Einige meiner Mandanten erhielten eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. aus Marbella in Spanien. Die Forderungen wurde dabei u.a. von dem Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinen Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was können sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen drei Beispielfälle aus dem Kanzleialltag vorstellen, die sich im Zusammenhang mit der Horizon Connect Global S.L.U. aus der Stadt Marbella in Spanien und dem Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH aus Salzburg in Österreich ereignet haben. Es geht dabei um Forderungen für die Marken Global Finance Network und FinoVIVA.
Plötzliche Mahnungen der Horizon Connect Global S.L.U. für einen ungewollten Vertragsabschluss mit der Bezeichnung "Global Finance Network" und "FinoVIVA" - Zahlungserinnerung der Jedermann Inkasso GmbH
Eine meiner Mandantinnen erhielt Ende April 2025 plötzlich und unerwartet ein Schreiben der Jedermann Inkasso GmbH. Dieses war mit „Zahlungserinnerung“ übertitelt und teilte meiner Mandantin mit, dass das Inkassobüro von der Firma Horizon Connect Global S.L.U. aus Marbella in Spanien beauftragt wurde, eine noch offene Forderung durchzusetzen.
Hierzu forderte die Jedermann Inkasso GmbH meine Mandantin auf, einen Gesamtbetrag in Höhe von 369,50 Euro bis zum 6. Mai 2025 an das Inkassobüro zu bezahlen.
Meine Mandantin kannte die Firma Horizon Connect Global S.L.U. jedoch nicht, sie hatte nie einen Vertrag mit dieser Firma vereinbart, und dementsprechend auch nie eine Vertragsbestätigung, eine Rechnung oder eine Mahnung von dieser Firma erhalten. Sie konnte sich in keinster Weise erklären, wie diese nun vorliegende Forderung entstanden sein könnte.
In einem anderen Fall erhielt einer meiner Mandanten Mitte Februar 2025 ein Schreiben direkt von der Horizon Connect Global S.L.U. Dieses war mit „Global Finance Network“ überschrieben und mahnte zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 219,60 Euro.
In dem Schreiben stand, dass mein Mandant Ende Januar 2025 einen Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. eingegangen sei. Es wurde aber nicht mitgeteilt was das für ein Vertrag war, und es lag auch kein Vertrag in Kopie anbei. Diese Mahnung war das erste Schreiben, das mein Mandant in dieser Angelegenheit jemals erhalten hatte.
Auch er konnte sich nicht an einen Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. erinnern, er erhielt nie eine Vertragsbestätigung oder eine Rechnung. Da aber das jetzige Schreiben bereits mit „1.Mahnung“ benannt war, dachte er sich, dass er eigentlich vorher den Vertrag oder die Rechnung hätte vorgelegt bekommen müssen.
In einem weiteren Fall erhielt einer meiner Mandanten gegen Mitte April 2025 ebenfalls ein Schreiben der Horizon Connect Global S.L.U. Dieses war mit „FinoVIVA“ überschrieben und wies ebenso darauf hin, dass es sich dabei um die „1. Mahnung“ handeln würde.
Die Horizon Connect Global S.L.U. teilte in dieser Mahnung mit, dass mein Mandant Ende März 2025 einen Vertrag mit der Firma eingegangen sei, so dass nun eine Zahlung in Höhe von 165,60 Euro fällig werde. Doch auch hier lag weder ein Hinweis auf den angeblichen Vertrag anbei, noch sonstige Hinweise worauf diese Forderung beruhen könnte. Mein Mandant konnte in keinster Weise nachvollziehen, um was für einen Vertrag es sich hier handeln würde, und wofür er diesen Betrag nun bezahlen sollte.
Nur acht Tage später erhielt mein Mandant ein weiteres Schreiben der Horizon Connect Global S.L.U., welches nun schon mit „2.Mahnung“ überschrieben war, und ebenfalls den Titel „FinoVIVA“ trug. Seitens der Firma wurde erneut der Betrag in Höhe von 165,60 Euro gefordert.
Da er nicht reagiert hatte, erhielt mein Mandant schließlich gegen Mitte Mai 2025 eine Zahlungserinnerung der Jedermann Inkasso GmbH, in der das Inkassounternehmen nun einen Betrag in Höhe von 215,51 Euro forderte. Das Inkassobüro teilte nur knapp mit, dass die Firma Horizon Connect Global S.L.U. es dazu beauftragt habe, diese noch offene Forderung über ein Inkasso- oder ein Gerichtsverfahren durchzusetzen.
Was können die hier betroffenen Personen gegen die anscheinend noch offenen Forderungen unternehmen? Wie können sie auf den unbekannten Vertrag reagieren? Welche rechtlichen Einwendungen sind in solchen Fällen möglich?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Jedermann Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Horizon Connect Global S.L.U. (Global Finance Network/FinoVIVA) geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Jedermann Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Horizon Connect Global S.L.U. bestreiten. Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma bzw. das Inkassounternehmen ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, wie hier die Jedermann Inkasso GmbH in Österreich oder die Horizon Connect Global S.L.U. in Spanien , so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Inkassobüro oder die forderungsstellende Firma.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Jedermann Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Horizon Connect Global S.L.U., so sollte die Jedermann Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen in aller Regel immer voraus.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Ratgeber Kreditvermittler/Finanzsanierer: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema „Kreditvermittlung, Schuldenregulierung und Finanzsanierung“. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur Horizon Connect Global S.L.U. / Jedermann Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Horizon Connect Global S.L.U. für die Marken Global Finance Network bzw. FinoVIVA oder der Jedermann Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Kreditvermittlung, Schuldenregulierung und Finanzsanierung erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Horizon Connect Global S.L.U. oder der Jedermann Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Horizon Connect Global S.L.U. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Horizon Connect Global S.L.U. bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Jedermann Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
