Eine meiner Mandantinnen sah unerwartet eine Lastschrift der „Elite Premium Service AG“ aus St. Gallen in der Schweiz in Höhe von 49,90 Euro auf ihrem Kontoauszug. Meiner Mandantin war ein Vertrag mit der Elite Premium Service AG jedoch unbekannt. Was kann sie nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Die Elite Premium Service AG bucht 49,90 Euro vom Konto ab
Eine meiner Mandantinnen überprüfte wie immer ihre Kontoauszüge. Dabei entdeckte sie unerwartet eine Sepa-Lastschrift der Elite Premium Service AG über einen Betrag in Höhe von 49,90 Euro, die sie sich nicht erklären konnte.
Bei der Abbuchung befand sich der Text „Basislastschrift Elite Premium Service AG“, sowie die Bezeichnung “Profit und Rente“, eine Kundennummer, und die Bezeichnung von Teilnahmemonaten.
Die Firma „Elite Premium Service AG“ war meiner Mandantin jedoch vollständig unbekannt, als auch der Text „Profit und Rente“. Sie konnte sich nicht daran erinnern, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der diese Bezeichnung trägt und Kosten in Höhe von 49,90 Euro mit sich bringt.
Schaut man sich die Homepage der Elite Premium Service AG an (elitepremiumservice.com), so beschreibt diese ihre Leistungen auf der Titelseite u.a. wie folgt:
„Ihr Spezialist für Vorteilsprogramme. Unsere Produkte sind Vorteils- und Rabattprogramme für unsere Kunden. Markenwaren zum leistbaren Preis, bei über 900 Online- Partnershops mit tollen Vorteilsangeboten und sammeln Sie zusätzlich für unseren Prämienshop viele Punkte, die Sie eintauschen können!“
Als Firmenadresse findet sich im Impressum die Anschrift „Elite Premium Service AG, Fellenbergstrasse 65 L, 9000 St. Gallen, Schweiz“.
Doch auch diese Hinweise konnten meiner Mandantin nicht weiterhelfen. Sie konnte keinen Zusammenhang zwischen der Leistungsbeschreibung auf der Homepage und dem bei der Abbuchung befindlichen Hinweis „Profit und Rente“ finden. Sie wusste nach wie vor nicht, warum die Firma den Betrag von 49,90 Euro bei ihr abgebucht hatte, und woher das Unternehmen ihre Bankverbindung hatte. An einen Vertrag mit einer Firma aus der Schweiz konnte sie sich nicht erinnern.
Was kann meine Mandantin nun tun? Wie kann sie gegen die für sie unbekannte Abbuchung vorgehen? Wie kann sie der Forderung der Elite Premium Service AG widersprechen?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die Elite Premium Service AG vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der Elite Premium Service AG mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die Elite Premium Service AG hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die Elite Premium Service AG Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Ansonsten hätte es die Lastschrift nicht vorgenommen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Elite Premium Service AG in der Schweiz, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung Banklastschrift: Hat die Elite Premium Service AG eine Lastschrift von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Elite Premium Service AG richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Ist Ihnen die vertragliche Grundlage, auf deren Basis die Elite Premium Service AG die Abbuchung vorgenommen hat, unbekannt, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Elite Premium Service AG dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Elite Premium Service AG handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zur Elite Premium Service AG
Wurde eine Bankabbuchung von Ihrem Konto durch die Elite Premium Service AG vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Elite Premium Service AG zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Abbuchungen hat die Elite Premium Service AG bei Ihnen vorgenommen?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Elite Premium Service AG bekannt?
- Haben Sie den Forderungen schriftlich widersprochen?
- Haben Sie diese Abbuchungen rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.