Eine meiner Mandantinnen war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich schloss sie dabei einen Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung mit der Elysium Financial Group S.L. ab (Harbor Financial Solutions). Was kann sie in einem solchen Fall unternehmen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man plötzlich eine Forderung für einen eigentlich ungewollten Vertragsabschluss, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Elysium Financial Group S.L. ereignet hat. Diese Firma vermittelt unter dem Markennamen „Harbor Financial Solutions“ Finanzsanierungsverträge.
Zahlungsaufforderung der Elysium Financial Group S.L. für Kosten aus einem Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung („Harbor Financial Solutions“)
Eine meiner Mandantinnen suchte Anfang 2026 nach einem Kredit im Internet. Sie dachte dass Sie schließlich fündig wurde als sie auf das Angebot von „Harbor Financial Solutions“ stieß.
Harbor Financial Solutions ist ein Markenname der Firma Elysium Financial Group S.L. aus Marbella in Südspanien. Hier stellte sie einen Antrag auf einen Kredit.
Aber erst mit Erhalt der Dokumente von Harbor Financial Solutions stellte sich für meine Mandantin heraus, dass sie keinen Kredit beantragt hatte, sondern versehentlich einen Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung. Das heißt, sie sollte keine Geldauszahlung erhalten, sondern ihr sollte ein Unternehmen vermittelt werden, das ihr dabei hilft, ihre Schulden in den Griff zu bekommen.
Dementsprechend lag den Unterlagen auch eine Rechnung der Elysium Financial Group S.L. anbei, nach der sie einen Betrag in Höhe von 531 Euro an die Elysium Financial Group S.L. auf ein Konto einer spanischen Bank Zahlen sollte.
Diesen Betrag würde meine Mandantin schulden, da sie durch ihre Unterschrift die Verpflichtung eingegangen sei, eine Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe an die Elysium Financial Group S.L. Zu zahlen.
Da meine Mandantin davon ausging, einen solchen Vermittlungsvertrag nie gewollt und nie abgeschlossen zu haben, kam sie der Zahlungsaufforderung nicht nach. Stattdessen legte sie einen Widerspruch gegen die Rechnung ein. Da die Zahlungen an die Firma ausblieben erhielt sie nach einiger Zeit eine Mahnung.
Meine Mandantin war sich jedoch nach wie vor sicher, dass sie keinen Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen hatte. Sie ging noch immer davon aus, dass sie eine Anfrage für einen Kreditvertrag getätigt hatte. Zudem würde es für meine Mandantin keinen Sinn ergeben, zur Ordnung ihrer Finanzen eine Firma in Spanien zu beauftragen. Wenn sie eine solche Dienstleistung wünschen würde, dann würde sie ein Unternehmen aus Deutschland heranziehen, das in ihrer Nähe ansässig wäre, und bei dem sie auch zur persönlichen Beratung vor Ort vorbeikommen würde.
Was kann meine Mandantin nun tun? Wie kommt sie aus dem ungewollten Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung wieder heraus? Welche rechtlichen Einwendungen sind hier möglich?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder eine Mahnung einer Firma für einen ungewollten Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung erhalten haben, so ist der erste wichtige Schritt der Widerspruch gegen den Vertrag und die daraus resultierende Forderung.
Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie den Vertrag und das Zahlungsverlangen bestreiten. Ein solcher Widerspruch dient daher der Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Denn die Gegenseite weiß zunächst nicht, dass Sie den Vertrag überhaupt nicht wollten und womöglich einem Irrtum unterlagen. Erst durch Ihren Widerspruch erfährt die Firma davon, und kann in Ruhe eine Überprüfung des gesamten Vorgangs vornehmen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so wie hier die Elysium Financial Group S.L. in Spanien, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Unternehmen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegt Ihnen eine Rechnung oder Mahnung für einen eigentlich ungewollten Vertrag vor, so kann die Gegenseite zunächst dazu aufgefordert werden, den zugrunde liegenden Vertrag nachzuweisen. Das ist wichtig, damit Sie die vertragliche Grundlage überprüfen können. Nur ein rechtlich wirksamer Vertrag berechtigt die Gegenseite dazu, Ihnen eine Rechnung oder Mahnung zu stellen. Die Beweislast für einen Vertrag liegt immer bei der Seite, die den Vertragsabschluss behauptet. Gibt die Elysium Financial Group S.L. also vor, dass mit Ihnen ein Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen wurde, so bitten Sie die Firma um einen Nachweis dieses Vertrags.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen von der Elysium Financial Group S.L., hat diese Ihnen aber bereits eine Mahnung zugeschickt, so kann die Elysium Financial Group S.L. gebeten werden, die Rechnung nachweisen. Denn Rechnungen sollten Mahnungen im Regelfall immer vorausgehen. Erst wenn der Kunde eine Rechnung erhalten hat, kann er überprüfen, ob die darin abgerechneten Leistungen erbracht wurden und berechtigt sind.
Widerspruch in den Willenserklärungen: Waren Sie auf der Suche nach einem Kredit im Internet und haben sich dann für ein Angebot der Elysium Financial Group S.L. entschieden, weil Sie versehentlich davon ausgingen dass die Elysium Financial Group S.L. einen Kredit vermittelt, ohne zu bemerken dass der Vertragsabschluss auf die Vermittlung einer Finanzsanierung hinausläuft, so kann geprüft werden, ob der Vertrag bereits an „fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen“ scheitert.
Denn nach deutschem Recht muss sich die Willenserklärung des Kunden mit der des Unternehmens decken, damit es zu einem übereinstimmenden Vertragsschluss kommt. Geht der Kunde davon aus, dass er einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits abschließt, erwartet er also eine konkrete Geldauszahlung, die Elysium Financial Group S.L. aber geht davon aus, dass sie einen Vertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung offeriert, so liegen evtl. keine sich deckenden Erklärungen vor.
Ist dem so, so muss überprüft werden, ob der Vertragsabschluss alleine schon durch diese nicht-übereinstimmenden Willenserklärungen gescheitert ist.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie ungewollten Vertrag mit der Elysium Financial Group S.L. handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben rein vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen ein solches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung zusteht.
Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Haben Sie bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist in einem solchen Fall der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung wegen Irrtums: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen solchen Vertrag eingegangen sind, sondern einen Darlehensvertrag wünschten, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich auf der Internetseite der Elysium Financial Group S.L. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums auszusprechen.
Gingen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvertrag abschließen, haben aber irrtümlich einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen, so kann der gesamte Vertragsabschluss mit einem Irrtum behaftet sein. Dann kann geprüft werden, ob dieser Irrtum zur Anfechtung des Vertrags berechtigt.
Ratgeber der Kanzlei Hollweck: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema „Schuldenregulierung und Finanzsanierung“. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Schuldenregulierung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur Elysium Financial Group S.L. („Harbor Financial Solutions“)
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Elysium Financial Group S.L. für die Marke „Harbor Financial Solutions“ erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise auf einem Irrtum beruht, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Elysium Financial Group S.L. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Elysium Financial Group S.L. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Elysium Financial Group S.L. bekannt?
- Warum sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
