Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH für einen Vertrag mit der ABCD Marketing Limited. Meiner Mandantin war ein solcher kostenpflichtiger Vertrag jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man die Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der ABCD Marketing Limited aus London ereignet hat. Die ABCD Marketing Limited macht dabei Forderungen für eine Portalanmeldung auf der Internetseite „heute-horoskope.de“ geltend, und fordert diese über das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH ein.
Zahlungserinnerung der ABCD Marketing Limited für einen unbekannten Vertrag für Horoskop-Dienstleistungen
Eine meiner Mandantinnen erhielt Anfang Mai 2026 ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Das Inkassobüro gab in dieser Zahlungsaufforderung an, dass der Auftraggeber für diese Mahnung eine Firma mit der Bezeichnung „ABCD Marketing Limited“ sei. Gefordert wird ein zu zahlender Betrag in Höhe von 250,91 Euro. Dies sei die Gebühr für eine Anmeldung auf der Seite „heute-horoskope.de“.
Die ABCD Marketing Limited habe laut der Culpa Inkasso GmbH ihren Sitz unter der Anschrift „17 King Edwards Road, HA4 7AE London“. Unter dieser Anschrift findet sich ein kleiner Altbau ganz im äußersten Nordwesten von London, der von verschiedenen Firmen als Büro genutzt wird. Die Firma „ABCD Marketing Limited“ verfügt dort aber nicht über einen Google-Maps-Unternehmenseintrag.
Ruft man die vom Inkassobüro benannte Homepage „heute-horoskope.de“ auf, so gibt die ABCD Marketing Limited dort als Beschreibung ihrer Dienstleistung das folgende an: „Dein Tageshoroskop. Erfahre, was die Sterne heute für dich bereithalten. Kostenlos für alle 12 Sternzeichen.“ und „Traditionelle Astrologie trifft auf modernste KI-Technologie – für Einsichten, die wirklich zu dir passen.“
Das Inkassounternehmen schreibe meine Mandantin nun an, da sie bei der ABCD Marketing Limited im Zahlungsverzug stehe. Daher erginge diese jetzige vorgerichtliche Zahlungsaufforderung.
Die Firma „ABCD Marketing Limited“ war meiner Mandantin jedoch bislang vollständig unbekannt, sie konnte sich nicht daran erinnern, dass sie mit einem Unternehmen in England einen Vertrag über kostenpflichtige Dienstleistungen rund um ihr Horoskop eingegangen war.
In ihrer Mahnung forderte die Culpa Inkasso GmbH nun einen Gesamtbetrag in Höhe von 250,91 Euro. Als Hauptforderung nannte die Culpa Inkasso GmbH 189,00 Euro. Dabei gab das Inkassobüro an, dass dies der Mitgliedsbeitrag für die Portalanmeldung auf „heute-horoskope.de“ sei.
Zu dieser Hauptforderung addierte die Culpa Inkasso GmbH noch Zinsen in Höhe von 0,39 Euro hinzu, als auch Inkassokosten in Höhe von 61,52 Euro. Somit ergab sich der geforderte Gesamtbetrag in Höhe von 250,91 Euro.
Trotz dieser Inkassomahnung war meiner Mandantin der Vertragsschluss mit der ABCD Marketing Limited unbekannt. Sie hatte keine Vertragsbestätigung der ABCD Marketing Limited, keine Rechnung, keine Mahnung und keine Leistung erhalten. Das einzige was ihr nun vorlag war diese hier beschriebenen Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH.
Was kann man in einem solchen Fall tun? Wie ist auf die angebliche Mitgliedschaft bei der ABCD Marketing Limited zu reagieren? Wie kann den Forderungen der Culpa Inkasso GmbH widersprochen werden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigte Forderungen der ABCD Marketing Limited geltend macht, so sollte dieser Zahlungsaufforderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der ABCD Marketing Limited sowie der Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Mahnung bestreiten. Dadurch wird die Culpa Inkasso GmbH in die Lage versetzt, den Vorgang mit Ihnen gemeinsam aufzuklären, beispielsweise durch Übersendung eines Vertragsnachweises oder eines Nachweises der Leistungserbringung etc.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die ABCD Marketing Limited in London, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die ABCD Marketing Limited.
Hat sich jedoch bereits ein Inkassodienstleister aus Deutschland eingeschaltet, wie hier die Culpa Inkasso GmbH, so können Sie Ihr Schreiben direkt an das Inkassobüro richten. Das Einschreiben ginge dann nach Stuttgart. Sobald das Inkassounternehmen Ihren Widerspruch erhalten hat, kann es Rücksprache mit der ABCD Marketing Limited halten und den Vorgang aufklären bzw. sich den entsprechenden Vertrag vorlegen lassen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Culpa Inkasso GmbH in ihrer Zahlungserinnerung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der ABCD Marketing Limited, sondern nur eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung eines Inkassobüros, so sollte auch diese Rechnung zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der ABCD Marketing Limited handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf kann, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vertrag von Anfang an beseitigen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der ABCD Marketing Limited durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der vorsorglichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Firma wie der ABCD Marketing Limited besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.
Denn wenn ein Ihnen unbekannter Vertrag vorliegt, so können Sie zunächst nicht wissen, ob es sich dabei um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also ein Abonnement. Geht die forderungsstellende Firma ABCD Marketing Limited davon aus, dass dem so ist, der Vertrag also auf eine bestimmte Zeit weiterläuft, so kann dieser durch eine Kündigung zunächst gestoppt werden. Rein vorsorglich kann in solchen Fällen daher die „außerordentliche“ Kündigung ausgesprochen werden, welche das Abonnement sofort beendet.
Sicherheitshalber kann zusätzlich die „ordentliche“ Kündigung erklärt werden, um in rechtlicher Hinsicht sicher zu gehen, dass das Abonnement zumindest in der regulären Frist der Vertragslaufzeit beendet wird, falls tatsächlich versehentlich ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.
Kostenlose Erstanfrage zur ABCD Marketing Limited
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der ABCD Marketing Limited erhalten, oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens wie der Culpa Inkasso GmbH, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der ABCD Marketing Limited oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die ABCD Marketing Limited gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der ABCD Marketing Limited bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
