Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Top Scoring Ltd. für einen Dienstleistungsvertrag auf der Onlineplattform „rebonity“. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Culpa Inkasso GmbH hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Top Scoring Ltd. ereignet hat. Die Top Scoring Ltd. stellt dabei Forderungen für einen Vertrag über die Onlineplattform „rebonity.com“ auf.
Forderung der Top Scoring Ltd. für einen Dienstleistungsvertrag - Mahnung der Culpa Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt jetzt im Juni 2023 ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, in dem das Inkassobüro die Vertretung der Firma Top Scoring Ltd., Skipper Way 81, UK PE19 6LT St. Neots, anzeigte.
In dieser Mahnung fordert die Culpa Inkasso GmbH einen Gesamtbetrag in Höhe von 173,68 Euro.
Als Begründung für die Forderung schreibt Culpa Inkasso, dass sich mein Mandant im Mai 2023 auf der Homepage „rebonity“ angemeldet und damit einen Dienstleistungsvertrag begründet habe. Konkret beschreibt Culpa Inkasso den Vertrag mit den Worten „Überprüfung der Bonität laut Dienstleistungsvertrag Boniboost“. Auch die Homepage „rebonity.com“ wirbt mit dem Slogan „Mit uns ganz einfach und unkompliziert die eigene Bonität checken.“ Das heißt, es scheint sich um einen Dienstleistungsvertrag zu handeln, bei der der Kunde Eintragungen über seine Person in verschiedenen Auskunfteien wie z.B. der Schufa abfragen bzw. überprüfen kann.
Mein Mandant war in der vergangenen Zeit auf der Suche nach einem Kreditgeber im Internet. Dabei stieß er auf verschiedene Angebote, hat aber mit keiner der kreditvermittelnden Firmen einen Vertrag abgeschlossen. Die einzige Erklärung meines Mandanten für die jetzige Forderung ist die, dass der Vertrag im Zusammenhang mit dieser Kreditsuche entstanden ist. Bewusst ging er aber keinen Vertrag ein, und wollte dies auch nicht.
In dem Mahnschreiben fordert Culpa Inkasso eine Hauptforderung in Höhe von 109,42 Euro. Weiterhin fordert die Culpa Inkasso GmbH 5 Euro für die Mahnkosten des Auftraggebers, Zinsen in Höhe von 0,44 Euro, sowie Inkassokosten in Höhe von insgesamt 58,82 Euro. Zusammen mit der Hauptforderung ergibt sich damit ein Gesamtbetrag von 173,68 Euro.
Meinem Mandanten ist ein solcher Dienstleistungsvertrag über die Plattform „rebonity.com“ jedoch unbekannt. Er kann sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Zudem hat mein Mandant weder eine Rechnung noch eine Mahnung direkt von der Top Scoring Ltd. erhalten. Die jetzige Mahnung von Culpa Inkasso ist der erste Hinweis auf die angeblich noch offene Forderung, die mein Mandant in dieser Angelegenheit jemals erhalten hat.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Top Scoring Ltd. für einen Vertrag auf „rebonity“ geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Top Scoring Ltd. bestreiten.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Top Scoring Ltd. bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Top Scoring Ltd. für einen Vertrag über die Internetseite „rebonity“ zu beweisen.
Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Top Scoring Ltd., so sollte die Culpa Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen.
Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Top Scoring Ltd. / Culpa Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Top Scoring Ltd. oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Top Scoring Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Top Scoring Ltd. bekannt?
- Haben Sie einen Vertrag auf der Internetseite „rebonity“ abgeschlossen?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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