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17. April 2026

Mahnung der UnitedRespect GmbH für einen unbekannten Vertrag mit einer Online-Datingplattform

Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail für einen angeblichen Vertrag mit einer ihm unbekannten Online-Datingagentur. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen UnitedRespect GmbH aus Bad Homburg geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?

 

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht

Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken

 

Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die UnitedRespect GmbH aus Bad Homburg hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich erst kürzlich ereignet hat.

 

Plötzliche Forderung der UnitedRespect GmbH per E-Mail

Einer meiner Mandanten erhielt unerwartet eine E-Mail des Inkassodienstleisters UnitedRespect GmbH aus Bad Homburg. Diese E-Mail war mit „Zahlungsaufforderung“ überschrieben sowie dem Zusatz „Forderung des Betreibers der Plattform meindate.de“.

 

In der Mahnungs-E-Mail teilte das Inkassobüro UnitedRespect GmbH mit, dass es mit der Durchsetzung einer offenen Rechnung beauftragt wurde.

 

Weiter schrieb die UnitedRespect GmbH, dass mein Mandant auf der Plattform "meindate.de" einen bestimmten Nutzernamen erstellt habe, und im Rahmen dessen die AGBs des Portalbetreibers anerkannt habe. Nach Erstellung des Accounts habe es eine kostenlose Testphase gegeben, die nun in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft übergegangen sei. In Bezug auf diese Mitgliedschaft sei bislang keine Kündigung erfolgt. 

 

Aus der Mitgliedschaft hätte sich nun eine Forderung ergeben, die mein Mandant bislang nicht bezahlt habe, obwohl er mehrfach über das interne Benachrichtigungssystem der Plattform informiert worden wäre. 

 

Aus diesem Grund sei nun die UnitedRespect GmbH als Inkassodienstleister beauftragt worden, die offene Forderung geltend zu machen. Die ursprüngliche Datingplattform sei nicht mehr zuständig, so dass sich mein Mandant ausschließlich an die UnitedRespect GmbH wenden solle. 

 

Als Hauptforderung gab die UnitedRespect GmbH einen Betrag in Höhe von 199,00 Euro an. Hinzu kam eine Inkassogebühr (Geschäftsgebühr), die mit 60,00 Euro angegeben wurde. Dazu rechnete die UnitedRespect GmbH noch einen Betrag in Höhe von 20,00 Euro, so dass sich ein Gesamtforderungsbetrag von 279,00 Euro ergab. 

 

Für die Zahlung dieses Betrags setzte die UnitedRespect GmbH eine bestimmte Frist, innerhalb dieser der Betrag auf dem von der UnitedRespect GmbH angegebenen Konto eingegangen sein müsse.

 

Die Seite „meindate.de“ war meinem Mandanten jedoch nicht bekannt, er hatte noch nie etwas von dieser Vermittlungsplattform gehört. Auch nachdem er diese Internetseite im Browser eingegeben hatte, konnte er sich nicht daran erinnern, diese jemals besucht zu haben. Er erhielt auch nie E-Mails von dieser Datingbörse, auch nicht im Spam-Ordner, und auch keine Rechnungen, Mahnungen oder Kontoabbuchungen. 

 

Auf der Homepage findet sich im Impressum die Angabe, dass die Datingplattform von der „LB Media Ltd.“ in Paphos auf der Insel Zypern betrieben wird. Doch auch diesen Namen hatte mein Mandant noch nie gelesen. Da er in Deutschland wohnt wäre es für ihn auch nicht nachvollziehbar, warum er sich bei einer Datingagentur auf Zypern anmelden sollte. 

 

Was kann mein Mandant nun unternehmen? Wie kann er gegen diesen vollkommen unbekannten Vertrag vorgehen? Welche rechtlichen Einwendungen kann er vortragen, um die Forderung gegen ihn abzuwenden?

 

Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Wenn Sie ein Mahnschreiben der UnitedRespect GmbH erhalten haben, welches Forderungen  geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.

 

Beschreiben Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben so ausführlich und genau wie möglich, warum die Forderungen Ihrer Ansicht nach unberechtigt sind. Diese Schilderung ist sehr wichtig, da das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung ausgeht.

 

Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister UnitedRespect GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Das Inkassounternehmen hat dann die Möglichkeit, Rücksprache mit seinem Auftraggeber zu halten und den Vorgang aufzuklären. 

 

Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.

 

Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht. 

 

Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. 

 

Den Ratgeber finden Sie hier:  Ratgeber Forderungswiderspruch 

 

Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die UnitedRespect GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit einer Datingplattform bestehen würde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen UnitedRespect GmbH beispielsweise dazu aufgefordert werden, den Vertrag  zu beweisen. Das Inkassobüro kann dann den entsprechenden Vertragsnachweis bei seinem Auftraggeber einfordern und an Sie weiterleiten. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Vertragsabschluss genau zu überprüfen. 

 

Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der Datingagentur, so sollte die UnitedRespect GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen im Regelfall immer voraus. Auch hierzu kann sich der Inkassodienstleister an seine Auftraggeberschaft wenden, sich die Rechnung vorlegen lassen, und diese schließlich an Sie weiterleiten. Sie können dann überprüfen, wann welche Posten genau in Rechnung gestellt wurden.

 

Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, können  Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Beginn des Widerrufsrechts, welches in der Regel mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein. 

 

Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. 

 

Erklärung der vorsorglichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Online-Partneragentur besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung. 

 

Denn wenn ein Ihnen unbekannter Vertrag vorliegt, so können Sie zunächst nicht wissen, ob es sich dabei um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also ein Abonnement. Geht die forderungsstellende Firma davon aus, dass dem so ist, der Vertrag also auf eine bestimmte Zeit weiterläuft, so kann dieser durch eine Kündigung zunächst gestoppt werden. Rein vorsorglich kann in solchen Fällen daher die „außerordentliche“ Kündigung ausgesprochen werden, welche das Abonnement sofort beendet. 

 

Sicherheitshalber kann zusätzlich die „ordentliche“ Kündigung erklärt werden, um in rechtlicher Hinsicht sicher zu gehen, dass das Abonnement zumindest in der regulären Frist der Vertragslaufzeit beendet wird, falls tatsächlich versehentlich ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.

 

Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der UnitedRespect GmbH

Haben Sie eine Mahnung der UnitedRespect GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

 

Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.

 

Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.

 

Weitere Informationen zur Erstanfrage:

 

Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage

 

Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Mahnung der UnitedRespect GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.

 

Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:

 

Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. 

  • Welche Forderungen macht die UnitedRespect GmbH gegen Sie geltend?
  • Ist Ihnen ein Vertrag mit dem Auftraggeber der UnitedRespect GmbH bekannt?
  • Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
  • Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
  • Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
  • Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
  • Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?

Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Ihr Verbraucheranwalt in Berlin

 

 

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Wichtige Information zu diesem Artikel

 

Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. 

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