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15. August 2025

Unerwartete Forderung der Northolt Advice Ltd. für eine unbekannte Mitgliedschaft auf der Plattform „Remapafin“

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Northolt Advice Ltd. Dieser Vertrag beinhaltet die angebliche Mitgliedschaft auf der Plattform „remapafin.com“ Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Northolt Advice Ltd. aus London ereignet hat.

 

Zahlungserinnerung der Northolt Advice Ltd. für einen Mitgliedschaftsvertrag auf dem Onlineportal "Remapafin"

Einer meiner Mandanten erhielt Anfang August 2025 plötzlich eine E-Mail der Northolt Advice Ltd. aus London, in der diese mitteilte, dass anscheinend noch eine unbezahlte Forderung gegen ihn existieren würde. 

 

Die Northolt Advice Ltd. gab in ihrer E-Mail an, dass mein Mandant eine Mitgliedschaft auf der Plattform „remapafin.com“ eingegangen sei. Hierzu teilte sie mit, dass diese Bestellung  Mitte Juli 2025 erfolgt sei, und gab die hierzu erteilte Kundennummer bekannt. Die Northolt Advice Ltd. kannte die Wohnanschrift meines Mandanten, und dessen E-Mail-Adresse.

 

Als zu zahlender Betrag forderte die Northolt Advice Ltd. 389,50 Euro. Die Firma nannte ein bestimmtes Zahlungsdatum, bis zu diesem der Betrag auf dem Konto der Northolt Advice Ltd. eingegangen sein müsse. 

 

Sollte diese Frist verstreichen, so könne sich der Betrag noch um Anwaltskosten in Höhe von bis zu 254,07 Euro erhöhen, als auch Gerichtskosten in Höhe von 105,00 Euro hinzukommen. Zudem würde die Forderung dann über ein Inkassobüro eingezogen werden, was weitere Kosten nach sich ziehen würde.

 

Als Grund für die Kosten gab die Northolt Advice Ltd. an, dass mein Mandant eine „Finanzberatung und Vermittlung“ in Höhe von 307,40 Euro bestellt habe.

 

Schließlich gab die Northolt Advice Ltd. auch einen Link an, unter dem mein Mandant die Rechnung als PDF herunterladen konnte. Als er diesen Link anklickte, sah er tatsächlich ein PDF, welches aber keine Rechnung war, sondern bereits eine Zahlungserinnerung. Diese war groß mit „Remapafin“ überschrieben. 

 

Inhaltlich gab die Zahlungserinnerung dasselbe wieder, wie es bereits in der E-Mail stand, also die Abrechnung einer „Finanzberatung und Vermittlung“ zum Preis von 307,40 Euro, welcher sich durch weitere Kosten dann auf zu zahlende 389,50 Euro erhöhte.

 

Meinem Mandanten war dieser Vertrag vollständig unbekannt. Er kannte den Firmennamen Northolt Advice Ltd. nicht, und er kannte auch deren Onlineportal „remapafin.com“ nicht. Er hatte nie eine Finanzberatung und Vermittlung bestellt, und konnte sich nicht erklären woher die Northolt Advice Ltd. seine Privatadresse und E-Mail-Adresse her hatte. 

 

Es ging nie eine Vertragsbestätigung über diesen unbekannten Vertrag ein, kein Begrüßungsschreiben, keine Widerrufsbelehrung und auch keine Rechnung. Die jetzige E-Mail der Northolt Advice Ltd. inkl. Zahlungserinnerungs-PDF war der erste Hinweis auf diesen angeblichen Vertrag, die mein Mandant je erhalten hatte.

 

Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er auf die plötzliche Zahlungserinnerung der Northolt Advice Ltd. für eine Mitgliedschaft auf der Plattform Remapafin reagieren? Welche rechtlichen Einwendungen gibt es für ihn, um die Forderung zu bestreiten?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung der Northolt Advice Ltd. für deren Portal Remapafin erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Northolt Advice Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Rechnung oder Mahnung bestreiten. Die Northolt Advice Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen. 

 

Ein solcher Widerspruch ist sehr wichtig, da nur dadurch die Firma Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Northolt Advice Ltd. in England, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Northolt Advice Ltd. in ihrer Mahnung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Northolt Advice Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der Northolt Advice Ltd., so sollte eine solche zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen gehen Mahnungen in der Regel immer vorausgehen. 

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Northolt Advice Ltd. handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.

 

Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Northolt Advice Ltd. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. 

 

Erklärung der vorsorglichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Firma wie der Northolt Advice Ltd. besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung. 

 

Denn wenn ein Ihnen unbekannter Vertrag vorliegt, so können Sie zunächst nicht wissen, ob es sich dabei um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also ein Abonnement. Geht die forderungsstellende Firma davon aus, dass dem so ist, der Vertrag also auf eine bestimmte Zeit weiterläuft, so kann dieser durch eine Kündigung zunächst gestoppt werden. Rein vorsorglich kann in solchen Fällen daher die „außerordentliche“ Kündigung ausgesprochen werden, welche das Abonnement sofort beendet. 

 

Sicherheitshalber kann zusätzlich die „ordentliche“ Kündigung erklärt werden, um in rechtlicher Hinsicht sicher zu gehen, dass das Abonnement zumindest in der regulären Frist der Vertragslaufzeit beendet wird, falls tatsächlich versehentlich ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.

 

Kostenlose Erstanfrage zur Northolt Advice Ltd. (Remapafin)

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Northolt Advice Ltd. für deren Onlineportal Remapafin erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Northolt Advice Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

 

  • Welche Forderungen macht die Northolt Advice Ltd. gegen Sie geltend?
  • Handelt es sich auch bei Ihnen um eine Mitgliedschaft auf dem Portal Remapafin?
  • Ist Ihnen ein solcher Vertrag mit der Northolt Advice Ltd. bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
  • Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?

 

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

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