Die Drittanbieter Google Play Store und BOKU Network verursachten eine sehr hohe Telekom-Handyrechnung. Die Kosten wurden von einem minderjährigen Kind hervorgerufen. Nach Widerspruch storniert die Telekom die Rechnung.
Meine Mandanten erhielten plötzlich eine sehr hohe Handyrechnung ("Schockrechnung") von ihrem Mobilfunkanbieter Telekom. Darauf waren Posten der Drittanbieter Google Play Store für ca. 4.022 Euro und von BOKU Network für ca. 355 Euro abgerechnet. Der minderjährige Sohn hatte diese Leistungen für ein Computerspiel eingekauft. Nach Verweigerung der Genehmigung durch die Eltern musste die Telekom die Handyrechnung korrigieren.
Blog-Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Was war geschehen? Die Telekom-Mobilfunkrechnung meiner Mandanten war außergewöhnlich hoch, als die Rechnung mit der Post eintraf erhielten diese regelrecht einen Schock. Auf der Handyrechnung fanden sich zahllose Posten für die Drittanbieter Google Play Store und BOKU Network. Alleine Google Play Store rechnete einen Betrag von über 4.022 Euro ab, BOKU Network einen Betrag von 355 Euro. Zusammen mit den normalen Gebühren betrug die Telekom-Handyrechnung insgesamt 4.738,08 Euro. Verständlicherweise waren meine Mandanten sehr erstaunt über eine derart hohe Handyrechnung und wollten gegen diese Widerspruch einlegen.
Eine Analyse des Einzelverbindungsnachweises ergab, dass sich dort unzählige Positionen der Online-Computerspiele „Clash of Clans“, „Six-Guns“, „The Sims“, „Rayman Jungle Run“, „Shadowgun“, „World War Z“, „Worms 2: Armageddon“ u.a. fanden. Die mit Abstand größte Anzahl an Rechnungsposten verursachte das Spiel „Clash of Clans“ durch die Abrechnung von „Bag of Gems“ und „The Sims“ durch den Einkauf von „Box of Life Points“ oder „Bucket of Life Points“.
Es handelt sich hierbei um Zusatzleistungen, die während eines Online-Computerspiels als sog. „InGame“-Leistungen erworben werden können. Meist handelt es sich dabei um Spielwährung, die es dem Spieler ermöglicht, im Spiel z.B. bessere Ausrüstungsgegenstände zu erwerben. Durch eine Option direkt im Computerspiel kann der Spieler über den Google Play Store bzw. über den Abrechnungsdienstleister BOKU Network derartige Leistungen einkaufen und über die Handyrechnung abrechnen lassen.
Das Problem an der Sache ist aber die, dass viele Spieler noch minderjährige Kinder sind. Ist man unter 18 Jahre alt, so kann man nicht so einfach einen rechtsgültigen Vertrag eingehen. Entweder man erhält vor dem Kauf die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, oder diese erteilen nach dem Kauf ihre Genehmigung. Liegt keine Einwilligung der Eltern vor, und versagen diese nachträglich die Genehmigung, so fehlt es an einem wirksamen Vertrag. Der Drittanbieter, der die Spiele-Zusatzleistungen verkauft, besitzt dann keine vertragliche Grundlage um Forderungen geltend zu machen.
Rechnet nun der Mobilfunkanbieter, in diesem Fall die Telekom, die Drittanbieter auf der Handyrechnung ab, so geschieht auch das ohne vertragliche Basis. In diesem Moment ist die Handyrechnung fehlerhaft, da dort keine Posten auftauchen dürfen, die ohne zugrundeliegenden Vertrag abgerechnet werden.
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Dementsprechend habe ich die Telekom angeschrieben und mitgeteilt, dass die Rechnungspositionen von Google Play Store und BOKU Network auf der Handyrechnung meiner Mandanten von einem minderjährigen Kind verursacht wurden und die Eltern die Genehmigung hierfür verweigern. Die Telekom verlangte als Nachweis die Zusendung des Kinderausweises oder der Geburtsurkunde des Kindes. Dieses Dokument wurde an die Telekom übersandt.
Nachdem die Telekom den gesamten Sachverhalt überprüft hatte, teilte diese die Stornierung der für BOKU Network und den Google Play Store abgerechneten Rechnungsposten auf der Mobilfunkrechnung mit. Meine Mandanten waren natürlich sehr erleichtert, dass die Telekom die fehlende Genehmigung akzeptierte und eine Rechnungskorrektur zugunsten meiner Mandanten vornahm.
Google Play Store rechnet das Spiel "Clash of Clans" ab
Im Anschluss war die Angelegenheit vollständig beendet, denn meine Mandanten mussten keine weiteren gegen sie gerichteten Forderungen seitens Google Play Store und BOKU Network fürchten. Auch im Anschluss an die Stornierung von der Handyrechnung waren die beiden Drittanbieter in rechtlicher Hinsicht nicht befugt, meinen Mandanten direkt eine Rechnung zu stellen. Denn durch die fehlende Genehmigung besaßen weder BOKU Network noch Google Play Store eine vertragliche Grundlage, um meinen Mandanten eine Rechnung zu stellen. Die Abrechnung war damit weder über die Telekom-Handyrechnung möglich, noch direkt als Rechnung gegenüber meinen Mandanten.
BOKU Network und Google Play Store haben zahlreiche minderjährige Kinder als Kunden
Drittanbieter wie BOKU Network und Google Play Store, die Leistungen in Computerspielen verkaufen, müssen damit rechnen, dass eine Vielzahl ihrer Kunden minderjährig sind. Ist ein Kind aber minderjährig, so kann es sein, dass dieses keine Einwilligung der Eltern zum Kauf von Spiele-Zusatzleistungen besitzt, und dass die Eltern im Nachhinein eine Genehmigung des Vertrags verweigern. Das Geschäftsmodell von Drittanbietern wie Google Play Store und BOKU Network muss daher von Anfang an darauf ausgerichtet sein, dass es immer wieder zu einer Forderungsstornierung kommen kann. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig, das Gesetzbuch schützt minderjährige Kinder und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Leider erlebe ich es in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt immer wieder, dass manche Mobilfunkanbieter die eindeutige Gesetzeslage nicht akzeptieren wollen. Diese Anbieter behaupten dann beispielsweise, dass alles, was auf der Handyrechnung der Eltern stünde, auch bezahlt werden müsse. Überlassen die Eltern ihren minderjährigen Kindern das Handy zur Nutzung, so müssten diese auch damit rechnen, dass die Kinder in Online-Computerspielen teure Zusatzleistungen über die Mobilfunkrechnung einkaufen.
In rechtlicher Hinsicht ist das natürlich nicht korrekt. Eltern können durchaus ihren Kindern das Handy überlassen, sie müssen nicht damit rechnen, dass die Kinder damit Einkäufe in Online-Spiele-Shops für viele tausend Euro vornehmen. Es liegt hier keine Anscheinsvollmacht vor, wie viele Mobilfunkanbieter behaupten. Alleine die Überlassung eines Handys an Kinder zur normalen Nutzung bedeutet nicht gleichzeitig, dass dies den Anschein erwecken soll, die Kinder dürften damit machen was sie wollen.
BOKU Network und Google Play Store müssen den Widerspruch gegen ihre Forderungen akzeptieren
Bei der Abrechnung von Drittanbietern wie Google Play Store und BOKU Network über die Handyrechnung handelt es sich zudem lediglich um eine mögliche Zahlmethode von vielen. Es kann aber nicht sein, dass bei der einen Zahlungsmethode die Eltern ihre gesetzlich gewährleisteten Rechte ausüben dürfen, bei einer anderen jedoch nicht.
Kauft ein minderjähriges Kind etwas in einem Ladengeschäft in bar, so kann die Mutter oder der Vater den Kauf rückgängig machen, indem man dem Verkäufer die verweigerte Genehmigung erklärt. Gleiches muss gelten, wenn die Zahlung per Handyrechnung erfolgt. Das Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Zahlungsmethoden, die Verweigerungsrechte gelten immer. Daran muss sich auch ein Drittanbieter und ein Mobilfunkanbieter, egal ob der Provider Telekom, E-Plus/Base/O2/Telefonica, Vodafone, 1&1, Congstar, Klarmobil, Drillisch Online oder Mobilcom-Debitel etc. heißt. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle Mobilfunkanbieter gleichermaßen.
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin