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12. Januar 2013

Vodafone verliert vor Gericht (Urteil Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Az. 24 C 166/12, 28.12.2012)

Die Kanzlei Hollweck aus Berlin verteidigt die Beklagte erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen der Vodafone GmbH und der Cosma Plus GmbH (Rotor Promotion).

In dem Rechtsstreit handelte es sich um einen typischen "0-Euro-Vertrag" der COSMA PLUS GmbH, die unter dem Namen "Rotor Promotion" überall in Berlin auftritt. Dabei versucht die Cosma Plus GmbH, Mobilfunkverträge von Vodafone zu vermitteln. Im Rahmen einer Aktion werden Handygewinne oder Laptops versprochen, Kosten würden nicht anfallen. Nach erfolgter Unterzeichnung wird den Betroffenen dennoch mitgeteilt, sie hätten angeblich einen Vodafone-Mobilfunkvertrag abgeschlossen.

 

Ein solcher Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ausgetragen. Ich zeigte dem Gericht auf, warum in einem derartigen Fall kein kostenpflichtiger Mobilfunkvertrag mit Vodafone zustande gekommen sein konnte. Vodafone verlor den Rechtsstreit.

 

Von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Was war geschehen? Am 06. Oktober 2010 wurde die Beklagte am S-Bahnhof Alexanderplatz in Berlin von einem Promoter angesprochen. Dieser teilte ihr mit, dass sie kostenlos an einer Promotion-Aktion für zwei Handys teilnehmen könne. Sie müsse lediglich ein vorbereitetes Formular unterschreiben.

 

Es handelte sich dabei um die Bestellung eines "0-Euro-Vertrages". Wenn sie das Formular unterschreiben würde, erhielte sie die Mobiltelefone umgehend zugeschickt. Kosten würden nur dann entstehen, wenn die beigefügten SIM-Karten aktiviert werden würden. 

 

Tatsächlich sah das der Beklagten vorgelegte Formular so aus, als ob ihr bei einer Unterzeichnung keine Kosten entstehen könnten. Der Paktepreis wurde mit "0,-" Euro angegeben, die Kosten der Grundgebühr lagen bei Null Euro, ein Mindestumsatz von 0,- Euro war gefordert, und eine Anschlussgebühr von 0,- Euro fiel an. Zusätzlich hieß es dort, dass die Beklagte per "SuperFlat Wochenende" kostenlos zu Vodafone und ins deutsche Festnetz telefonieren könne. Insgesamt machte das Vodafone Angebot tatsächlich den Eindruck, als sei es vollständig kostenlos.


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Der "Null-Euro-Vertrag" von Rotor Promotion
Hier können Sie das von der Cosma Plus GmbH verwendete Formular einsehen, welches diese im Rahmen ihres Projektes ROTOR Promotion verwendet, um Vodafone-Mobilfunkverträge abzuschließen. Die Datei steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Rotor-Promotion-Formular.pdf
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Wie ging die Geschichte weiter?

 

Die Beklagte freute sich über die zwei versprochenen Handys und unterschrieb den Zettel. Anschließend bekam sie die Mobiltelefone zugeschickt, ebenso zwei SIM-Karten. Bis heute hat sie diese SIM-Karten in kein einziges Handy eingelegt. 

 

Nach kurzer Zeit erhielt sie eine Rechnung von Vodafone. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei "Vodafone Superflat Wochenende 60/1 Verträge mit Handy" abgeschlossen habe und dafür eine monatliche Grundgebühr von insgesamt 29,90 EUR bezahlen solle. Natürlich bezahlte sie diese unberechtigte Forderung nicht, da sie einen solchen kostenpflichtigen Mobilfunkvertrag nicht abgeschlossen hatte. Sie widersprach der Vodafone-Rechnung und leistete auch in Bezug auf weitere Monatsrechnungen keine Zahlungen an Vodafone.

 

Aufgrund der ausbleibenden Geldeingänge war Vodafone ein wenig verstimmt und kündigte von sich aus den angeblichen Vertrag. Die Gesamtforderung wurde an das Inkassounternehmen "Königs Inkasso GmbH" aus Tönisvorst abgegeben. Das Inkassobüro mahnte nun eine Forderung von 539,57 EUR an. Selbstverständlich widersprach meine Mandantin auch dieser Forderung.

 

Sie gab der Königs Inkasso GmbH zu verstehen, dass sie einen solchen Vertrag nicht abgeschlossen habe. Sie hat ihre Unterschrift lediglich unter einen 0-Euro-Vertrag gesetzt. Dementsprechend fragte sie das Inkassobüro, wie sie denn einen Betrag von 0,00-Euro überweisen solle?! Zudem sei sie Schülerin ohne eigenes Einkommen und könne eine so hohe Geldforderung überhaupt nicht begleichen, selbst wenn sie die Forderung als berechtigt ansehen würde.

 

Die Königs Inkasso GmbH antwortete darauf lediglich, dass die Beklagte einen Vodafone-Vertrag abgeschlossen habe, der eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufwies. Das ihr zustehende Widerrufsrecht habe sie nicht genutzt. Dass der Vertrag kostenlos sei wäre nicht der Fall. Eine solche Vereinbarung würde nur zwischen der Beklagten und der Cosma Plus GmbH bestehen. Diese müsste der Beklagten die Vodafone-Rechnungen erstatten.

 

Da meine Mandantin weiterhin die Zahlung der unberechtigten Forderung verweigerte, beantragte die Königs Inkasso GmbH einen Mahnbescheid am Amtsgericht Hagen. Diesem Mahnbescheid widersprach sie umgehend. 

 

Wichtiger Hinweis: Normalerweise wird bei widersprochenen Forderungen kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, da ein solches Verfahren bei widersprochenen Forderungen keinen Sinn ergibt. Insofern kann bereits an diesem Aspekt das sehr unseriöse Vorgehen von Königs Inkasso festgestellt werden.

 

Der Fall geht vor Gericht

 

Nach erfolgtem Widerspruch wurde das Verfahren an das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg abgegeben. Dort reichte Vodafone Klage gegen meine Mandantin ein. Vodafone trug in der Klageschrift vor, dass die Beklagte zwei Mobilfunkverträge abgeschlossen habe und diese nun bezahlen müsse.

 

Dass aber in Wahrheit kein einziger Vodafone-Vertrag unterzeichnet wurde, verschwieg die Klägerin. Sie konnte dem Gericht auch keine Vertragsunterzeichnungen vorlegen. Natürlich nicht, die Beklagte hatte nie Verträge von Vodafone unterzeichnet. Die Zusammenarbeit mit der Cosma Plus GmbH bzw. Rotor Promotion stellte Vodafone als einen kostenpflichtigen Vertrag mit Vodafone dar.

 

Diese Behauptungen ließ ich vor Gericht nicht lange in der Luft stehen. Ich legte dem Gericht das Formular der Cosma Plus GmbH vor, das meine Mandantin unterzeichnet hatte. Darauf war deutlich zu sehen, dass keine Kosten anfallen konnten, da überall ein Betrag von "0,-" Euro aufgeführt war. Einen weiteren Vertrag gab es nicht. Die Beklagte hatte keine Vodafone-Aufträge unterzeichnet, sondern nur das Null-Euro-Formular.

 

Wie hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden?

 

Das Gericht folgte meinem Vortrag und entschied, dass in dem hier ausgetragenen Streitfall keine Kosten an Vodafone zu erstatten seien. 

 

In Bezug auf die Frage, ob ein Vertrag zwischen der Beklagten und Vodafone zustande gekommen sei, schreibt das Gericht:

 

"...ein Vertrag zwischen den Parteien über die kostenpflichtige Zurverfügungstellung von Mobilfunkdienstleistungen kann nicht festgestellt werden. Die (...) Klägerin hat (...) nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen, dass sich die Beklagte gegenüber der Klägerin vertraglich verpflichtet hat, einen monatlichen Preis von 14,95 EUR für die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten zu entrichten."

 

Auch den beigefügten "Auftrag" erkennt das Gericht in keinster Weise als verbindlichen Vertragsschluss mit Vodafone an:

 

"Ein von der Klägerin behaupteter Vertragsschluss am 21.10.2010 kann nicht festgestellt werden. Das von ihr mit der Klageschrift eingereichte und als "Auftrag" bezeichnete Dokument gibt den wesentlichen Inhalt eines Vertrages - also Vertragsgegenstand und Preis - nicht wieder. Das Dokument vom 21.10.2010 ist bereits lediglich eine Mitteilung über eine durchgeführte Aktivierung am 21.10.2010, nicht hingegen der Nachweis für zwei sich entsprechende Willenserklärungen der Parteien."

 

Was sagt das Gericht über das Formular der Cosma Plus GmbH?

 

"Auch das von der Beklagten eingereichte Dokument ("verbindliche Bestellung") kann die Klageforderung nicht stützen. Danach hat die Beklagte gegenüber der Cosma Plus GmbH das sog. "Top-Paket" gewählt, wo es heißt, dass weder eine Grundgebühr, noch ein Mindestumsatz, noch eine Anschlussgebühr für die Beklagte anfalle. Dass die Beklagte hier einen Vertrag mit der Klägerin abgeschlossen habe, ist dem Dokument nicht zu entnehmen. Soweit die Klägerin behauptet, ein Vertrag mit ihr sei durch die Vermittlung der Firma Rotor Promotion entstanden, so hat sie auch diesen Vortrag nicht hinreichend plausibel begründet. Von der Vermittlung ist auf dem Formular an keiner Stelle die Rede. Sofern sich die Klägerin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen beruft, sind diese sowie deren wirksame Einbeziehung in einen Vertrag dem Gericht nicht bekannt."

 

Selbst ein Vertrag, bei dem zwar zunächst Kosten entstehen, diese dann aber erstattet werden, liegt hier nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht vor:

 

"Soweit sich die Klägerin schließlich darauf beruft, dass die Beklagte unterzeichnet habe, dass ihr ein Paketpreis von 14,95 EUR erstattet werde, sie aber die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe, fehlt es zum einen auch hier an der Vorlage der behaupteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum anderen ist nach der Auslegungsregel des § 305c Abs. 2 BGB von einer Unwirksamkeit der Regelung wegen eines mehrdeutigen Regelungsgehalts auszugehen. Denn unter der Angabe "0,00 Paketpreis" findet sich im klein gedruckten Klammerzusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit". Dabei ist zwar bei einer Erstattung von einer zunächst bestehenden Zahlungspflicht auszugehen, bei einer Befreiung hingegen nicht. Diese Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten der Klägerin."

 

Vodafone hat daher kein Recht, irgendwelche Forderungen gegenüber meiner Mandantin geltend zu machen, und muss die gesamten Kosten dieses (unnötigen) Rechtsstreits tragen.

Sollten Sie selbst von einer ähnlichen Situation betroffen sein, so können Sie etwaigen unberechtigten Forderungen durch Vodafone, ein Inkassobüro oder einer Inkassokanzlei, dieses Urteil entgegenhalten.

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucheranwalt in Berlin

 

 


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Urteil gegen Vodafone (Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg vom 28.12.2012, Az. 24 C 166/12)
Hier können Sie das vollständige Urteil gegen Vodafone kostenlos als PDF herunterladen (Urteil vom 28.12.2012 am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 24 C 166/12).
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Urteil gegen Vodafone vom Amtsgericht Tempelhof -Kreuzberg, Aktenzeichen 24 C 166/12 vom 28.12.2012
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Vodafone unterliegt vor Gericht - Az. 24 C 166/12 , Urteil vom 28.12.2012 am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Berlin

Ihr Kommentar zu unberechtigten Vodafone-Verträgen

Sind auch Sie von einem Vodafone-Vertrag betroffen, den Sie eigentlich nie abgeschlossen haben, so können Sie im Folgenden einen Kommentar dazu abgeben. Schildern Sie, wie Sie in die Vodafone-Vertragsfalle geraten sind, was Sie dagegen unternommen haben, und wie Sie wieder herausgekommen sind. Das kann für andere Vodafone-Opfer eine wertvolle Hilfe sein.

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Kommentare: 17
  • #1

    fransifro (Donnerstag, 17 Januar 2013 21:25)

    Gratulation! So ist das richtig. Diesen Leuten muss endlich das Handwerk gelegt werden. Sie werden es nicht glauben, aber es gab im LAHN-DILL-Kreis seinerzeit ein Urteil, wo eine Richterin seinerzeit als einzigste einen Anwender bei einem Dialerangriff mit der Begründung zur Zahlung verurteilte: "Sie sei verpflichtet ihren Computer immer gegen Dialerangriffe zu wappnen" Den "Hausfriedensbruch" des Dialers hat die Richterin übersehen!!

  • #2

    Krasemann (Donnerstag, 24 Januar 2013 11:20)

    Phantastisch - ein erfolgreich durchgestandener Kampf gegen die "Provisionshascher" der Cosma Plus GmbH - hier allerdings direkt mit dem Netzanbieter ausgetragen ...
    ... noch immer werden unter ähnlichen Versprechungen Verträge durch Promoter der Cosma Plus GmbH bzw. neuerdings der Schneider & Schneider GbR Cölpin an die Kunden gebracht; Nutzniesser sind neben Vodafone auch die Akteure der KoTel AG, die nicht umsonst mit diversen Beteiligungen bei den Promoterbutzen unterwegs ist ...
    Weiterhin Viel Erfolg im Kampf gegen Abzocker

  • #3

    gfg (Samstag, 16 März 2013 06:14)

    Bei Vodafone geht es nur ums Abzocken, weil die Firma unbedingt gefüttert werden will, damit die Manager ein paar Millionen mehr haben. Die Mitarbeiter machen da natürlich mit, weil die scheinbar für ihren Arbeitsplatz töten würden

  • #4

    Manuela (Freitag, 19 April 2013 21:46)

    mein Sohn hat auch sowas von Cosma Plus am Hannoveraner Bahnhof unterschrieben. Er wurde mit einem "Gewinn" geködert. Sollte aus drei Karten eine ziehen. Er hat Widerspruch eingelegt und nicht gezahlt. Vidafone hat ihn verklagt und das Amtsgericht Göppingen hat ihn trotzdem zur Zahlung verpflichtet obwohl kein gültiger Mobilfunkvertrag vorlag. Nur ein Formular mit Cosma Plus. Kann er nun von Vodafone das Geld samt Prozesskosten zurück verlangen?

  • #5

    Maria (Freitag, 17 Mai 2013 14:18)

    Ich bin auch darauf reingefallen. Allerdings wurde ich von der Hansestar Marketing GmbH geködert. Aber es ist haargenau das gleiche Spiel. Nach allen möglichen Versuchen aus den Vertrag rauszukommen wurde ich nun von Vodafone verklagt. Von diesem Urteil zu lesen gibt mir jetzt grad doch etwas Hoffnung.

  • #6

    Maria (Dienstag, 30 Juli 2013 15:12)

    da ich mich in meiner Klageerwiderung auf dieses Urteil beziehen konnte, hat Vodafone vor einigen Tagen, die Anzeige zurückgezogen. Vielen Dank, dass ihr hier alles im Detail zusammengefasst habt, sonst hätte ich es ohne eigenen Anwalt nicht geschafft.

  • #7

    xpf (Mittwoch, 07 August 2013 19:05)

    Ich frage mich, wieso das Inkasso und Vodafone bei so einer aussichtslosen Sache, ohne einen belegbaren Vertrag, einen Mahnbescheid veranlassten und sogar klagten. Mir stellt sich da der Verdacht, dass man die Beklagte als Angehörige einer finanzschwachen Opfergruppe identifiziert hatte, die nicht weiß, dass sie einem MB widersprechen muss, und die nur erschwert Zugang zu juristischem Beistand hat, die sich evtl. gegen eine Klage nicht oder nicht angemessen verteidigt. Diverse, zwielichtige Firmen machen auf die Weise auf dem Rücken der Ärmsten Geld! Einfach völlig absurde Mahnbescheide und Klagen abfeuern, ein Großteil wird sich nicht wehren und jeden Mist reingedrückt kriegen! Sowas müsste für die viel teurer werden (ggf. auch strafrechtlich), denn wenn auf diese Beklagte 10 oder 20 kommen, die den Mist reingewürgt kriegen, rentíert sich der Schmu!

  • #8

    Ilka (Montag, 14 Oktober 2013 22:59)

    Mir erging es leider ähnlich... nur das es sich bei mir um flat4free handelte, die mir am S-Bahnhof Neukölln einen Handy-Neuauftrag unter die Nase hielten, den ich leider unterschrieb... denn wenn ein so großes Unternehmen wie die Telekom scheinbar mit einer mir bis dato unbekannten Firma wie flat4free kooperiert, dann könne es sich ja wohl kaum um Betrügereien handeln, doch ich wurde deutlich eines besseren belehrt von der Telekom, die mich - wie sollte es auch anders sein- verklagte.

    Ich hatte zwar die sogenannten Verträge rechtzeitig und wirksam widerrufen, sowohl bei der Telekom als auch bei flat4free. Doch statt diese zu bestätigen, kam die Abwälzung auf den sogenannten Händler vor Ort (wusste gar nicht, dass flat4free als Händler vor Ort gilt). Die Telekom könne daher die Aufträge nicht zurückziehen und man müsse beim Händler nachfragen, ob er meinem Wunsch zustimme. Der Händler flat4free tat natürlich telefonisch gewohnt verständnisvoll... schon kar... als Hinhaltetaktik!!! Und verprach vermutlich mit sehr durchtrainierten gekreuzten Fingern sich mit der Telekom in Verbindung zu setzten und die Angelegenheit zu klären.

    Oh ja schon klar... nur leider waren vermutlich auch bei der Telekom die Leitungen mindestens so häufig besetzt wie bei flat4free, denn von dem wirksamen Widerruf wollte jene noch nichts gewusst haben und auch heute nicht zu wissen.

    Stattdessen lieber vor Gericht gehen... denn xpf du hast recht, der Schu hat sich voll gelohnt...

    Denn die Richterin scheint auch voll und ganz hinter der Telekom zu stehen und warf mit Fremdwörtern um sich... damit man als Laie ohne juriristischen Beistand schnell einknickt...

    Und somit wird klar, dass nicht gleich wer Recht hat auch automatisch recht bekommt.

  • #9

    Christian Seiler (Mittwoch, 08 Januar 2014 00:23)

    Sehr geehrter Herr Hollweck,
    es hat mich sehr gefreut, von dem erfolgreichen Abschluss dieses Rechtsstreits zu hören. Vor Mittlerweile mehr als 3 Jahren wurde ich als (noch ahnungsloser) Erstsemester-Jurastudent auch von der Firma Cosma Plus in Frankfurt abgezockt - habe glücklicherweise noch am selben Tag widerrufen. Gut, dass dieses Urteil den Machenschaften dieser Firma nun einen deutlichen Strich durch die Rechnung zieht!
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Seiler

  • #10

    Hannes Krämer (Montag, 17 März 2014 22:22)

    Hi, ich habe vor 2 Jahren keinen Rechtsbeistand in dieser Sache bekommen und stehe nun als Angeklagter da. Zurück geschickt habe ich allerdings nichts, nur nicht mehr genutzt.

  • #11

    Dicker Leser (Samstag, 29 März 2014 17:08)

    Na, endlich ein Urteil, welches richtig ist. Da sind die armen Leute von Koenigsinkasso und Vodafon ja mal an den richtigen Anwalt geraten. Hurra....

  • #12

    kozak (Freitag, 26 September 2014 21:40)

    hallo ich habe achu probleme mit flat 4 free. Ich bin auf der Suche nach Menschen, die bereit Gruppe Vorwürfe. Bitte auf meine facebook schreiben. Mein Anwalt wird eine Klage vorzubereiten.Ich wurde auch für etwa 1500 € für flat4free betrogen. Ich werde das Geld zurückzufordern. Ich habe keine Chance, allein gegen flat4free gewinnen.Bitte genau beschreiben ihre Fälle. Geben Sie Ihrem Handy oder haben Sie Kontaktinformationen. Gemeinsam können wir diese gewinnen !!
    Güße, ula kozak

  • #13

    Benjamin Christianson (Freitag, 15 Mai 2020 17:21)

    Ich wurde auch von reingelegt. Zu mir kam ein "Service Techniker" mit einem Kollegen(evtl als Zeug) an meiner Haustür und stellte mir Fragen (ich hatte Probleme da das Internet ständig weggebrochen ist.

    Ich fragte nach der Ausweisung, da stand Service techniker. Er fragte ein paar Dinge bezüglich meines Internets, da nach wechselte er abrupt zum Thema Fernsehen.

    "Sie lieben Fußball nicht wahr?" Ich hasse Fußball, antworte mit klaren "nein" das ich kein Interesse daran habe. Sie wurden energisch und sher unfreundlich. Ich bat die Mitarbeiter die Tür umgehend zu verlassen.

    Er drückte mir die Karte an die Brust und sagte unfreundlich danke für das Geschäft.
    (Auf der Karte stand er sei nur ein Verkäufer von vodafone...)

    Ich zerbrach mir den Kopf was das denn bitte soll?

    Paar Tage später kam eine email das mein TV Paket kommt. Und natürlich das teuerste vom teuersten obendrauf. Ich bin finanziell nicht gerade stabil gewesen.

    Habe unzählige mal angerufen und ich durch den Service gekämpft un Hilfe zu bekommen. Habe per Einschreiben zur Beschwerde Stelle geschickt. Erhalten und keine antwort. Ich habe darauf alles gekündigt und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt.....fand das absolut dreist und bin total geschockt.

  • #14

    betrogene (Mittwoch, 23 Juni 2021 21:52)

    Hallo guten Abend zusammen,
    ja ich habe leider auch schlechte Erfahrungen mit Vodafone gemacht. Leider kann ich nicht kündigen da meine Hausverwaltung einen Hauptvertag fürs ganze Haus für Kabelfernsehen abgeschlossen hat.
    Ich habe bei denen angerufen und gesagt das mein Receiver kaputt ist und ich bekam einen neuen zugeschickt. Ich kontrollierte dei Rechnung und da kam mir einiges spanisch vor also rief ich da noch mal an liess es mir erklären.
    Ich hatte am Telefon HD abbestellt. Nun wollen die mir einen zweiten Vertag für Kabelfernsehen unterjubeln den ich nie abgeschlossen habe, was sie mir leider schon vom Konto abgebucht hatten, aber das Geld hole ich mir zurück und ich denke ich habe gute Chancen hierfür.

  • #15

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 06:05)

    1

  • #16

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 06:05)

    1

  • #17

    lxbfYeaa (Freitag, 20 Mai 2022 06:51)

    1

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