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03. Oktober 2022

Forderung der kurafin UG für die Vermittlung einer Finanzsanierung

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der kurafin UG aus Nürnberg. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassobüro Euro-Invest-Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der kurafin UG ereignet hat und auf die Vermittlung einer Finansanierung der Top Fin 7 Mann GmbH zurückgeht.

 

Forderung der kurafin UG - Mahnung der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich ein Mahnschreiben des Inkassobüros Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg. Darin forderte das Inkassounternehmen einen Betrag in Höhe von 1.691,83 Euro. Beauftragt wurde die Euro-Invest-Inkasso GmbH von der kurafin UG aus 90480 Nürnberg, ansässig in der Regensburger Straße 336.

 

Weiter schreibt die Euro-Invest-Inkasso GmbH, dass sie damit beauftragt sei, die offenen Forderungen der kurafin UG einzuziehen, und setzt hierzu eine konkrete Frist, bis der der Betrag auf dem im Mahnschreiben benannten Konto eingegangen sein muss. 

 

Der geforderte Betrag setzt sich aus einer Hauptforderung in Höhe von 1.564,50 Euro sowie der Nebenforderungen von 17,73 Euro für Zinsen, 10 Euro Auslagen des Gläubigers, 83 Euro Geschäftsgebühr des Inkassobüros und 16,60 Euro Post- und Telekommunikationspauschale zusammen. Insgesamt ergibt sich die Gesamtforderung von 1.691,83 Euro.

 

Käme es zu keiner Zahlung durch meinen Mandanten, so kündigt die Euro-Invest-Inkasso GmbH bereits in diesem Schreiben an, dass weitere Maßnahmen erfolgen, die mit weiteren Kosten verbunden sind. 

 

Auf der zweiten Seite des Inkassoschreibens findet sich eine Tabelle, aus der hervorgeht, dass die Hauptforderung aus einem Dienstleistungsvertrag vom Juni 2022 stammt. Ganz unten auf der zweiten Seite findet sich schließlich der Hinweis, dass dieser Dienstleistungsvertrag die Vermittlung einer Finanzsanierung beinhaltete. Bei dieser Finanzsanierung ging es um eine Schuldsumme von 44.734 Euro. 

 

Der ursprüngliche Gläubiger dabei war laut dem Inbkassoschreiben nicht die kurafin UG, sondern die Top Fin 7 Mann GmbH. 

 

Von dieser Top Fin 7 Mann GmbH aus Sirnach in der Schweiz hatte mein Mandant erst vor kurzem eine Zahlungsaufforderung über 1.564,50 Euro erhalten. Die Top Fin 7 Mann GmbH war meinem Mandanten bekannt, denn dort hatte er vor kurzem einen Kreditantrag gestellt. Das heißt, sein Ziel war die Auszahlung eines konkreten Geldbetrags. Im damaligen Forderungsschreiben behauptete die Top Fin 7 Mann GmbH jedoch, dass ein Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen wurde. 

 

Da dem in den Augen meines Mandanten nicht so war, legte er gegen die Forderung der Top Fin 7 Mann GmbH Widerspruch ein und bat um Aufklärung des Missverständnisses. 

 

Auf diesen Widerspruch hin erging bislang keine Antwort seitens der  Top Fin 7 Mann GmbH. Stattdessen traf nun das hier erwähnte Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH ein, mit einer Forderung der kurafin UG. 

 

Da die  Top Fin 7 Mann GmbH als „ursprünglicher Gläubiger“ angegeben wird, kann es sein, dass die kurafin UG die Forderung im Rahmen eines Forderungsverkaufs aufgekauft hat. Dies wäre dann einer der Fragen, die im Rahmen eines schriftlichen Widerspruchs an die Euro-Invest-Inkasso GmbH zu richten wären.

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der kurafin UG geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Euro-Invest-Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der kurafin UG bestreiten.

 

Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn Sie müssen sich vor Augen halten, dass das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung der kurafin UG ausgeht. Erst durch Ihren Widerspruch wird die Euro-Invest-Inkasso GmbH überhaupt darauf hingewiesen, dass die Forderung in Ihren Augen unberechtigt ist und daher bestritten wird. Durch diesen Widerspruch hat die Euro-Invest-Inkasso GmbH dann die Möglichkeit, den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit ihrer Auftraggeberschaft, der kurafin UG, aufzuklären und die entsprechenden Nachweis zu erbringen. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch 

  

Ratgeber zum Thema Finanzsanierung: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema Finanzsanierung, Kreditvermittlung und Schuldenregulierung. Darin beschreibe ich Ihnen, welche Probleme im Zusammenhang mit einer Finanzsanierung oder der Vermittlung einer solche entstehen können, und welche rechtlichen Möglichkeiten dann bestehen. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung

 

Kostenlose Erstanfrage zur kurafin UG / Euro-Invest-Inkasso GmbH

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der kurafin UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der kurafin UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

  • Welche Forderungen macht die kurafin UG gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der kurafin UG bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Haben Sie eine Mahnung von Euro-Invest-Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
  • Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

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