Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Comdirekt AG aus Chur in der Schweiz. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassobüro Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Comdirekt AG sowie der diese vertretende Euro-Invest-Inkasso GmbH ereignet hat.
Forderung der Comdirekt AG - Mahnung der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich und unerwartet ein Mahnschreiben des Inkassodienstleisters Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg. In dieser Mahnung wurde mitgeteilt, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH die Comdirekt AG aus Chur in der Schweiz vertritt und nun eine Forderung in Höhe von knapp 800 Euro geltend macht. Dazu setzte das Inkassobüro eine Frist und teilte mit, dass nach Ablauf der Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die in dem Schreiben benannte Hauptforderung stammt aus dem Jahr 2019.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, einen Vertrag mit der Comdirekt AG eingegangen zu sein. Ihm war dieses Unternehmen unbekannt. Auf der zweiten Seite des Inkassoschreibens stand der Hinweis, dass die Dienstleistung der Gläubigerin Comdirekt AG darin bestand, eine Finanzsanierung vermittelt zu haben.
Diese Dienstleistung war meinem Mandanten ebenfalls unbekannt, er hatte nie ein Finanzsanierung erhalten und war sich auch nicht bewusst, jemals eine solche beantragt zu haben.
Es lagen dem Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH keine weiteren Erläuterungen bei, welche Leistung die Comdirekt AG wann genau erbracht hatte. Die Forderungsaufstellung der Euro-Invest-Inkasso GmbH bezifferte nur die ursprüngliche Hauptforderung und benannte hierzu dass diese auf dem Dienstleistungsvertrag der Finanzsanierung zurückginge. Dazu wurden die in der Zwischenzeit entstandenen Verzugskosten (Geschäftsgebühr, Postpauschale und Zinsen) aufgelistet.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Comdirekt AG geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, da Ihnen kein Vertragsabschluss bekannt ist, so muss diesen Forderungen zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Euro-Invest-Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Comdirekt AG bestreiten. Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine für Sie zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Euro-Invest-Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Comdirekt AG bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so müsste dieser Vertrag eigentlich zunächst nachgewiesen werden. Denn erst eine vertragliche Grundlage berechtigt dazu, Forderungen gegen einen Kunden aufstellen zu dürfen. Konkret kann das Inkassounternehmen AG Euro-Invest-Inkasso GmbH hier dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Comdirekt AG zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnung direkt von der Comdirekt AG, so sollte die Euro-Invest-Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn eine Rechnung muss den Mahnungen immer vorausgehen. Fordern Sie daher das Inkassounternehmen dazu auf, die der jetzigen Mahnung vorausgehende Rechnung in Kopie vorzulegen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich online auf einem Portal oder einer Internetseite registriert haben. Dann besteht eventuell die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Ratgeber Finanzsanierung & Kreditvermittlung: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema Kreditvermittler & Finanzsanierung. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, welche rechtlichen Einwendungen es gibt, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur Comdirekt AG / Euro-Invest-Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Comdirekt AG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, bzw. die in Ihren Augen unberechtigt erscheint, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Comdirekt AG bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
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