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10. November 2021

Mahnung der Culpa Inkasso GmbH für Forderungen der Card Compact Ltd. für eine Kreditkartenbestellung

Das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart mahnt derzeit Forderungen für die Card Compact Ltd. aus London für eine Kreditkartenbestellung über das Onlineportal "payplus-card.com" an. Was ist zu tun, wenn diese Mahnungen als unberechtigt erscheinen?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Die Culpa Inkasso GmbH ist ein Inkassounternehmen aus Stuttgart, das zahlreiche Auftraggeber vertritt. Da dementsprechend viele Mahnschreiben ergehen, kommt es bei diesen Inkassomahnungen natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. 

 

Derzeit versendet die Culpa Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen für Forderungen der Card Compact Ltd., Green Lanes 483, London N13 4BS, England. Die Culpa Inkasso GmbH teilt in ihrer Zahlungsaufforderung mit, dass sie beauftragt wurde, die offene Forderung geltend zu machen. Es handelt sich um den Kaufvertrag für eine Kreditkarte laut einer Kreditkartenbestellung des Kunden über das Onlineportal payplus-card.com. Konkret handelt es sich bei der Forderung um die Jahresgebühr einer Prepaid-Kreditkarte, als auch um Mahnkosten des Auftraggebers, Zinsen und Inkassokosten. Kommt es zu keiner Zahlung, so kündigt die Culpa Inkasso GmbH in ihrer Mahnung die Einleitung gerichtlicher Schritte ein. 

 

Meine Mandanten konnten diese Zahlungsaufforderungen aber nicht zuordnen, da ihnen keine kostenpflichtige Bestellung einer Prepaid-Kreditkarte über die Firma Card Compact Ltd. bekannt war. Insofern war Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH geboten, um die Angelegenheit aufzuklären.

 

Beispielfall zum Thema "Card Compact Ltd." aus dem Kanzleialltag

Eine meiner Mandantinnen erhielt eine solche hier beschriebene Mahnung der Culpa Inkasso GmbH für eine ihr unbekannte Forderung der Card Compact Ltd. Sie hatte ihres Wissens nach aber nie eine solche Prepaid-Kreditkarte bestellt. Zudem war ihr die Card Compact Ltd. völlig unbekannt. Culpa Inkasso machte nun eine Gesamtforderung von 93,20 Euro gegen meine Mandantin geltend. Davon betrug die Hauptforderung der Card Compact Ltd. 49,00 Euro.

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?

 

Die Culpa Inkasso GmbH behauptet in ihrem Anschreiben, dass ein Vertrag mit der Card Compact Ltd. bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen oder sonstige Vertragsnachweise bei. Da meine Mandantin den Vertrag bestreitet, ist daher dieser Vertrag nachzuweisen. Konkret muss die Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den von ihr behaupteten Vertrag mit der Card Compact Ltd. zu beweisen.

 

Sind Sie in einer solchen Situation, so wenden Sie sich schriftlich an Culpa Inkasso und teilen mit, dass Sie die Forderung der Card Compact Ltd. als unberechtigt ansehen und deswegen bestreiten. 

 

Im selben Schreiben bitten Sie nun um einen Nachweis des Vertrags mit der Card Compact Ltd.. Bitten Sie konkret um eine Übersendung des Vertrags in Kopie, mit Ihrer deutlich sichtbaren Unterschrift. 

 

Handelt es sich um einen angeblichen telefonischen Vertragsabschluss mit der Card Compact Ltd., so bitten Sie um einen Nachweis in Form einer Audioaufzeichnung. Eine solche kann Ihnen Culpa Inkasso z.B. als mp3-Datei im E-Mail-Anhang zusenden.

 

Liegt ein angeblicher online abgeschlossener Vertrag mit der Card Compact Ltd. vor, was der Regelfall sein dürfte, so bitten Sie um eine Beschreibung, wie dieser Vertrag über welche Internetseiten wann zustande gekommen sein soll. Fordern Sie zudem eine zusätzliche Bestätigung an, die Sie erteilt haben, um dem Vertrag zuzustimmen.

 

Denn ein Vertragsabschluss im Internet ist zwar nach dem deutschen Rechtssystem möglich, aber nur schwierig beweisbar. Behauptet die Gegenseite daher, dass ein Vertrag online abgeschlossen wurde, so sollte sie zum Nachweis eines solchen immer auch eine Bestätigung des Kunden in Form einer E-Mail oder einer schriftlichen Bestätigung vorlegen.

 

Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses mit der Card Compact Ltd. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie natürlich bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.

 

Zur Sicherheit empfehle ich bei einem unbekannten Vertrag auch immer vorsichtshalber die Erklärung der Anfechtung des Vertrags, als auch der sofortigen außerordentlichen Kündigung.

 

Anschließend warten Sie ab, dass Ihnen die Culpa Inkasso GmbH den geforderten Vertragsnachweis mit der Card Compact Ltd. vorlegt. Sobald das der Fall ist können Sie diesen überprüfen und evtl. herausfinden, wann und wie es zu dem Vertrag gekommen sein könnte. Anschließend nehmen Sie auf dieser Basis weitere Schritte vor.

 

Kann Ihnen die Culpa Inkasso GmbH keinen Vertrag mit der Card Compact Ltd. vorlegen, so halten Sie den Widerspruch konsequent aufrecht, bis der Vertragsnachweis erbracht ist. Sie haben als Kunde ein Recht darauf, von einem Unternehmen den angeblich bestehenden Vertrag nachgewiesen zu bekommen, wenn ein solcher behauptet wird.

 

Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?

Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.

 

Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie  im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH für Forderungen der Card Compact Ltd.

Haben Sie ein Problem mit einer Mahnung des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH für eine Forderung der Card Compact Ltd., so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und es fallen keine Gebühren an.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Dienstleistungsverträge oder Kreditkartenverträge und Inkassounternehmen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

  

Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

  • Mit welchem Inkassobüro liegen Sie in Streit und seit wann?
  • Für welche Firma macht das Inkassobüro die Forderung geltend?
  • Warum ist die Forderung in Ihren Augen unberechtigt?
  • Wie hoch ist die Forderung des Inkassobüros?
  • Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
  • Hat das Inkassobüro bereits einen Anwalt hinzugezogen?
  • Liegt gegen Sie bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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