Einer meiner Mandanten entdeckte eine Abbuchung von „Port Finance BV“ in Höhe von 95,90 Euro auf seinem Kontoauszug. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit Port Finance BV jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma Port Finance BV aus Meppel in den Niederlanden ereignet hat.
Port Finance BV bucht 95,90 Euro vom Konto ab
Einer meiner Mandanten musste plötzlich feststellen, dass ein ihm unbekanntes Unternehmen mit dem Namen „Port Finance BV“ eine Abbuchung von seinem Bankkonto in Höhe von 95,90 Euro getätigt hat. Der Abbuchungstext enthielt dabei die Wörter „E-Monatsbeitrag“, „Engel Abo“ sowie eine Kundennummer und die Telefonnummer zu einer Hotline.
Mein Mandant konnte sich nicht erklären, auf welcher vertraglichen Grundlage die Abbuchung basierte. Er kannte die Firma Port Finance BV nicht, den Namen sah er zum ersten mal auf seinem Kontoauszug. Auch ein „Engel Abo“ war ihm unbekannt. Er hatte keinen Vertrag mit dieser Bezeichnung abgeschlossen und wusste dementsprechend nicht, was das für ein Abonnement sein könnte.
Über eine Recherche im Internet fand mein Mandant heraus, dass Port Finance BV ein in den Niederlanden unter der Adresse „Grote Oever 34 F, 7941 BJ Meppel“ ansässiges Unternehmen ist. Ruft man Google Maps auf und gibt diese Adresse ein, so sieht man ein modernes Bürogebäude, das über der Eingangstür neben anderen Namen auch den Firmennamen „Port Finance BV“ zeigt.
Die Homepage des Unternehmens war jedoch vollständig auf niederländisch verfasst, ohne die Möglichkeit eine andere Sprache einzustellen. Mein Mandant konnte daher nicht herausfinden, welche Leistungen Port Finance BV anbietet. Auch bzgl. eines Kontaktes war mein Mandant unsicher, da er nicht wusste ob er sich in deutscher Sprache an das niederländische Unternehmen wenden konnte.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er auf die Abbuchung eines ihm unbekannten Unternehmens reagieren? Kann er sich schriftlich an Port Finance BV wenden? Und wenn ja, in welcher Sprache?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto durch Port Finance BV vorgenommen, obwohl Ihnen kein Vertrag mit dieser Firma bekannt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird Port Finance BV mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Port Finance BV hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch Port Finance BV Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wenn Sie in Deutschland wohnen betrachtet Port Finance BV Sie auch als deutschen Kunden, so dass Port Finance BV damit rechnen muss, dass Sie sich in Ihrer Landessprache an das Unternehmen wenden. Port Finance BV kann nicht erwarten, dass Sie sich in niederländischer Sprache an das Unternehmen wenden, oder in einer anderen Sprache wie z.B. Englisch. Wenn Port Finance BV davon ausgeht dass mit Ihnen ein Vertrag besteht, dann können Sie sich auch in deutscher Sprache an Port Finance BV wenden.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier Port Finance BV in den Niederlanden, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat Port Finance BV bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Port Finance BV richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Da Port Finance BV durch die bei Ihnen vorgenommene Abbuchung von einem bestehenden Vertragsverhältnis ausgeht, sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann Port Finance BV dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit Port Finance BV handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit Port Finance BV durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zu Port Finance BV
Wurde bei Ihnen eine Abbuchung von Ihrem Konto durch Port Finance BV vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Lastschrift von Port Finance BV zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welchen Betrag hat Port Finance BV bei Ihnen per Lastschrift eingezogen?
- Welcher Text befindet sich bei dieser Kontobelastung?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit Port Finance BV bekannt?
- Haben Sie der Abbuchung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie diese Abbuchung über Ihre Bank rückgängig gemacht?
- Haben Sie bereits eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.