Einer meiner Mandanten erhielt eine Mahnung für einen angeblichen Vertrag mit der „Scoreprofi LLC“ für eine Mitgliedschaft auf der Onlineplattform „Scoreprofi24“. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH („Verzugsalarm!“) geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Culpa Inkasso GmbH hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Scoreprofi LLC ereignet hat. Die Scoreprofi LLC stellt dabei Forderungen für eine Mitgliedschaft auf der Plattform „scoreprofi24.com“ auf.
Mahnung der Culpa Inkasso GmbH für einen ungewollten Vertrag mit der Scoreprofi LLC für das Portal „Scoreprofi24“
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich und unerwartet ein Mahnschreiben des Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Diese Mahnung war mit „Verzugsalarm!“ überschrieben und stellte eine Forderung für die Firma „Scoreprofi LLC“ auf.
Konkret teilte die Culpa Inkasso GmbH in dem Mahnschreiben mit, dass sie von der Scoreprofi LLC beauftragt wurde, meinen Mandanten an die Zahlung einer noch offenen Rechnung zu erinnern. Die Culpa Inkasso GmbH gehe davon aus, dass mein Mandant die Zahlung lediglich vergessen habe, und würde ihn mit diesem Schreiben nun daran erinnern.
In der Mahnung stellte die Culpa Inkasso GmbH eine Hauptforderung in Höhe von 178,84 Euro auf, und addierte lediglich 20 Cent Mahnkosten hinzu, so dass sich ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 179,04 Euro ergab.
Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der Scoreprofi LLC jedoch völlig unbekannt. Er kannte den Namen dieser Firma nicht, und auch nicht die von ihr betriebene Internetseite „Scoreprofi24“.
Schaut man sich die Homepage „scoreprofi24.com“ an, so scheint die Scoreprofi LLC Dienstleistungen rund um die Schufa anzubieten.
So schreibt die Firma auf der Titelseite: „Verbessern Sie Ihre Schufa und lassen Sie jetzt einfach und schnell Ihre negativen Schufa Einträge löschen. Schrittweise in nur wenigen Minuten.“ und „Erhalten Sie Zugang zu individuellen Vorlagen, mit denen Sie unberechtigte Schufa Einträge ein für allemal löschen lassen können.“
Im Impressum ist ersichtlich, dass die Scoreprofi LLC ihren Sitz unter der Anschrift „39 Lilestone Street, NW8 8SS, Marylebone“ hat, also in London.
Mein Mandant hatte jedoch keine Probleme mit der Schufa und benötigte dementsprechend keine Dienstleistungen rund um die Schufa. Auch die von der Scoreprofi LLC geführte Internetseite Scoreprofi24 kannte er nicht, er hat diese noch nie gesehen. Zudem wäre ihm rätselhaft, warum er eine in England befindliche Firma mit der Löschung von Einträgen in seiner deutschen Schufaauskunft beauftragen sollte.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er auf die Mahnung der Culpa Inkasso GmbH („Verzugsalarm!“) reagieren? Welche rechtlichen Einwendungen kann er gegen dieses Mahnschreiben vorbringen?
Wie ist die Vorgehensweise in solchen Fällen?
Wenn Sie ein Mahnschreiben erhalten haben, welches Forderungen der Scoreprofi LLC für einen Vertrag für das Portal „Scoreprofi24“ geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der Scoreprofi LLC bzw. dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH (Verzugsalarm!) mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Scoreprofi LLC bestreiten.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Scoreprofi LLC bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Scoreprofi LLC für einen Vertrag für das Portal „scoreprofi24.com“zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Scoreprofi LLC, so sollte die Culpa Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Schreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf kann den Vertrag von Anfang an beseitigen, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Erklärung der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Scoreprofi LLC
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Scoreprofi LLC oder der Culpa Inkasso GmbH ("Verzugsalarm!") erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Scoreprofi LLC oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Scoreprofi LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Scoreprofi LLC bekannt?
- Haben Sie einen Vertrag auf der Internetseite „scoreprofi24.com“ abgeschlossen?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
