Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Abostopper Pte. Ltd. aus Singapur. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Debtist GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Debtist GmbH aus Frankfurt am Main hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Abostopper Pte. Ltd. aus Singapur ereignet hat.
Forderung der Abostopper Pte. Ltd. für einen unbekannten angeblichen Vertragsschluss - Mahnung durch das Inkassobüro Debtist GmbH
Einer meiner Mandanten versuchte über ein Online-Formular auf der Webseite von Vodafone seinen Mobilfunkvertrag zu kündigen. Leider erreichte er dadurch keine Kündigung seines Vertrags, sondern erhielt eine Rechnung der Firma „Abostopper Pte. Ltd.“ Diese forderte ihn auf, einen Betrag in Höhe von 35,00 Euro zu bezahlen, um die Kündigung bei Vodafone durchzuführen.
Mein Mandant konnte sich nicht erklären, warum er eine Rechnung erhielt, da er davon ausging, dass die Kündigung über die Homepage seines Mobilfunkproviders eigentlich kostenfrei sein sollte. Da er aber keinen Rechtsstreit wollte, entschloss er sich dazu, den Betrag zu bezahlen.
Er fragte bei der Abostopper Pte. Ltd. nach, auf welche Bankverbindung er den Rechnungsbetrag überweisen solle, erhielt als Rückantwort eine konkrete Kontonummer genannt, und überwies anschließend den Betrag auf genau diese Bankverbindung. Anschließend ging mein Mandant davon aus, dass alles erledigt sei.
Dennoch erhielt er nach einiger Zeit ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens „Debtist GmbH“. In dieser Mahnung stand, dass mein Mandant den von der Abostopper Pte. Ltd. geforderten Betrag über 35,00 Euro noch nicht bezahlt habe. Daher ergehe nun dies Mahnung.
Zur Hauptforderung addierte das Inkassobüro noch Zinsen in Höhe von 0,31 Euro, Mahnkosten in Höhe von 20,00 Euro sowie Inkassokosten über 30,90 Euro hinzu. Insgesamt ergab sich somit ein Forderungsbetrag in Höhe von 86,21 Euro, den die Debtist GmbH von meinem Mandanten zur Zahlung einforderte.
Das seltsame dabei war, dass die Debtist GmbH auch einen Punkt auflistete, der mit „bereits bezahlt/Gutschrift: 0,00 Euro“ benannt war. Denn da mein Mandant die Hauptforderung über 35,00 Euro bereits bezahlt hatte, hätte hier eigentlich genau dieser Betrag stehen müssen. Anscheinend wurde die Überweisung aus Versehen nicht registriert.
Da sich der Gesamtbetrag nun auf 86,21 Euro erhöht hatte, und zudem die bereits erfolgte Überweisung meines Mandanten nirgends verzeichnet war, entschloss sich mein Mandant dazu, den vom Inkassobüro geforderten Betrag nicht zu bezahlen, sondern der Forderung zu widersprechen. Er befürchtete, dass ansonsten immer weitere Forderungen auf ihn zukämen, selbst wenn er jetzt die 86,21 Euro an den Inkassodienstleister bezahlen würde.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er gegen die Inkassomahnung Widerspruch einlegen, und was ist dabei zu beachten? Wie muss er vorgehen um den angeblichen Vertragsschluss zu bestreiten? Welche rechtlichen Einwendungen sind in einem solchen Fall möglich?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Debtist GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Abostopper Pte. Ltd. geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Beschreiben Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben so ausführlich und genau wie möglich, warum die Forderungen Ihrer Ansicht nach unberechtigt sind. Diese Schilderung ist sehr wichtig, da das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung ausgeht.
In dem obigen Fall könnte man beispielsweise zum einen darauf hinweisen, dass die behauptete vertragliche Grundlage unbekannt ist, man also nie einen solchen Vertrag mit der Abostopper Pte. Ltd. abgeschlossen hat. Zum anderen wäre der Einwand möglich, dass die Hauptforderung bereits bezahlt wurde, und somit eine Inkassomahnung nicht erforderlich war.
Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Debtist GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Abostopper Pte. Ltd. bestreiten. Das Inkassounternehmen hat dann die Möglichkeit, Rücksprache mit seinem Auftraggeber zu halten und den Vorgang aufzuklären.
Insbesondere könnte die Debtist GmbH die vertragliche Grundlage bei der Abostopper Pte. Ltd. erfragen und Ihnen anschließend vorliegen, als auch klären ob die Überweisung der Hauptforderung nicht doch bei der Abostopper Pte. Ltd. registriert wurde.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Debtist GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Abostopper Pte. Ltd. bestehen würde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Debtist GmbH beispielsweise dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Abostopper Pte. Ltd. zu beweisen. Das Inkassobüro kann dann den entsprechenden Vertragsnachweis bei seinem Auftraggeber einfordern und an Sie weiterleiten. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Vertragsabschluss genau zu überprüfen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der Abostopper Pte. Ltd., so sollte die Debtist GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen im Regelfall immer voraus. Auch hierzu kann sich der Inkassodienstleister an seine Auftraggeberschaft wenden, sich die Rechnung vorlegen lassen, und diese schließlich an Sie weiterleiten. Sie können dann überprüfen, wann welche Posten genau in Rechnung gestellt wurden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Beginn des Widerrufsrechts, welches in der Regel mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Erklärung der vorsorglichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Firma wie der Abostopper Pte. Ltd. besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.
Denn wenn ein Ihnen unbekannter Vertrag vorliegt, so können Sie zunächst nicht wissen, ob es sich dabei um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also ein Abonnement. Geht die forderungsstellende Firma davon aus, dass dem so ist, der Vertrag also auf eine bestimmte Zeit weiterläuft, so kann dieser durch eine Kündigung zunächst gestoppt werden. Rein vorsorglich kann in solchen Fällen daher die „außerordentliche“ Kündigung ausgesprochen werden, welche das Abonnement sofort beendet.
Sicherheitshalber kann zusätzlich die „ordentliche“ Kündigung erklärt werden, um in rechtlicher Hinsicht sicher zu gehen, dass das Abonnement zumindest in der regulären Frist der Vertragslaufzeit beendet wird, falls tatsächlich versehentlich ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.
Kostenlose Erstanfrage zur Abostopper Pte. Ltd.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Abostopper Pte. Ltd. oder der Debtist GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Abostopper Pte. Ltd. oder der Debtist GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Abostopper Pte. Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Abostopper Pte. Ltd. bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Debtist GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
