Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen kostenpflichtigen Vertrag mit der MG Billing Limited. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Fairmount GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher kostenpflichtiger Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH aus Döbeln/Dresden hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der MG Billing Limited aus Zypern ereignet hat.
Forderung der MG Billing Limited für das Onlineportal „mydirtyhobby.com“ - Mahnung der Fairmount GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt überraschend eine Mahnung des Inkassobüros Fairmount GmbH aus Döbeln/Dresden. Darin teilte die Fairmount GmbH mit, dass sie im Auftrag der MG Billing Limited, 195-197 Old Nicosia-Limassol Road, CY – Cyprus, handeln würde.
Die Fairmount GmbH fordert in ihrem Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von 217,92 Euro zur Zahlung. Grund für diese Forderung sei eine kostenpflichtige Anmeldung auf dem Portal „mydirtyhobby.com“, was von der MG Billing Limited betrieben werde.
Ruft man dieses Portal auf, so findet sich dort der Hinweis, dass dieses von der MG Social Ltd., Block 1, 195-197 Old Nicosia-Limassol Road, Dali Industrial zone, Zypern 2540, betrieben wird. Die MG Billing Limited wird auf der Homepage als „Reseller“ angegeben.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, auf diesem Portal einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein. Wenn überhaupt, dann hatte er dort lediglich eine kostenfreie Anmeldung durchgeführt.
Er erhielt bislang keine Rechnung der MG Billing Limited, und auch keine Mahnung. Erst das Schreiben der Fairmount GmbH machte ihn auf den anscheinend unbemerkt abgeschlossenen kostenpflichtigen Vertrag und die sich daraus ergebenden Forderungen aufmerksam.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Fairmount GmbH erhalten haben, welches Forderungen der MG Billing Limited geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Fairmount GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der MG Billing Limited bestreiten.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Fairmount GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der MG Billing Limited bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Fairmount GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der MG Billing Limited zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der MG Billing Limited, so sollte die Fairmount GmbH diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen. Da die Fairmount GmbH in ihrem Mahnbrief mitteilt, dass die MG Billing Limited die offene Forderung bereits angemahnt hat, kann die Fairmount GmbH gebeten werden, die Rechnung und Mahnung der MG Billing Limited in Kopie vorzulegen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur MG Billing Limited / Fairmount GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der MG Billing Limited oder der Fairmount GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter und ungewollter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der MG Billing Limited oder der Fairmount GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die MG Billing Limited gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der MG Billing Limited bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von der Fairmount GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.