Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht
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Kostenlose Anfrage

Wie funktioniert eine unverbindliche kostenlose Anfrage in der Kanzlei Hollweck?

 

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, sobald Sie ein rechtliches Problem haben. Keine Sorge, ich stelle Ihnen nicht gleich eine Rechnung aus. Die erste Anfrage, in wieweit ich überhaupt für Sie tätig werden kann, und was das kosten würde, ist selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie mich kontaktieren möchten, dann rufen Sie bitte die Seite Kontakt auf.

 

Im Folgenden beschreibe ich Ihnen, wie eine kostenlose unverbindliche Erstanfrage in der Kanzlei Hollweck abläuft.

 

1. Schilderung des Sachverhalts per E-Mail

 

Sie schicken mir eine E-Mail mit Ihrem rechtlichen Problem. Darin beschreiben Sie in wenigen Sätzen, mit wem Sie einen Rechtsstreit führen und was genau passiert ist. Sie müssen den Sachverhalt dabei nicht sonderlich ausführlich beschreiben, da ich die meisten Fallkonstellationen bereits aus meiner Erfahrung heraus gut kenne. Es reicht eine kurze Skizzierung Ihres Problems. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten, damit ich Sie nach Überprüfung der Erstanfrage kontaktieren kann.

 

2. Überprüfung Ihrer Anfrage durch die Kanzlei Hollweck

 

Ich überprüfe Ihr Anliegen und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, in welcher Weise ich für Sie tätig sein werde, und in welcher Höhe die anwaltliche Gebühr hierfür anfallen würde.

 

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung in den verschiedensten Fällen des Verbraucherrechts. Von daher kenne ich nahezu alle möglichen Fallkonstellationen und kann Ihnen bereits im Rahmen Ihrer kostenlosen Anfrage exakt schildern, ob ich Sie als Rechtsanwalt unterstützen kann, und wie hoch die Kosten hierfür wären. Zudem schildere ich Ihnen, welche Dokumente bzw. weiteren Informationen ich von Ihnen für eine erfolgreiche Fallbearbeitung benötige. Diese Antwort-E-Mail ist für Sie vollständig kostenlos.

 

3. Erhalt meiner Antwort

 

Sie lesen zuhause in aller Ruhe meine Antwort und entscheiden dann, ob Sie mich beauftragen möchten. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen Ihnen noch keinerlei Kosten an.

 

4. Beauftragung der Kanzlei Hollweck

 

Wenn Sie meine Dienste als Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchten, dann teilen Sie mir das einfach mit und lassen mir die noch benötigten Dokumente, die weiteren von mir angeforderten Informationen zur Fallbearbeitung und eine Vollmachtsurkunde zukommen.

 

Erst in diesem Moment, wenn Sie mir den Auftrag zum Tätigwerden erteilt und die Vollmacht zugeschickt haben, wurde von Ihnen ein kostenpflichtiger Auftrag erteilt. Ohne diese konkrete Auftragserteilung bleibt Ihre Anfrage vollständig kostenlos, so dass Sie kein finanzielles Risiko eingehen.

  

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Verbraucherrecht & Verbraucherschutz

 

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Foto vom Nikolaiviertel in Berlin Mitte
Blick auf das Nikolaiviertel. Die Häuser bestehen vollständig aus DDR-Plattenbauten. Früher war das Nikolaiviertel eine der Keimzellen des alten Berlins.

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