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19. Januar 2026

Plötzliche Lastschrift durch die Adnera Advice Ltd. auf dem Kontoauszug

Einer meiner Mandanten entdeckte eine Abbuchung der Firma „Adnera Advice Ltd.“ in Höhe von 96,00 Euro auf seinem Kontoauszug. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der Adnera Advice Ltd. jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Adnera Advice Ltd. ereignet hat.

 

Die Adnera Advice Ltd. bucht 96 Euro per SEPA-Lastschrift vom Konto ab

Einer meiner Mandanten sah plötzlich eine Abbuchung in Höhe von 96 Euro auf seinem Kontoauszug, die er sich in keinster Weise erklären konnte. Als abbuchendes Unternehmen wurde der Name „Adnera Advice Ltd.“ genannt, sowie die Adresse „Digeni Akrita 54“. Im Abbuchungstext selbst stand die Bezeichnung „Monatsbeitrag 1-2026“ sowie das Kürzel „ELWD“ und eine Kundennummer.

 

Da mein Mandant nie etwas mit einer Firma „Adnera Advice Ltd.“ zu tun hatte konnte er nicht nachvollziehen, wofür dieser Betrag abgebucht wurde. Die Bezeichnung „Monatsbeitrag“ klang nach einem Abonnement und monatlich wiederkehrende Zahlungen, aber mein Mandant hatte kein Abonnement in letzter Zeit abgeschlossen.

 

Eine Recherche über Google Maps ergab, dass die Adresse „Digeni Akrita 54“ zur Stadt Nikosia auf der Insel Zypern gehört. Jedoch führte meinen Mandanten auch dieses Wissen nicht weiter, da er nie mit einer Firma auf Zypern zu tun hatte. Zudem zeigte sich unter dieser Adresse keinerlei Firmenname auf Google Maps. 

 

Etwas Klarheit brachte schließlich eine Recherche im Internet nach dem Kürzel „ELWD“. Dieses führte zur Homepage von „EliteWin Deutschland“. Dort fand sich im Impressum der folgende Hinweis: „EliteWin Deutschland ein Angebot der Adnera Advice Limited

Greenmount Industrial Estate, Office 4, Apex Building, Dublin, D12 FY56, Irland“. 

 

Das Kürzel im Lastschrifttext „ELWD“ stand somit für „EliteWin Deutschland“, was von der Adnera Advice Ltd. betrieben wird. Allerdings wurde dort eine Adresse in Irland angegeben, was im Widerspruch zum Abbuchungstext steht, der eine Anschrift auf Zypern angab.

 

Auf dieser Homepage schreibt die Adnera Advice Ltd. “EliteWin Deutschland ist ein Gewinnspielservice der Adnera Advice Limited mit Sitz in Dublin. Die Mitgliedschaft kostet 96,00 € pro Monat und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach automatische Verlängerung, sofern nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.“

 

Aus diesem Hinweis ergab sich der Betrag in Höhe von 96,00 Euro, den die Teilnahme an EliteWin Deutschland im Monat kostet. Das war exakt der Betrag der auch bei meinem Mandanten abgebucht wurde. 

 

ElieWin Deutschland schreibt weiter auf seiner Internetseite über die von der Firma angebotenen Leistungen: „Dein Premium Lotto-Erlebnis. Automatische Teilnahme an Deutschlands Top-Lotterien mit exklusiver Gewinn-Garantie – bequem, sicher und stressfrei.“

 

Mein Mandant hatte sich aber nie bei einer solchen Lotteriefirma registriert. Ihm war nach wie vor unerklärlich, wie es zu einer solchen Abbuchung kommen konnte. 

 

Was kann mein Mandant in einem solchen Fall tun? Wie kann er auf die Lastschrift der Adnera Advice Ltd. reagieren? Und was kann er in Bezug auf den anscheinend von ihm unbemerkt abgeschlossenen Vertrag hinsichtlich EliteWin Deutschland machen?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto vorgenommen, haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder Mahnung von der Adnera Advice Ltd. erhalten, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.

 

Durch den Widerspruch wird der Adnera Advice Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die Firma Adnera Advice Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen. 

 

Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die Adnera Advice Ltd. Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Adnera Advice Ltd. in Irland, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch  

 

Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die Adnera Advice Ltd. bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.

 

Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Adnera Advice Ltd. richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen. 

 

Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden. 

 

Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Haben Sie bislang kein Schreiben der Adnera Advice Ltd. mit den Vertragsunterlagen erhalten, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Adnera Advice Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden. 

 

Wurden bereits Lastschriften von Ihrem Bankkonto vorgenommen, so müsste auch für diese Abbuchungen eine vertragliche Grundlage vorgelegt werden, aus der sich das SEPA-Lastschriftmandat der Adnera Advice Ltd. ergibt.

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Adnera Advice Ltd. handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. 

 

Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Adnera Advice Ltd. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. 

 

Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt. 

 

Ratgeber Gewinn/Lotteriespiele: Da die Adnera Advice Ltd. angibt, Betreiberin des Lotterieteilnahme-Services „EliteWin Deutschland“ zu sein, empfehle ich Ihnen zu dieser Angelegenheit auch meinen Ratgeber rund um das Thema Gewinn- und Lotteriespiele zu lesen.

 

Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Gewinn/Lotteriespiele  

 

Kostenlose Erstanfrage zur Adnera Advice Ltd.

Haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung der Adnera Advice Ltd. erhalten, oder wurde eine Bankabbuchung von Ihrem Konto durch die Adnera Advice Ltd. vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse und Kontoabbuchungen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Adnera Advice Ltd., das Begrüßungsschreiben oder eine Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Adnera Advice Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Adnera Advice Ltd. gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit der Adnera Advice Ltd. bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig gemacht?
  • Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

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