Die Qualidates AG aus Steinhausen in der Schweiz betreibt verschiedene Datingportale im Internet. Offene Forderungen werden in der Regel durch das Inkassobüro Fairmount GmbH oder die Kanzlei Auer Witte Thiel geltend gemacht. Was ist zu tun, wenn diese Forderungen als unberechtigt erscheinen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Rechtliche Fragestellungen rund um den Datingportalbetreiber Qualidates AG, das Inkassounternehmen Fairmount GmbH und die Kanzlei Auer Witte Thiel
Die Qualidates AG aus Steinhausen in der Schweiz ist ein Online-Anbieter von Datingportalen. So ist sie z.B. Betreiber der Vermittlungsportale liebschaft24.com, feuchte-kontakte.com oder fickkontakte.com
Bei solchen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH oder die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel hinzugezogen werden. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Qualidates AG ereignet hat.
Rechnung der Qualidates AG für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft
Einer meiner Mandanten meldete sich auf dem Datingportal „feuchte-kontakte.com“, das von der Qualidates AG aus Steinhausen in der Schweiz betrieben wird, für eine kostenlose Mitgliedschaft an. Bei dem Angebot, das mein Mandant wahrnahm, war für ihn keine Kostenpflichtigkeit erkennbar.
Dennoch erhielt er nach einer Weile eine Rechnung der Qualidates AG über eine angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Mitgliedschaft. Mein Mandant verweigerte die Zahlung dieser Rechnung, da er sich nach wie vor nicht daran erinnern konnte, einen Vertrag mit Kosten abgeschlossen zu haben. Er hatte nach seiner Wahrnehmung nur ein kostenfreies Angebot des Datingportals angenommen.
Schließlich meldete sich sogar die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel aus München bei ihm. Diese machte nun einen Betrag von 167,40 Euro geltend. Zum einen forderte die Kanzlei Auer Witte Thiel den noch offenen Mitgliedschaftsbeitrag für das Portal, zum anderen machte die Kanzlei Verzugskosten geltend.
Gegen dieses Mahnschreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel legte ich für meinen Mandanten Widerspruch ein und bat um einen Nachweis des kostenpflichtigen Vertrags. Diesen konnte die Kanzlei nicht erbringen.
Solange aber kein Nachweis eines behaupteten Vertrags erfolgt, muss mein Mandant weder an die Qualidates AG Zahlungen leisten, noch an die hinzugezogene Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
In dieser Angelegenheit stehen sich zwei Aussagen gegenüber: Die Qualidates AG behauptet, der Kunde habe einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen. Mein Mandant behauptet, es habe sich lediglich um ein kostenfreies Angebot für das Datingportal „feuchte-kontakte.com“ gehandelt. Wie ist diese gegensätzliche Streitsituation aufzulösen?
In rechtlicher Hinsicht kann ein solcher Fall ganz einfach gelöst werden. Denn hier gilt der Grundsatz, dass diejenige Seite, die einen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss. Die Gegenseite, die den Vertrag bestreitet (also der Kunde), ist zu keinem Nachweis verpflichtet.
Konkret bedeutet das, dass die Qualidates AG den von ihr behaupteten kostenpflichtigen Vertrag beweisen muss. Das kann sie entweder selbst machen, oder in Vertretung durch die von ihr beauftragte Kanzlei Auer Witte Thiel. Aber ein solcher Nachweis muss unbedingt erfolgen.
Kann die Qualidates AG den Vertrag nicht nachweisen, so ist mein Mandant zu keinen Zahlungen verpflichtet. Ohne eine vertragliche Grundlage dürfen weder Rechnungen noch Mahnungen erstellt werden. Für eine Geldforderung muss immer ein Vertrag als Basis vorliegen, aus dem sich der geschuldete Betrag ergibt, der Leistungsinhalt, die Laufzeit, und die Kündigungsfrist.
Kann ein solcher Vertrag nicht nachgewiesen werden, so bleibt es bei einem kostenlosen Vertragsverhältnis, so wie es mein Mandant in Erinnerung hatte.
Wie aber könnte die Qualidates AG einen Vertrag überhaupt nachweisen? Da es sich bei einem Datingportal wie „feuchte-kontakte.de“ um ein Onlineportal handelt, erfolgt die Anmeldung fast immer auch online. Das bedeutet, der Qualidates AG liegt weder ein unterschriebenes Schriftstück vor, und auch keine telefonische Aufzeichnung über den Vertragsabschluss. Insofern ist es für eine Datingagentur wie der Qualidates AG natürlich zunächst einmal schwierig, einen solchen geforderten Vertragsnachweis zu liefern. Zwar können nach deutschem Recht Verträge problemlos online im Internet abgeschlossen werden. Sie können aber nur sehr schwer vom Betreiber nachgewiesen werden.
Ein derartiger Nachweis könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Qualidates AG eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden vorlegt, in der dieser bestätigt, welchen Vertrag er gewünscht hat und zu welchen Kosten. Eine solche Bestätigung könnte z.B. per E-Mail vom Kunden eingeholt werden. Läge der Qualidates AG dieser Nachweis vor, so könnte sie unstreitig die vertragliche Grundlage sehr einfach beweisen.
Wie gehe ich vor, wenn ich mit einer Qualidates-Forderung konfrontiert werde?
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Qualidates AG erhalten, und können Sie sich den kostenpflichtigen Vertragsabschluss nicht erklären, so fordern Sie die Qualidates AG dazu auf, den Nachweis für die kostenpflichtige Mitgliedschaft im Datingportal zu erbringen.
Im selben Schreiben erklären Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen die geltend gemachte Forderung, als auch gegen zukünftige evtl. noch auf Sie zukommende weitere Forderungen.
Anschließend warten Sie ab, ob die Qualidates AG den von Ihnen geforderten Vertragsnachweis erbringen kann. Geschieht das nicht, so können Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten und konsequent darauf verweisen, dass Sie lediglich einen kostenfreien Vertrag abgeschlossen haben, und die Rechnung oder Mahnung für den angeblichen kostenpflichtigen Vertrag weiterhin bestreiten.
Um einem von der Gegenseite behaupteten kostenpflichtigen Vertrag für ein Datingportal zu widersprechen, können Sie den folgenden Mustertext verwenden:
„Sie behaupten, dass ich mit Ihnen einen Vertrag für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft des von Ihnen betriebenen Datingportals (Name Datingportal) abgeschlossen habe. Das ist nicht der Fall und wird von mir bestritten. Ich habe lediglich einen kostenfreien Vertrag abgeschlossen. Wenn Sie von einem kostenpflichtigen Vertrag ausgehen, so wäre er von Ihnen zu beweisen. Ohne einen solchen Nachweis besteht keine vertragliche Grundlage und ich bin zu keinen Zahlungen verpflichtet. Ich lege daher Widerspruch gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung ein. Rein vorsorglich widerspreche ich auch zukünftigen weiteren Forderungen, die Sie aus diesem angeblichen kostenpflichtigen Vertragsverhältnis eventuell noch gegen mich geltend machen.“
Mahnung der Fairmount GmbH für eine Forderung der Qualidates AG
In einem anderen Fall schloss mein Mandant einen Vertrag mit der Qualidates AG für das von ihr betriebene Online-Datingportal "liebschaft24.com" ab. Mein Mandant hatte sich dort tatsächlich angemeldet, aber seiner Wahrnehmung nach kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.
Dennoch wurden von seiner Kreditkarte zweimalig ein Betrag in Höhe von 74,90 Euro abgebucht. Mein Mandant wusste aber nichts von einer vertraglichen Vereinbarung, die diese Abbuchungen rechtfertigte. Er ließ daher über seine Bank die Kreditkarte sperren, damit es zu keinen weiteren Abbuchungen kommen konnte. Das Portal "liebschaft24.com" nutzte er nicht mehr.
Schließlich erhielt mein Mandant eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Fairmount GmbH aus Döbeln bei Dresden. Fairmount forderte darin die Zahlung eines Betrags in Höhe von 163,74 Euro.
In einem solchen Fall muss die Fairmount GmbH schriftlich kontaktiert werden, um der Forderung zu widersprechen. Sollten Sie in einer solchen Situation sein, so teilen Sie Fairmount mit, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag mit der Qualidates AG abgeschlossen haben. Im selben Schreiben bitten Sie um einen entsprechenden Vertragsnachweis. Diesen muss die Fairmount GmbH in Rücksprache mit der Qualidates AG erbringen, bevor sie weitere Forderungen gegen Sie geltend machen darf.
Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch direkt an das Inkassobüro Fairmount richten, da sich dieses bei Ihnen zuletzt gemeldet hat. Zeitgleich können Sie den Widerspruch zusätzlich der Qualidates AG zukommen lassen, damit diese sofort über Ihr Bestreiten der Forderung informiert wird.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Qualidates AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Qualidates AG, der Fairmount GmbH oder der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Qualidates AG geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Qualidates AG oder von Fairmount zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Qualidates AG:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Qualidates AG im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag mit der Qualidates AG geraten?
- Welche Forderungen macht die Qualidates AG gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung der Qualidates AG erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH oder eine Rechtsanwaltskanzlei wie Auer Wite Thiel eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.