Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Appogee B.V. für das von der Firma geführte Online-Chatportal mDates. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Appogee B.V. aus Venlo in den Niederlanden für deren Online-Flirtportal mDates ereignet hat.
Forderung der Appogee B.V. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Chat- und Flirtportal mDates
Einer meiner Mandanten erhielt per E-Mail gegen Ende Juni 2023 eine Zahlungserinnerung der Appogee B.V. aus Venlo in den Niederlanden. Die Mahnung wurde dabei für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Chat- und Flirtportal „mDates“ ausgesprochen, welches von der Appogee B.V. geführt wird.
Die Appogee B.V. teilte in ihrem Schreiben mit, dass sich mein Mandant auf dem Portal mDates angemeldet und dort eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen habe. Daraus würden nun offene Forderungen resultieren. Leider habe sich mein Mandant auf eine vorausgegangene Zahlungserinnerung nicht gemeldet und auch nicht die offenen Schulden ausgeglichen.
Schließlich forderte die Appogee B.V. meinen Mandanten dazu auf, einen Gesamtbetrag in Höhe von 122,88 Euro zu bezahlen. Dieser setzte sich aus der Hauptforderung in Höhe von 99,96 Euro sowie einer Bankgebühr über 22,92 Euro zusammen. Der Betrag sollte innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden.
Als Zahlungsempfänger gab die Appogee B.V. den Zahlungsdienstleister „Webbilling AG“ aus Würenlingen in der Schweiz an. Die Überweisung sollte aber auf ein in der E-Mail angegebenes deutsches Konto erfolgen.
Würde mein Mandant nicht bezahlen, so kündigte die Appogee B.V. an, dass die Forderung dann an ein Inkassounternehmen übergeben werde, welches dann weitere Kosten gegen meinen Mandanten erheben würde. Zudem würde dieses ein gerichtliches Mahnverfahren starten.
Meinem Mandanten war ein Vertragsabschluss mit der Appogee B.V. jedoch unbekannt. Er hatte noch nie von dieser Firma gehört, und auch nicht von deren Onlineportal mDates. Insofern konnte mein Mandant die Berechtigung der nun erhobenen Forderungen nicht nachvollziehen. Was kann mein Mandant nun unternehmen? Wie kann er auf die Zahlungserinnerung der Appogee B.V. reagieren?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise gegen die Mahnung der Appogee B.V. in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder ein Mahnschreiben der Appogee B.V. erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Gegenseite mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Ratgeber Forderungswiderspruch: Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines solchen Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In diesem Schreiben sollten Sie die Appogee B.V. dazu auffordern, für den mit Ihnen behaupteten Vertrag einen rechtssicheren Vertragsnachweis zu erbringen. Denn nach deutschem Recht ist die Seite, die einen Vertrag behauptet, auch dazu verpflichtet, diesen nachzuweisen.
Bitten Sie neben der Vorlage des Vertrags auch um Zusendung aller bisherigen Schreiben, Rechnungen und Mahnungen seitens der Appogee B.V. an Sie, damit Sie den Vorgang in seiner Gesamtheit nachvollziehen können.
Weiterhin empfehle ich Ihnen den Ausspruch eines vorsorglichen Widerrufs in Ihrem Schreiben. Denn liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags mit der Appogee B.V. auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Appogee B.V. für ein Chat- und Flirtportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.
Ratgeber Chat- Flirt- und Datingportale: Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen können, beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Online-Vermittlungsportale.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Datingagentur
In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen rechtlichen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Vermittlungsportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die möglichen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung. Schließlich finden Sie in diesem Ratgeber einen Musterbrief, den Sie auf Ihre jeweilige Situation gut anpassen können.
Kostenlose Erstanfrage zur Appogee B.V.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Appogee B.V. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Appogee B.V. geführten Onlineportal wie mDates erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Online-Vermittlungportalen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Appogee B.V. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Appogee B.V. bekannt?
- Welche Forderungen macht die Appogee B.V. nun gegen Sie geltend?
- Warum sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt man nun an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.