Eine meiner Mandantinnen war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich schloss sie dabei einen Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung mit der Elite Finance Group S.L.U. ab. Was kann in einem solchen Fall unternommen werden?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man plötzlich eine Forderung für einen eigentlich ungewollten Vertragsabschluss, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Elite Finance Group S.L.U. ereignet hat. Diese Firma vermittelt unter dem Markennamen „My Best Finance“ Finanzsanierungsverträge.
Zahlungsaufforderung der Elite Finance Group S.L.U. für Kosten aus einem Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung („MyBest Finance“)
Eine meiner Mandantinnen suchte im Herbst 2025 nach einem Kredit im Internet. Sie dachte dass Sie schließlich fündig wurde als sie auf das Angebot von „MyBest Finance“ stieß. MyBest Finance ist ein Markenname der Firma Elite Finance Group S.L.U. aus San Fernando auf der Insel Gran Canaria. Hier stellte sie einen Antrag auf einen Kredit. Schließlich erhielt sie ihrer Ansicht nach auch eine Zusage.
Erst mit Erhalt der Dokumente von MyBest Finance stellte sich für meine Mandantin heraus, dass sie keinen Kredit beantragt hatte, sondern versehentlich einen Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung. Das heißt, sie sollte keine Geldauszahlung erhalten, sondern ihr sollte ein Unternehmen vermittelt werden, das ihr dabei hilft, ihre Schulden in den Griff zu bekommen.
Da meine Mandantin davon ausging einen solchen Vermittlungsvertrag nie gewollt und nie abgeschlossen zu haben, kam sie der Zahlungsaufforderung nicht nach.
Schließlich erhielt sie eine Mahnung der Elite Finance Group, S.L.U. Dieses Mahnschreiben war mit „MyBest Finance“ überschrieben und stellte eine Forderung in Höhe von 966,60 Euro auf. Absenderadresse war „Avenida Moya 2 in 35100 San Fernando“.
Die Elite Finance Group, S.L.U. teilte in dieser Mahnung mit, dass es sich bei dem Betrag um eine erste Rate handeln würde, die bislang unbezahlt blieb. Im nächsten Absatz informierte die Firma darüber, dass dieser Betrag umgehend auf ein Konto bei einer litauischen Bank einzuzahlen sei.
Meine Mandantin war sich jedoch nach wie vor sicher, dass sie keinen Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen hatte. Sie ging nach wie vor davon aus, dass sie eine Anfrage für einen Kreditvertrag getätigt hatte. Möglicherweise hatte sie sich bei diesem Antrag getäuscht und nicht gesehen, dass es kein „Finanzierungsvertrag“ war, sondern ein „Finanzsanierungsvertrag“.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder eine Mahnung einer Firma für einen ungewollten Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung erhalten haben, so ist der erste wichtige Schritt der Widerspruch gegen den Vertrag und die daraus resultierende Forderung.
Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie den Vertrag und das Zahlungsverlangen bestreiten. Ein solcher Widerspruch dient daher der Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn die Gegenseite weiß zunächst nicht, dass Sie den Vertrag überhaupt nicht wollten und womöglich einem Irrtum unterlagen. Erst durch Ihren Widerspruch erfährt die Firma davon, und kann in Ruhe eine Überprüfung des gesamten Vorgangs vornehmen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so wie hier die Elite Finance Group, S.L.U. in Spanien, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Unternehmen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegt Ihnen eine Rechnung für einen eigentlich ungewollten Vertrag vor, so kann die Gegenseite zunächst dazu aufgefordert werden, den der Rechnung zugrunde liegenden Vertrag nachzuweisen. Das ist wichtig, damit Sie die vertragliche Grundlage überprüfen können. Nur ein rechtlich wirksamer Vertrag berechtigt die Gegenseite dazu, Ihnen eine Rechnung zu stellen. Die Beweislast für einen Vertrag liegt immer bei der Seite, die den Vertragsabschluss behauptet. Gibt die Elite Finance Group S.L.U. also vor, dass mit Ihnen ein Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen wurde, so bitten Sie die Firma um einen Nachweis dieses Vertrags.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen von der Elite Finance Group S.L.U., hat diese Ihnen aber bereits eine Mahnung zugeschickt, so kann die Elite Finance Group S.L.U. gebeten werden, die Rechnung nachweisen. Denn Rechnungen sollten Mahnungen im Regelfall immer vorausgehen. Erst wenn der Kunde eine Rechnung erhalten hat, kann er überprüfen, ob die darin abgerechneten Leistungen erbracht wurden und berechtigt sind. Zudem kann nur durch die Rechnung überprüft werden, ob die berechneten Beträge der vertraglichen Vereinbarung entsprechen.
Widerspruch in den Willenserklärungen: Waren Sie auf der Suche nach einem Kredit im Internet und haben sich dann für ein Angebot der Elite Finance Group S.L.U. entschieden, weil Sie versehentlich davon ausgingen dass die Elite Finance Group S.L.U. einen Kredit vermittelt, ohne zu bemerken dass der Vertragsabschluss auf die Vermittlung einer Finanzsanierung hinausläuft, so kann geprüft werden, ob der Vertrag bereits an „fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen“ scheitert.
Denn nach deutschem Recht muss sich die Willenserklärung des Kunden mit der des Unternehmens decken, damit es zu einem übereinstimmenden Vertragsschluss kommt. Geht der Kunde davon aus, dass er einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits abschließt, erwartet also eine konkrete Geldauszahlung, die Elite Finance Group S.L.U. aber geht davon aus, dass sie einen Vertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung offeriert, so liegen evtl. keine sich deckenden Erklärungen vor.
Ist dem so, so muss überprüft werden, ob der Vertragsabschluss alleine schon durch diese nicht-übereinstimmenden Willenserklärungen gescheitert ist.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie ungewollten Vertrag mit der Elite Finance Group S.L.U. handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben rein vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen ein solches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung zusteht.
Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Haben Sie bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist in einem solchen Fall der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung wegen Irrtums: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen solchen Vertrag eingegangen sind, sondern einen Darlehensvertrag wünschten, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich auf der Internetseite der Elite Finance Group S.L.U. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums auszusprechen.
Gingen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvertrag abschließen, haben aber irrtümlich einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen, so kann der gesamte Vertragsabschluss mit einem Irrtum behaftet sein. Dann kann geprüft werden, ob dieser Irrtum zur Anfechtung des Vertrags berechtigt.
Ratgeber der Kanzlei Hollweck: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema „Schuldenregulierung und Finanzsanierung“. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur Elite Finance Group S.L.U. („MyBest Finance“)
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Elite Finance Group S.L.U. für die Marke „MyBest Finance“ erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise auf einem Irrtum beruht, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Elite Finance Group S.L.U. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Elite Finance Group S.L.U. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Elite Finance Group S.L.U. bekannt?
- Warum sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
