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16. Dezember 2025

Unbekannte Forderung der Boniscan LLC für eine Mitgliedschaft auf dem Onlineportal „boniscan24.com“

Einer meiner Mandanten erhielt eine Mahnung für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit der „Boniscan LLC“ für eine Mitgliedschaft auf der Onlineplattform „Boniscan24“. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Boniscan LLC aus Belfast/Nordirland ereignet hat. Die Boniscan LLC stellt dabei Forderungen für eine Mitgliedschaft auf der Plattform „boniscan24.com“ auf. 

 

Forderung der Boniscan LLC für einen unbekannten Mitgliedschaftsvertrag für  „Boniscan24“ - Mahnung durch die Culpa Inkasso GmbH

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungserinnerung der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, in der das Inkassobüro die Vertretung der Firma Boniscan LLC, 100 Lisburn Road, BT9 6AG Belfast, Nordirland, anzeigte.

 

In dieser Mahnung forderte die Culpa Inkasso GmbH einen Gesamtbetrag in Höhe von 241,84 Euro von meinem Mandanten.

 

Als Begründung für die Forderung schreibt die Culpa Inkasso GmbH, dass sich mein Mandant im Oktober 2025 auf der Homepage „boniscan24.com“ angemeldet habe. Die jetzige Forderung sei ein Mitgliedsbeitrag, der für die Mitgliedschaft auf dem Portal erhoben werde. 

 

Der Mahnung legte das Inkassobüro eine „Bestellbestätigung“ der Boniscan LLC anbei, nach der mein Mandant ein „Schufafrei Sorglos Paket“ bestellt haben soll. Darauf wird das Bestelldatum angegeben und die genaue Bestellzeit, welche laut der Bestätigung nachts um 00:38 Uhr war. Bestellt wurde eine „Vorteilswelt (Bonität checken)“ zum Preis von 178,84 Euro. Auf dieser Bestellbestätigung waren viele persönliche Daten meines Mandanten angegeben, inklusive Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Handynummer, und sogar der DSL-Anbieter über den die angebliche Bestellung vorgenommen wurde.

 

Trotz dieser Bestellbestätigung konnte mein Mandant nicht nachvollziehen, dass er dieses Produkt „Schufafrei Sorglos Paket“ bestellt haben soll. 

 

Ruft man die Homepage „boniscan24.com“ auf und schaut dort nach, so liest man dass die Boniscan LLC mit der Aussage wirbt: 

 

„Mit uns ganz einfach und unkompliziert die eigene Bonität checken. Erst wenn Sie wissen welche Informationen über Sie festgehalten sind, kann man etwas zur Verbesserung tun.“ 

 

Dementsprechend scheint die Boniscan LLC Dienstleistungen rund um die Schufa anzubieten, vor allem in Hinsicht darauf, welche Einträge dort gespeichert sind und wie man diese löschen kann.

 

In dem Mahnschreiben stellte die Culpa Inkasso GmbH eine Hauptforderung in Höhe von 178,84 Euro auf. Weiterhin fordert die Culpa Inkasso GmbH Mahnkosten des Auftraggebers in Höhe von 0,20 Euro sowie Zinsen in Höhe von 1,28 Euro, sowie eigene Inkassokosten in Höhe von insgesamt 61,52 Euro. Zusammen mit der Hauptforderung ergibt sich damit der Gesamtbetrag von 241,84 Euro.

 

Meinem Mandanten ist ein solcher Dienstleistungsvertrag über die Plattform „boniscan24.com“ jedoch  unbekannt. Er kann sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. 

 

Zudem hat mein Mandant weder eine Rechnung noch eine Mahnung direkt von der Boniscan LLC erhalten. Die jetzige Mahnung der Culpa Inkasso GmbH sowie die beigefügte Bestellbestätigung ist der erste Hinweis auf die angeblich noch offene Forderung, die mein Mandant in dieser Angelegenheit jemals erhalten hat. 

 

Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er Widerspruch gegen die Forderungen der Boniscan LLC bzw. des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH einlegen? Welche rechtlichen Einwendungen sollte er vortragen?

 

Wie ist die Vorgehensweise in solchen Fällen?

Wenn Sie ein Mahnschreiben erhalten haben, welches Forderungen der Boniscan LLC für einen Vertrag für die Internetseite „boniscan24.com“ geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Boniscan LLC und dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Boniscan LLC bestreiten. 

 

Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Schriftlicher Widerspruch: Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch  

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Boniscan LLC bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Boniscan LLC für einen Vertrag über die Plattform „boniscan24.com“zu beweisen.

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Boniscan LLC, so sollte die Culpa Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen. 

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein. 

 

Erklärung der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. 

 

Kostenlose Erstanfrage zur Boniscan LLC

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Boniscan LLC oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Boniscan LLC oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Boniscan LLC gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Boniscan LLC bekannt?
  • Haben Sie einen Vertrag auf der Internetseite „boniscan24.com“ abgeschlossen?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

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