Auch im Jahr 2021 versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München deutschlandweit die meisten Abmahnungen wegen Filesharings. Betroffene, die ein solches Abmahnschreiben erhalten, sind aufgrund der hohen Forderungen zunächst schockiert.
Blog-Artikel zuletzt aktualisiert am 11.02.2021
Ist Waldorf Frommer im Recht? Darf die Kanzlei aus München diese Forderungen überhaupt aufstellen? Es finden sich zahlreiche Hinweise und Erläuterungen dazu im Internet. Vieles davon ist fehlerhaft oder nur halbwahr, und soll die abgemahnte Person eher beunruhigen als aufklären.
Ich habe daher diesen Online-Ratgeber speziell zur Waldorf Frommer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing verfasst. Er soll die wichtigsten Fragen rund um das Abmahnschreiben aus München beantworten und wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie diesen Blog-Artikel gelesen haben, und dazu noch die Informationen aus meinem allgemeinen Ratgeber Filesharing zum Thema "Abmahnung wegen Filesharing", besitzen Sie ein umfangreiches Wissen, um gegen die Forderungen von Waldorf vorgehen zu können.
Die Abmahnung von Waldorf Frommer
Ein Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Haben Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten, so hegt die Kanzlei den Verdacht, dass Sie sich einer Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharings in Internet-Tauschbörsen schuldig gemacht haben. Selbst wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, so werden Sie von Waldorf Frommer zumindest zunächst einmal angeschrieben. Es gilt daher, die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung so gut wie möglich zu untersuchen, als auch auf das Abmahnschreiben so rechtlich sicher wie möglich zu reagieren.
Da ich mich seit vielen Jahren mit den Abmahnungen von Waldorf Frommer beschäftige, habe ich im Laufe der Zeit einen großen Erfahrungsschatz in Bezug auf Urheberrechtsfälle der Kanzlei aufgebaut.
Diesen möchte ich Ihnen mit diesem Ratgeber speziell zur Abmahnung von Waldorf Frommer weiterreichen.
Wie ist Waldorf Frommer auf Sie aufmerksam geworden?
Sollten Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten haben, so wurde über Ihren Internet-Anschluss eine Datei in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Diese Datei ist Bestandteil eines
urheberrechtlich geschützten Werkes, dessen Rechte nur den Mandanten von Waldorf Frommer zusteht. Da das Werk oder dessen kleinste Bestandteile aber über Ihren Anschluss angeboten wurde, geraten
Sie automatisch in das Blickfeld von Waldorf Frommer.
Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob Sie selbst im Bereich Filesharing aktiv waren, ob es Ihre Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, oder illegal agierende Unbekannte waren. Es zählt
einzig und alleine, dass über Ihre IP-Adresse für eine kurze Zeit ein geschütztes Werk angeboten wurde. Aus diesem Grund schreibt Waldorf Frommer Sie an.
Wozu benötigt Waldorf Frommer eine Ermittlungsfirma?
Erhält Waldorf Frommer nun den Auftrag, für eine Mandantschaft wie beispielsweise der Leonine Distribution GmbH, Warner Brothers, Universal Music, Studiocanal, Twentieth Century Fox, Sony Music
oder Tele München, Urheberrechtsverletzungen über deren Werke zu ermitteln, so muss sich die Rechtsanwaltskanzlei einer IT-Firma bedienen. Die dort arbeitenden Spezialisten überwachen
Internettauschbörsen, auf denen es zu Urheberrechtsverletzungen aufgrund von unberechtigtem Filesharing kommen kann.
Das funktioniert so: Der Mandant von Waldorf Frommer erteilt den Auftrag, ein ganz bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk (Film/TV-Folge/Song/Hörbuch/etc.) auf illegale Verbreitung zu
untersuchen. Die IT-Firma richtet dazu ihre Aufmerksamkeit auf genau dieses Werk in den gängigen Tauschbörsen. Wird das beobachtete Werk dort zum Download angeboten, so registriert die
eingesetzte Software die IP-Adresse desjenigen PCs, der an einem Upload des Werkes beteiligt ist. Diese IP-Adresse wird festgehalten.
Schließlich beantragt Waldorf Frommer beim Landgericht einen Beschluss, der anschließend den zugeordneten Telekommunikationsprovider auffordert, Name und Adresse des beteiligten
Internetanschlussinhabers herauszugeben.
Welche Bedeutung hat dabei der von Waldorf Frommer beigefügte Gerichtsbeschluss?
Hat die beauftragte Ermittlungsfirma eine ganz bestimmte IP-Adresse ausfindig gemacht, die am Upload eines urheberrechtlich geschützten Werkes beteiligt wurde, so hat die Kanzlei die Aufgabe,
hinter dieser IP-Adresse, die zunächst nur aus einer Aneinanderreihung von Zahlen besteht, eine konkrete Person ausfindig zu machen. Hierzu muss Waldorf Frommer herausfinden, welchem
Internetanschluss diese IP-Adresse zu genau dem protokollierten Zeitraum zugeordnet war. Das weiß nur der jeweilige Telekommunikationsprovider (Telekom/Vodafone/O2/1&1/etc.), der den
fraglichen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.
Jeder Provider zeichnet die IP-Adressen auf, die seinen Kunden zugeteilt wurden, hat über dieses Wissen aber eine Schweigepflicht. Damit diese Schweigepflicht aufgehoben werden kann, benötigt
Waldorf Frommer einen gerichtlichen Beschluss. Jenen erteilt das örtlich zuständige Landgericht, indem es der Kanzlei Waldorf Frommer das Recht zugesteht, die hinter der IP-Adresse stehende
Person mitzuteilen. Hat Waldorf Frommer den gerichtlichen Beschluss erhalten, so kann sich die Kanzlei damit an den zuständigen Provider richten. Dieser ist aufgrund des Gerichtsbeschlusses dazu
verpflichtet(!), Name und Adresse seines Kunden, dem die fragliche IP-Adresse zum benannten Zeitpunkt zugeteilt war, herauszugeben. Der Provider hat somit kein Wahlrecht, er muss das tun.
Warum wendet sich Waldorf Frommer an mich als Anschlussinhaber, obwohl ich die Urheberrechtsverletzung überhaupt nicht selbst begannen habe?
Wie Waldorf Frommer in seinem Abmahnschreiben selbst schreibt, kann die Kanzlei die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nur bis zur jeweiligen Wohnung verfolgen, in der der DSL-Anschluss
besteht. Waldorf Frommer hat keine Möglichkeit, die konkrete Person zu bestimmen, die die angebliche Urheberrechtsverletzung begannen hat. Daher muss sich die Kanzlei immer an den
Anschlussinhaber wenden.
Die Ansprüche, die Waldorf Frommer in der Abmahnung gegen Sie geltend macht
Waldorf Frommer stellt in seiner "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" zahlreiche Forderungen an die angeschriebene Person auf. Sollten Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung aufgrund Filesharings im Internet erhalten haben, und halten Sie diese Abmahnung für unberechtigt, so erfüllen Sie diese Forderungen bitte zunächst nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um eine nicht gerechtfertigte Abmahnung handelt, dann sollten Sie dieser schriftlich einen Widerspruch entgegen setzen und die Angelegenheit zunächst mit Waldorf Frommer klären.
Das Ziel liegt darin, dass Sie die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer abwehren, wenn diese Ihnen als unberechtigt erscheinen, und dadurch, in Kombination mit einer effektiven modifizierten Unterlassungserklärung, die gesamte Angelegenheit abschließend zu Ihrer Zufriedenheit beenden.
Erste Forderung im Abmahnschreiben: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, wenn Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begannen haben, oder im Rahmen der Störerhaftung dafür verantwortlich gemacht werden können. Ist das
nicht der Fall, so müssen Sie keine Unterlassungserklärung abgeben.
Das Problem besteht darin, dass Waldorf Frommer Sie alleine durch den Umstand, dass Ihrem Festnetzanschluss zum Zeitpunkt der angeblichen Tat eine IP-Adresse zugeteilt war, davon ausgeht, dass
Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Geben Sie nun keine Unterlassungserklärung ab, so wird Waldorf Frommer Sie weiter ermahnen, eine solche abzugeben. Im schlimmsten Fall
zieht die Kanzlei Waldorf Frommer sogar alleine wegen der Unterlassungserklärung vor Gericht und beantragt dort eine "einstweilige Verfügung" gegen Sie. Das gilt es natürlich zu verhindern.
Sind Sie mangels Filesharing-Aktivitäten unschuldig, so stellt sich für Sie die Frage, wie Sie hinsichtlich der Unterlassungserklärung am besten reagieren sollten. Ich empfehle in einem solchen
Fall, wenn Sie tatsächlich selbst kein Filesharing betrieben haben, und auch nicht als Störer in Frage kommen, dennoch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten ist das Risiko zu groß,
dass Sie im Rahmen einer einstweiligen Verfügung diese Frage vor Gericht klären müssen.
Jedoch lautet meine Empfehlung in einem solchen Fall der Unschuld, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie keinerlei Zugeständnisse an Waldorf Frommer machen, die Kanzlei aber trotzdem die Erklärung akzeptiert.
Haben Sie keine Urheberrechtsverletzung begannen, und sind Sie auch nicht als Störer für den Internetanschluss verantwortlich, sollten Sie ausdrücklich mitteilen, dass Sie keine Schuld trifft. Gleichzeitig können Sie in der Unterlassungserklärung angeben, dass Sie bislang gesetzestreu gehandelt haben, und das auch in Zukunft so beibehalten werden. Machen Sie deutlich, dass Sie bisher keine Rechte der Mandantschaft von Waldorf Frommer verletzt haben, aber auch, dass Sie das in Zukunft niemals tun werden. Versichern Sie, dass Sie das in der Abmahnung benannte Werk nicht per Filesharing vervielfältigt haben, und dies auch niemals tun werden. Zeigen Sie auf, dass Sie alle anderen Werke der Waldorf-Frommer-Mandantschaft bislang nicht urheberrechtlich verletzt haben, und das auch in Zukunft niemals tun werden, sondern die Urheberschaft des Mandantenkreises von Waldorf Frommer achten und wahren. Teilen Sie schließlich mit, dass Sie bislang nicht als Störer in Frage kamen, da Ihr Internetanschluss ausreichend gesichert ist, und dass Sie auch in Zukunft darauf achten, dass das so ist, so dass Sie in keinem Fall als Störer auftreten werden.
Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung wird als erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung bezeichnet. Diese hat sich meiner Erfahrung nach sehr gut bewährt. Gibt man eine
derartige umfängliche modifizierte Unterlassungserklärung ab, und akzeptiert Waldorf Frommer diese, so ist ein erster wichtiger Schritt für Sie getan. Zudem entgehen Sie einer
Anklage vor dem Landgericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, da die Abgabe der Unterlassungserklärung nun erledigt ist.
Die Abgabe einer korrekten Unterlassungserklärung ist sehr diffizil, so dass Sie bei der Abgabe einer falschen, für Ihren Fall unpassenden Unterlassungserklärung, sehr genau aufpassen sollten. Es
existieren im Internet zahlreiche kostenlose Vordrucke für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, jedoch bitte ich Sie bei Verwendung einer solchen um genaue Überprüfung, ob diese auch wirklich
für Ihren konkreten Fall passt. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die modifizierte Unterlassungserklärung nicht zu „dünn“ ausgestaltet ist, also nicht nur ein paar Zeilen umfasst. Diese
kostenlosen viel zu knapp gehaltenen Mustererklärungen finden sich an so manchen Stellen im Netz und müssen mit größter Vorsicht behandelt werden.
Wie oben geschildert, ist es sinnvoller, eine stark erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer abzugeben. Das bedeutet, die Erklärung sollte
umfangreich das oben beschriebene darstellen, egal ob Sie mangels Filesharingaktivitäten unschuldig sind, oder durch das Betreiben von Filesharing tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung
begannen haben.
Zweite Forderung im Abmahnschreiben: Schadensersatz
In jeder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fordert Waldorf Frommer den Ersatz eines entstandenen Schadens.
Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass generell nur dann von Ihnen Schadensersatz verlangt werden darf, wenn Sie tatsächlich als Täter die Urheberrechtsverletzung begannen haben. Das heißt, Sie
selbst müssen das abgemahnte Werk im Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Hat die Tat jedoch eine andere Person verübt, und sind Sie nur der Anschlussinhaber, so scheidet ein Recht auf
Schadensersatz aus.
Sind Sie selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, so kann Waldorf Frommer in der Filesharing-Abmahnung jedoch den Schadensersatz von Ihnen verlangen. Üblicherweise verwendet Waldorf
Frommer dann die Berechnung nach der "Lizenzanalogie". Es wird der Betrag errechnet, den Sie an die Mandantschaft von Waldorf Frommer hätten bezahlen müssen, wenn Sie eine legale Lizenz von
dieser erworben hätten, um das abgemahnte Werk im Internet verbreiten zu dürfen.
Dritte Forderung im Abmahnbrief: Ersatz der Rechtsanwaltskosten
Waldorf Frommer fordert in seinen Abmahnschreiben den Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten.
Hierzu hat der Gesetzgeber das sog. Deckelungsprinzip eingeführt. Danach hat die abmahnende Kanzlei das Recht, auf der Basis eines fiktiven Streitwertes von 1.000 Euro eine einmalige Gebühr von 147,56 Euro (inkl. USt) abzurechnen.
Der Gesetzgeber hatte das Ziel, dass eine Person, die das erste mal mit einer urheberrechtlichen Abmahnung aufgrund von Filesharings konfrontiert wird, nicht mit übermäßig hohen Forderungen
belastet wird. Der Gesetzgeber war der Ansicht, dass ein anwaltliches Schreiben und die Aufforderung zur Zahlung eines Betrags von ca. 150 Euro ausreichen müssten, um eine Wiederholung zu
vermeiden. Die angeschriebene Person solle erkennen, dass sie einen Fehler gemacht hat, und es sollte eine geringe Bestrafung in Form der 147,56 Euro vollzogen werden. Aus diesem Grund hatte
der Gesetzgeber schließlich beschlossen, den Streitwert bei einer erstmaligen Abmahnung aufgrund Filesharings auf 1.000 Euro zu deckeln und die daraus berechnete anwaltliche Gebühr dem Täter in
Rechnung zu stellen. So kam es zu den 147,56 Euro. Der Gesetzgeber war sich bewusst, dass viele Nutzer von Tauschbörsen überhaupt nicht wissen, dass sie illegal handeln, und daher einen
erstmaligen kleinen Denkzettel benötigen, um auf ihr Tun aufmerksam gemacht zu werden.
Waldorf Frommer zieht zu diesem Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs in der Regel noch den Gegenstandswert des Schadensersatzanspruchs hinzu, was rechtlich zulässig ist. In vielen
Abmahnschreiben z.B. für ein Filmwerk liegt daher der Streitwert bei 1.700 Euro, so dass sich nach der Berechnung des RVG eine anwaltliche Gebühr von 215,00 EUR ergibt.
Vierte Forderung in der Abmahnung: Fristen einhalten!
Meist gewährt Waldorf Frommer eine knappe Frist, um auf die Abmahnung reagieren zu können. Betroffene haben oftmals nur wenige Tage Zeit, bis nach Erhalt der Abmahnung die Frist auch schon
abgelaufen ist.
Bitte machen Sie sich wegen der knappen Frist keine Sorgen. Sie können sich schriftlich an Waldorf Frommer wenden und um eine Fristverlängerung bitten, wenn hierfür ein Grund besteht, da Sie z.B.
gerade erst aus dem Urlaub zurückgekommen sind oder sich rechtlich beraten lassen möchten. Sie haben im Falle der Gewährung der Fristverlängerung dann genug Zeit, um sich zu informieren und
angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.
Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Frist. Das heißt, alleine mit Ablauf der von Waldorf Frommer gesetzten Frist tritt noch keine gesetzlich fest definierte Folge ein. Waldorf Frommer kann daher die Frist frei nach Kulanz verlängern, wenn Sie die Kanzlei darum bitten und eine entsprechende Begründung abgeben.
Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Waldorf Frommer? Was soll ich konkret tun?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, auf die Abmahnung angemessen zu reagieren. Gegen jegliche Forderung, die in Ihren Augen unberechtigt ist, sollte immer schriftlich widersprochen werden, um eine Klärung herbeizuführen. Außerdem ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten, damit Waldorf Frommer eine solche nicht per einstweiliger Verfügung vor dem zuständigen Landgericht gegen Sie erwirkt. Im Folgenden schildere ich Ihnen daher die richtige Vorgehensweise, wie Sie sich bei Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung am besten verhalten können.
Soll ich den wahren Täter benennen, wenn er mir bekannt ist?
Sollten Sie aufgrund der Abmahnung zunächst ins Rätseln kommen, wer die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verübt haben könnte, so sollten Sie durchaus einige Nachforschungen betreiben, wer denn tatsächlich Filesharing über Ihren Internetanschluss betrieben hat. Gerade in größeren Familien oder in Wohngemeinschaften gibt es zahlreiche Mitnutzer des Anschlusses. Fragen Sie, ob einer der Nutzer das benannte Werk aus dem Netz heruntergeladen haben könnte.
Haben Sie schließlich herausgefunden, wer es tatsächlich war, so stellt sich die Frage, ob Sie diese Person Waldorf Frommer gegenüber benennen sollten. Dabei spielen gewissen Abwägungen in die Überlegung mit ein, denn selbstverständlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Handelt es sich um einen Bekannten, der beispielsweise zu Besuch war und währenddessen eine Tauschbörse über Ihren Anschluss genutzt hat, so kommt es durchaus vor, dass sich die Handelnden dazu entschließen, die Schuld auf sich zu nehmen, um den befreundeten Anschlussinhaber von jeglichen Schuldvorwürfen freizustellen. Handelt es sich bei der tätigen Person um ein nahes Familienmitglied, so erlebe ich es oft, dass z.B. Eltern keine Benennung ihrer Kinder vornehmen, um diese nicht mit Schuldvorwürfen zu belasten. Es kommt immer auf die jeweilige Situation an.
Wie verhalte ich mich, wenn ich selbst keiner Urheberrechtsverletzung schuldig bin, aber eine Vermutung habe, wer es gewesen sein könnte?
In zahlreichen Fällen kommt eine Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing dadurch zustande, dass ein ungesichertes WLAN-Netzwerk von fremden Dritten missbraucht wurde. Das können die Nachbarn in der Nebenwohnung gewesen sein, aber auch Freunde, die nur kurz zu Besuch waren, Couchsurfer, AirBnB-Gäste, Gäste aus dem Ausland, oder Personen, die in der Ferienwohnung übernachtet haben. Gibt niemand im Umfeld die Verletzungshandlung zu, so bleiben dem Anschlussinhaber nur Vermutungen, wer es gewesen sein könnte.
Haben Sie selbst kein Filesharing im Internet durchgeführt, glauben aber zu wissen, wer es gewesen sein könnte, so sollten Sie selbst Waldorf Frommer gegenüber jegliche Verantwortung abstreiten, gleichzeitig Ihre Vermutungen aber so detailliert wie möglich schildern. Die Möglichkeit zur Exkulpation, also zur Entkräftung der Störerhaftung, ist nur dann gegeben, wenn Sie eine Vermutung äußern, die sich so tatsächlich zugetragen haben könnte. Durch Ihren Vortrag gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer muss deutlich hervorgehen, warum Sie selbst es nicht gewesen sein können, und warum ganz bestimmte andere Personen hierfür in Betracht kommen.
Wie reagiere ich, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?
Setzen Sie der Abmahnung von Waldorf Frommer einen schriftlichen Widerspruch entgegen, in dem Sie darstellen, warum Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in keinem Fall begannen haben können. Stellen Sie dar, warum Sie das in der Abmahnung benannte Werk im Internet weder hoch- noch heruntergeladen haben. Erläutern Sie dabei die Gesamtumstände so ausführlich wie möglich. Im Idealfall ergibt sich aus Ihrer Schilderung ein klares Bild, dass Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein können.
Soll ich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichten, wenn ich selbst keine Urheberrechtsverletzung begannen habe, also vollständig unschuldig bin?
Meiner Erfahrung nach ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in jedem Fall ratsam, selbst wenn Sie keinen Upload/Download durchgeführt haben, und sich auch nicht erklären können, wie es dazu kam. Denn wenn Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, besteht immer die Gefahr, dass Sie von Waldorf Frommer vor dem Landgericht auf Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung verklagt werden.
Dieses Problem ist aber relativ einfach zu lösen: Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab, in der Sie ausdrücklich versichern, dass Sie das von Waldorf Frommer abgemahnte Werk in der Vergangenheit weder ins Netz hochgeladen, noch daraus heruntergeladen haben. Sichern Sie zu, dass Sie grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen, und dass Sie das auch in Zukunft nicht tun werden. Teilen Sie Waldorf Frommer mit, dass Sie sich rechtstreu verhalten. Machen Sie gegenüber der Kanzlei deutlich, dass Sie Ihren WLAN-Anschluss ausreichend abgesichert haben, und dies auch in Zukunft tun werden, so dass Sie es Dritten unmöglich machen, über Ihren Anschluss eine urheberrechtlich relevante Tat verüben zu können.
Eine solche Unterlassungserklärung wird von Waldorf Frommer anerkannt, legt Ihnen aber selbst keine besonderen Pflichten auf. Denn Sie gestehen letztendlich nur zu, dass Sie sich in der Vergangenheit rechtstreu verhalten haben, und dies auch in Zukunft so handhaben werden. Das sind Pflichten, die ohnehin jeder Bürger hat. Sie machen somit keine Zugeständnisse, die Ihnen in der Zukunft Probleme bereiten können, sondern bestätigen nur das, was von jeder Person erwartet wird, die sich an Recht und Gesetz hält.
Manchmal lese ich auf den Seiten von anderen Anwälten, dass diese von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten, wenn man selbst unschuldig ist, die von Waldorf Frommer vorgeworfene Tat also nicht selbst begannen hat. Davon rate ich ab. Meiner Erfahrung nach besteht sonst über Jahre hinweg die Gefahr, dass Waldorf Frommer ein gerichtliches Verfahren auf Abgabe eben dieser Unterlassungserklärung startet. Ein solcher dauerhafter Schwebezustand stellt meist eine große Belastung für die von der Abmahnung betroffenen Person dar.
Wie oben beschrieben, lässt sich dieses Problem dadurch lösen, dass man eine derart formulierte Unterlassungserklärung abgibt, die der abgemahnten Person keine Pflichten auferlegt, von Waldorf Frommer aber trotzdem anerkannt wird. Damit ist die Gefahr eines gerichtlichen Klageverfahrens aus der Welt, und die betroffene Person kann wieder ruhig schlafen.
Allgemeine Informationen zur Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Im folgenden Textabschnitt erfahren Sie wichtige Hintergrundinformationen zur Waldorf Frommer Abmahnung, was allgemein zu beachten ist, und welchen Angeboten zur Abwehr der Abmahnung Sie besonders misstrauisch begegnen sollten.
Wie viele Abmahnungen versendet Waldorf Frommer?
Meinen Recherchen nach versendete die Kanzlei Waldorf Frommer in früheren Jahren bis zu 10.000 Abmahnungen pro Monat. Das war eine sehr große Zahl. Damit zählte Waldorf Frommer zu den aktivsten Abmahnkanzleien in Deutschland. Inzwischen hat die Anzahl der monatlichen Abmahnschreiben aber stark nachgelassen. Ich denke, dass das darauf zurückzuführen ist, dass immer weniger illegales Filesharing im Internet stattfindet, und Filme inzwischen vermehrt über legale Streamingdienste wie z.B. Amazon Prime oder Netflix angeschaut werden.
Schauen Sie auf das Aktenzeichen, das Waldorf Frommer Ihrem Abmahnschreiben zugeordnet hat. Das findet sich unter „Aktennummer“ o.ä. auf der ersten Seite der Abmahnung, und beginnt meist mit einer Zahl für das Jahr der Abmahnung (derzeit „20“), dann folgt „PP“, und schließlich eine Zahl. Diese Zahl repräsentiert die Anzahl der Abmahnungen, die Waldorf Frommer in diesem Jahr bereits verschickt hat. Zu Jahresbeginn startet diese Zahl mit einer 1, und gegen Jahresende fand sich dort meist eine Zahl um die 100.000. Das heißt, Waldorf Frommer hatte früher 100.000 Abmahnungen im Jahr verschickt, manchmal sogar 120.000.
Inzwischen ist aber, wie bereits erwähnt, ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, da Waldorf am Monatsende bei weitem nicht mehr die 10.000 erreicht. Die jetzigen Zahlen im Jahr 2020 dürften eher bei ca. 4.000 bis 5.000 Abmahnschreiben pro Monat liegen.
Was ist bei der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beachten?
Waldorf Frommer legt der Abmahnung eine vorgedruckte Unterlassungserklärung bei und fordert Sie auf, diese innerhalb der vorgegebenen Frist unterschrieben zurückzuschicken. Ihr Ziel sollte es aber sein, wenn Sie keine Urheberrechtsverletzung begannen haben, durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung keinerlei Zugeständnisse an die Kanzlei zu machen, so dass Ihnen auch in Zukunft nichts angelastet werden kann. Dazu ist es notwendig, die Unterlassungserklärung derart abzuwandeln, dass in dieser keine Anerkenntnisse gemacht werden, die Sie belasten könnten, die aber dennoch von der Kanzlei angenommen wird.
Soll ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?
Verschiedene Anwaltskanzleien stellen im Internet ihr Angebot der vorbeugenden Unterlassungserklärung vor. Das bedeutet, dass bereits im Vorfeld an jeden möglichen Rechteinhaber, der Ihnen eine Abmahnung über eine abmahnende Kanzlei zukommen lassen könnte, eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Ich persönlich rate davon ab. Es geht meiner Meinung nach diesen Anwälten eher um das Geldverdienen, da die Kanzleien bis zu 900 Euro für dieses Tätigwerden verlangen. Das Problem ist, dass trotz einer vorbeugenden Unterlassungserklärung eine weitere Abmahnung verschickt werden kann. In diesem Moment stellt sich für den Betroffenen die Frage, was er nun machen soll. Zum einen hat er bereits eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben, so dass die jetzt vorliegende Abmahnung eigentlich unberechtigt sein müsste. Reagiert er aber nicht, so besteht die Gefahr, dass gegen ihn trotz der vorbeugenden Unterlassungserklärung Klage bei Gericht eingereicht wird, und er ein gerichtliches Verfahren durchzustehen hat. Letztendlich muss in einem solchen Fall, trotz der bereits abgegebenen vorbeugenden Unterlassungserklärung, erneut schriftlich reagiert werden, so dass durch die vorbeugende Tätigkeit nichts gewonnen wurde.
Ist ein „Komplettpaket“ zur Abwehr von weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sinnvoll?
Manche Rechtsanwälte bieten ein sog. Komplettpaket an, um auf die Abmahnung von Waldorf Frommer zu reagieren. Ein solches Paket beinhaltet meist eine schriftliche Reaktion auf das Abmahnschreiben, die Unterlassungserklärung, den weiteren Schriftwechsel mit Waldorf Frommer und sogar die Führung eines gerichtlichen Abwehrverfahrens, falls Waldorf Frommer Klage vor Gericht erhebt. Dafür verlangen die Kanzleien dann um die 600 Euro oder sogar mehr.
Auf den ersten Blick mag ein solches Komplettpaket zur Abwehr aller weiteren Forderungen seitens Waldorf Frommer verlockend klingen, denn es ist eine anwaltliche Beauftragung zum Festpreis: Egal was kommen mag, man muss auf keinen Fall noch mehr Geld in die Sache stecken. Das ganze hat jedoch einen Haken. Reagiert der von Ihnen eingeschaltete Rechtsanwalt richtig, schreibt also einen rechtssicheren Widerspruch in Bezug auf die Waldorf-Frommer-Forderungen, und gibt eine ausführliche modifizierte Unterlassungserklärung ab, die keine rechtlichen Zugeständnisse an Waldorf Frommer macht, aber dennoch von der Abmahnkanzlei akzeptiert wird, so kann damit schon die Abmahnangelegenheit beendet sein. Damit hat der Rechtsanwalt, der Ihnen ein Komplettpaket verkauft hat, ein gutes Geschäft gemacht, denn er konnte für eine leichte Tätigkeit einen sehr hohen Preis verlangen, ohne dass er weitere Zeit in Ihren Fall investieren muss. Ich rate daher von solchen Komplettpaketen ab, da sie letztendlich nur dem Rechtsanwalt nutzen, der diese verkauft.
Ein anderer Fall von „Komplettpaket“ sind diejenigen, in denen Ihnen eine Abwehr von allen weiteren Abmahnungen versprochen wird, die Ihnen von Waldorf Frommer noch drohen könnten. Das heißt, Sie zahlen einmalig einen Betrag an den Rechtsanwalt, und der kümmert sich um jede weitere Waldorf-Frommer-Abmahnung, die Sie evtl. in Zukunft noch erhalten. Auch dieses Angebot dient in erster Linie nicht Ihrem Schutz, sondern dem Geldbeutel des Anwalts, der es Ihnen verkauft hat. Das liegt daran, dass Sie nicht mit unzähligen weiteren Abmahnungen rechnen müssen. Die meisten meiner Mandanten erhalten lediglich eine einzige Abmahnung von Waldorf Frommer, manchmal zwei, und nur selten mehrere Abmahnungen. Selbst wenn Sie intensives Filesharing betrieben haben, müssen Sie im Regelfall mit nur einer oder zwei Abmahnungen von Waldorf Frommer rechnen. Das liegt daran, dass Waldorf Frommer immer nur ganz bestimmte Mandantschaften vertritt. Das heißt, nicht jeder Film, jede Serie/TV-Folge oder jedes Musikstück, das über Tauschbörsen im Internet gehandelt wird, wird auch von Waldorf Frommer verfolgt.
Ich beobachte seit Jahren, dass der Mandantenkreis von Waldorf Frommer eher klein ist und sich auf einige wenige große Rechteinhaber beschränkt. Das heißt, Waldorf Frommer kann nur diejenigen Werke im Netz abmahnen, für die es einen Auftrag mit dem jeweiligen Rechteinhaber abgeschlossen hat. Und auch nur dann wird ein Werk abgemahnt, wenn speziell für dieses ein Einzelauftrag besteht.
Haben Sie nun eine Abmahnung für ein ganz bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk erhalten, so können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kontakt mit Waldorf Frommer dadurch abgeschlossen ist. Sie haben zwar diese eine Abmahnung erhalten, mehr werden es aber vermutlich nicht werden. Auf diese eine Abmahnung muss reagiert werden, nicht jedoch auf noch zehn weitere fiktive Abmahnungen. Damit hat der Rechtsanwalt, der Ihnen ein Komplettpaket zur Abwehr aller weiteren Abmahnungen von Waldorf Frommer verkauft hat, ein gutes Geschäft gemacht. Sie bezahlen ihm hunderte von Euro, damit er sich um alle weiteren Waldorf-Frommer-Abmahnungen kümmert, tatsächlich muss er sich lediglich um eine einzige kümmern, da weitere Abmahnschreiben kaum drohen. Ich rate daher vom Kauf eines solchen anwaltlichen Komplettpakets ab. Es macht meiner Meinung nach mehr Sinn, abzuwarten, ob Sie über die erste Abmahnung hinaus überhaupt noch weiter von Waldorf Frommer abgemahnt werden, oder ob es das schon war.
Wie verhindere ich überhaupt weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer? Gibt es eine Möglichkeit, sich effektiv und dauerhaft zu schützen?
Haben Sie selbst das Filesharing getätigt, so sollten Sie damit natürlich umgehend aufhören, um keine weiteren Abmahnfälle hervorzurufen. Wurde das Filesharing von Familienmitgliedern oder Freunden genutzt, so bitten Sie diese, damit aufzuhören. Es ist verständlich, dass Sie keine illegalen Aktivitäten von anderen Personen über Ihren WLAN-Anschluss wünschen. Ist die Person bekannt, die die Waldorf Frommer Abmahnung hervorgerufen hat, so ist es einfach, für Abhilfe zu sorgen.
Können Sie sich aber nach wie vor nicht erklären, wie es zu dem angeblichen Filesharing-Vorfall gekommen ist, und haben alle Personen, die Ihren WLAN-Anschluss mitnutzen, das Filesharing glaubhaft abgestritten, so bleibt lediglich die Möglichkeit, dass Ihr Netz von außen angegriffen wurde. In einem solchen Fall muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass keine weiteren illegalen Angriffe von außen auf Ihr WLAN-Netzwerk stattfinden.
Eine sehr sichere Methode, um ein Eingreifen von außen in das eigene WLAN-Netz zu verhindern, ist die folgende: Nutzen Sie einen Router, der es ermöglicht, nur bestimmte WLAN-Geräte anzumelden. Über die softwareseitigen Einstellmöglichkeiten melden Sie mit diesem Router zunächst alle Ihre WLAN-Geräte an, und anschließend sperren Sie die Möglichkeit, dass weitere Geräte angemeldet werden können über die zumeist im Router vorhandene Option "Neue Geräte nur nach Anmeldung zulassen" o.ä. Das bedeutet, dass sich keine weiteren PCs oder Mobilgeräte in das WLAN-Netz einloggen können. Somit sind fremde Geräte von unbekannten Dritten von vorneherein ausgeschlossen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung für die Abmahnung von Waldorf Frommer?
Leider verweigern die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Zahlung, sobald es sich um Streitigkeiten bzgl. Urheberrechtsverletzungen handelt. Viele Versicherungen schließen eine solche Leistungserbringung bereits in ihren Geschäftsbedingungen aus, und regeln das dementsprechend noch einmal in den mit Ihnen vereinbarten Vertragsregelungen. Das mag daran liegen, dass die Rechtsschutzversicherer zu hohe Kosten in Fällen der Urheberrechtsstreitigkeiten befürchten. Eine Versicherung ist natürlich daran interessiert, möglichst viel Geld zu verdienen und möglichst wenig Geld an die Kunden auszuzahlen.
Ich habe es schon erlebt, dass manche Versicherer eine Erstattung der Anwaltskosten zumindest aus Kulanz vornehmen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, um gegen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer vorzugehen, so können Sie zumindest den Versuch unternehmen, dessen Gebührenrechnung von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet zu bekommen. Reichen Sie dazu die Rechnung einfach bei Ihrer Versicherung ein, schildern den Vorfall, und bitten um eine Erstattung aus Kulanz. Gerade dann, wenn Sie bereits seit vielen Jahren bei der Rechtsschutzversicherung versichert sind, und diese noch nicht oft in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung der Kosten aus Kulanz durchaus möglich.
Ist die Waldorf Frommer Abmahnung ein Fake? Soll ich die Abmahnung ignorieren?
Immer wieder werde ich gefragt, ob das Waldorf-Frommer-Abmahnschreiben überhaupt echt ist, oder doch nur ein Fake? Ich weiß, man kann leicht auf diesen Gedanken kommen, da das Schreiben sehr standardisiert und damit unecht wirkt. Manchmal befindet sich keine richtige Unterschrift unter der Abmahnung, sondern nur eine digital hineinkopierte.
Dennoch, so bitter es ist, die Abmahnung von Waldorf Frommer ist leider kein Fake, sie ist echt. Daher sollten Sie auf das Schreiben reagieren und nicht ignorieren. Denn leider höre ich oft Schilderungen von Mandanten, dass diese die Abmahnung monatelang ignoriert haben, und erst sehr spät auf die Forderungen reagieren. Das ist zwar grundsätzlich nicht schlimm, da auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt werden kann, dennoch ist es besser, so früh wie möglich auf die Abmahnung zu reagieren. Man verhindert damit schlimmere Folgen, denn natürlich kann Waldorf Frommer zu jeder Zeit ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren starten.
Wann verjähren die Forderungen von Waldorf Frommer?
Hier ist zwischen den Rechtsanwaltskosten und dem Schadensersatz zu unterscheiden. Für die Rechtsanwaltskosten gilt die allgemeine Verjährung von drei Jahren, für den Schadensersatz gilt leider eine sehr lange Verjährung von zehn Jahren.
Verjährung der Rechtsanwaltskosten: Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt immer mit dem 1. Januar des folgenden Jahres, nachdem die Forderung erstmalig entstanden ist. Damit beträgt die Verjährungszeit maximal vier Jahre, wenn die Urheberrechtsverletzung z.B. im Januar eines Jahres stattgefunden hat. Da in bestimmten Fällen sog. „verjährungshemmende Ereignisse“ wie z.B. ein Mahnbescheid, hinzukommen können, kann die Verjährungszeit sogar eine Dauer von bis zu fünf Jahren aufweisen. Macht Waldorf Frommer Ihnen gegenüber beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung vom Januar 2020 geltend, so beginnt die Verjährung am 01.01.2021 und endet bei einer dreijährigen Verjährungsfrist am 31.12.2023. Sie müssen somit mindestens bis Dezember 2023 mit einer weiteren Rechtsverfolgung durch Waldorf Frommer rechnen, wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren.
Verjährung Schadensersatz: Hier beträgt die Verjährung leider lange zehn Jahre. Erhalten Sie die Abmahnung im Januar 2020, so beginnt auch hier die Verjährung am 01.01.2021 und endet zehn Jahre später am 31.12.2030.
Was ist, wenn ich mehrere Abmahnungen von Waldorf Frommer gleichzeitig erhalten habe?
Manche meiner Mandanten hatten in seltenen Fällen nicht nur ein Abmahnschreiben im Briefkasten, sondern gleich zwei oder drei. Manchmal kommen diese gleichzeitig mit der Post vom selben Tag, manchmal innerhalb weniger Tagen nacheinander. Haben Sie mehrere Abmahnungen von Waldorf Frommer erhalten, so ist das zunächst kein Grund zur Besorgnis. Es muss dann einfach nur auf jedes der Schreiben gesondert reagiert werden. Wichtig dabei ist, dass Sie darauf achten, welcher Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung im jeweiligen Abmahnschreiben benannt wird. Handelt es sich um die selbe Uhrzeit, so können Sie Ihren Widerspruch zusammenfassen und gegenüber Waldorf Frommer darstellen, was Sie zu diesem Zeitpunkt gemacht haben, und wo Sie waren. Waren Sie außer Haus, so kann der Vorwurf der Täterschaft sehr einfach entkräftet werden. Handelt es sich um verschiedene Zeitpunkte, so schildern Sie für jede einzelne Abmahnung, ob Sie abwesend waren, wo, und welche Zeugen oder Belege das nachweisen können.
Soll ich mit der Waldorf Frommer Abmahnung zur Verbraucherzentrale gehen?
Möchten Sie nicht selbst auf das Abmahnschreiben reagieren, so können Sie sich auch von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Man muss nicht immer einen Rechtsanwalt einschalten, die Verbraucherzentralen bieten eine sehr gute und rechtlich fundierte Beratung an. Ich habe selbst einige Jahre in der Verbraucherzentrale Berlin gearbeitet und kann daher aus eigener Erfahrung bestätigen, dass in der Verbraucherzentrale eine sehr gute Beratung geboten wird. Manchmal bieten die Verbraucherzentralen sogar ein schriftliches Tätigwerden an, um gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Regelfall kostet eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ca. 15 Euro, eine auf Urheberrecht und Abmahnungen spezialisierte Beratung kann aber auch in einer Verbraucherzentrale bis zu 50 Euro kosten. Rufen Sie einfach Ihre örtliche Verbraucherzentrale an und fragen nach, ob sie eine Beratung zu Waldorf Frommer Abmahnungen anbieten, was das kostet, und wann der nächste freie Beratungstermin ist.
Leider lese ich im Netz immer wieder, dass manche Rechtsanwälte von der Beratung bei der Verbraucherzentrale abraten. Diese Anwälte schreiben dann, dass dort nicht gut oder nicht umfassend beraten wird, oder dass die Verbraucherzentrale dazu rät, vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Achten Sie nicht auf solche Aussagen. Meistens ist der wahre Grund der, dass der Rechtsanwalt, der so etwas schreibt, an Ihnen Geld verdienen möchte, und daher die Verbraucherzentrale schlecht redet. Das stimmt nicht, Sie können in jedem Fall die Beratung Ihrer Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, dort kann man Ihnen gut helfen.
Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer im Bereich Filesharing
Gerade im Bereich der Abmahnung von Filmen, TV-Folgen, Serien und Musikstücken/mp3 hat Waldorf Frommer einen eher kleinen Mandantenstamm, vertritt dabei jedoch die großen Unternehmen der Branche. Die Mandanten, für die derzeit die meisten Abmahnungen verschickt werden, sind:
- Constantin Film Verleih GmbH
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG
- LEONINE Distribution GmbH
- Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Telepool GmbH
- Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
- Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
- Universal Music GmbH
- Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
- Warner Bros. Entertainment GmbH
- Studiocanal GmbH
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Abmahnungen:
Online-Ratgeber: "Die Abmahnung wegen Filesharing"
Dieser Ratgeber befasst sich nicht nur speziell mit der Abmahnung von Waldorf Frommer, sondern behandelt das Thema Filesharing, Abmahnungen und urheberrechtliche Verletzungen im Allgemeinen.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem mit einer Waldorf Frommer Abmahnung, so können Sie mir gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Waldorf Frommer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wann haben Sie die Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
- In Bezug auf welches Werk haben Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen?
- Welche Mandantschaft vertritt Waldorf Frommer in Ihrem Fall?
- Welche Zahlung fordert Waldorf Frommer von Ihnen?
- Welche Fristen setzt Ihnen Waldorf Frommer?
- Ist Ihnen das in der Waldorf Frommer Abmahnung benannte Werk bekannt bzw. haben Sie dieses tatsächlich über eine Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen?
- Waren Sie zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt zuhause und war Ihr PC angeschaltet?
- Wie ist Ihre Wohnsituation? Wer nutzt den Internetanschluss? Leben Sie in einer WG?
- Falls es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, haben Sie eine Vermutung wer der Täter gewesen sein könnte?
- Haben Sie bereits selbst auf die Waldorf Frommer Abmahnung reagiert?
- Haben Sie schon eine Mahnung von Waldorf Frommer erhalten?
Wenn Sie möchten, dann können Sie mir das Ihnen zugegangene Waldorf Frommer Abmahnschreiben als PDF oder Foto in den E-Mail-Anhang legen, dann kann ich mir selbst ein Bild von der Abmahnung machen. Nach Erhalt Ihrer Nachricht setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen die weitere Vorgehensweise. Die Erstanfrage ist kostenlos.
Waldorf Frommer Forum am Ende dieses Ratgeber-Artikels
Gerne können Sie unten am Ende dieser Seite auch Ihre eigenen Erfahrungen mit der Kanzlei Waldorf Frommer schildern. Nutzen Sie die dortige Kommentarfunktion, um zu beschreiben, wie Sie gegen die Waldorf Frommer Abmahnung vorgegangen sind, um deren Forderungen nicht zu zahlen. Oftmals kann das für andere Leser eine erste Hilfe sein. Im Idealfall entsteht ein kleines Waldorf-Frommer-Forum, in dem Sie sich mit anderen Abmahnungs-Betroffenen austauschen können.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin





Aktuell laufende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die aktuell laufenden Tätigkeiten im Jahr 2020 und zu Beginn des Jahres 2021 im Bereich Abmahnung & Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.
- Waldorf Frommer: Abmahnschreiben für den Film "Wonder Woman 1984" für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück", urheberrechtlich geschütztes Werk der Leonine Distribution GmbH, abgemahnt durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Fromme
- Film "You were never really here (A beautiful day)", Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH
- TV-Folge Lucifer - "Diablo!" und "It never ends well for the chicken" (Für das Huhn geht es nie gut aus), Warner Bros. Entertainment Inc., Abmahnung Filessharing durch Waldorf Frommer
- Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für den Film "Greenland" (Tobis Film GmbH) und den Film "Tennet" sowie den Film "Me before you" (Ein ganzes halbes Jahr) und den Film "Waiting for the barbarians" sowie den Film "Kimi no na wa." (Your name – Gestern, heute und für immer)
- Waldorf Frommer: Film "The spy who dumped me" ("Bad spies), Studiocanal GmbH sowie die Filme "The death of Stalin" und "Hustlers" der Leonine Licensing AG
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Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die beiden Serienfolgen "The 100 – Blood giant", TV-Folge und "The 100 – The dying of the light", TV-Folge für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Leonine Licensing AG und Leonine Distribution GmbH mahnen durch die Kanzlei Waldorf Frommer die Werke Knives out – Mord ist Familiensache und Babylon Berlin ab.
- Waldorf Frommer: TV-Folge Blindspot – Iunne Ennul und Blindspot – Love you to bits and bytes (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Abmahnung durch Waldorf Frommer: Film "Kimi no na wa. (Your Name – Gestern, heute und für immer)" für die Leonine Distribution GmbH
- TV-Folgen "Stargirl – Hourman and Dr. Mid-Nite, S.T.R.I.P.E., Stargir", Abmahnung wegen Filesharings einer TV-Serie durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film Tenki no ko (Weathering with you – Das Mädchen, das die Sonne berührte), Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Leonine Distribution GmbH
- Waldorf Frommer: Film "The gentlemen", Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft (bzw. nun die Rechtsnachfolgerin Leonine Licensing AG)
- Film "Birds of prey (And the fantabulous emancipation of one Harley Quinn)", Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "The way back" (Der Weg zurück), Warner Bros. Entertainment Inc.
- Abmahnung für Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die TV-Folge Babylon Berlin für die Rechteinhaber Leonine Distribution GmbH und die TV-Folge Supernatural - The Rupture (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Film "Vice (2018) - Der zweite Mann", Leonine Distribution GmbH
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "Inherent Vice - Natürliche Mängel" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Serie / TV-Folge "Supernatural - Back and to the future" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Waldorf Frommer schickt eine Filesharing-Abmahnung für den Film "Birds of prey (And the fantabulous emancipation of one Harley Quinn)", für den Film "Knives Out – Mord ist Familiensache", sowie für den Film "21 Bridges" (Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft)
- Abmahnschreiben für den Film "Stephen Kings Doctor Sleeps Erwachen, Warner Bros. Entertainment Inc. (Waldorf Frommer), Film "Rambo V: Last Blood, Leonine Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH), Film "Midnight Special", Warner Bros. Entertainment Inc., Film "Dunkirk", Film "Angel has fallen", Film "Rambo V: Last Blood" und den Film "Es, Kapitel 2"
- TV-Folge "Batwoman - Pilot" - Abmahnung durch Waldorf Frommer in Vertretung der Gesellschaft Warner Bros. Entertainment Inc.
- Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen für die Filme "Destroyer" (Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft) und "The kitchen: Queens of crime" (Warner Bros. Entertainment Inc)
- Waldorf Frommer mahnt für Warner Bros. Entertainment Inc. die TV-Folgen Shameless – Frank's northern shuttle express (Shameless – Nicht ganz nüchtern – Grenzverkehr), Sleepwalking (Shameless – Nicht ganz nüchtern – Traumlos glücklich) und The fugees (Shameless – Nicht ganz nüchtern – Liebesterror) ab.
- Abmahnung Filesharing von Waldorf Frommer für den Film "After Passion" und des Rechteinhabers Constantin Film Verleih GmbH, Abmahnung für den Film "Fantastic beasts and where to find them (Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind), Warner Bros. Entertainment Inc.
- Waldorf Frommer Abmahnung für den Film "Godzilla II: King of the monsters" (Warner Bros. Entertainment Inc.) und für den Film "Joker" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Waldorf Frommer mahnt den Film "Hellboy - Call of darkness" ab (Rechteinhaber Universum Film GmbH), als auch den Film "The autopsy of Jane Doe" (ebenfalls Universum Film GmbH) und den Film "The beach bum" (Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH) sowie den Film "The nun" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Warner Bros. Entertainment Inc.: Film Pokémon Detective Pikachu (Pokémon Meisterdetektiv Pikach)] und der Film Shazam!
- Waldorf Frommer: TV-Folge Babylon Berlin (Universum Film GmbH), Film "The beach bum" (Constantin Film Verleih)
- Waldorf Frommer: Film "Now you see me: The second act (Die Unfassbaren 2), Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
- Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "John Wick: Chapter two" (John Wick: Kapitel 2), für die Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, sowie für den Film "Hunter Killer" und den Film "Hotel Artemis"
- Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den Film "Conjuring - Die Heimsuchung" für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH, TV-Folgen "The big bang theory – The confirmation polarization" und "The big bang theory – The donation oscillation"
- TV-Folge Legacies – Hope is not the goal, Legacies – Malivore, Legacies – We're being punked, Pedro, Warner Brothers (Waldorf Frommer)
- Film "Aquaman" und Film "The Mule" des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH, Abmahnung wegen Filesharings durch Waldorf Frommer
- Fantastic beasts: The crimes of Grindelwald (Phantastische Tierwesen: Grindelwalds Verbrechen), Film, Abmahnung Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
- Waldorf Frommer: Young Sheldon – A mother, a child and a blue man's backside (Young Sheldon – Eine Mutter, ein Sohn und ein Tornado), TV-Folge, Young Sheldon – Gluons, Guacamole, and the color purple (Young Sheldon – Meemaw, Guacamole und das lila Fahrrad), TV-Folge, Young Sheldon – Killer asteroids, Oklahoma, and a frizzy hair machine (Young Sheldon – Killerasteroiden, Rebellion und Lampenfieber), TV-Folge, rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
- Waldorf Frommer Abmahnung: TV-Folge "Castle Rock - Filter", "Castle Rock- Past perfect", "Castle Rock - The Queen" (Warner Bros. Entertainment GmbH)
- Film Tag (Catch me!), Abmahnung wegen Filesharings von Waldorf Frommer für die Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
- TV-Folge "Manifest – Reentry", Abmahnung Waldorf Frommer (Warner Bros. Entertainment GmbH)
- Waldorf Frommer: Abmahnung für den Film "Love, Simon" der Mandantin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den Film "Crazy rich asians" (Warner Bros. Entertainment GmbH) und Film "The nun"
- Film "Unlocked" (Universum Film GmbH), Waldorf Frommer, und Film "Operation: 12 Strong" von Tele München, Film "Molly's game: Alles auf eine Karte", Film "The spy who dumped me (Bad spies), Film "Sicario 2 - Day of the soldado", Film "A simple favor (Nur ein kleiner Gefallen)"
- Film "Annabelle: Creation" (Annabelle 2), abgemahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH
- Waldorf Frommer Abmahnung für den Film "Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger" (Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH)
- Abmahnung Waldorf Frommer für die TV-Folge "Castle Rock - Severance" (Warner Bros. Entertainment GmbH)
- Film „I feel pretty“ und „Life of the party (How to party with mom)“, Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München
- Film "Midnight sun - Alles für dich" und Film "You were never really here - A beautiful day"
- Waldorf Frommer Abmahnung für den Film "The greatest showman"
- Abmahnung Waldorf Frommer: Film "Ready player one", Film "Jack Sparrow", Film "Game night", Film "Sully" und Film "Fantastic Beasts and Where to Find Them"
- Film "The mountain between us", Twentieth Century Fox., Abmahnung von Waldorf Frommer
- TV-Folge "The flash" (Waldorf Frommer)
- TV-Folge Young Sheldon – A therapist, a comic book, and a breakfast sausage (Young Sheldon – Würstchen, Comics und ein Therapeut), Young Sheldon – Demons, sunday school, and prime numbers, Young Sheldon – Pilot (Young Sheldon – Sheldon, Newton und Euklid), Abmahnung von Waldorf Frommer
- Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "The shape of water (Das Flüstern des Wassers), Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- TV-Serie "American horror story – Drink the kool-aid (American horror story – Trinkt das Kool-Aid)", Abmahnung Waldorf Frommer aus München
- TV-Folge The Orville – Firestorm und Mad idolatry, Serie (Waldorf Frommer Abmahnung)
- Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "Kingsman: The golden circle", für die Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Abmahnung für den Film "Suicide Squad" für die Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
- Serie "Lucifer – City of angels?", Abmhanung Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH, und The X-Files – Plus one, TV-Folge (lang) für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Film "Three billboards outside Ebbing, Missouri", Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München
- TV-Folge Shameless – Where's my meth?, Warner Bros. Entertainment GmbH, Abmahnung Filesharing von Waldorf Frommer München
- TV-Folge "Empire - Fortune be not crost" (Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH), Abmahnung von Waldorf Frommer
- TV-Folge "Taboo - Episode 7", Abmahnung Filesharing durch Waldorf Frommer, Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
- Film: "Kingsman: The secret service", Waldorf Frommer, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Waldorf Frommer: TV-Folgen The big bang theory – The long distance dissonance und The big bang theory – The separation agitation
- "Pretty little liars – In the eye abides the heart", TV-Folge
- Waldorf Frommer: TV-Folgen „Animal kingdom – Eat what you kill“, „Animal kingdom – Karma“ und „Empire – Toil and trouble, Pt. 2“
- Film "The circle" (Abmahnung Waldorf Frommer), Universum Film GmbH
- Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Serie "This is us – The best washing machine in the world [This is us – Rivalen], TV-Folge", Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den Film "The circle" (Universum Film GmbH)
- Heavy entertainment show (Deluxe version), Robbie Williams, Album (Sony Music Entertainment Germany GmbH), Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München
- Film "Sleepless: Eine tödliche Nacht" (Telepool GmbH)
- Waldorf Frommer: Filesharing Abmahnung für den Film "I Origins – Im Auge des Ursprungs"
- "Gotham – How the riddler got his name", TV-Folge
- Wayward Pines – Sound the alarm, TV-Folge
- TV-Folge "American Horror Story – Chapter 2"
- Shadowhunters – Parabatai lost [Shadowhunters: Chroniken der Unterwelt – Der verlorene Parabatai], TV-Folge (lang)
- Abmahnung für das Album A.L.L.A. (at Long Last A$ap), A$AP Rocky (Sony Music Entertainment Germany GmbH)
- TV-Folge: 2 broke girls - And the Sophie doll (2 broke girls - Gemixte Gefühle), Waldorf Frommer Abmahnung Filesharing
- TV-Folge: Homeland - Sock puppets, Abmahnung von Waldorf Frommer
- Supernatural – The raid, TV-Folge (lang)
- Abmahnung Filesharing durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München: TV-Folge "Riverdale - Body double" (Riverdale - Der Tod kommt zweimal), Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
- Waldorf Frommer: TV-Folge: "Major crimes - Dead drop" (Warner Bros. Entertainment GmbH)
- Film "Hacksaw ridge" (Universum Film GmbH)
- "Here" Album von Alicia Keys (Sony Music Entertainment Germany GmbH), Abmahnung durch Waldorf Frommer München
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München: "Shadowhunters - Dust and shadows, Chroniken der Unterwelt - Staub und Schatten", TV-Folge (Constantin Film Verleih GmbH)
- Waldorf Frommer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Film "War Dogs"
- Film "Deepwater Horizon" (Waldorf Frommer Abmahnung Filesharing)
- Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film "John Wick" und die Mandantschaft Studiocanal GmbH
- Film "Sully" (Warner Bros. Entertainment GmbH)
- Abmahnung Waldorf Frommer: "X-Men: Apocalypse", Film
- Film "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind", Waldorf Frommer, Warner Bros. Entertainment GmbH
- Waldorf Frommer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Album "This is acting" (Sia), Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Film "Ein ganzes halbes Jahr" (Waldorf Frommer)
- TV-Folge "Lucifer" (TV-Serie), Waldorf Frommer
- Serie "New girl - Goosebumps walkaway", TV-Folge
- Album "Lemonade", Beyoncé
- The 100 - Earth kills [The 100 - Wozu hat man Freunde], TV-Folge, und: The 100 - Inclement weather [The 100 - Unruhe im Berg]
- Tyrant - Truth and dignity, TV-Folge
Ihr Kommentar zur Waldorf Frommer Abmahnung
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Erfahrungen mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer zu schildern. In Form eines Forums können Sie hier anderen Betroffenen schildern, wie Sie auf das Abmahnschreiben reagiert haben, und wie Ihr Fall letztendlich ausgegangen ist.
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