Einer meiner Mandanten erhielt ein Schreiben der Best Win Call Ltd. für die Teilnahme an einer Lotterie-Tippgemeinschaft. Dieser Brief kündigte monatliche Abbuchungen in Höhe von 69 Euro an. Mein Mandant kann sich aber an keinen Vertragsschluss erinnern. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Best Win Call Ltd. bietet die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, als auch die Teilnahme an Gewinnspielen im Internet. Was ist zu tun, wenn ein solcher Vertragsschluss unbekannt ist?
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Best Win Call Ltd. ereignet hat.
Schreiben der Best Win Call Ltd. für die Teilnahme an einer Lotteriegemeinschaft
Einer meiner Mandanten erhielt unerwartet ein Schreiben der Best Win Call Ltd. aus Dortmund. In diesem Schreiben begrüßte ihn die Best Win Call Ltd. damit, dass mein Mandant im Kreis der Teilnehmer aufgenommen sei.
In diesem Brief erläuterte die Best Win Call Ltd., dass mein Mandant nun an der „Rentenmillion“ teilnehmen würde, zudem würde eine Gewinnchance auf eine "monatliche Sofortrente" bestehen.
Dazu würde mein Mandant in einer überwachten Tippgemeinschaft mit der Bezeichnung „90 Lottoreihen plus 10-mal Spiel 77 des Deutschen Lotto Block“ mitspielen. Zudem würde mein Mandant an 150 Online-Gewinnspielen teilnehmen.
Würde mein Mandant etwas gewinnen, so würde die Best Win Call Ltd. ihm den Gewinn direkt auf sein Konto überweisen.
Hierzu müsse mein Mandant eine Teilnahmegebühr in Höhe von 69 Euro monatlich bezahlen. Diese Gebühr würde von der Best Win Call Ltd. vom Konto meines Mandanten per Lastschrift eingezogen werden. Der Vertrag habe eine Laufzeit von mindestens drei Monaten und verlängert sich automatisch um einen Monat, falls nicht zuvor gekündigt wird.
Schließlich teilte die Best Win Call Ltd. noch mit, dass der Vertrag aufgezeichnet wurde und vom Kunden jederzeit angefordert werden könne. Es handelt sich damit laut der Best Win Call Ltd. um einen telefonischen Vertragsabschluss.
Tatsächlich kam es einige Zeit später zu einer Abbuchung vom Konto meines Mandanten. Die Abbuchung wurde dabei durch den Zahlungsdienstleister „finXP Limited“ vorgenommen, und trug den Buchungstext „Monatsbeitrag BestWinCall“ und die Kundennummer meines Mandanten.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag mit der Best Win Call Ltd. abgeschlossen zu haben. Ihm war der Name des Unternehmens unbekannt, als auch der angebliche Vertrag. Was kann er nun tun?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
In solchen Fällen wie hier ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen aus dem Lotterie-Teilnahme-Vertrag geäußert wird. Durch den Widerspruch wird die Best Win Call Ltd. darüber informiert, dass die Forderungen nicht akzeptiert werden. Zudem gelten diese ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs als „bestritten“, so dass z.B. eine Weitergabe an eine Auskunftei wie die Schufa rechtlich nicht mehr zulässig ist.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Der erste wichtige Punkt in einem schriftlichen Widerspruch ist der, dass der eigentliche Vertragsschluss bestritten wird. Dadurch wird die Best Win Call Ltd. aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die monatlichen Forderungen über 69 Euro ist.
Denn wenn Sie bislang lediglich das Begrüßungsschreiben der Best Win Call Ltd. erhalten haben, liegt Ihnen der eigentliche Vertrag noch nicht vor. Dieser ist für Sie aber wichtig, da nur eine korrekte vertragliche Grundlage dazu berechtigt, Forderungen gegen Sie aufstellen zu dürfen.
Da es sich in dem hier vorgestellten Fall um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, kann die Best Win Call Ltd. dazu aufgefordert werden, diesen Vertrag nachzuweisen. Das kann beispielsweise durch Übersenden einer mp3-Datei im E-Mail-Anhang an Ihre E-Mail-Adresse geschehen.
Liegt die Audioaufzeichnung vor, so kann genau überprüft werden, ob alle relevanten Merkmale eines rechtlich wirksamen Vertragsabschlusses eingehalten wurden. Konkret bedeutet das, dass die Audioaufzeichnung deutlich und verständlich gesprochen sein muss, dass der Name Ihres Vertragspartners deutlich hörbar sein muss, als auch Ihr Name, und dass die wesentlichen Vertragsbestandteile wie genaue Leistung und Kosten der Leistung benannt sein müssen.
Hatten Sie mit dem Unternehmen zuvor noch nie Kontakt, so kann dieses zum Nachweis aufgefordert werden, woher es Ihre Daten hat, und auf welcher Grundlage es dazu berechtigt ist, Sie anzurufen. Denn ein Werbeanruf mit dem Zweck eines Vertragsabschlusses ist nur dann erlaubt, wenn Sie hierzu vorab Ihre Einwilligung erteilt haben. Liegt keine Einwilligung vor, so kann ein unerlaubter Anruf („Cold Call“) gegeben sein.
Da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspielunternehmen besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Hat ein Gewinnspielunternehmen bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, wenn die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist, und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen ohne vertragliche Grundlage, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
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Haben Sie ein Problem mit einer Forderung der Best Win Call Ltd., oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Gewinnspielteilnahmeverträge und Lotterieteilnahmeverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Haben Sie bei diesem Anruf Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben?
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- Welche monatlichen Forderungen stellt die Best Win Call Ltd. an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht? Wurde die Abbuchung durch die Best Win Call Ltd. oder einen Zahlungsdienstleister wie die finXP Limited vorgenommen?
- Haben Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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