Die OCS Service Ltd. versendet Schreiben für die Teilnahme an einer Lotterie-Tippgemeinschaft. Diese sind mit dem Titel „Maxiservice Deutschland“ überschrieben und kündigen monatliche Abbuchungen in Höhe von 69,00 Euro an. Die Lastschrift geschieht dabei über den Dienstleister „Paymentworld GmbH“. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die OCS Service Ltd. bietet unter der Bezeichnung "Maxiservice Deutschland" die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, also das Spielen von Lotto in einer Gruppe. Dadurch ergeben sich laut der OCS Service Ltd. für den einzelnen Kunden größere Gewinnchancen, als wenn er alleine spielt.
Natürlich treten bei einem solchen Vertrag auch rechtliche Fragen auf. Das gilt vor allem dann, wenn der Vertragsabschluss unbekannt ist, oder wenn plötzlich eine Kontobelastung durch den Zahlungsdienstleister Paymentworld GmbH stattfindet.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland) ereignet hat. Im Anschluss an diesen Fall zeige ich Ihnen auf, wie in einer solchen Situation in rechtlicher Hinsicht reagiert werden kann.
Schreiben der OCS Service Ltd. für die Teilnahme an der Lotteriegemeinschaft "Maxiservice Deutschland"
Eine meiner Mandantinnen erhielt seit diesem Jahr plötzlich zahlreiche Anrufe auf ihr Handy von verschiedenen Rufnummern. Die Anrufer teilten ihr jeweils mit, dass sie bei einem Gewinnspiel mitgemacht oder sich bei Lotterien angemeldet hätte. Das war meiner Mandantin aber nicht bewusst, sie konnte sich an solche Teilnahmen nicht erinnern.
Im Anschluss an diese Anrufe passierte in der Regel nichts. Dann aber erhielt sie plötzlich ein Schreiben der OCS Service Ltd. aus Wien, das mit dem Titel „Maxiservice Deutschland“ überschrieben war.
In diesem Brief kündigte die OCS Service Ltd. an, dass nun monatlich ein Betrag von 69,00 Euro vom Bankkonto meiner Mandantin abgebucht werden würde. Die Lastschriften würden dabei von der Paymentworld GmbH durchgeführt werden.
Als Grund für die bevorstehenden Abbuchungen wurde meiner Mandantin mitteilt, dass sie nun bei der "Maxiservice Deutschland Vorteilsgemeinschaft" teilnehmen würde. Diese Gesellschaft würde laut der OCS Service Ltd. monatlich an bis zu 1.080 Zahlenreihen der europäischen Lotterie „EuroMillionen“ teilnehmen. Damit gäbe es jeden Dienstag und Freitag mindestens 15 Millionen Euro zu gewinnen.
Meine Mandantin hatte jedoch ihrer Erinnerung nach nie einen solchen Teilnahmevertrage abgeschlossen. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Wie kann in rechtlicher Hinsicht reagiert werden?
Sollten Sie ebenfalls in einer solchen Situation wie meine Mandantin sein, haben Sie also ein Begrüßungsschreiben der OCS Service Ltd. erhalten, ist Ihnen aber kein Vertragsabschlusses bekannt, und haben Sie bislang nichts von einer Vorteilsgemeinschaft "Maxiservice Deutschland" gehört, so sollten Sie einen Widerspruch gegen die Forderungen der OCS Service Ltd. einlegen.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand des Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der OCS Service Ltd. Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Machen Sie zudem rechtliche Einwendungen gegen die monatlichen Forderungen der OCS Service Ltd. geltend. Diese können Sie bereits in Ihr erstes Widerspruchsschreiben mit aufnehmen.
Da es sich um einen unbekannten Vertrag handelt, können Sie die OCS Service Ltd. zunächst dazu auffordern, den Vertragsabschluss nachzuweisen. Da die OCS Service Ltd. den Vertrag behauptet, ist diese dazu verpflichtet, diesen nachzuweisen.
Wird ein telefonischer Vertragsschluss behauptet, so handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, und Sie haben das Recht den "Widerruf" zu erklären. Ein solcher Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Erhalt einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung möglich. Haben Sie bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten, so liegt die Frist für den Widerruf sogar bei einem Jahr und 14 Tagen.
Da die OCS Service Ltd. schreibt, dass es sich um einen mehrmonatigen Vertrag handelt, liegt in rechtlicher Hinsicht ein sog. "Laufzeitvertrag" vor, also ein Abonnementenvertrag bzw. kurz ein "Abovertrag". Bei einem Abovertrag kann an die rechtliche Einwendung der "außerordentlichen Kündigung" gedacht werden, welche den Vertrag per sofort beendet, wenn ein "wichtiger Grund" für die sofortige Kündigung vorliegt. Hilfsweise sollte immer die "ordentliche Kündigung" zum Laufzeitende ausgesprochen werden.
Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so kann es sich auch um einen unbemerkten irrtümlichen Vertragsabschluss handeln, oder um einen unbemerkten Vertragsschluss. In solchen Fällen kommt die rechtliche Einwendung der "Anfechtung" ins Spiel, welche wegen Irrtums oder wegen Täuschung ausgesprochen werden kann. Die Anfechtung beseitigt den Vertragsschluss rückwirkend ab Beginn des Vertrags. Sie werden so gestellt, als ob nie ein Vertrag mit der OCS Service Ltd. geschlossen wurde.
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens erhalten Sie weitere Informationen über die hier vorgestellten rechtlichen Einwendungen: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Da die OCS Service Ltd. in ihrem Begrüßungsschreiben eine monatliche Abbuchung in Höhe von 69,00 Euro ankündigt, sollte in einem solchen Fall unbedingt das Bankkonto täglich im Blick gehalten werden. Kommt es tatsächlich zu einer Kontobelastung, obwohl Ihnen keine vertragliche Grundlage hierfür bekannt ist, können Sie die Lastschrift direkt über Ihre Bank rückgängig machen.
Eine solche Rückbuchung ist problemlos acht Wochen lang ab der Abbuchung möglich. Rechtswidrige Abbuchungen können sogar 13 Monate lang zurückgebucht werden. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland) / Paymentworld GmbH
Haben Sie ein Problem mit einer Forderung, Rechnung oder Mahnung der OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland), oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung durch die Paymentworld GmbH auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich telefonischer Gewinnspielverträge und Lotterieverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Sollte Ihnen bereits ein Begrüßungsschreiben des Gewinnspielbetreibers zugegangen sein, so können Sie mir dieses zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken. Liegt Ihnen noch kein Begrüßungsschreiben vor, aber wurde bereits eine Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen, so können Sie mir gerne den Text der Lastschrift zur Überprüfung mitsenden.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland)
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wie wurden Sie von der OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland) kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von der OCS Service Ltd. kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft?
- Haben Sie bei diesem Anruf Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben?
- Haben Sie bereits ein Begrüßungsschreiben der OCS Service Ltd. (Maxiservice Deutschland) erhalten?
- Welche Forderungen stellt man nun an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht? Wurde die Abbuchung durch die Paymentworld GmbH vorgenommen?
- Haben Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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