Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Kreditor AG aus Manchester. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassobüro Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Kreditor AG ereignet hat.
Forderung der Kreditor AG - Mahnung der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich und unerwartet ein Mahnschreiben des Inkassodienstleisters Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg. In dieser Mahnung wurde mitgeteilt, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH die Kreditor AG aus England, 132-134 Great Ancoats Street, M4 6DE Manchester, vertritt, und nun eine Forderung in Höhe von 764,18 Euro geltend macht.
Dazu setzte das Inkassobüro eine Frist zur Zahlung und teilte mit, dass nach Ablauf der Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die in dem Schreiben geltend gemachte Forderung stammt vom Januar 2019.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, einen Vertrag mit der Kreditor AG eingegangen zu sein. Ihm war dieses Unternehmen unbekannt.
Auf der zweiten Seite des Inkassoschreibens stand der Hinweis, dass die Dienstleistung der Gläubigerin Kreditor AG darin bestand, eine Finanzsanierung vermittelt zu haben, sowie der Hinweis „Schuldensumme: 7000“. Diese Dienstleistung war meinem Mandanten ebenfalls unbekannt, er hatte nie ein Finanzsanierung erhalten und war sich auch nicht bewusst, jemals eine solche beantragt zu haben.
Es lagen dem Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH keine weiteren Erläuterungen bei, welche Leistung die Kreditor AG wann genau erbracht hatte. Die Forderungsaufstellung der Euro-Invest-Inkasso GmbH bezifferte nur die ursprüngliche Hauptforderung über 612,50 Euro, und benannte hierzu dass diese auf dem Dienstleistungsvertrag der Finanzsanierung zurückginge. Dazu wurden die in der Zwischenzeit entstandenen Verzugskosten (Vertretungsanzeige, Geschäftsgebühr, Postpauschale und Zinsen) aufgelistet.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Kreditor AG geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Euro-Invest-Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Kreditor AG bestreiten.
Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn Sie müssen sich vor Augen halten, dass das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung der Kreditor AG ausgeht. Erst durch Ihren Widerspruch wird die Euro-Invest-Inkasso GmbH überhaupt darauf hingewiesen, dass die Forderung in Ihren Augen unberechtigt ist und daher bestritten wird. Durch diesen Widerspruch hat die Euro-Invest-Inkasso GmbH dann die Möglichkeit, den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit ihrer Auftraggeberschaft aufzuklären und die entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
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Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Euro-Invest-Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Kreditor AG bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Kreditor AG zu beweisen. Das Inkassounternehmen hat dann die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten und sich die vertragliche Grundlage vorlegen zu lassen. Diese kann das Inkassobüro nach Erhalt an den Schuldner weiterleiten, damit dieser den Vertrag überprüft.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Kreditor AG, so kann auch hierzu die Euro-Invest-Inkasso GmbH gebeten werden, diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen sollten den Mahnungen im Regelfall immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich online auf einer Internetseite registriert haben. Dann besteht eventuell die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Ratgeber zum Thema Finanzsanierung: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema Finanzsanierung, Kreditvermittlung und Schuldenregulierung. Darin beschreibe ich Ihnen, welche Probleme im Zusammenhang mit einer Finanzsanierung oder der Vermittlung einer solche entstehen können, und welche rechtlichen Möglichkeiten dann bestehen. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur Kreditor AG / Euro-Invest-Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Kreditor AG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
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Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Welche Forderungen macht die Kreditor AG gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Kreditor AG bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung von Euro-Invest-Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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