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08. Januar 2024

Unbekannte Forderung der Howlogic Kft.

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Howlogic Kft.  Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was ist nun zu tun? Wie kann ein Widerspruch gegen die unbekannte Forderung der Howlogic Kft. eingelegt werden?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Howlogic Kft. und einem von ihr betriebenen Datingportal ereignet hat.

 

Angeblich unbezahlte Rechnung der Howlogic Kft. für eine Mitgliedschaft auf einem unbekannten Online-Vermittlungsportal

Einer meiner Mandanten erhielt zu Beginn des Jahres 2024 unerwartet ein Mahnschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Essen. In dieser Mahnung teilte die Kanzlei mit, dass sie den Gläubiger Howlogic Kft. aus Ungarn vertrete. Die Adresse der Howlogic Kft. gibt die Kanzlei mit „Verebeshegy Street 11, 2161 Csomad“ an. Die Mahnung erreichte meinen Mandanten per E-Mail und befand sich als PDF im Anhang.

 

In dem Schreiben teilte die Kanzlei mit, dass die Forderung auf einer von meinem Mandanten abgeschlossenen Mitgliedschaft beruhe, welche diese für das Online-Vermittlungsportal „gibmirsex.com“ abgeschlossen habe. Dies sei im August 2021 geschehen. Mein Mandant hätte dabei eine Mitgliedschaft abgeschlossen, die bis heute unbezahlt sei. 

 

Die Homepage von „gibmirsex.com“ existiert auch heute noch, wird laut Impressum aber inzwischen von der Logsoft Limited aus Malta betrieben.

 

Namens und in Vollmacht der Howlogic Kft. forderte die Kanzlei nun einen Betrag in Höhe von 232,18 Euro. Hierzu teilte die Kanzlei ihre Bankverbindung mit und bat um unverzügliche Überweisung des Betrags.

 

Mein Mandant wandte sich an meine Kanzlei und teilte mir mit, dass er die Firma Howlogic Kft. nicht kenne, auch keinen Vertragsabschluss mit dieser. Das erwähnte Online-Vermittlungsportal  sei ihm ebenfalls unbekannt, er habe dort keine Mitgliedschaft abgeschlossen. 

 

Was kann mein Mandant nun unternehmen? Wie muss auf eine solche anwaltliche Mahnung reagiert werden, um die Angelegenheit des angeblichen Vertragsabschlusses mit der Howlogic Kft. aufzuklären? 

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise gegen die Mahnung der Howlogic Kft.?

Wenn Sie ein Mahnschreiben erhalten haben, welches Forderungen der Howlogic Kft. geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Gegenseite mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Howlogic Kft. bestreiten. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben an die Howlogic Kft. bzw. deren Vertreter ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Ratgeber Forderungswiderspruch: Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Kanzlei in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Howlogic Kft. bestehen würde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Gegenseite dazu aufgefordert werden, den hier streitgegenständlichen Vertrag mit der Howlogic Kft. zu beweisen.

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Howlogic Kft., so sollte die Gegenseite auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen. 

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. 

 

Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Howlogic Kft. für ein Datingportal besteht, eventuell zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Erklärung der ordentlichen Kündigung: Zudem können Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung erklärt. 

 

Ratgeber Datingportale: Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Datingportale hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck. In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Datingportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die jeweiligen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung. Schließlich finden Sie in diesem Ratgeber einen Musterbrief, den Sie auf Ihre jeweilige Situation gut anpassen können.

 

Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier:  Ratgeber Datingagentur

 

Kostenlose Erstanfrage zur Howlogic Kft.

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Howlogic Kft. erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zur Howlogic Kft. zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Howlogic Kft. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Howlogic Kft. gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Howlogic Kft. bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie eine Mahnung einer Kanzlei oder eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderungen stellt man an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

Weitere Links:

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

 

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