohe Mobilfunkrechnungen vor. Inzwischen kenne ich alle Unternehmen im Bereich Mobilfunk sehr gut und weiß, wie im Einzelfall vorzugehen ist. Mit Sicherheit kann ich auch Ihnen helfen. Die Anfrage wegen eines Handyproblems ist selbstverständlich kostenlos, ich überprüfe Ihren Fall und teile Ihnen anschließend mit, ob ich Ihnen helfen kann und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Für diese Ersteinschätzung entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin